28. Oktober 2009

Warum sollte ich mich vor ihm verstecken?

MISMSBRAUCH – DER SCHWERE WEG EINES OPFERS

Warum soll ich mich vor ihm verstecken?

Gespräche am See... Mutter mit der Tochter...

Gespräche am See... Mutter mit der Tochter...

Symbolbild -Mutter und Tochter im Gespräch am See…

ORF -Text zum THEMA:

Im Frühling 2006 beginnt Claudia, damals 14, sich selbst im Gesicht und an den Armen zu verletzen.

Selbstmordversuche folgen. Die Mutter ist verzweifelt und bringt ihre Tochter in die Salzburger Kinderpsychiatrie.

Nach vielen Therapiesitzungen vertraut sich Claudia den Ärzten an und erzählt von den sexuellen Übergriffen, die sie als 5-Jährige erlebt habe. Claudia entscheidet sich, ihren Stiefvater anzuzeigen.

Es beginnt ein steiniger Weg über Einvernahmen und Gutachten, begleitet von ständigen Erinnerungen an das Geschehene. „Meine Familie hat mir die Kraft dafür gegeben, alleine hätte ich es nie geschafft”, sagt die heute 17-Jährige.

Drei Jahre dauert das Verfahren – und endet für den Angeklagten mit einem „Freispruch im Zweifel”.

So ergeht es vielen Opfern, deren Missbrauch Jahre zurückliegt.

  • Einstellung des Verfahrens
  • oder Freispruch aus Mangel an Beweisen.
  • Den Betroffenen bleibt das Gefühl: „Warum habe ich mir das angetan”.

Burgit Bock hat für THEMA mit dem Mädchen gesprochen.

Ex-Kindopfer Claudia erzählt…

ORF – Interview am 29.06.2009 bei „Thema „ ausgestrahlt.

Moderator Christoph Feuerstein:

Claudia hat nach Jahre langem Ringen ihren Stiefvater anzuzeigen, er soll sie als Kind sexuell missbraucht haben. Im Prozess musste sie nochmals in den Erinnerung en alles durchleben und dann:

DER FREISPRUCH!

Kein Einzelschicksal.

Die Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs nehmen zu, die Verurteilungen gehen aber zurück. Der Grund, vor allem in Fällen wo der Missbrauch Jahre zurück liegt, bleibt nur noch die Aussage der Opfer!

Claudia gibt aber nicht auf und geht jetzt zum obersten Gerichtshof.

Um anderen Mut zu machen hat sie Burgit Bock, ihre Geschichte erzählt.

Claudia:

Mir ist es gar nicht gut gegangen, Ich habe mich selbst verletzt, durch das bin dann in die Klinik gekommen.

Mir ist es überhaupt nicht gut gegangen, ich habe mich selbst verletzt, dadurch bin ich auch in die Klinik gekommen. Ich bin damit nicht klar gekommen. Am Anfang wollte ich, ich habe mich auch im Gesicht selber verletzt, da wollte ich das damit bezwecken, dass es jemand sieht, dass es mir nicht gut geht. Weil ich auch nicht reden gekonnt habe und auch andere Schmerzen, die physischen und die seelischen.

Mutter von Claudia:

Meine Tochter hat absolut keine Ausstrahlung mehr gehabt. Überhaupt keinen Lebenswillen, also es war gar kein Leben mehr in dem Mädchen. Ja, absolute Traurigkeit, Wut, alles im Allen einfach ja, sie war nicht mehr im Leben.

Sprecher:

Damals ist Claudia 14 Jahre alt. Sie ist aggressiv zunehmend beginnt sich selbst zu verletzen, mit einer Rasierklinge schneidet sie tiefe Wunden in ihren Körper. Ihre beiden Oberarme sind völlig vernarbt. Es folgen Selbstmordversuche. Claudias Mutter ist verzweifelt und bringt ihre Tochter in die Kinder und Jugend- Psychiatrie. Dort spricht sie erstmals davon dass ihr Stiefvater als sie 5 Jahre alt war missbraucht habe.

