1. Dezember 2009

40 Wiederholungstäter Dez. 2009

40 WIEDERHOLUNGSTÄTER  Dezember 2009

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"

40Täter      Mittäter        Frauen als Täter   (26 Täter im Internet)

2 Mädchen

6 Buben

26 Frauen und 3 jugendliche Mädchen 2 behinderte Frauen

3 behinderte Männer

MINIMUM - 9.733 Internet - Kindopfer -Pranger- Kinder   1Täter

MINIMUM - 3000 Internet-   KINDOPFER -Pranger -Kinder  1Täter

MINIMUM - 21 Internet -KINDOPFER -Pranger-Kinder Buben 1 Täter

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Sexuelle Belästigung in Hard

Online gestellt: 31.12.2009 15:26 Uhr Aktualisiert: 31.12.2009 15:32 Uhr

Die Polizei sucht nach dem Täter und bittet um Hinweise -

Hard -  Donnerstagnacht kurz nach 00.00 Uhr zeigte ein bislang unbekannter Täter in der Harder Hofsteigstraße einer Radfahrerin sein Geschlechtsteil und bot ihr Geld, wenn diese ihm wörtlich “beim Masturbieren” zusehen würde.

Das Opfer verließ mit dem Fahrrad sofort den Tatort bei der Altstoff- Sammelstelle. Der Täter verfolgte sie noch bis zum Spar- Markt und wiederholte dort sein Angebot, bis ihm mit der Polizei gedroht wurde.

Anschließend fuhr das Opfer mit dem Fahrrad nach Hause, wobei der Unbekannte ihr erneut kurz folgte.

Täterbeschreibung:

Mann,  20 bis 25 Jahre, 150 bis 155 Zentimeter groß, schlank, dunkel gekleidet, mit dunkler Strickkappe, südländischer Typus. Sprache: Deutsch mit Akzent. Hinweise sind an die Polizeiinspektion Hard erbeten.

Quelle: www.vol.at -online 31.12.2009

1Täter -  1.Opfer Frau

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Arzt soll Frau “verpfuscht” und belästigt haben
Die Salzburger Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen einen Chirurgen, der bei einem Eingriff bei einer Patienten “gepfuscht” und die Frau dann auch sexuell belästigt haben soll. Das bestätigte die Behörde jetzt der APA.

Nach Schamlippen-Verkleinerung.

Patientin zeigte Chirurgen an
“Die Erhebungen laufen in Richtung fahrlässige Körperverletzung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sexuelle Belästigung”, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher zur APA.

Anlass für die Ermittlungen war die Anzeige einer Patientin des Chirurgen, die sich von ihm im Dezember 2008 die Schamlippen operativ verkleinern ließ. Auch auf Schmerzensgeld geklagt
Doch die Operation sei gründlich danebengegangen: “Als sie aus der Narkose erwacht ist, hat sie sogleich über Gefühls- und Bewegungsbeeinträchtigungen im linken Bein geklagt”, sagte der Wiener Anwalt der Frau, Oliver Koch.

Er brachte neben der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft auch eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung gegen den Arzt ein. Linkes Bein nach Operation gefühllos
Denn nach der Operation waren die Schamlippen der Patientin unterschiedlich groß und begannen sich zu entzünden. Auch die Gefühllosigkeit im linken Bein besserte sich nicht.

Als sich die Frau an einen Fachmann wandte, habe ihr der zu verstehen gegeben, dass der durchgeführte Eingriff nicht ordnungsgemäß erfolgt und eine “Revisionsoperation” notwendig sei, ergänzte Koch.

“Ist weiter zudringlich geworden”, sagt Anwalt.

Anzügliche Äußerungen des Arztes
Und auch die Umgangsweise des Chirurgen mit seiner Patientin sei alles andere als korrekt gewesen, betonte der Anwalt gegenüber der APA: Bei von ihr eingeforderten Nachuntersuchungen soll der Arzt die verzweifelte Frau beschwichtigt, wiederholt unnötigerweise berührt und mit sexualitätsbezogenen Äußerungen belästigt haben.

So soll er anzügliche Bemerkungen über ihre Geschlechtsorgane gemacht haben, ergänzte der Anwalt: “Obwohl sie ihn gebeten hat, derartige Äußerungen zu unterlassen und sie respektvoll zu behandeln, ist er weiter zudringlich geworden und hat gemeint, sie möge sich wegen des OP-Ergebnisses keine Sorgen machen, da spare sie sich wenigstens auf.” Der Arzt habe seiner Mandantin auch eindeutige sexuelle Avancen gemacht.

