16. September 2009

Kontrolle für Kinderschänder….

NEUE GESETZE…

“Die Kontrolle wird engmaschiger”

Online gestellt: 16.09.2009 09:11 Uhr Aktualisiert: 16.09.2009 09:13 Uhr

Christiane Eckert

Staatsanwalt Heinz Rusch zu den gesetzlichen Neuerungen -

Staatsanwalt Heinz Rusch

Staatsanwalt Heinz Rusch

©VN

Schwarzach – Staatsanwaltschaft zur Gesetzesnovelle:

Praxis werde zeigen, ob es auch Nachteile gibt.

VN: Welche „Sicherheitsvorkehrungen” gab es bei Sexualstraftätern bereits früher?

Heinz Rusch: Beispielsweise die Weisung sich von gewissen Orten wie Kindergärten fernzuhalten. Den Besuch eines Freibades hingegen wird man einem Sexualstraftäter auch künftig nicht verbieten können, das wäre zu allgemein.

VN: Werden Weisungen im Zusammenhang mit Bewährungsstrafen kontrolliert? Ob ein Verurteilter beispielsweise seine Therapie bis zum Ende absolviert?

Heinz Rusch: Das wurde bereits früher kontrolliert und wird auch künftig überprüft werden. Hat jemand eine Bewährungsstrafe offen und bricht die Therapie ab, muss er den offenen Anteil absitzen.

VN: Wie steht es mit dieser Sonderauskunft über Sexualstraftäter? Kann sich beispielsweise ein Tischtennisverein darüber informieren, ob jene Person, die er als Jugendtrainer ehrenamtlich aufnehmen will, ein vorbestrafter Sexualtäter ist?

Heinz Rusch: Das ist noch völlig offen. Die betreffende Bestimmung tritt erst im Dezember in Kraft und dann ist unklar, wie das genau umgesetzt wird. Ob ein Verein über irgendwelche Stellen die­se Auskunft abfragen kann, lässt sich nicht sagen.

VN: Wie viel bringt die Gesetzesnovelle Ihrer Meinung nach?

Heinz Rusch: Es wird sicher zu einer engmaschigeren Kontrolle führen. Die Praxis wird zeigen, ob es eventuell auch Nachteile gibt.

Quelle: www.vol.at -online 16.09.2009

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Schärferer Kampf gegen Sex-Täter

Der Verhaftung eines zweifach einschlägig Vorbestraften, der erneut Kinder missbraucht haben soll, sorgte kürzlich für Schlagzeilen – ©VN

Wiederholungstäter arbeitete in Verein...

Wiederholungstäter arbeitete in Verein...

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So sehen die therapierten & geheilten Kinderschänder aus…
So sehen die geheilten…

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Schwarzach – Eine Strafgesetznovelle bringt “erschwerte Bedingungen” für Sexualstraftäter.

Vor allem bei bereits bekannt gewordenen Sexualstraftätern soll ein Rückfall vermieden werden. So wird beispielsweise die Bewährungshilfe intensiviert.

Sittenstrolche erhalten diese künftig zwingend.

Auch für den Pädophilen eine Hilfe, nun hat er einen Ansprechpartner.

Die „Gerichtliche Aufsicht” ist ebenfalls neu:

Wird ein Häftling auf Bewährung entlassen, hat die Justiz automatisch ein Auge auf ihn. Das heißt, ein Betreuer wird ihm zugeteilt und muss dem Gericht regelmäßig berichten, wie sich der Entlassene in Freiheit verhält. Ob er beispielsweise seine Therapie absolviert oder zu Arztterminen erscheint. Bricht der Straftäter eine Therapie grundlos ab, muss er wieder ins Gefängnis und den Rest der Strafe absitzen.

Tätigkeitsverbot

Sexuelle Übergriffe passieren häufig dort, wo Erwachsene mit Jugendlichen zusammen aktiv sind wie zum Beispiel in Lehrveranstaltungen, Kursen, Camps oder Trainingslagern. Für jene hat der Gesetzgeber ein „Tätigkeitsverbot” vorgesehen.

Einem pädophilen Klavierlehrer könnte somit verboten werden weiterhin Klavierstunden zu geben oder sonst mit Jugendlichen zu arbeiten. Bei schweren Fällen kann dies sogar auf unbestimmte Zeit ausgesprochen werden. Betraut ein Musikverein den Mann aus Mitleid doch wieder mit einer Aufgabe, bei der er Kontakt zu Jugendlichen hat, sind sowohl die Vereinsverantwortlichen als auch der Pädophile strafbar.

Bis zu sechs Monate Haft drohen.

Transparenz

Andere Bestimmungen soll das Verhalten der Verbrecher transparenter machen.

Früher hatte ein zu vier Jahren Haft verurteilter Vergewaltiger nach 15 Jahren wieder eine weiße Weste. Heute klebt die Vorstrafe 30 Jahre an ihm. Bei über fünf Jahren Haft ist der Vorbestrafte lebenslänglich gebrandmarkt.

Im Strafregister werden „Gerichtliche Aufsicht” und „Tätigkeitsverbote” vermerkt. Gesonderte Kennzeichnung von Sexualstraftätern und regelmäßige Überprüfung der Daten sollen Missverständnissen und Unwissenheit vorbeugen.

Wie diese Neuerungen in der Praxis wirken, wird man erst nach einiger Zeit sagen können. Noch wurden die Bestimmungen ja kaum angewendet, sind die Paragrafen doch erst seit Juni in Kraft.

Quelle: www.vol.at -online 16.09.2009

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Zitat:

KONTROLLE für Sexualstraftäter…

zeigt wie hilflos man Kinderschändern gegenüber eigentlich ist. Denn so eine Kontrolle, verhindert keine sexuellen Verbrechen an Kindern, da die Kinderschänder im Schutz der Anonymität neben mir wohnen können und ich keine Möglichkeit bekomme so Maßnahmen zum Schutz meiner Kinder setzen zu können!

Dass heute kein Kinderschänder mehr vor Kindergärten sich postiert müsste den “Experten ” die hier für diese Gesetze verantwortlich sind eigentlich wissen! Sondern in Kinderchats im Internet!

Ein Einhalten der Therapietermine gibt keine Sicherheit, dass der Kinderschänder in der Zwischenzeit sich nicht an Kindern vergeht. Psychiater müssen das glauben, was ein Kinderschänder ihnen erzählt!  Ein Kontroller – ein Sozialarbeiter von Vereinen wie Neustart, müsste mit dem Kinderschänder schon auch Tag und Nacht leben um damit die Sicherheit vor Wiederholungstätern zu gewährleisten können.

Da das nicht der Fall ist, sind diese Maßnahmen kein SCHUTZ für unsere Kinder!

Sondern immer noch der Schutz für die Kinderschänder der Justiz, der Politik, den Datenschützern vorrangig!

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Dr. Haller sagt nun, Kinderschänder kann man nicht heilen, da oben im Bericht spricht man von Zwangstherapien…

Kinderschänder kann man nicht heilen…
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Kinderschänder hören nicht auf…
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