Burgit Bock:

Hast Du dich manchmal auch gefragt, warum ist mir das passiert?

Claudia:

Ja, das habe ich mich sehr oft gefragt. Ich habe sehr starke Schuldgefühle gehabt. Ich habe immer alles, die Fehler an mir gesucht habe, ich habe immer gedacht, hätte ich vorher etwas gesagt, wäre es niemals so weit gekommen.

Wenn ich mir die Fragen noch länger stellen täte, dann wäre ich daran kaputt gegangen, das tue ich nicht mehr, aber früher habe ich sie mir Tag für Tag gestellt.

Mutter von Claudia:

Also als Mutter denkt man sich, das muss man sehen. Es gibt viele Fragen:

  • Welche Situation war das?
  • Wo war ich?
  • War ich nicht zu Hause?
  • Habe ich nicht gut genug aufgepasst?

Sie hat Zeichen gesetzt, wie man jetzt gesehen hat unddann die große Frage:

  • „Wie kann man so einen überhaupt ins Haus lassen?

Das war der größte Vorwurf meiner Seits!

  • Wenn ich diesen Mann nie ins Haus gelassen hätte, wäre den Kindern das nicht passiert, aber es ist passiert, ich habe mich damals, ich war verliebt.
  • Ich habe ihn geheiratet weil ich ihn geliebt habe, meinen Sohn mit ihm bekommen.
  • Ja, das ist das allerschlimmste, mit dem komme ich allerdings auch nicht zurecht. Dass ein Mensch, einem wirklich so täuschen kann. Man soviel übersehen kann. Das geht einen nicht ein.

Sprecher:

Insgesamt mehr als 10 Monate verbringt, Claudia stationär in der Jugendpsychiatrie in der Christian Doppler Klinik in Salzburg.

Obwohl ihre Mutter drei bis vier Mal pro Woche zu Besuch kommt, fühlt sich Claudia fremd und allein, aber sie ist zum 1.Mal bereit sich auf eine Therapie einzulassen .Merkt selbst dass sie Hilfe braucht um ihr Leben in den Griff zu bekommen. Sie beginnt ihre Gedanken aufzuschreiben und zu malen. Langsam lernt sie andere Jugendliche kennen und schließt Freundschaften.

Claudia:

Dass was mich dazu bewogen hat dass ich rede, das so viele andere in der Klinik waren denen das auch passiert ist. Dann habe ich gemerkt ich bin nicht alleine, da ich immer gedacht habe ich bin alleine mit dem. Die haben auch gesagt, dass sie das immer wieder tun würden darüber reden, dass das besser ist. Ja, dann habe ich mich entschieden, dass ich mit einer Krankenschwester darüber rede, zu der ich großes Vertrauen gehabt habe.

Es war ziemlich schwer, aber im Nachhinein, war es eine große Erleichterung.

Sprecher:

Die Kinder & Jugendlichen können sich auf die Verschwiegenheitspflicht der Therapeuten verlassen. Dass ist für viel sehr wichtig. Alle Schritte passieren nur mit ihrem Einverständnis.

Leonard Thun-Hohenstein Leiter der Kinderpsychiatrie Salzburg:

Wenn wir einmal vom Kind darüber Bescheid wissen, ist da ja eine relativ heikle Situation.

Ich als Arzt bin an sich verpflichtet anzuzeigen, darf es aber im Sinne des Kindeswohles aufschieben.

Das passiert dann auch immer und wir setzen uns dann mit der Kinderschutzgruppe in Verbindung. Wir stellen dann diesen Fall in dieser Einrichtung dar. Das ist eine Spitalsinterne Einrichtung und überlegen dann welche Schritte sind dann zu machen:

  • Jugendamt zu verständigen,
  • Anzeige zu erstatten Ja, oder Nein,
  • dass sind dann die Schritte die wir entwickeln immer mit den Kindern gemeinsam entwickeln.

