30. August 2009

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Ombudsstelle d. kath. Kirche…

Kath. Kirche OMBUDSSTELLE…

….für  sexuell misshandelte, vergewaltigte Kindopfer d. kath. Kirchenwürdenträger- Kinderschänder bietet an:

Vorsprache nur nach persönlicher Terminvereinbarung

Behelf…

Unter sexuellem Missbrauch versteht man

  • die Nötigung einer Person zu sexuellen Handlungen
  • oder sexuellem Verhalten,
  • wenn diese Person minderjährig
  • oder wegen einer Krankheit unfähig ist,
  • die Bedeutung des sexuellen Vorgangs zu verstehen
  • oder sich aus anderen Gründen nicht dagegen wehren kann.
Prof. Wancata leitet seit 2009 nun die Ombudsstelle Wien...

Prof. Wancata leitet seit 2009 nun die Ombudsstelle Wien...

Johannes Wancata ist seit 2009 mit der Leitung der Ombudsstelle beauftragt.

In der Erzdiözese Wien wurde 1996 die “Ombudsstelle der Erzdiözese Wien für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche” eingerichtet und im Jahr 2009 wurde Prof. Johannes Wancata mit der Leitung der Stelle beauftragt.

Die Ombudsstelle verfügt über Mitarbeiter/innen aus dem Bereich

  1. der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Psychotherapie,
  2. der Bildungs- und Erziehungswissenschaften,
  3. der Psychologie,
  4. der Sozialarbeit und
  5. des Zivilrechts.

In der täglichen Arbeit geht es darum den Missbrauchsopfern zu helfen, die weit verbreitete Scham zu überwinden und über derartige Erfahrungen zu sprechen. Weiters ist es wichtig, die Angst zu nehmen als “Verräter an der Kirche” dazustehen.

In jedem Fall wird die Anonymität gewahrt.

Wer mit der Ombudsstelle Kontakt aufnimmt, bestimmt selbst das Ziel und den Rahmen der Gespräche und mögliche weitere Schritte.

Für Opfer und Betroffene, die sich nicht direkt an die Ombudsstelle wenden wollen, besteht die Möglichkeit Kontakt über das “Unabhängige Wiener Kinderschutzzentrum” (Tel. 01/526 18 20) oder die Beratungsstelle für misshandelte oder sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Jugendliche “TAMAR” (Tel.: 01/334 04 37) aufzunehmen.

Quelle:  Laut Auskunft der Erzdiözese Wien und nachzulesen auf http://stephanscom.at 2009

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Zitat:

Star Psychiater Max Friedrich legte die Leitung  der Ombudsstellen nach 4 Jahren (2005 -2009) zurück. Somit aber nicht die Verbindung der kath. Kirche zu seiner Klinik im AKH-sowie  seinen Projekten wie “die Boje” wo die Kindopfer dann in Empfang genommen werden und soweit dahin  manipuliert werden, wie die kath. Kirche das will!

TAMAR = ist EBENFALLS eines der Projekte von Starpsychiater Max Friedrich, dass auch im Zusammenhang der “Natascha Foudation” erwähnt und höchst wahrscheinlich mit Geld davon bedacht wurde. ….

Auch auf den Seriten der Ombudsstelle angeführt diese Projekte… zum SCHUTZ DER KINDERSCHÄNDER der kath. Kirche u. a….

Star- Psychiater Max Friedrich liebt Pupen und Märchen!Bei Therapien verwendet er Märchen...

Star- Psychiater Max Friedrich liebt Puppen und Märchen!Bei Therapien verwendet er Märchen...

Die ANOYMITÄT dient nur dazu, die Kinderschänder der kath. Kirche zu schützen!

ES GIBT NUR DANN SCHWEIGE – GELD, wenn die Voraussetzung durch nicht rechtlich gültige  Verträge stattfinden, mit folgenden AUFLAGEN:

KEINE ANZEIGE mit weltlichen öffentlichen  Gerichts- Folgen

KEINE öffentlichen Gespräche mit Dritten- sprich, Medien…

1.       EWIGES  SCHWEIGEN darüber, dieses Versprechen fordert die

kath. Kirche von den Eltern der Opfer ein.