Chirurg sieht Rache als Grund für Anzeige
Der Chirurg stellt das alles laut APA in Abrede. Für ihn sind die Vorwürfe “nicht nachvollziehbar”. Er behauptet, die betroffene Frau habe bei ihm als Ordinationsassistentin arbeiten wollen. Weil sie den Job nicht bekommen habe, habe sie sich rächen wollen.

Die Akademikerin ist in der Kommunikations- und PR-Branche tätig.

17 Beschwerden bei Patientenvertretung seit 1999.

Mediziner kein Unbekannter
Der Chirurg ist bei der Salzburger Patientenvertretung jedenfalls laut APA kein Unbekannter: Seit 1999 beschwerten sich 17 ehemalige Patientinnen über den Arzt. Dieser soll die Frauen sofort geduzt haben und Einladungen zum Kaffeetrinken genutzt haben, um sich ihnen körperlich anzunähern.

Behandlungen fanden teilweise in Hotelzimmern statt, wo der Mann zudringlich wurde und sich über seine “Sexkünste” ausgelassen haben soll. In einigen besonders krassen Fällen leitete die Patientenvertretung die Vorwürfe an die Ärztekammer weiter. Der Chirurg stellt aber auch sie in Abrede.

Quelle: www.orf.at - online 28.12.2009

1 Täter - 17 Frauen als Opfer

Kinderpornos aus dem Internet

23-Jähriger lud pornografisches Material herunter und machte die Filme dadurch auch für andere Benutzer sichtbar.

Das BKA hat jene Dateien, die sich der 23-Jährige aus dem Internet besorgt hat, genau untersucht.
Mit Begriffen wie “little boy” oder “elf Jahre alt” wollte sich ein 23-Jähriger Nordburgenländer einschlägiges Filmmaterial aus dem Internet besorgen. Nun musste sich der Mann wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger sowie der Weitergabe des Filmmaterials an Dritte am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Er habe sich die Dateien zwar aus dem Internet herunterladen wollen, dass die Dateien auch für Dritte sichtbar waren, habe er aber nicht gewusst. “Ich habe das Material gesperrt”, rechtfertigt sich der Angeklagte.

Es seien 20 gelöschte Dateien auf dem Rechner des 23-Jährigen gefunden worden, zwei Videos seien fast vollständig abspielbar gewesen, sagt ein Kriminalbeamter aus Wien als Zeuge vor Gericht.

Der Polizist erklärte auch, dass während des Herunterladens (Download) die Filme auch für Dritte einsehbar waren.

“Andere Nutzer könne jene Teile, die bereits heruntergeladen wurden, einsehen.”

Es sei auch Prinzip dieser speziellen, kommerziellen Software, die zum Herunterladen von Musik und Filmen benutzt wird,

Dateien mit anderen Benutzern zu teilen.
“Was ist der Unterschied etwa zu Suchmaschine wie Google?”, wollte Richter Wolfgang Rauter von dem Zeugen wissen. “Bei dieser Software handelt es sich um den Zusammenschluss privater Rechner”. Es handle sich dabei um eine Art Tauschbörse.

Er sei aber davon ausgegangen, dass kein Dritter auf die Dateien zugreifen könne, rechtfertigte sich der Angeklagte. “Das ist aber gerade das Prinzip der Software, das ist den meisten Benutzern auch bekannt“, räumte der Kriminalbeamte ein.

Das Urteil: Zwei Monate bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren und eine Geldstrafe von 3600 Euro. Der Vorsatz, dass Dritte die Kinderpornos einsehen konnten, sei nicht nachweisbar, sagte der Richter, der Download sei aber erfolgt. Rechtskräftig.

Artikel vom 22.12.2009 10:18 | KURIER | Claudia Koglbauer

Quelle: www.kurier.at -online 23.12.2009

1 Täter - MINIMUM  20 INTERNET -Kindopfer -BUBEN -Dunkelziffer weit, höher sein kann auch in Millionenhöhe!

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Vergewaltigungen von 2 jährigen Babys…

3.000 Kinderpornos: Deutscher verurteilt

Das Innsbrucker Landesgericht hat am Freitag einen 39-jährigen Deutschen wegen des Besitzes und der Weitergabe von Kinderpornos verurteilt. Der Deutsche hatte auf seinem Computer über 3.000 kinderpornografische Bilder und Videos gespeichert.