Also wir sind da sehr vorsichtig und behutsam und begleiten die Jugendlichen Kinder durch diesen Prozess. Weil es ja nur Sinnvoll ist wenn die Kinder auch bereit sind auszusagen. Dann ist auch Sinnvoll eine Anzeige zu erstatten, vor allem wenn die Dinge schon länger zurückliegen. Weil ja da gar keine Beweise mehr da sind die man auch verwenden könnte.

Sprecher:

Claudia entscheidet sich ihren Stiefvater anzuzeigen. Der Anfang eines langen steinigen Weges für sie und ihre Familie. Es beginnt mit polizeilichen Einvernahmen. Dann folgen die Einvernahmen durch einen Untersuchungsrichter für die Verhandlung und die Begutachtung durch einen Sachverständigen. In Fällen in denen der Missbrauch schon viele Jahre zurückliegt und es keine anderen Beweise mehr gibt, spielt die Aussage des Opfers die zentrale Rolle. Immer wieder muss Claudia sich das Erlebte in Erinnerung rufen, sie droht daran zu zerbrechen.

Claudia:

Ja, ich war sehr aufgeregt, ich war sehr nervös immer. Ich habe ja viel am Anfang nicht ausdrücken können, darum haben sie auch daran gezweifelt. Weil ich erst bei der dritten Aussage so weit war, so stark war dass ich alles erzählen konnte. Weil es auch schwierig war für mich, weil ich selber noch nicht so stark war. Aber ich bin immer stärker geworden mit der Zeit!

Mutter von Claudia:

Meine Tochter hat nach jedem Verhör wieder Wochen gebraucht, um sich ein wenig aufzurappeln, um wieder etwas stärker zu werden wieder am Leben Teil zu nehmen. Und es war jedesmal so, wenn sie diesen Punkt erreicht hat, ja, dass sie es wieder ein wenig gepackt hatte, ist der nächste, ist das nächste Verhör gekommen. Es ist immer irgendwann wieder etwas gekommen, was sie wieder zu Fall gebracht hat.

Sprecher:

Eine der wesentlichen Aufgaben des Kinderschutzzentrums Innsbruck ist die Prozessbegleitung von Missbrauchs Opfern und ihren Angehörigen. In den meisten Fällen haben die Betroffenen noch nie davor etwas mit dem Gericht zu tun gehabt und sind verunsichert. Auch Claudia wurde hier betreut.

Cornelia Veith hat sie über den bevorstehenden Prozesses informiert, sie über ihre Aussage vor Gericht aufgeklärt und sie hat Claudia auch gesagt, dass Missbrauchsprozesse sehr oft mit einem Freispruch für den Angeklagten enden.

Cornelia Veith :

Für uns ist es natürlich für unsere Arbeit ist es ideal wenn sich die Betroffenen bevor sie noch die Anzeige machen an das Kinderschutzzentrum oder die Beratungsstellen wenden, weil dann kann man mit ihnen ganz genau hinschauen und ihnen die Vor – & Nachteile und die Konsequenzen einer Anzeige aufzeigen mit ihnen das besprechen, weil das , sobald einmal eine Anzeige gemacht worden ist, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Und es ist eben so dass die Betroffenen nicht zu einer Anzeige gedrängt oder dort beeinflusst werden sollen. Aber wenn sie sich entscheiden, das ist ganz klar und dann muss es für sie stimmig sein. Weil da muss ihnen auch klar sein was da alles auf sie zukommen wird.

Sprecher:

Um Missbrauchsopfern, die Begegnung mit dem Angeklagten bei Gericht zu ersparen werden sie im Vorfeld einvernommen. Ihre Aussage wird im dann im Prozess auf Video zugespielt.

Diese sogenannte kontradiktorische Einvernahme dient dem Opferschutz und ist gesetzlich verankert. Doch sie hat auch einen großen Nachteil.

Andrea Hönig -Limberg Rechtsanwältin:

Ja, der Beschuldigte, der ist eigentlich in einer stärkeren Position!

