30. Oktober 2009

Mit Brutalität eine Kindheit zerstört….

Kind am helllichten Tag auf dem Schulweg überfallen. „Wenn du schreist bring ich dich um”

Siebenjährige im Wald vergewaltigt!

Gerold Bär und der Wald in dem das Verbrechen geschah...

Gerold Bär und der Wald in dem das Verbrechen geschah...

Nur ein paar Meter hätte die Siebenjährige noch bis nach Hause gehabt. Sie war auf dem Heimweg von der Schule. Da packte ein Salzburger (34) das Kind, zerrte es mit in den Wald „ Komm ich zeig dir einen Osterhasen” in einen Wald und verging sich. Jetzt stand der mutmaßliche Sexualverbrecher vor den Geschworenen.

„Dieser Mann ist brandgefährlich, vor allem für Kinder, das Schätzenswerteste in unserer Gesellschaft!”

Der Ankläger- Anwalt Peter Lechenauer für das Kindopfer des Staatsanwaltes...

Der Ankläger- Anwalt Peter Lechenauer für das Kindopfer des Staatsanwaltes...

Aufrüttelnde Worte von Anwalt Peter Lerchenauer, der nun im Auftrag der Eltern vor Gericht für die Rechte des Kindes kämpft.

„Er muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher!”

Staatsanwalt Dietmar Gutmayer schildert den Geschworenen, was sich am 10.Februar (2005) in den Mittagsstunden passiert war. Am helllichten Tag, am Stadtrand von Salzburg.

Am 4. Feierte Gerold Bär, der seit 2004 arbeitslos  ist seinen 34.Geburtstag. Er feierte Tagelang. Auch an diesem Tag trank er wieder Bier, ging spazieren. Da fiel ihm das Mädchen auf, das von der Schule heimging. Als es an einer roten Ampel stand, packte er es von hinten an der Schultasche und zerrte das Kind mit den Worten, „Komm ich zeig dir jetzt den Osterhasen” in den Wald.”

Beklemmende Gänsehaut-Atmosphäre im Verhandlungssaal, als der Ankläger erzählte, wie Bär sein wehrloses Opfer auf den Rücken in den Schnee warf, ihm die Strumpfhose und die Unterhose herunterriss, sich an ihm verging.

Wie er der kleinen den Mund zuhielt, als sie um Hilfe rufen wollte.

Wie er ihr drohte: „Wenn du schreist, bring ich dich um!”

Zwei Stunden nach dem abscheulichen Sexualverbrechen war Gerold Bär gefasst.

Die Mutter alarmierte sofort die Polizei, als ihre Tochter mit blutverschmierter Kleidung nach Hause gekommen war.

Und das Mädchen konnte den Mann exakt beschreiben, zeichnete für die Fahndung sogar ein genaues Bild von seinem Gesicht. Dem Gesicht, dass es sein ganzes Leben nicht mehr wird vergessen können…

„MIT BRUTALITÄT eine KINDHEIT zerstört”

Anwalt Peter Lechenauer:  „Gerold Bär hat mit hemmungsloser Brutalität ihre Kindheit zerstört.”

Er forderte mindestens 10.000.-Euro Schmerzensgeld.

Verteidiger Wolfram Neureiter widersprach: „Ein wüster Triebtäter? Nein, so ist es nicht. Es war das erste Mal in seinem Leben, und nur wegen des Alkohols.” Es waren 2,5,Promille zum Tatzeitpunkt, das ergab später der Alkotest.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Gerold Bär, drohen von 5 bis zu 15 Jahren Haft. Wegen der Frage, wie schwer die Verletzungen des Kindes waren, wurde vertagt.