3.000 Dateien innerhalb eines Jahres heruntergeladen.

Vergewaltigung Zweijähriger zu sehen
Die Dateien auf der Festplatte des 39-jährigen Kraftfahrers zeigen unfassbare Darstellungen - unter anderem Videos von der Vergewaltigung zweijähriger Kinder, deren lautes Schreien deutlich zu hören ist.

3.000 solcher Dateien lud der Angeklagte im Lauf nur eines Jahres von einer Tauschbörse im Internet herunter und speicherte sie.

Weitergabe von Daten ist entscheidend bei der Strafbemessung.

Andere User hatten Zugriff auf Dateien
Von einer Weiterverbreitung hätte er nichts geahnt, so der Angeklagte. Die Polizei stellte aber klar fest, dass es auf dem Computer einen freigegebenen Ordner gab, auf den andere User zugreifen konnten.

Diese Weitergabe ist entscheidend bei der Strafbemessung. Angeklagter zeigte kaum Reue

Vor Gericht ließ der Angeklagte kaum Reue erkennen und erklärte dafür sein Verhalten mit altbekannten Mustern: schwere Kindheit, selbst sexuell missbraucht, Heimkind bis zum Alter von 25 Jahren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zehn Monate bedingt, fünf Monate unbedingt
Diese Umstände relativieren die Tat für Richter Norbert Hofer keineswegs. Er ließ keinen Zweifel daran, dass am Innsbrucker Landesgericht für derartige Vergehen keine bedingten Strafen in Betracht kommen und verurteilte den Deutschen zu 15 Monaten Haft. Zehn Monate werden bedingt nachgesehen, für fünf Monate muss der Deutsche ins Gefängnis.

Dem Angeklagten waren die 15 Monate zuviel - er meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig

Quelle: www.tirol-orf.at -online 18.12.2009

1 Täter - Minimum 3000 Kindopfer Babys von 2 Jahren

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Am helllichten Tag vor inatura onaniert

Online gestellt: 16.12.2009 12:17 Uhr Aktualisiert: 16.12.2009 12:18 Uhr

Christiane Eckert

Der 28-jährige Kroate wurde zu vier Monaten Haft verurteilt. -

Feldkirch -  Weil er zwei Teenagern perverse SMS schickte, ihnen Angst machte und zudem öffentlich onanierte, erhielt der Sittenstrolch nun vier Monate Haft.

Die Nummer der 16- Jährigen und ihrer 11- jährigen Freundin hat der Kroate irgendwie aufgeschnappt.

Immer wieder schickte er den Mädchen perverse SMS, was vor allem der Elfjährigen Angst machte. Sie schrieben zurück: „Lass uns in Ruhe”, doch die unanständigen Botschaften nahmen kein Ende. Als der Sittenstrolch drohte: „Kommt sofort zur Eisenbahnbrücke, dort machen wir einen Dreier, ansonsten passiert was!”, erstatteten die Jugendlichen noch am selben Tag Anzeige.

Dreister Sittenstrolch

„Das stimmt alles nicht”, verteidigt sich der Kroate. Außerdem habe er getrunken und sei unter Drogen gestanden, meint er. Im September kam es dann zu einem weiteren Vorfall mit dem bereits fünffach Vorbestraften.

Eine Mutter hielt sich mit ihren Kindern im Park vor der Dornbirna Museum Inatura auf wo die Kinder herumtollten. Als der Frau auffiel, dass sich der Mann ins Gebüsch verdrückte, dachte sie zuerst nichts Schlechtes. „Dann habe ich gesehen, dass er eindeutig onanierte”, erzählt die Zeugin vor Gericht. Dass er erspäht wurde, machte dem Mann nichts aus, im Gegenteil.

Hartnäckig

Die Frau ging mit ihren Kindern weiter Richtung Spielplatz. Der Mann lief ihr hinterher, schnorrte bei Fremden eine Zigarette und brachte sie der Flüchtenden, die klarmachte, dass sie ihre Ruhe haben wolle. „Wieso so streng?”, meinte er. Weil beide Zeuginnen immer noch Angst vor dem Angeklagten haben, musste dieser während ihrer Einvernahme draußen warten.

Wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung gibt es vier Monate Haft.

