2. Juli 2009
12 WIEDERHOLUNGSTÄTER JULI 2009
13 Wiederholungstäter Juli 2009
13 Täter
10 MÄDCHEN
BUBEN
3 FRAUEN – JUGENDLICHE MÄDCHEN
200.000 Internet -Pranger -KINDOPFER
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- Kinder brauchen Schutz Ihren SCHUTZ!
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30.07.2009 |
Ehefrau vergewaltigt: Achteinhalb Jahre Haft
Ein 49-Jähriger ist vor dem Landesgericht Feldkirch zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Frau mit Elekroschocks traktiert und brutal vergewaltigt hat. Er legte vor Gericht ein Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach der Tat zur Arbeit gegangen
Im November 2008 drang der Bludenzer in das Haus der Frau ein, zu dem er keinen Zugang mehr hatte, fesselte seine Frau, folterte sie mit Elektroschocks und vergewaltigt sie brutal.
Der Tat ging eine Ehekrise voraus, der Mann hatte seiner Frau bereits mehrfach mit dem Tod gedroht und durfte deshalb das Haus nicht mehr betreten.
Nach der Tat ging der Bludenzer zur Arbeit. Er habe seine Frau dazu zwingen wollen, dass sie mit ihm redet, begründete der Mann die Tat. Die Tat war offensichtlich geplant, der Angeklagte hatte zuvor einen Rucksack unter anderem mit Klebeband und Elektroschocker gepackt. Angeklagter weinte vor Gericht
Vor Gericht legte der Mann ein Geständnis ab, weinte die ganze Verhandlung über und erklärte, es tue ihm leid. Doch aufgrund der Brutalität der Tat wurde er zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Das mögliche Strafmaß lag zwischen fünf und 15 Jahren. Das Gericht habe ein Zeichen zu setzen, so Richter Peter Mück, das Urteil sei die nötige Antwort auf eine so brutale Tat. “Wegen Ehekrise völlig überfordert”
Mildernd wertete das Gericht laut Mück das Geständnis des Angeklagten sowie die Tatsache, dass der 49-Jährige bisher unbescholten war. Zudem wurde der Mann von Gerichtspsychiater Reinhard Haller als eingeschränkt zurechnungsfähig eingestuft. Angesichts der schweren Ehekrise sei der Angeklagte völlig überfordert gewesen, so Haller.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Quelle: www.vol-orf.at -online 30.07.2009
1 Täter – 1 Opfer – Frau
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Elfjährige und 15-Jährige in OÖ. vergewaltigt
Online gestellt: 30.07.2009 11:21 Uhr Aktualisiert: 30.07.2009 11:22 Uhr
Zwei Mädchen im Alter von elf und 15 Jahren sind am Mittwochnachmittag im Bezirk Wels- Land brutal vergewaltigt worden. Der 22- jährige Täter fesselte jeweils eine der beiden, während er über die andere herfiel.
Der amtsbekannte Mann ist in Haft, die beiden Opfer in medizinischer Betreuung, berichtete Hermann Feldbacher von der Sicherheitsdirektion Oberösterreich im APA- Gespräch.
Die 15- Jährige hatte ihren späteren Peiniger vor eineinhalb Wochen in einem Zug kennengelernt. Am Mittwoch besuchte sie ihn gemeinsam mit ihrer elfjährigen Freundin in seiner Wohnung. Zuerst dürfte alles ganz normal verlaufen sein, schilderte Feldbacher. Gegen 16.00 Uhr fesselte der Mann plötzlich das jüngere Mädchen und vergewaltigte die Ältere. Dann fesselte er diese und fiel über die Elfjährige her.
Währenddessen konnte sich die 15- Jährige selbst befreien und aus der Wohnung fliehen, so Feldbacher weiter. Sie alarmierte Nachbarn, die die Wohnungstür des 22- Jährigen eintraten und dem Opfer zu Hilfe kamen. Der mutmaßliche Täter wollte – angeblich mit einem Messer bewaffnet – noch fliehen, konnte aber ebenfalls von den Nachbarn überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
Der 22- Jährige wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wels in Haft genommen. Die beiden Mädchen seien in medizinischer Behandlung, so Feldbacher. Nähere Angaben über die Mädchen wolle er aus Opferschutzgründen nicht machen.
Quelle: www.vol.at -online30.07.2009
1 Täter – 2 Kindopfer Mädchen
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Zwölf Monate bedingt wegen Kinderpornos
Online gestellt: 13.07.2009 18:58 Uhr Aktualisiert: 13.07.2009 19:00 Uhr
Zwölf Monate Haft für Herunterladen von Kinderpornos -
Feldkirch -
Ein 43- jähriger Oberländer wurde heute am Landesgericht Feldkirch wegen Herunterladens von Kinderpornos zu zwölf Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt.
