18. August 2009

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Bayern will Gesetzeslücken schließen…

Bayern will härter gegen Sexualstraftäter vorgehen

Von Peter Issig 17. August 2009, 17:15 Uhr

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"

Für Rückfall gefährdete Täter sollen die Regelungen zur Sicherungsverwahrung nachgebessert und übersichtlich werden, fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Zu oft scheiterte die Anordnung einer Sicherungsverwahrung an den komplizierten Vorschriften.

Ein bereits verurteilter Sexualstraftäter kann wegen Gesetzeslücken und rechtlicher Unklarheiten erneut zuschlagen. Kaum ein Verbrechen empört die Menschen mehr und lässt sie mehr an der Justiz zweifeln. Die Versuche der Politik, hier Sicherungen zu schaffen, sind zahlreich. Schon 2001 griff der Kanzler Gerhard Schröder das Thema auf und forderte, rückfallgefährdete Sexualstraftäter „lebenslang wegzusperren”.

Wenn sich am Donnerstag die Länder-Innenminister der Union in Chemnitz treffen, will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einen neuen Vorstoß unternehmen, um Sexualstraftäter einfacher in Gewahrsam bringen zu können: „Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung müssen nachgebessert und übersichtlich werden. Das Thema muss nach der Bundestagswahl sofort auf den Tisch”, sagte Herrmann der „WELT”. Der Bundesgesetzgeber sei hier gefordert, endlich zu handeln.

Wie Fälle der jüngsten Vergangenheit zeigen, gebe es noch immer keine zufriedenstellende Lösung gefunden, um die Allgemeinheit zu schützen. Zu oft scheiterte die Anordnung einer Sicherungsverwahrung an den unübersichtlichen und komplizierten Vorschriften.

Die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung, mit der Straftäter nach einer Freiheitsstrafe in Verwahrung genommen werden können, seien „viel zu eng konstruiert und führt zu absurden Situationen. Das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben, deshalb muss substanziell nachgebessert werden”, sagte der CSU-Politiker.

„Der Täter soll Kinder missbraucht haben”

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle die Diskussion über eine Verschärfung der Sicherungsverwahrung belebt: Gegen den in München mehrfach verurteilten Sexualstraftäter Karl D. konnte nach der Entlassung aus dem Gefängnis keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden, weil es an erforderlichen „neuen Tatsachen” mangelte. Er galt nach der Haft als genauso gefährlich wie davor. Jetzt lebt er unter aufwendiger Polizeibewachung bei seinem Bruder in Nordrhein-Westfalen.

Im bayerischen Töging überfiel ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftätern ein 16-jähriges Mädchen und verletzte es schwer. Trotz erkannter Gefährlichkeit hatten Richter den Täter zuvor in die Freiheit entlassen müssen. Gegen einen noch inhaftierten 71-jährigen Straftäter aus Schäftlarn kann keine Sicherungsverwahrung mehr angeordnet werden, weil ein Richter eine Frist versäumt hatte.

Diese Fälle sind für Herrmann der eindrucksvolle Beleg dafür, dass Gesetzeslücken bestehen, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Es sollen keine neuen Straftatbestände geschaffen werden, es gehe um eine Änderung der Paragrafen 66 und folgende des Strafgesetzbuchs: „Ganz allgemein gesprochen muss gelten: Wenn ein Gericht die Gefährlichkeit eines Straftäters feststellt, muss es in jedem Stadium des Verfahrens es möglich sein, dass ein Gericht die Sicherungsverwahrung anordnen kann. Das darf nicht von Fristen oder Spitzfindigkeiten abhängig sein.”

Quelle: www.welt.de -online 18.08.2009

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Zitat:

Diese Vorkommnisse zeigen auf, dass Kinderschänder nicht therapierbar sind und so eine Lebenslange Gefahr für Kinder bleiben!

Wer das im 21.Jh. noch immer nicht begriffen hat, der ist einer der Experten – Psychiater der sich viel Geld mit den Kinderschändern ausrechnet, dass sind die Sanatorien und wissenschaftlichen Projekten die gut davon profitieren Minimum 400.-Euro pro Klient im Tag, aber keine ERFOLGE aufzeigen können! ( aus DATENSCHUTZ- PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ für die kriminellen KINDERSCHÄNDER)

Das aber die Kinderschänder ihre Kindopfer und Babyopfer im Internet für andere Kinderschänder in absolut, demütigenden, sexuell gequältem, gefoltertem, vergewaltigtem oder gar im Todeskampf dargestellt, mit gefilmten Tatsachenberichten von sexuell Verbrechen ausstellen, da ist kein Aufschrei von der Bevölkerung zu hören!

Nur bei den Kinderschändern, die werden geschützt, obwohl sie diejenigen sind, die diese Verbrechen begehen!

Eine sehr bedenkliche Haltung in unserer Gesellschaft die hier aufgezeigt wird.

Oder gibt es doch schon so viele Kinderschänder wie man anhand der Fahndungsergebnisse und vor allem aber von der Protestbewegung gegen eine Internetsperre sehen kann in Deutschland wo auch Politikerinnen darunter zu finden sind! (für mich immer erschreckend, dass sich Frauen, aber auch Politikerinnen (Grüne) auf Seite von Kinderschändern stellen können!)

Aber das ist so!

Der SCHUTZ für KINDER, existiert noch gar nicht weder in Deutschland noch in Österreich, oder Schweiz, wo wir doch Vorreiter sein könnten wenn wir das ernstlich wollten!

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Sofort fühlen sich Eltern wieder sicher, wenn ein Täter verhaftet wurde, wie hier Uwe Kolbig, jedoch es werden immer die anderen Kinderschänder dabei vergessen die anonym neben Ihnen wohnen und leben und genauso tickende Bomben sind wie Kolbig!

Ganz Leipzig atmet auf…
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Aus Rache sollte man nicht handeln…

Aus Rache…
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HILFE bei verschiedensten Situationen in die Sie oder Ihre Kinder kommen können!

Du glaubst nicht davon betroffen zu sein?

Du glaubst du bist nicht betroffen…
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