Dazu kommt noch ein alter Strafrest von vier Monaten, der damals auf Bewährung ausgesprochen worden war. Somit wandert der Perversling für acht Monate hinter Gitter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle: www.vol.at -online 17.12.2009

1 Täter-  4 Opfer  2 jugendliche Mädchen und 2 Frauen

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Nach zehn Jahren

15.12.2009, 20:03

Sex-Täter nach Überfall durch Ex-Opfer aufgeflogen

Die SKANDAL -URTEILE in ÖSTERREICH zeigen es täglich auf…

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Das Schicksal hat bei der Aufdeckung eines Kindesmissbrauchs in einem Linzer Sportklub offenbar Regie geführt.

Erst als sich ein Opfer mit einem Baseballschläger am heute 31-jährigen Täter rächte, flog der Missbrauch auf. Als Betreuer junger Kampfsportler hatte der Mann seine kleinen Schützlinge zu sexuellen Handlungen animiert.

„Es ist nicht zu entschuldigen, was ich getan habe”, sah der Angeklagte vor der Linzer Richterin Margit Kreuzer seine Schuld ein.

Zwischen 1992 und 1997 stiftete er, selbst noch ein Jugendlicher, fünf seiner kleinen Schützlinge zu Sexspielen an.

Die Vorfälle schienen vergessen - bis der Angestellte im Jahr 2007 in seiner Wohnung von zwei vermummten Tätern mit einem Baseballschläger überfallen wurde.

Einer der Täter war ein Sexopfer des Mannes.

Auf der Festplatte seines Computers  wurden bei der folgenden Überprüfung auch Kinderpornos gefunden.

Das sei heute alles für ihn kein Thema mehr, behauptete der Angeklagte. Das Urteil: ein Jahr bedingte Haft und Schmerzensgeld für zwei Opfer.

Quelle: www.krone.at Kronen Zeitung 16.12.2009

1 Täter - 5 Buben -Opfer - Dunkelziffer anzunehmen

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28-Jährige brutal zu Sex gezwungen

Am vergangenen Sonntag kam es in den frühen Morgenstunden in der Wohnung einer 28-jährigen Frau aus Simbach am Inn (Bayern) zu einer folgenschweren Auseinandersetzungen, in dessen Verlauf der 23-jährige Beschuldigte seinem Opfer massiv Schläge zufügte und sie zwang, sexuelle Handlungen zu dulden und an ihm vorzunehmen.

Den Beschützer gespielt

Der Beschuldigte begleitete die junge Frau von einer Lokalität in Simbach am Inn nach Hause, um sie auf deren Heimweg vor eventuell lauernden Gefahren zu schützen. Die Frau willigte aufgrund der bereits über mehrere Jahre bestehenden Bekanntschaft mit dem Mann ein.

Die Geschädigte war zudem damit einverstanden, dass der junge Mann im Wohnzimmer ihrer Wohnung nächtigen kann.

Mit Schlägen schwer verletzt

In der Wohnung kam es dann zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden - der Mann wurde handgreiflich und fügte der Frau durch Schläge mit der Hand massive Verletzungen im Gesichts- und Gesäßbereich zu.

Nackt ins Auto geflüchtet

In Verlauf dieser gewaltsamen Auseinandersetzung musste die Frau gegen ihren Willen sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen. Die Frau konnte in einem günstigen Moment unbekleidet die Flucht in ihr vor dem Anwesen parkendes Fahrzeug ergreifen. Von dort aus verständigte sie über Notruf die Einsatzzentrale der Polizei.

Die eintreffende Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Simbach am Inn konnte den Täter - noch im Bett der Geschädigten liegend - widerstandlos festnehmen.

Er macht zum Tatgeschehen bislang keinerlei Angaben.

Täter war betrunken

Die Geschädigte 28-Jährige wurde durch den alarmierten Rettungsdienst, dem auch ein Notarzt angehörte, zunächst ambulant, später stationär in einem umliegenden Krankenhaus behandelt. Beim Beschuldigten wurde ein Alkotest durchgeführt, der eine deutliche Alkoholisierung ans Tageslicht brachte.  Eine Blutentnahme wurde angeordnet.

Die weitere Sachbearbeitung hat die Kriminalpolizei in Passau übernommen. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut erließ auf Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Mann.

Der 23-Jährige war bislang polizeilich ein unbeschriebenes Blatt.

Ihn erwartet u. a. eine Anzeige wegen sexueller Nötigung in einem besonders schweren Fall.