Der Arbeiter hatte über zehn Jahre hinweg über 200.000 obszöne Bilder von Kindern auf seinen PC geladen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: www.vol.at -online 13.07.2009
1 Täter – 200.000 Kindopfer aus dem Internet
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Schuldsprüche für Vergewaltigung einer Zwölfjährigen
08.07.2009 14:29
15- und 16-Jähriger in Korneuburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Das Mädchen musste ein unglaubliches Martyrium durchstehen.
| Foto: APA
Wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Zwölfjährigen sind am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg ein 15- und ein 16-Jähriger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Sie und ebenso der Staatsanwalt nahmen Bedenkzeit. Das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen dafür beträgt für jugendliche Täter bis zu fünf Jahre. Weiter’s ordnete das Gericht Bewährungshilfe und eine ambulante Therapie für jugendliche Sexualstraftäter an. Dem Opfer seien jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Schuldspruch umfasste auch die Delikte des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, versuchter Nötigung und pornografischer Darstellung Minderjähriger. “Extremer Fall”. In der Urteilsbegründung sprach Richter Franz Furtner von einem “extremen Fall eines brutalen Sexualdelikts”,
Der 15-Jährige, der die Beziehung zuvor beendet hatte, habe ihre Verliebtheit kaltblütig ausgenützt, um den Kontakt wieder aufleben zu lassen, und das Mädchen dann sich und drei weiteren Burschen ausgeliefert. Als mildernd zu werten seien die Geständnisse (das der zweite Angeklagte offenbar im Lauf der nichtöffentlichen Verhandlung abgelegt hatte), beider ordentliche Lebenswandel, Intelligenzminderung und eine gewisse familiäre Verwahrlosung – erschwerend u.a. das Zusammentreffen der Delikte. Privat beteiligten Vertreter Tino Angkawidjaja erschienen, wie er im Anschluss zur APA sagte, die sechs Monate Freiheitsstrafe in Relation zu den Taten und Folgen für das Opfer als sehr gering. Es sei auch zu befürchten, 1.      dass dieses milde Urteil die Hemmschwelle bei anderen Jugendlichen herabsetzen könnte, 2.      sah er die Justiz gefordert, den – an sich ausreichenden – Strafrahmen auch tatsächlich auszuschöpfen. Rohe Gewalt. Das Mädchen war nach den Ausführungen von Staatsanwalt Stefan Dunkl im Mai 2008
4 Täter jugendliche – 1 Kindopfer |
Quelle; www.kleinezeitung.at – online 8.07.2009
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Vorarlberger Sexualstraftäter in Bayern geschnappt
Online gestellt: 07.07.2009 10:11 Uhr Aktualisiert: 07.07.2009 10:17 Uhr
Sexualstraftäter von der Augsburger Kripo festgenommen
Augsburg (D) – Dem Bauchgefühl einer aufmerksamen Mutter ist es zu verdanken, dass Anfang Juli diesen Jahres ein gesuchter Vorarlberger Sexualstraftäter von der Augsburger Kripo dingfest gemacht werden konnte.
Der festgenommen 51- Jährige lernte offenbar im Rahmen seiner Tätigkeit als Musiklehrer ein 7- jähriges Mädchen in Österreich kennen, wobei es seit dem Jahr 2005 mehrfach zu sexuellen Übergriffen an der Schülerin gekommen sein soll. Nachdem gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet worden war, setzte er sich offenbar nach Deutschland ab, wo er allerdings keinen Wohnsitz begründete, sondern teilweise auf der Straße lebte.
Laut der bayrischen Polizei nahm er vor einigen Wochen einen Gelegenheitsjob in einem Pferdehof außerhalb Augsburgs an und suchte hier offenbar auch Kontakt zu Kindern. Die Mutter eines Mädchens, die von den Kontakten des Mannes (keine sexuellen Kontakte) aufgrund der Erzählungen ihrer Tochter erfuhr, wurde misstrauisch und informierte hierüber rein vorsorglich einen ihr aus anderweitigen Ermittlungen bekannten Kriminalbeamten der Augsburger Kripo.
Als die Ermittler eine Überprüfung vor Ort durchführten, stellten sie fest, dass der Mann von der österreichischen Justiz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war und in Österreich gegen ihn ein nationaler Haftbefehl bestand. Nach mehreren Telefonaten wurde dann aus dem nationalen ein europäischer Haftbefehl, was eine Festnahme des Gesuchten ermöglichte.
Der 51- Jährige wurde mittlerweile dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ. Er wartet nun in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt auf die Rückführung in sein Heimatland.
Quelle: www.vol.at -online 7.07.2009
1 Täter - 1 Opfer Österreich ? in Deutschland geht hier nicht hervor.
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Missbrauch: Mann trotz Zweifeln frei
Bei 63-Jährigem gehen junge Mädchen ein und aus. Für Verurteilung reichten Angaben nicht.
| Vor zwei Jahren stand der heute 63-jährige Klagenfurter vor Gericht, weil er in seiner Wohnung zwei 13-jährige Mädchen missbraucht haben soll. Damals wurde er freigesprochen. Er habe nicht gewusst, dass sie erst 13 Jahre alt waren. Jetzt stand er wieder wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht.
