26. Juni 2009

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Geständiger Kinderschänder- Material Sammler…

Anklage wegen Kinderporno-Download: Zwei Freisprüche

Online gestellt: 25.06.2009 07:28 Uhr Aktualisiert: 25.06.2009 07:58 Uhr

Kindopfer belieben für immer im Internet verewigt!

Kindopfer belieben für immer im Internet verewigt!

Gleich zwei Freisprüche für den Vorbestraften

- ©Bilderbox

Feldkirch - Von beiden Anklagepunkten wurde der mehrfach Vorbestrafte am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Delikt der Pornografischen Darstellung Minderjähriger und eine Unterhaltsverletzung waren dem Angeklagten vorgeworfen worden.

Nicht sechs Monate lang, sondern doch nur zwei hatte der gehaltsexekutierte Arbeiter nach Ansicht des Richters keinen Unterhalt für sein Kind bezahlt. Deshalb könne nicht von einer für eine Verurteilung notwendigen gröblichen Unterhaltsverletzung ausgegangen werden.

Der Richter mahnte aber den Freigesprochenen, ,,Verantwortung für das Kind” zu übernehmen und regelmäßig zu bezahlen. Denn drei Viertel der Kriminellen seien in kaputten Familien aufgewachsen.

Das Strafregister des Angeklagten weist neben anderen früheren Verurteilungen auch eine Vorstrafe wegen eines Raubes auf, für den er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Gesetz zur Tatzeit

Nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann nach Einschätzung des Strafrichters davon ausgegangen werden, dass der 41- Jährige Kinderpornos aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen hat. Das Landeskriminalamt fand zwar verdächtige Dateien auf der Festplatte. Deren Inhalt war aber bereits gelöscht und konnte nicht mehr bestimmt werden.

Der Vorarlberger war bei der internationalen Operation Sledgehammer als Tatverdächtiger ermittelt worden.

Der Angeklagte gab zu,

nach Kinderpornos gesucht und sich entsprechende Bilder angesehen zu haben.

,,Nach dem neuen Gesetz würde das für eine Verurteilung reichen”, sagte der Richter. Zur Tatzeit war aber nur das Speichern von Kinderpornografie strafbar und noch nicht auch schon das wissentliche Anschauen.

Quelle: www.vol.at -online25.06.2009

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Zitat:

Dieser Artikel passt wieder zu dem von mir kritisch gesehenen Richtern, die solche Verbrechen trotz Geständnis, mit Freispruch zu belohnen!

Wieviel Kindopfer es gab wird hier natürlich auch verschwiegen, sowie auch die schwere  der Brutalität der angesehehn Kindopfer- Ware auf einem der Billiarden von Kindopfer-Pranger- Plattformen für Kinderschänder im Internet!

Richter fördern so regelrecht die Tatsache für Kinderschänder die sie ja sein müssen, um überhaupt von diesen Plattformen beziehen zu können!
Väter vergewaltigen, quälen ihre eigenen Kinder und stellen sie ins Netz ohne dafür bestraft zu werden. Da sich niemand die Mühe macht so richtig mit diesen Gräueltatensammlern -”Konsumenten ” (genannt) zu fragen, in den Verhören wie sie an das Material rankamen und somit ihre  ihre Gegenleistungsware deponiert haben?

Diese sadistischen Kinderschänder gehören schon etwas ins Gericht genommen! In ihre Schranken gewiesen!

Und dieser Richter hat entweder keine Ahnung was da auf diesem Markt abläuft oder das Gegenteil ist der Fall er verschont Kinderschänder vor Strafen?
Es zeigt sich laufend!

Hier der passende INFORMATIONS- AUFKLÄRUNGSTEXT dazu:
Richter als Förderer von Kinderschändern…

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Andere Links zu diesem Thema GEGEN SEXUELLE GEWALT:

Survivor auch eine private Homepage einer Betroffenen.

http://www.survivor.homepagestart.de/index.html

Tatsachen in einem Buch einer Betroffenen aus Österreich.

http://www.anita-ossinger.at/

Die Homepage für LUCA von seinem Vater,  Herrn Haaser

http://www.luca-kinderschutzverein.at

Das Sexual-Soziale Wissenschaftsprojekt von Mag. Dr. Rainer König Hollerwöger in Wien

http://www.ips-wien.at

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