Quelle: www.krone.at 8.Nov. 2005 Seite 24

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Zitat:

  1. So würde ich mir eine Berichterstattung  für alle betroffenen Kindopfer von sexueller Gewalt wünschen!
  2. Hier wird vom Ankläger Anwalt gesprochen nicht von Nebenkläger!
  3. Der Kinderschänder und sein Anwalt bekamen in diesem Bericht einen Zweizeiler als Verteidigungsrede. (Keinen Hauptteil, wie sonst es übrig ist mit all ihren Märchen!)
  4. Hier gab es keine diskussionen wie: “ dürfen wir ein Fot von ihm veröffentlichen oder nicht”, (Daten- Persönlichkeitsschutz) für diesen Kinderschänder er wurde sofort der Presse frei gegeben!

So müssten die Medien auch in Zukunft alle sexuellen Gewaltverbrechen medial behandeln und die Kinderschänder in ihre Schranken weisen, nämlich der gesellschaftlichen Ächtung!

Staatsanwälte müssten so für alle betroffenen  Kinder so  sprechen die sexuelle Gewalt erleben und überleben bei Gericht, damit die Geschworenen nie mehr auf die Idee kommen, bedingte Strafen auszusprechen! Weil es von allen anderen betroffenen Kindern, ebenfalls schwer Körperverletzungen sind, wenn sie vergewaltigt werden:

  • ob oral, vaginal, oder anal!

Denn was ist hier der Unterschied zwischen dieser Vergewaltigung des Kindes von dem Salzburger Staatsanwaltes und  z.B.: jahrelangen Vergewaltigungen an  mir, als Kind?

Dieser Peiniger wurde sofort verhaftet und auch zu 8 Jahren verurteilt! (und anschließender Sicherungsverwahrung!)

Meine Peiniger gingen wegen Verjährung frei!

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Volksschülerin in Salzburg vergewaltigt

Salzburg(APA,SN). Den letzten Schultag vor den Semesterferien am 10.Februar 2005 wird ein siebenjähriges Mädchen aus der Stadt Salzburg nie vergessen.

OLG erhöhte die Strafe auf 8 Jahre für Gerold Bär

OLG erhöhte die Strafe auf 8 Jahre für Gerold Bär

Als die Volksschülerin mit dem Zeugnis in der Tasche nach Hause ging, zerrte sie ein 34 jähriger Mann in ein Waldstück und vergewaltigte sie brutal und hemmungslos, sagte der Anwalt des Opfers, Peter Lechenauer.

Der vorbestrafte Salzburger wurde am Freitagnachmittag von einem Salzburger Schwurgericht zu sieben Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Der Angeklagte Gerold B., der 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss, bat um Bedenkzeit.
Das Gericht nahm den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Staatsanwalt Dietmar Gutmayer meldete Berufung wegen zu geringer Strafe an.

Das Urteil wurde im Sinne der Anklage wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und versuchter schwerer Nötigung ausgesprochen, erklärte der Vorsitzende Richter Johann Schütz.
Der Strafrahmen betrug 5 bis 15 Jahre Haft.

Im fortgesetzten Prozess, der heute erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand wurde ein Zusatzgutachten erörtert.

Die posttraumatischen Folgen für das Mädchen waren so schwerwiegend, dass sie wie eine schwere Körperverletzung zu werten sind, erläuterte Leonhard Thun Hohenstein, Leiter der Kinder und Jugendpsychiatrie an der Salzburger Christian Doppler Klinik.

Wenn du nicht zu schreien aufhörst, werde ich dich töten, soll der damals betrunkene Gerold B. seinem Opfer gedroht haben.

Zuerst wollte er die Schülerin mit Worten ich zeige dir den Osterhasen in den Wald locken. Doch als sie nicht reagierte, lief er ihr nach. Die Kleine hatte keine Chance zu entkommen. Zuhause darfst du kein Wort davon sagen, setzte er sie noch unter Druck.

Doch das Mädchen ließ sich davon nicht einschüchtern und erzählte die schrecklichen Erlebnisse seiner Mutter. Da die sieben Jährige eine exakte Beschreibung des Täters abgeben konnte, klickten bei dem mutmaßlichen Kinderschänder schon wenige Stunden später die Handschellen.
Das Kind wurde mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht.