Freigesprochen. Angezeigt hat ihn diesmal jene heute 18-Jährige, die 2007 die anderen Mädchen mit in die Wohnung des Mannes genommen haben soll. Mädchen, die eines gemeinsam haben: Eine Vergangenheit ohne familiären Rückhalt. Sie sind zum Teil in Heimen aufgewachsen oder haben sich auf der Straße durchgeschlagen. Der 63-Jährige lässt sie immer wieder in seiner Wohnung übernachten, gibt ihnen zum Teil auch Geld. Bei einer dieser Übernachtungen sei sie in angetrunkenem Zustand von dem Mann sexuell missbraucht worden, sagt die 18-Jährige. Weil sie aber zwei sehr widersprüchliche Aussagen gemacht hat, wird er vom Schöffengericht letztendlich freigesprochen. Urteil. “Wir glauben Ihnen nicht. Wir gehen davon aus, dass es so passiert ist, wie das Opfer schildert. Das Urteil beruht auf rein rechtlichen Überlegungen. Für einen Schuldspruch reichen die Angaben nicht aus”, sagt Richter Manfred Herrnhofer. In einem weiteren Missbrauchsprozess konnte er gestern noch kein Urteil fällen. Hier soll der Onkel seine zum Tatzeitpunkt 12-jährige Nichte sexuell missbraucht haben. Es müssen aber noch ein Psychologe und ein weiterer Zeuge gehört werden. ASTRID KULLNIG |
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Quelle: www.kleinezeitung.at -online4.07.200904.07.2009 05:45
URTEILE:
Freispruch – + noch kein Urteil
2 Täter – 4 Opfer Mädchen
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Studentin gegen Wand gedrückt
Vermutlich versuchte Vergewaltigung in Klagenfurt. Als Opfer laut schrie, ergriff Täter die Flucht.
| Ein unbekannter Mann versuchte, wie erst jetzt bekannt wurde, am 1. Juni um 5 Uhr früh in der Innenstadt eine 20-jährige Studentin zu vergewaltigen.
Laut geschrien. Wie die Polizei berichtet, verfolgte er sie und drückte die 20-Jährige gegen eine Hauswand. Als sie sich wehrte und laut schrie, ergriff der Mann die Flucht. |
1Täter – 1 Opfer Frau
Quelle: www.kleinezeitung.at
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Einbrecher vergewaltigte Seniorin: 20 Jahre Haft
2. Juli 2009 | 20:09 | | apa
Im Vergewaltigungsprozess um einen 31-Jährigen Einbrecher, der sich in einem Salzburger Seniorenheim an einer 84-Jährigen vergangen hat, ist am Donnerstagabend vor dem Salzburger Straflandesgericht ein hartes Urteil ergangen: Das Geschworenengericht verhängte 20 Jahre Haft und ging damit sogar noch über die Höchststrafe von 15 Jahren hinaus.
apa salzburg
Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Der Strafrahmen beträgt fünf bis 15 Jahre, bei einem Wiederholungstäter kann die Strafe noch höher angesetzt werden. Die Verteidigerin des 31-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Er war angeklagt wegen Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung, Raub, Diebstahl und Einbruch.
© SN/SW
Quelle: www.salzburg.com 2.07.2009
1 Täter – Opfer Frau
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Unfassbarer Fall im Flachgau: 16-jähriger Exhibitionist belästigte Volksschülerinnen!
- Befriedigte sich vor den Augen der erst Zehnjährigen
- Polizei konnte den Triebtäter schnell ausforschen
Ein erst 16-jähriger Exhibitionist hat Volksschülerinnen auf ihrem Schulweg in Elsbethen belästigt. Eine Sonderstreife der Polizeiinspektion Glasenbach konnte den Schüler aus Hallein mittlerweile ausforschen. Er gab vorerst zwei Vorfälle zu. Weitere Erhebungen sollen aber folgen.
Der Teenager sei auf seinem Fahrrad mit offener Hose an den beiden zehnjährigen Mädchen vorbeigefahren und habe sich dabei selbst befriedigt, erläuterte ein Polizist. Eine Schülerin erzählte den Vorfall ihrer Mutter, die daraufhin die Exekutive alarmierte.
Die Beamten der Sonderstreife kontrollierten den Schulweg und konnte den Jugendlichen anhalten. Er wird wegen “öffentliche unzüchtige Handlungen” (Paragraf 218 Strafgesetzbuch) angezeigt. Dieser Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von 0 bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht.
(apa/red)
Quelle: www.news.at – 1.07.2009
1TÄTER (16)Â – 2 Opfer Mädchen
ENDE
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