3. November 2009
Die Lücken im KONTROLLSYSTEM…
Die Lücken im System...
Diese LÜCKEN gibt es auch in allen europäischen Länder auch im Maßregelvolzug in Österreich…
—————————————————————————————————-
Es gibt Bewachungslücken
Von Andrea Sommer.
Aktualisiert am 03.11.2009

St.Johannsen SCHWEIZ... Maßregelvollzug... Entlassungsfreigänger...
FormularbeginnIm Massnahmenzentrum St.Johannsen sitzen Gewalt- und Wiederholungstäter.
Der stellvertretende Direktor Thomas Ingold erklärt, weshalb es bei der Sicherheit Lücken im System gibt.
Zaun und Stacheldraht: Die Anstalt St. Johannsen ist zwar gesichert, allerdings sind die Zäune überwindbar.

Eine tolle Kulisse an Aussicht ,oder
Bild: Urs Baumann
Dass man sich täuscht ist möglich!
Fehler in der Anstalt St.Johannsen haben es einem verurteilten Kinderschänder im August ermöglicht, zu entweichen und ein Kind zu missbrauchen (Ausgabe von gestern). Der Mann ist ein Wiederholungstäter und als solcher nicht der einzige, der in St.Johannsen einsitzt. Im offenen Massnahmenvollzug sitzen längst nicht nur leichte Fälle ihre Strafe ab: Ein Viertel der 80 in Le Landeron inhaftierten Männer hat ein Tötungsdelikt, versuchte Tötung oder schwere Körperverletzung begangen. 32 der Insassen sitzen wegen eines Sexualdelikts. 18 dieser Männer vergingen sich an Kindern.
«Unsere Fehleinschätzung»
Dass solche Straftäter trotzdem dem offenen Massnahmenvollzug zugewiesen werden, hat laut Thomas Ingold, dem stellvertretenden Direktor von St.Johannsen, nichts mit dem Mangel an Therapieplätzen in Schweizer Gefängnissen zu tun. Das Gesetz sehe den offenen Massnahmenvollzug auch für solche Täter, so Ingold.
Diese würden den Anstalten in einem dreistufigen Verfahren zugeteilt.
Am Anfang steht das Gerichtsurteil.
Auf Grund der Diagnose von Fachleuten ordnen die Richter an,
- ob ein Täter therapiert
- oder bestraft werden soll
- und ob die Therapie in einer geschlossenen
- oder in einer offenen Anstalt stattfindet.
- Danach prüft die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug der kantonalen Polizei- und Militärdirektion, in welche Institution der Verurteilte eingewiesen werden soll.
Wobei der Anstalt St.Johannsen ein Mitspracherecht zukommt.
«Wir lehnen ab, wenn uns ein zugewiesener Häftling als ungeeignet erscheint oder wir das Risiko als zu hoch einschätzen», erklärt Ingold.
So komme es immer wieder vor, dass Wiederholungstäter abgelehnt würden, bei denen die angeordnete Therapie nicht gefruchtet habe. Zum aktuellen Fall will Ingold nicht Stellung nehmen, weil derzeit untersucht werde, wie es dazu habe kommen können, dass der Kinderschänder unentdeckt entkommen sei und ein Kind missbraucht habe. Nur so viel: «Wir haben es mit Menschen zu tun, da kann es wie in diesem Fall zu Fehleinschätzungen kommen.»
St.Johannsen ist eine Anstalt für den offenen Vollzug. Hierher werden auch Gefangene aus dem geschlossenen Massnahmenvollzug im Thorberg verlegt, bevor sie endgültig entlassen werden.
In St.Johannsen sollen sie lernen, mit mehr Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Dies geschieht etwa bei der beaufsichtigten Arbeit im Landwirtschaftsbetrieb oder in der Gärtnerei der Anstalt.
Lücken bei der Sicherheit
Zwar verfügt St.Johannsen über eine geschlossene Abteilung. Dort werden Häftlinge jedoch maximal während sechs Monaten untergebracht (siehe Interview unten). Die restlichen Bereiche der Anstalt sind mit Zäunen gesichert, allerdings seien diese nicht unüberwindbar, wie Thomas Ingold einräumt.
Bei der Arbeitsplatzzuteilung werden laut Ingold die Risiken beurteilt. Danach werde entschieden, wer ausserhalb des besser gesicherten Bereichs der Anstalt arbeiten darf. «Bei Einbruch der Abenddämmerung werden die Häftlinge im Haus eingeschlossen», so Ingold. Im Winter ist dies ab 18.30 Uhr, im Sommer ab 21 Uhr. Ab 22 Uhr verschliessen die Aufseher die Gänge zu den Zimmern der Insassen.
Zum Vorfall, als der Kinderschänder verschwand und erst nach Stunden wieder auftauchte, sagt Ingold nur: Es gebe Bewachungslücken, die ausgenützt werden könnten. «Allerdings ist nicht das Konzept des offenen Vollzugs falsch, sondern Zuweisungen können falsch sein.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 03.11.2009, 08:04 Uhr
Quelle: http://bazonline.ch -online 3.11.2009
————————————————————————————————-
Schweizer- Psychosanatorium -Skandal…
—————————————————————————————————-
Kommentare
© 2005-2009 gegensexuellegewalt.at - Impressum






