6. November 2009

Fehleinschätzungen sind an der Tagesordnung…

Fehleinschätzungen sind nicht hundertprozentig auszuschließen

Von Walter Däpp.

Prof. Anneliese Ermer, für Forensische Psychiatrie Bern

Prof. Anneliese Ermer, für Forensische Psychiatrie Bern

Anneliese Ermer, Professorin für forensische Psychiatrie, relativiert die Vorkommnisse in St. Johannsen.

Risikobeurteilungen wurden «deutlich besser», sagt Anneliese Ermer. (Adrian Moser)

Anneliese Ermer, Prof. für Forensische Psychiatrie

Anneliese Ermer ist seit 2004 Titularprofessorin für Forensische Psychiatrie (Gerichtspsychiatrie) an der Universität Bern und leitet hier den Forensisch-Psychiatrischen Dienst.

Dieser betreut die Insassinnen und Insassen in den Anstalten Hindelbank, Witzwil, Thorberg und in den Regional­gefängnissen Bern, Thun und Biel.

Vor ihrem Wechsel nach Bern war sie stellvertretende Leiterin der Forensischen Abteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. Sie ist Mitglied der interkantonalen Kommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern. (wd)

Die Zwischenfälle mit Sexualstraf­tätern im bernischen Massnahmenzentrum St. Johannsen schrecken auf. Muss die Gesellschaft solche Vorkommnisse einfach hinnehmen ­- gewissermassen als Restrisiko?

Es wäre falsch, anzunehmen, dass wir ohne solche Zwischenfälle leben können. Unser Bestreben muss aber sein, die Zahl solcher Rückfälle möglichst klein zu halten. Sicherheit in diesem Bereich gäbe es auch dann nicht, wenn man davon ausginge, alle Täter sicher zu verwahren, denn: Es gibt ja auch immer wieder neue Täter.

Sie sind Mitglied der Kommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (vgl. «Bund» von gestern). Hat diese Kommission die Risiken falsch eingeschätzt?

Ich weiss nicht, ob die nun bekannt gewordenen Fälle von der Kommission beurteilt worden sind. Doch Aufgabe dieser Kommission ist es, einzuschätzen, für welche Täter Lockerungen im Vollzug zu verantworten sind und für welche eben nicht ­-

  • wenn es zum Beispiel um zunächst begleiteten
  • oder in einer späteren Phase unbegleiteten Ausgang geht.
  • Der Übergang vom geschlossenen in den offenen Vollzugsbereich erfolgt nicht direkt,
  • sondern über Zwischenstufen.

Die Öffentlichkeit hat aber wenig Verständnis für Lockerungen. Sie verlangt die totale Sicherheit.

Das wird das Problem bleiben.

Es gibt zwar Täter, für die es kaum Behandlungsmöglichkeiten gibt und die im geschlossenen Vollzug bleiben müssen. Für andere sind Lockerungen aber wichtig, um sie mit entsprechender therapeutischer Behandlung gezielt auf die Freiheit vorzubereiten.

Wie verlässlich sind dann die Empfehlungen der Kommission?

Sie studiert die Akten und die Berichte über die Täter, etwa jene der Therapeuten, der Wohngruppenbetreuer oder der Arbeitsmeister. Die Kommissionsmitglieder kennen die Klienten also nicht persönlich, doch das ist durchaus von Vorteil. So besteht die Gefahr nicht, dass sie sich blenden oder manipulieren lassen. Die Kommission lässt sich von einem Mitglied den Fall detailliert schildern.

Und bevor über die Gefährlichkeit für Dritte entschieden wird, äussert sich jedes Kommissionsmitglied.

Es kommt oft vor, dass Lockerungen noch nicht gewährt werden. Diese Fälle werden zurückgestellt. Oder es wird ein neues psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Doch auch bei einer sehr seriöser Beurteilung sind Fehleinschätzungen nicht hundertprozentig auszuschliessen.

Als Sie 2004 nach Bern kamen, verglichen Sie im «Bund» die Voraussagen über menschliches Verhalten mit der Wetterprognose: Für eine gewisse Zeit könne sie zutreffend sein, werde dann aber ungenau.

Das war natürlich pointiert gesagt, aber nicht unzutreffend. In den letzten Jahren sind die Prognoseinstrumente aber wesentlich verfeinert worden. Unsere Risikobeurteilungen sind heute also deutlich besser. Es ist aber möglich, dass ein Täter erst nach zehn oder zwölf oder fünfzehn Jahren rückfällig wird - oder eben nie.

Neben der kontinuierlichen Risikoabwägung ist wichtig, mit Vollzugsmassnahmen dafür zu sorgen, dass der Täter möglichst nicht rückfällig wird.

Das ist dann Aufgabe des forensisch-psychiatrischen Dienstes?

