25. November 2009
Erweiterter Kinderschänder -SCHUTZ…
Laut neuem verschärft Mediengesetz, “natürlich zum „Schutz” der selten erwähnten Opfer von Gewalt und sexueller Misshandlung sowie Gewalt, versteht sich.”
Justizministerin Claudia Bandion Ortner (ÖVP) geht von einem Beschluss der im Regierungsübereinkommen fixierten Medienrechtsnovelle Anfang 2010 aus.
Die Verschärfung bringt eine Ausdehnung des Persönlichkeitsschutzes, das Recht von Verbrechern nie mehr:
- mit Namen
- oder Foto,
- oder als „Monster” oder ä. wie im Falle Amstetten - Fall F. so war,( er es nun schon einklagt(13.11.2009)),nicht mehr in den Medien veröffentlicht werden darf…
- in den Medien abgebildet zu werden, wird teuer für die Medien in Österreich…
Und das wiederum verkauft man als “Opferschutz” und Schutz für Familienangehörige von Tätern, in Zukunft ebenfalls einklagbar wird.
Medienfreiheit bei Verbrechen adieu, kann man da nur mehr sagen! Und der erweiterte Schutz für Schwerverbrecher wird nun zu ihrem Vorteil verschärft, erweitert!
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Die Folgen daraus sind:
KLAGEN, viele Klagen, denn z. B.: Kinderschänder klagen sehr gerne! Man könnte fast annehmen die Richter benötigen noch mehr Arbeit um besser ausgelastet zu sein, wenn man liest:
Sämtliche Medien werden vom „dementen” Fritzl aus Amstetten, nun in Stein in der Psychoklinik angemeldet, von dessen Tullner Anwalt Walter Anzböck, jeweils auf 100.000.-Euro geklagt, da er den Medien den Vorwurf macht:
„Konkurs Josef Fritzl”
Die Medieninhaber mögen an den Gemeinschuldner Fritzl (74) eine Entschädigung überweisen, weil sie ihn wiederholt als ” Inzest- Vater”, „ Inzest - Täter” und „Monster” bezeichnet haben. Überdies seien Bilder des Jahrhundertverbrechers, der im März eine Lebenslange Haftstrafe bekam, ohne seine ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht worden,
Was Fritzls Persönlichkeitsrechte verletze.
Da nun die Forderungen eintrudeln vom Opfer Anwalt und die Betreuungskosten für die gequälten Opfer vom Kellerverlies in Amstetten sieht der Masseverwalter keinen anderen Weg als nun die Medien heranzuziehen um viel Geld zu machen!
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Da haben wir’s schon das gute Gesetz für grausame Kinderschänder -Sklavenhalter usw…!
Ja die Unverfrorenheit wird aber auch vom Gesetz voll abgedeckt, was Justizministerin Bandion Ortner in ihrer sehr kompromissreichen Zeit als Verantwortliche für Recht & Gesetz.
Es ist eben schwer sich der Kinderschänderlobby unter den Beratern und Parlamentariern zu widersetzen und am Anfang angekündeten „die eigenen Ideen„ wirklich durchzusetzen Frau Justizministerin Bandion Ortner!
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Davon merkt man als Ex-Kindopfer absolut gar nichts.
Kinderschänder klagen gerne von BZÖ - Politiker N.Ö. Landtagsabgeordneten angefangen, bis zu deutschen Kinderklinikärzten, oder Millionär, wollten mich schon alle verklagen!

Wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Entweder wurde der Namen, in einer Tageszeitung geschrieben oder ein Foto vom Kinderschänder veröffentlicht und ich übernahm das 1:1 und schon flatterte ein Rechtsanwaltsschreiben an mich herein.
Laut Mediengesetz:
Hier ein kleiner Einblick dazu:
Schreiben an mich:
Dr. Christoph Naske
Rechtsanwalt- Attorney at Law
Mag. E.F.
Sehr geehrte Frau Reisinger!
Ich habe die rechtsfreundliche Vertretung von Mag. E.F. übernommen.