Gerold B. bekannte sich nur eingeschränkt schuldig.

Er sei kein Triebtäter, die Tat sei auf dessen Alkoholisierung zurückzuführen, meinte der Verteidiger Wolfram Neureiter.

B. hatte zuvor seinen Geburtstag mehrere Tage lang ausgiebig gefeiert. Der Mittlerweile 35 jährige Salzburger litt zwar an einer Persönlichkeitsstörung und hatte zur Tatzeit 2,5 Promille Alkohol im Blut, war aber laut Gerichtspsychiater Bernhard Mitterauer zurechnungsfähig.

Quelle: www.salzburg.com 24.2.2006.
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Zitat :

1. Hier wurde sofort und richtig gehandelt!
Sofortige Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg und Polizei!!!!
2. Der Prozess schnell angestrebt!
3. die Vergewaltigung als das ausgewiesen was sie ist: eine schwere Körperverletzung die eine Posttraumatische Folgeschädigung nach sich zieht!
4. Somit als schweres Verbrechen eingestuft bei Gericht und Richtern und den Schöffen!
5. Sofort der Strafrahmen ausgeschöpft, geltend gemacht worden ab 5 Jahre bis 15 Jahre

Und dabei frage ich mich, warum gilt das bei so vielen anderen Kindopfern nicht? Kann mir das jemand erklären?

Warum beim Kind des Staatsanwaltes von Salzburg, ohne diese Straftat herunterspielen zu wollen  eine Vergewaltigung mit schweren Bedrohungen damit das Mädchen schweigen sollte  mit einem Strafrahmen von 5 bis 15anderen Kindern gilt das nicht? Jahren angewandt wurde und bei

Und es ist heute noch so, wenn die Kindopfer aus sozial schwachen Familien, aber auch Mittelschicht kommen. so lautes es bei Vergewaltigung:  Strafrahmen bis zu 3 Jahren in Frage!

Egal ob oral, vaginal, oder anal eine Vergewaltigung erfolgte, durch den Peiniger-Kinderschänder?

  • Urteile 20 Monate,
  • 24 Monate
  • davon aber noch 12 Monate bedingt usw.
    • wenn es sich um akademische Kinderschänder handelt!
    • Weil Opfer mit Verleumdungs- Rufschädigungsklagen rechnen müssen, auch wenn sie die Wahrheit sagten.
  • oder bei der Häftlinge jetzt ohnehin bei der ausgesprochenen Strafen nach Hause, da ja die Gefängnisse so überbelegt sind!? (1.1.08 Haftentalstungspaket für alle Häftlinge)

    Warum diese krassen Unterschiede frage ich Sie?

    Und wenn Sie das hier so lesen, so werden Sie von uns nicht belogen, sondern wir zeigen auf, was in unserem System schief läuft und wir keinen Rechtsstaat so haben!

    Der Täter  hier bei uns in Österreich verschont, Salonfähig gemacht wird und Inzest legalisiert ist! Strafmaß: 0 bis 1Jahr!

    Verstehen Sie diese Grausamkeiten an UNTERSCHIEDEN noch, mit  denen  heute noch  die Kindopfer – bzw. Ex- Kindopfer kämpfen?

    Und warum  so selten angezeigt wird?

    Nur weil  die meisten Richter den Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren bei  für sie „normalen” sexuellen Gewalt – Kindopfern nicht anwenden!

    Das ist abschreckend für betroffene Menschen, eine stille Warnung, „Zeigt besser nicht an” besonders:

    Da bleibt die schiefe Optik der Justiz sehr offensichtlich, oder , meinen Sie nicht auch?

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    Richter als Förderer von weiteren Kinderschänderverbrechen….

    Richter als Förderer von Kinderschändern….

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