Quelle: www.nachrichten.at -online 16.12.2009

1 Täter - 1 Opfer Frau

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Tiroler wegen Missbrauchs der Töchter verurteilt

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner psychisch beeinträchtigten Töchter hat sich ein 57-jähriger Tiroler am Dienstag vor einem Schöffensenat am Innsbrucker Landesgericht verantworten müssen. Die Übergriffe sollen im Februar und März 2008 passiert sein. Weil der Mann vor der Urteilsverkündung einen Schwächanfall erlitten hatte, wurde er in seiner Abwesenheit zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Zusätzlich wurde eine offene Bewährungsstrafe aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Die Staatsanwaltschaft legte dem 57-Jährigen zur Last, seine beiden geistig behinderten Töchter (26 und 27 Jahre), die nicht in der Lage gewesen seien, die Bedeutung der sexuellen Handlungen einzusehen, missbraucht zu haben. “Der Angeklagte hatte sich bereits in der Vergangenheit über Jahre an seinen Kindern vergangen”, sagte Staatsanwalt Markus Knapp. Dafür sei er in einem ersten Prozess zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Damals fasste der Pensionist einen Teil der Haft bedingt aus.

Der Angeklagte, der sich zu Beginn der Verhandlung für nicht schuldig bekannt hatte, beteuerte, zu seinen Töchtern nur mehr sporadisch Kontakt gehabt zu haben und diese keinesfalls angegriffen zu haben. Er vermutete, dass die Mädchen ihn aus “Rache” für die Übergriffe in der Vergangenheit erneut belasten würden. Laut der psychologischen Sachverständigen Karin Treichl seien bei den Mädchen die geistigen Voraussetzungen nicht gegeben, um ein berechnendes Verhalten aus Rache abzuleiten.

Für Richter Norbert Hofer bestand kein Zweifel daran, dass der Angeklagte die ihm angelasteten Taten begangen habe. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Quelle: APA

Quelle: www.kleinezeitung.at -online 15.12.2009

1 Täter - 2 Opfer behinderte  Mädchen bzw.Frauen

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12- Jährige begrapscht: bedingte Haft

Online gestellt: 11.12.2009 07:00 Uhr Aktualisiert: 11.12.2009 07:02 Uhr

Jörg Stadler

Der Prozess gegen den Hohenemser fand am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch statt. - ©VMH

Feldkirch - Ein 64- jähriger Hohenemser ist am Donnerstag zu sieben Monaten Haft verurteilt worden.

Mit einem Schuldspruch ist gestern ein Prozess um einen sexuellen Missbrauch an einem 12- jährigen Mädchen zu Ende gegangen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück sah es als erwiesen an, dass der 64- jährige Angeklagte aus Hohenems die Brust seines Opfers angefasst hatte. Das Urteil: sieben Monate bedingte Haft.

Minutenlang angefasst

Im Februar verdienten sich das spätere Opfer und ein weiteres Mädchen bei dem passionierten Steinesammler ein bisschen Taschengeld dazu.

Sie sollten Steine abstauben und sortieren.

Während einer Pause schaute der Angeklagte mit den Mädchen fern. Dabei habe er die Arme um die Mädchen gelegt, sei mit der Hand unter das Oberteil und den BH der 12- Jährigen gefahren und habe ihre Brust mehrere Minuten lang angefasst, so die Anklage. Er habe die Brust des Mädchens zwar berührt, dann aber gleich bemerkt, dass dies ein Fehler sei, rechtfertigte sich der bislang unbescholtene Angeklagte.

Er habe sich deswegen per SMS bei dem Mädchen entschuldigt. Die Mutter der 12- Jährigen las dieses SMS, dadurch kam der Fall ins Rollen.

Die von der Verteidigung geforderte Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens wies der Schöffensenat ab. Das Mädchen habe keinen Grund, die Geschichte zu erfinden, so Mück. Das Urteil - sieben Monate bedingt - nahm der Angeklagte an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Quelle:  www.vol.at -online 12.11.2009

1 Täter - 1Opfer Mädchen (12)

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Fünf Monate Haft für sexuelle Annäherung an Stieftochter

Online gestellt: 11.12.2009 11:56 Uhr Aktualisiert: 11.12.2009 12:18 Uhr

Feldkirch - Ein fünfzigjähriger Bregenzer wurde heute am Landesgericht Feldkirch zu fünf Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte versucht sich seiner ehemaligen Stieftochter sexuell zu nähern und sie zu Zärtlichkeiten zu überreden.