Sie veröffentlichen auf der von Ihnen betriebenen Internetseite www.gegensexuellegewalt.at unter dem Schlagwort „BZÖ-Kandidat muss hinter Gitter…” einen Artikel, welcher in der NÖN vom 7.10.2008 erschienen ist. Aufgrund dieses Artikels führt mein Mandant ein medienrechtliches Verfahren gegen den Herausgeber der NÖN. der inkriminierte Artikel verletzt Persönlichkeitsrechte meines Mandanten und hat ihn bereits erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt.
Bevor ich nunmehr namens meines Mandanten auch gegen Sie gerichtliche Verfahren einleite haben ich Sie einzuladen und aufzufordern, den inkriminierenden Artikel binnen einer Woche von ihrer Homepage zu entfernen und diesen hinkünftig nicht mehr zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Naske
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Man darf aber auch Gutachter nicht öffentlich aufzeigen die z.B. selbst psychisch krank sind und normaler weise als Gutachter nicht mehr zugelassen werden dürften.
Aber auch da bekommt man sofort eine Klagsdrohung an den Hals!
Es scheint so, dass man in Österreich eine sehr verlogene, die Menschen auf allen Linien betrügende Gesellschaft haben besonders in Akademikerkreisen.
Besonders auffällig ist bei mir, wenn es um Gutachter und Kinderschänder geht habe ich vermehrt mit Klagsandrohungen zu tun!
Auch Kinderklinik Chef- Ärzte aus Deutschland versuchten es mit Klagsandrohungen da ich ein Bild von denen veröffentlicht habe.
Auch der nun berühmte Star Rechtsanwalt von Natascha Kampusch Ganzger schrieb an mich wegen einer Gutachterin!
Wo Großeltern aus N.Ö. einen Jahre langen Kampf um ihre Enkeltochter führen und diese Gutachterin das Kind begutachtet hatte!
Leider darf ich Ihnen hier näheres nicht publizieren dazu, da ich sonst wie andere vor Gericht gezerrt werden würde.
Über die Realität, die Wahrheit auf diesem Gebiet darf man in Österreich nicht schreiben! Denn was für Gutachter auf Kinder losgelassen werden ist zwar ein Skandal, aber der wird vertuscht! Die Aufdecker mit Klagen überhäuft und so Mundtot gemacht!
Und Sie liebe Eltern werden so nie erfahren welchen Gutachtern ihr Kind ausgeliefert sein wird. LEIDER!
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Und auch das gehört zum Mediengesetz, dass ich auch einhalten muss!
Trifft es jedoch ein Kind eines Staatsanwaltes, so dürfte man den Namen des Täters veröffentlichen ganz bestimmt wie der Fall des Staatsanwaltes aus Salzburg aufzeigte mit Foto und Namen wurde der Vergewaltiger seiner Tochter veröffentlicht.

Der Vergewaltiger Gerold Bär(35) 18.11.2006 Krone
Die Medien haben Opfer orientiert berichtet und der Kinderschänder bekam auch bei Gericht keine große Lügenstory verbreitende Bühne zur Verfügung gestellt! Er wurde abgestraft 8 Jahre und anschließende Einweisung in die Psychiatrie. Ich denke so schnell kommt dieser nicht mehr heraus!
Aber auch das hat mit dem Mediengesetz zu tun! Und im Jahre 2010 wird es erst recht noch mehr SCHUTZ für KINDERSCHÄNDER - BESTIEN geben, dass steht fest! Die Beschneidung der Meinungsfreiheit in der digitalen Medienwelt hat eingesetzt und wird auf der falschen Seite beschnitten!
Kinderschändern wird so nichts an Einschränkung auferlegt, gegen sie Maßnahmen gesetzt, nein die lässt man gewähren! Die Fahnder in Österreich lahm gelegt und das Mediengesetz schützt erweitert die Sexverbrecher vor der öffentlichen Ächtung!
Kindopfer sprich spätere Ex-Kindopfer haben hier keinen SCHUTZ da meistens nur am Rande erwähnt in den Medien und niemals mit Namen geannt bis heute!Also wurde dieses Gesetz nur zum SCHUTZ der Sexverbrecher gemacht!
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Das schiefe Licht in dem die Justiz wandelt…
Die Schieflage Österreichs Justiz…
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