Ja, genau. Das ist unsere Aufgabe, mit jedem einzelnen Täter.

Mittlerweile bieten wir in den Anstalten neben den Einzelbehandlungen auch etliche Gruppentherapien an und in der Strafanstalt Thorberg etwa auch ein spezielles Sexualstraftäterprogramm. Zeichnen sich Besserungen ab, macht es eben oft Sinn, die Täter zwecks Lockerungen in die Anstalten Witzwil oder St. Johannsen zu verlegen, bevor man sie in die Freiheit entlässt.

St. Johannsen hat ein eigenes Psychiatrieangebot, der forensisch-psychiatrische Dienst der Universität Bern, den Sie leiten, ist dort nicht tätig. Eine mögliche Ursache für die Zwischenfälle?

Nein. Das Massnahmenzentrum St. Johannsen leistet in dieser Hinsicht sehr gute Arbeit - auch wenn es nun in negative Schlagzeilen geraten ist.

Was sich hier ereignet hat, kann jeder anderen Institution und jeder anderen forensisch-psychiatrischen Abteilung drohen.

Denn wie gesagt:

Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit.

Auf dem Thorberg ist der Bau einer Abteilung für psychisch kranke verwahrte Täter geplant, auf dem Waldau-Areal der UPD Bern wird eine seit Jahren geforderten Station für psychisch kranke gewaltbereite Menschen gebaut.

Ich bin froh über diese weiteren stationären Betten.

Auf dem Thorberg entsteht 2010 eine Abklärungs- und Therapiestation, später (2011) eine Therapiestation für psychisch gestörte und gefährliche Rechtsbrecher ­- wenn die entsprechenden Mittel gesprochen werden.

Dort wird man sie engmaschiger begleiten können, was auch in Bezug auf die Risikoabschätzung sicherer sein wird.

Entsprechendes müsste man dann aber auch in Hindelbank anbieten können, denn für psychisch schwer gestörte Frauen gibt es noch kein solches Angebot.

Das bedaure ich sehr.

In der Klinik Waldau ist Mitte 2010 Baubeginn für eine Station mit 14 Plätzen für Menschen, die in der Untersuchungshaft oder im Strafvollzug psychisch erkrankt sind, für gewaltbereite Menschen, die zivilrechtlich untergebracht wurden, aber auch für einzelne Patienten mit einer gerichtlich angeordneten Behandlung.

Und man wird auch Patienten unterbringen können, die nun für über tausend Franken pro Tag in anderen forensischen Kliniken betreut werden.

Der Sicherheitsstandard der Waldau-Station wird mit dem der forensischen Abteilung in Basel vergleichbar sein.

Man hört immer wieder, die Zahl der psychisch auffälligen Straftäter habe in den letzten Jahren markant zugenommen. Stimmt das?

Das ist so nicht ganz zutreffend. Die Straftäter von heute sind nicht kränker als früher, unser Augenmerk ist aber mehr auf sie gerichtet. Vielleicht hat es auch mit der Öffnung der Allgemeinpsychiatrie zu tun. Etliche psychisch Auffällige, die früher während Jahren in der Klinik lebten, sind heute draußen, kommen mit dem Alltag nicht zurecht, werden sozial randständig und gegebenenfalls straffällig. Sie riskieren dann, im Strafvollzug zu landen.

Sind Sexualstraftäter größtenteils auch psychisch krank ­- oder zumindest psychisch auffällig?

Nein.

1.      Die wenigsten Sexualstraftäter sind psychisch gestört.

  • Viele sind sogenannte Inzesttäter, die innerhalb der Familien Straftaten begehen.
  • Dann gibt es dissoziale Täter, die sich einfach alles nehmen:

So wie sie stehlen, nehmen sie sich auch Sexualität.

  • Oft sind es auch Gruppen von Heranwachsenden, die losziehen, Alkohol konsumieren und aus einer aufgeschaukelten Gruppensituation heraus dann sexuelle Übergriffe begehen.

Auch diese Täter sind psychisch in der Regel nicht gestört.

Dagegen begehen beispielsweise schizophren Erkrankte nur ganz selten Sexualstraftaten.

Es gibt aber zum Beispiel auch

  • Pädophile,
  • Exhibitionisten
  • oder Sadomasochisten,
  • die psychisch schwer gestört sind.

Aber nicht jeder Pädosexuelle ist psychisch gestört.

Die wenigsten Sexualstraftäter, die wir begutachten, haben eine manifeste psychische Störung.

Man darf auch nicht alle Sexualstraftäter einfach in denselben Topf werfen. Die allermeisten haben zwar die physische und psychische Integrität ihrer Opfer nachhaltig beeinträchtigt, sind aber im strafrechtlichen Sinn nicht wirklich schwerwiegend gewalttätig gewesen.