2.       Das benannte „Kinderschutz” Vereinswesen Österreichs,

arbeitet auch mit:

  • KEINE ANZEIGE,
  • Zurückführung an kath. Kirche, oder in die Klinik zu Star Psychiater Max Friedrich der so wie die Kinderschänder Sanatorien zu den Kindern kommt, die sehrt viel Geld bringen der Klinik, da sie eine „Sonderbehandlung” bekommen, man nennte es im Volksmund Gehirnwäsche.
  • Wen kann man mehr manipulieren, als Kinder und Jugendliche? NIEMANDEN!

Also so sieht der HILFE -WEG für kath. Kirchenopfer aus!

Und ich rate Eltern:

Bitte macht euch nicht mitschuldig, indem Ihr euch mit Almosen  – SCHWEIGE – GELD abspeisen lässt!

Die kath. Kirche hat eigene Gesetze und die Verjährungsfrist lautet:

Ab dem 1. Zugriff auf ein Kind 5 Jahre, dann ist alles verjährt! Da gibt es dann absolut nichts! Höchstens dass die kath Kirche Sie noch wegen Verleumdung klagen kann.

Bei öffentlichen weltlichen  Prozessen muss die kath. Kirche auch bezahlen:

SCHMERZENSGELD bei sexueller Gewalt an Kindern:

  • Schmerzempfinden abzugelten.
  • Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen.
  • Dabei werden das Bewusstsein eines möglichen Dauerschadens und die Gefahr der Verschlechterung eingeschlossen.

Die Bemessung ist problematisch:

Üblicherweise werden  für:

  • Leichte Schmerzen: 100.-EURO pro Tag zu zahlen sein,
  • Für mittlere Schmerzen 150.- bis 220.- EURO pro Tag zu zahlen sein.
  • Schwere SCHMERZEN -Langzeitschäden – 200.- bis 300.- EURO pro Tag zugesprochen werden.

Also liebe Eltern ihr könnt Schmerzensgeld bei Gericht zusätzlich zur Wiedergutmachung d. h. die Bezahlung der ganzen Therapiekosten beim Prozess gegen die kath. Kirchen – Kinderschänder vorgehen und einfordern und somit könnte es sein, dass hier mehr Geld zu erwarten ist als beim SCHWEIGE – VERTUSCHUNGSGELD dass die kath. Kirche Ihnen anbietet:

  1. um ihre Kinderschänder und ihren Ruf, sich  vor weiteren Kirchenskandalen zu schützen!
  2. Die Öffentlichkeit nicht mehr informiert wird und den kath. Einrichtungen wie Internaten, den ganzen Schulen und Kindergartenpersonen blind weiter vertraut wird!
  • Sie somit zum Mit- Wisser & Täter macht, da Sie mit ihrem Schweigen über die Verbrechen an Ihren/m Kind(-ern) weitere Kindopfer durch den Kinderschänder Priester mithelfen zu vertuschen, der so nur versetzt wird im schlimmsten Falle!

Ihr könnt auch Richter wegen Voreingenommenheit ablehnen, da zu kath. Kirche nahe, wenn Sie den Eindruck haben!

Und es gibt weitere viele Möglichkeiten dem Treiben der Kinderschänder der kath. Kirche den Garaus zu machen, indem sie ihren Nachbarn, an SCHULEN bei Elternabenden vor den Kinderschänder Priestern, Äbten, Bischöfen, usw. warnen.

ALSO NUR WIR ERWACHSENEN müssen und können für den SCHUTZ unserer KINDER und Enkel etwas machen!

Weder Gesetze, noch SCHEINSICHERHEITEN DURCH PSYCHIATER hervorgerufen,

  • indem sie behaupten Kinderschänder von ihrem Triebleben abzubringen,

…werden unsere Kinder schützen, sondern nur wir selbst!

Und eine VERÖFFENTLICHUNG ALLER KINDERSCHÄNDER ÖSTERREICHS würde die RISIKEN AUF EIN MINIMUM reduzieren, die rechtmäßig schon verurteilt wurden!

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