Der Teenager sollte dafür Kokain und Speed erhalten. Außerdem besaß der 20- fach Vorbestrafte, gegen den ein Waffenverbot ausgesprochen worden war einen Teleskop- Schlagstock, ein Klappmesser sowie einen Pfefferspray. 200 Euro muss der Verurteilte dem Opfer bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: www.vol.at -online 11.12.2009

1Täter - 1Opfer Mädchen

Kollegin genötigt

11.12.2009, 08:05

Polizist (24) wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein 24-jähriger Polizist ist am Donnerstag in Graz wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung einer Kollegin verurteilt worden. Der Steirer wurde vom Schöffengericht für schuldig befunden, obwohl der Angeklagte bis zum Schluss bekräftigte, dass die Frau freiwillig mit ihm intim geworden war. Er fasste ein Jahr bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung hat sofort Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

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Der Übergriff soll in der Nacht auf 11. Mai 2008 in einem Streifenwagen in Graz passiert sein, die Anzeige erfolgte allerdings erst im September. Der danach suspendierte Angeklagte gestand nun - im Gegensatz zu seiner Verantwortung bei einem ersten Prozess im Jänner - sexuelle Handlungen.

“Es geht um meine Existenz”
Bei der ersten Verhandlung war der 24-Jährige für schuldig befunden worden, aber die Verteidigung hatte beim Obersten Gerichtshof eine erste Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt und recht bekommen. Damals hatte der Steirer noch jeglichen sexuellen Verkehr abgestritten: “Ich hatte Angst, meine Freundin, mit der ich gerade ein Haus baue, zu verlieren. Es geht um meine Existenz”, sagte er am Donnerstag den Tränen nahe. Nun aber wolle er mit der Wahrheit klarstellen, dass die Kollegin die sexuellen Handlungen nicht habe unterbinden wollen und ihm auch nicht gesagt habe, dass sie das nicht wolle.

Die Frau hatte angegeben, dass der 24-Jährige die Initiative ergriffen habe und letztlich auch mit Gewalt ihren Kopf an seine Lenden gezogen habe. Sie habe sehr wohl gesagt, dass sie das nicht machen wolle, meinte aber, dass sie sich nicht weiter wehren konnte. Dieser Umstand war für die Verteidigung wesentlich, denn sowohl ihre Waffe als auch Pfefferspray seien in Reichweite gewesen. Außerdem sei das Opfer eine ausgebildete Polizistin, die sich sehr wohl zur Wehr hätte setzen können.

“Klassische Vergewaltigung”
Dem von der Verteidigung angestrebten Freispruch wollte das Schöffengericht jedoch wegen des mangelnden Motivs für eine Falschaussage des Opfers nicht folgen. Der vorsitzende Richter Martin Wolf erklärte, dass der Schuldspruch gefallen sei, da es sich um eine “klassische Vergewaltigung” handle. “Eine Vergewaltigung mit vorgehaltener Pistole passiert vielleicht zweimal im Jahr und steht dann in allen Zeitungen.

Fälle wie dieser kommen jedoch viel häufiger vor, landen jedoch nur selten hier vor Gericht. Ihr - man könnte sagen - Pech ist es vielleicht, dass Sie Polizist sind,” so Wolf zum 24-Jährigen.

Das Gericht war “der Überzeugung, dass der Oralverkehr mit Gewalt vollzogen wurde, zwar nicht mit der vorgehaltenen Pistole, aber der Druck reichte” für die Erfüllung des Tatbestands der Vergewaltigung aus. “Sie sind gerade um das bisserl zu weit gegangen”, weshalb der Beschuldigte auch eine relativ milde Strafe ausgefasst habe, erklärte Wolf abschließend.

Quelle: www.krone.at -online 11.12,2009

1 Täter -  1Opfer  Frau

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Sextäter wurde rückfällig

BEZIRK OBERWART / 1998 hatte der geistig Minderbegabte einen Buben missbraucht. Seit 2002 vergriff er sich an Heiminsassen.