Weil er kann sich:

1. diese Aussagen des Opfers natürlich vorher anschauen,

2. Er kann dann auch das Protokoll lesen,

3. Er kann sich sehr gut darauf vorbereiten,

4. Und es gibt dann in der Hauptverhandlung

5. gibt es nur mehr ihn!

Ja, also, er kann ganz gezielt darauf hinarbeiten, diese Aussagen des Opfers ins Wanken zu bringen

  • Er kann irgendwie versuchen andere Beweise noch vorzulegen,
  • Und Zweifel zu streuen und hin und her,

Und durch die kontradiktorische Einvernahme, hat das Opfer eben überhaupt keine Möglichkeit mehr in der Hauptverhandlung noch irgendwas einzuwirken.

Oder sich einmal spürbar zu machen!

Weil eine Zeugenaussage ist ja nicht nur ich habe ein Stück Leinwand oder einen Fernsehschirm vor mir, sondern meine Zeugenaussage heißt:

Ich bekomme einen Eindruck von einem Menschen.

Sprecher:

Mit 14 hat Claudia E. erstmals das Erlebte niedergeschrieben. Es ist ein Aufschrei in Vers Form. Sie bringt all ihre Wut und Verzweiflung und Verletztheit zu Papier. Während der vergangenen drei Jahre überwindet sie sich immer wieder.

Erzählt ihre Geschichte, der Polizei, den Richtern und den Sachverständigen. Als man ihr nahelegt in der Hauptverhandlung noch einmal selbst auszusagen, ringt sie sich auch dazu durch.

Dennoch kommt es zu einem Freispruch!

Mutter von Claudia:

Das war die schlimmste Antwort: „Sie glauben zwar an die Wahrheit der Aussagen der Kinder, aber es ist trotzdem ein Freispruch. „

Passt für mich absolut nicht zusammen.

Burgit Bock:

Ist man enttäuscht vom System?

Mutter von Claudia:

ABSOLUT!

Total enttäuscht also ich glaube an keine Gerechtigkeit mehr.

Claudia:

Ich habe es im Großen und Ganzen für meine Familie getan, weil ich eben dann erfahren habe, dass mein Bruder auch betroffen ist. Ja, meine Familie hat mir die ganze Kraft gegeben. Meine Freunde.

So für mich alleine hätte ich es nicht getan! Ich habe es für meine Freunde gern gemacht.

Sprecher:

Ihr Stiefvater soll auch ihren Bruder missbraucht haben. Er ist sein leiblicher Sohn. Der heute 9 jährige hat ebenfalls vor Gericht ausgesagt.

Dennoch kommt es zum Freispruch im Zweifel.

Die Schöffen sehen den Missbrauchs Vorwurf nicht zu 100% bewiesen.

Und im österreichischen Gesetz gilt der Grundsatz:

IM ZWEIFEL für den ANGEKLAGTEN!

Leonard Thun-Hohenstein:

Ich kenne einige Jugendliche, wo das dann zum Schluss zu einer Verurteilung geführt hat und dort hat bei der Einen, die ich besonders in Erinnerung habe, die Symptomatik aufgehoben. Die ist sozusagen völlig erleichtert aus dem herausgekommen aus der Gerichtsverhandlung:

„So endlich ist das geklärt, jetzt weiß ich, dass war Unrecht, jetzt habe ich Recht bekommen, ich kann jetzt mein Leben neu beginnen.”

Sprecher:

Zur Hauptverhandlung tritt Claudia in das Gericht nicht über die Hintertür, zum SCHUTZ des Opfers empfohlen wird.

Claudia:

Ich habe keinen Grund mehr gesehen, dass ich mich verstecken sollte. Da sollte eher er sich vor uns verstecken. Nicht wir vor ihm!

Die Anwältin hat zwar gesagt es ist besser, wenn ich ihn nicht sehe, aber ich habe es darauf ankommen lassen dass ich ihn sehe!

Burgit Bock:

Was sind da für Gefühle hoch gekommen als du ihn gesehen hast?

Claudia:

Einfach nur Hass! Mehr nicht.

Quelle: ORF 2 -„THEMA” 29.06.2009

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