28. Juni 2009
AUFKLÄRUNG für Eltern…
AUFKLÄRUNG für ELTERN- ALLEINERZIEHER/INNEN…
Kinderschänder darf man der Öffentlichkeit nicht zeigen, man könnte ja sonst die Kinder vor ihm schützen, oder?
Quelle: Kleine Zeitung 24.08.2007 05:00
Akademiker fotografierte nackte Kinder am Meer
Aufregung in Lignano:
Wiener machte Fotos von nackten Kindern beim Spielen. Keine Anzeige.
Mit einer Digitalkamera ging der 40-jährige Wiener los und fotografierte nackte Kinder
Zahlreiche Kärntner Adriaurlauber sind empört: Da werden am Strand Bilder von ihren spielenden nackten Kindern geschossen - sogar mit Zoom auf die Geschlechtsteile - und der Fotograf kann dafür strafrechtlich nicht einmal belangt werden!
“Strand-Knipser”.
Tagelang hatte sich ein Wiener Akademiker (40) am Strand in Lignano mit seiner Kamera auf die Lauer gelegt.

Und im Internet finden Sie Ihr Kind wieder als Kindopfer -Pranger Opfer...
In seinem Visier: Kinder - möglichst unbekleidet.
Am Dienstag haben Badegäste dann die Polizei alarmiert und den Akademiker dann auch als “Strand-Knipser” identifiziert. Die Polizei durchsuchte daraufhin sein Ferienappartement in Bibione.
Und tatsächlich:
Es wurden Unmengen von Fotos nackter Kinder und auch Videos gefunden.
“Es handelt sich jedoch um keine kinderpornographischen Darstellungen”, berichtet die italienische Tageszeitung “Il Gazzettino”. Deshalb kann der Österreicher auch nicht angezeigt werden. Es konnte außerdem kein Computer bei ihm gefunden werden. Der Wiener kann also weiter knipsen.
Straffrei.
Gerhard Schadenbauer vom Landeskriminalamt Kärnten erklärt, warum der Wiener straffrei ausgeht:
“Es geht um die Art der Darstellung auf den Bildern. Solange die Kinder in keinen abschreckenden Posen gezeigt werden, handelt es sich nicht um Pornographie.”
Die bloße Abbildung eines Geschlechtsteiles - auch mit Zoom - ist ebenfalls keine pornographische Darstellung.
Auch in Kärnten haben solche Fotografen bereits für Aufregung gesorgt. “Männer, die das tun, schauen wir uns selbstverständlich genau an, sie werden polizeilich in Evidenz gehalten”, sagt Schadenbauer.
Urheberrecht verletzt.
Eltern von betroffenen Kindern haben die Möglichkeit zivilrechtliche Schritte gegen den Fotografen einzuleiten, da das Urheberrecht verletzt wurde.
CLAUDIA BEER-ODEBRECHT
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Zitat:
DAHER sind unsere INFORMATIONEN für SIE so wichtig!
Für diese frechen, brutalen Kinderschänder-Sexverbrecher gehören die Strafen so hoch angesetzt, dass ihnen das vergeht, denn IHRE Kinder können diesem Kinderschänder in eines der “leichten” -”mittleren” am Computer “etwas bearbeitet” als Sexsklave verkauft werden- in deren Foren-Plattformen für andere Kinderschänder den Einstieg in diese Szene garantieren!
Vergessen Sie das nie!!!
Meine Seite warnt hier schon seit 2003 die Eltern, immer wieder, dass es im Sommer zu Filmen und Bildmaterialien von Sexualstraftätern kommen kann, wenn Sie ihre Kleinkinder und Babys nackt am Strand spielen lassen!
Nicht ich schränke Ihre Badenfreuden ein, sondern diese unverschämten Täterschicht die mit ihrem Kind noch Geld damit so verdienen!
Und Sie bekommen dieses Material von Ihrem Kind niemals mehr heraus vom Internet!
Ihr Kind bleibt eine Wichsvorlage für Milliarden von Kinderzerstörern, da diese Bilder
zur Animation für Anfänger und animieren von Jugendlichen, sowie zur Verharmlosung deren Webseiten hineingestellt werden, um nicht gleich als Kinderzerstörerproduzent aufgeklatscht zu werden!
Aber diese Kinderzerstörer darf man nicht offiziell im Internet veröffentlichen, nein, nein,
Lassen Sie sich das als betroffene Eltern immer noch gefallen?
Sie lesen selbst hier in diesem Bericht, dass es nicht strafbar ist!
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Seit 2003 warnte ich schon im Internet vor diesen kriminellen Kinderzerstörern die Materialien fürs Internet suchen und darunter können auch Ihre Kinder geraten!
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Weitere Tipps für Sie als Eltern, ledige Mütter:
Der Sommer ist wieder da…
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