Viele Male soll ein geistig zurückgebliebener 34-jähriger Mann männliche Mitbewohner vergewaltigt oder zur Duldung sexueller Handlungen genötigt haben. Vorige Woche wurde der Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Angeklagte leidet unter einer intellektuellen Minderbegabung, sein IQ liegt mit 85 „im unteren Normbereich”, wie der psychiatrische Sachverständige Dr. Friedrich Rous ausführte. „Debilität beginnt bei einem IQ von 70″, erklärte der Experte.
1998 war der Mann, der nur die Sonderschule absolviert hat, wegen sexuellen Missbrauchs eines achtjährigen Knabens zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Unmittelbar nach der Entlassung begann er sich im Bezirk Oberwart in einem Wohnheim für geistig behinderte Personen und später in einem betreuten Wohnprojekt an Mitbewohnern zu vergreifen.

„Allen Opfern ist gemeinsam, dass sie willensschwach sind”, berichtete Staatsanwältin Dr. Theresia Schneider-Ponholzer.

Drei Männer sollen von dem Angeklagten vergewaltigt beziehungsweise zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sein. Zumindest einen Mitbewohner forderte der Angeklagte in sadistischer Weise auf, sich nackt auszuziehen und sich in diesem Zustand auf den Fußboden zu legen. Er soll damit gedroht haben, seine Opfer „kalt abzuduschen” und zu schlagen.
Eines der Opfer, ein 44-jähriger Mann mit einem IQ von unter 50, berichtete bei einer Befragung durch eine Psychiaterin: „Er hat jeden Tag Sex machen wollen. Mir hat es nicht gefallen.” Die beiden anderen Opfer im Alter von 25 und 19 Jahren leiden mit einem IQ von unter 70 unter einer leichten Intelligenzminderung.

„Ich habe das Gefühl, dass mein Trieb nicht unter Kontrolle ist”, gab der Angeklagte vor Richter Dr. Wolfgang Rauter zu.

Ein Schöffensenat verurteilte den Mann zu fünf Jahren Freiheitsstrafe: „Die Art und Weise, wie der Angeklagte mit geistig Minderbegabten umging, ist indiskutabel”, begründete der Richter das Urteil. Der Sexualstraftäter erklärte sich mit der Einweisung in eine Anstalt einverstanden.

Quelle: www.bvz.at -online 10.12.2009

1 Täter - 3 Männer behinderte Menschen

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23 Kinderschänder Ring -Beteiligte Operation “Typhon”

Ausgehend von einer österreichischen Website mit kinderpornografischem Material sind im Zuge einer zweijährigen Polizeiaktion europaweit 221 Verdächtige ausgeforscht worden, 23 davon in Österreich.

Das hat das Bundeskriminalamt (BK) in Wien am Donnerstag bekanntgegeben. Aufgeflogen ist die Geschichte durch einen Internetprovider, der auf den Seiten seiner Kunden verdächtige Bilder registrierte und die heimischen Behörden alarmierte.

Nachdem viele Zugriffe von ausländischen IP-Adressen erfolgten, wurde die europäische Polizeibehörde Europol eingeschaltet.

Zwei Männer aus Vorarlberg, ein 62- und ein 59-jähriger Arbeitsloser, haben selbst Missbrauchsbilder von Kindern und Jugendlichen hergestellt.

Einer der beiden Männer ist laut BK-Sprecher Alexander Marakovits bereits zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden, gegen den zweiten sei ein Prozess im Laufen.

Der 62-jährige Mann steht in Verdacht, gegen Bezahlung pornografische Aufnahmen von einer 17-Jährigen gemacht zu haben.

Dem zweiten Verdächtigen wird vorgeworfen, ein zwölfjähriges Mädchen über zwei Jahre hinweg missbraucht zu haben.

Außerdem soll der 59-jährige Vorarlberger auf FKK-Stränden in mehreren europäischen Ländern heimlich Bilder von Kindern angefertigt und ins Netz gestellt haben.

Die restlichen der insgesamt 23 in Österreich ausgeforschten Täter stammen aus

  • Wien (neun Verdächtige),
  • Oberösterreich
  • (drei), Kärnten,
  • Niederösterreich,
  • Steiermark und Tirol (jeweils zwei)
  • und einer aus Salzburg.

Die Operation unter dem Namen “Typhon” führte zu hunderten Hausdurchsuchungen in 18 europäischen Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Litauen, Luxemburg, Malta, Holland, Polen, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweiz, Großbritannien, Rumänien und Österreich) sowie in Kanada. 115 Verdächtige wurden im Zuge der Aktion festgenommen.