Gibt es mehr Sexualstraftaten?

Nein. Wir haben aber diesen Eindruck, weil die mediale Wirkung entsprechend nachhaltig ist. Nicht nur Fälle wie jene in St. Johannsen werden in den Medien Groß herausgebracht, wir erfahren aus aller Welt schreckliche und abscheuliche Dinge. So haben wir plötzlich das Gefühl, von lauter gewalttätigen Sexualstraftätern umgeben zu sein.

Das ist eine verzerrte Wahrnehmung.

Ich wünschte mir deshalb etwas mehr Gelassenheit. Es gilt, Vorkommnisse wie jene in St. Johannsen sorgfältig zu betrachten, sauber aufzuarbeiten, nach ihren Ursachen zu fragen und Verbesserungen anzustreben.

Ich bin aber überzeugt, dass die Verantwortlichen dies auch tun ­- und betone, dass wir punkto Sicherheit in der Schweiz sehr weit sind. Da schneiden wir im internationalen Vergleich gut ab. Wir haben ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept, bieten ein hohes Maß an Sicherheit.

Trotzdem kommt es aber zu Vorkommnissen wie in St. Johannsen?

Das ist, wie gesagt, leider nicht völlig zu verhindern. Wir müssen aber versuchen, möglichst jedes Gefährdungspotenzial für Dritte auszuschließen.

Sie verstehen aber, dass jeder einzelne Zwischenfall die Öffentlichkeit aufrüttelt und verunsichert?

Ja, natürlich. Und auch vermeintlich harmlose sexuelle Übergriffe können beim Opfer massive Folgen haben. Deshalb versuchen wir, jeden möglichen Rückfall zu verhindern - mit sorgfältigen Risikoeinschätzungen durch erfahrene Fachleute und mit angemessenen Therapieprogrammen. (Der Bund)

Erstellt: 06.11.2009, 07:39 Uhr

Quelle: www.derbund.ch -online 6.11.2009

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Zitat:

Sie müssen schon verstehen, dass diese Leute schon

  • für sich,
  • Ihren Berufsstand
  • und Einkommen sprechen und Ihnen nicht die Wahrheit sagen können:

SEXUALSTRAFTÄTER sind nicht THERAPIERBAR!

Das RISIKO, überlassen diese Gutachter alleine IHREN KINDERN über!

Wenn die von diesen Gutachtern wieder in Freiheit entlassen Kinderschänder wieder zuschlagen!

Es wird hier ganz offiziell russisches Roulette gespielt von Gutachtern- Psychiatern und der Justiz die das befürwortet, am Rücken der so wissentlich  riskierten KINDERN, die so  zu  OPFER  gemacht werden.

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Abropo rückfällig werden, diese These ist sehr riskannt für Kinder, da diese Täter zu ihrem Glück,  vielleicht erst nach 10 Jahren von ihren Opfern angezeigt werden oder nach 20 Jahren, oder nie , so müsste das heißen, aber das tut man nicht, denn das würde gegen diese teuren Sanatorien mit Spezialtherapien sprechen um 1000.-EURO im Tag ein Sextäter!

  • PORNOS in den Wohngruppen
  • Austausch- Zellen für Weiterbildung als Kinderschänder,
  • Internet und
  • Computer,
  • Computerspiele,
  • TV - für Kinderfilme als Wichsvorlage
  • oder Kataloge usw… wir hatten alles schon in Österreich!
  • Trommelkurse,
  • Alkoholikergruppen,
  • Mediataion,
  • Kraftkammern, usw…
  • Sportplätze - für Ballspiele,
  • Gruppentherapien,

Wie verlogen diese Leute ihre teuren Programme verkaufen und den Kindern das Risiko ein Opfer zu werden überlassen ist schon eine brutale, fast kriminelle Vorschubleistung für Kinderschänder ein Freischein, im SCHUTZE DIESER PSYCHIATER, weiter zu machen!

FÜR 1000.-EURO im Tag,pro Sexverbrecher,  da würden Sie auch das Volk von hinten  und vorne belügen, oder? Überhaupt wenn Sie dafür nie zur Verantwortung gezogen werden für ihre Fehldiagnose!

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Nicht nur die Schweizer auch wir Österreicher werden belogen…

So belogen werden die Schweizer…
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Wie soll auch bei Freigängen die Kontrolle funktionieren?
Es zeigt aber auch auf, was diese Psycho Kliniken wert sind!

Die Lücken im Kontrollsystem…
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Sie wissen, dass sie den Kinderschändern machtlos ausgeliefert sind und sie absolut nichts zum SCHUTZ für unsere KINDER beitragen mit ihren WunschvorstellungeN als “Götter in Weiß”….

Die Ratlosigkeit der Experten…
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