11. November 2009
Straftäter Daten für immer registrieren…
Justiz will über Haftentlassung des Täters informieren

Den laschen Gesetzen haben wir das zu verdanken...
Das Informationsrecht für Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten soll ausgeweitet werden. Das plant Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Wien – Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) plant die Ausweitung der Informationsrechte für Opfer nach Gewalt- und Sexualdelikten. Sie sollen künftig die Möglichkeit erhalten, bei Strafantritt des Täters eine Auskunft über die Haftentlassung zu verlangen.
Den Opferschützern geht der Entwurf allerdings nicht weit genug. Kritik kam in der Begutachtung auch am Plan der Justiz, Häftlingsdaten unbefristet zu speichern (bisher ist eine Löschung nach frühestens zehn Jahren vorgesehen) und Lebensmittelpakete an Gefangene zu verbieten.
Gesetzespaket soll kommende Woche beschlossen werden
Bandion will das Informationsrecht für Opfer von
Sexual- und Gewaltdelikten ausweiten. Bild: AP
Enthalten sind die Änderungen in einem Gesetzespaket, das kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden soll. Demnach sind Opfer von Gewalt in Wohnungen sowie von Sexual- und Gewaltdelikten künftig zu informieren, wenn der Täter die Haft antritt. Außerdem können sie bei dieser Gelegenheit beantragen, später auch von seiner Freilassung informiert zu werden.
Den Opferschützern vom “Weißen Ring” geht diese Änderung des Strafvollzugsgesetzes allerdings nicht weit genug. Sie fordern die Informationsrechte nicht nur für Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten, sondern auch für nahe Verwandte und Lebensgefährten von getöteten Opfern.
Kritik an Datenspeicherung
Von der Freilassung informiert werden sollen die Opfer von Verbrechen auch dann, wenn sie gegen den Täter etwa ein Kontaktverbot oder ein Verbot telefonischer Kontaktaufnahme erwirkt haben. Außerdem sollen auch Opfer, Zeugen und Anzeiger informiert werden, wenn anzunehmen ist, dass sie der Täter nach seiner Entlassung belästigen könnte.
Umstritten ist auch der Plan, die Daten von entlassenen Häftlingen künftig nicht mehr zu löschen. Derzeit ist die Löschung frühestens nach zehn Jahren vorgesehen. Künftig möchte das Justizministerium die Häftlingsdaten behalten und nur den Zugriff beschränken. Begründung: Der Aufwand für die Löschung der Daten würde wegfallen und im Fall einer neuerlichen Verurteilung könnten die Gefängnisse auf die bereits vorhandenen Daten zugreifen.
Bedenken kommen von den Praktikern, die dadurch das Grundrecht auf Datenschutz verletzt sehen. Sowohl der Bewährungshilfe-Verein Neustart als auch die Justizanstalt Wien-Simmering fordern daher, die Daten ehemaliger Strafgefangener spätestens dann zu löschen, wenn sie auch aus dem Strafregister “getilgt” werden. (APA)
Quelle: www.tt.com -online 11.11.2009
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