Quelle: www.kleinezeitung.at -online 10.12.2009

23 Täter -  9.733 Kindopfer am KINDOPFER -PRANGER abgelegt und getauscht…

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Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehen

Im Wiener Straflandesgericht sind zwei 16-Jährige im letzten Moment einer mehrmonatigen Haftstrafe entgangen, deren Basis aus heutiger Sicht ein Fehlurteil gewesen wäre. Der Verdacht: Die Schüler hätten im Juni 2008 ein 17 Jahre altes Mädchen vergewaltigt.

Im zweiten Rechtsgang stellte die Richterin klipp und klar fest: “Es gibt kein Gewaltelement in dieser Geschichte. Für die Burschen war nicht erkennbar, dass sie das nicht will.” Die Freisprüche sind bereits rechtskräftig. Der Staatsanwalt meldete umgehend Rechtsmittelverzicht an, nachdem er zuvor sein Unverständnis darüber angedeutet hatte, dass in diesem Fall überhaupt Anklage erhoben worden war.

Die Jugendlichen hatten am 8. Juni 2008 in einer Straßenbahn zwei ältere Mädchen kennengelernt, die sie spontan auf eine Party bei einem Freund einluden. Die Mädchen willigten ein. In der Wohnung in Wien-Favoriten wurde zunächst geplaudert und in Maßen Alkohol getrunken. Dann schlug ein Bursche vor, Flaschendrehen zu spielen.

Eines der Mädchen wollte nach einer Weile auf die “Hardcore-Variante” umsteigen, wie sie es nannte. Der- oder diejenige, auf den bzw. die die Flasche zeigte, musste mit einem anderen Mitspieler küssen bzw. “rummachen”.

Das führte dazu, dass die 17-Jährige sich am Ende mit einem der damals 15-Jährigen in ein Schlafzimmer zurück zog, wo es zu Oralsex kam. “Das Spiel ist so gelaufen. Ihre Bedingung war, dass sie sich aussuchen kann, mit wem sie das macht. Ich hab’ sie nicht dazu gezwungen. Ich weiß nicht, warum sie das gemacht hat”, erklärte der Maturaschüler dazu nun dem Schöffensenat.

Im Anschluss traf es auch noch den kleineren Freund des Burschen, der damit gar keine Freude hatte. “Es war mein erstes Mal. Ich bin schüchtern. Ich war total nervös. Meine Hände haben gezittert”, stotterte der blasse 16-Jährige auf der Anklagebank.

Dessen ungeachtet wurden die beiden Burschen Monate nach dem Abend angezeigt, nachdem die 17- Jährige einen Nervenzusammenbruch erlitten und ihrer Mutter die angebliche “Vergewaltigung” gebeichtet hatte.

Es kam zu einer ersten Gerichtsverhandlung, die mit Schuldsprüchen wegen Vergewaltigung zu Ende ging: Je drei Monate sollten die unbescholtenen Jugendlichen ins Gefängnis, zusätzlich wurden Bewährungsstrafen von je einem Jahr verhängt.

Quelle: APA

Quelle:  www.kleinezeitung.at -online 10.12.2009

3 Täter -  1 Opfer Mädchen jugendlich

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Frauen vergewaltigt

03.12.2009, 14:24

Wien: Siebeneinhalb Jahre Haft für Sex-Täter

Ein 31-Jähriger, der vor einem Jahr in Wien mehrere Frauen auf dem Nachhauseweg verfolgt hatte, ist am Donnerstag zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Opfer wurden vom Mann vergewaltigt, in zwei weiteren Fällen blieb es beim Versuch, weil sich die Opfer zur Wehr setzten bzw. das Licht im Stiegenhaus anging. Der Täter, der vor dem Schöffensenat ein Geständnis ablegte, nahm die Strafe an.

Laut Anklage hatte sich der 31-Jährige stets nach Mitternacht bei U-Bahn-Stationen positioniert und gezielt auf Frauen gewartet, die ohne Begleiter unterwegs waren. Seine Freundin befand sich im Tatzeitraum - zwischen Anfang Dezember 2008 und Ende Jänner 2009 - infolge einer schweren Erkrankung in stationärer Spitalsbehandlung.

Unter anderem verfolgte er eine Richterin, die bis spät in die Nacht hinein in ihrem Büro Akten bearbeitet hatte. Der Sex-Täter fiel ausnahmslos von hinten über seine Opfer her, indem er ihnen den Mund zuhielt und sie mit einem Messer bedrohte.

“Ich entschuldige mich bei den Frauen”
Nachdem er von zwei DNA-Gutachten massiv belastet wurde räumte der anfangs leugnende 31-Jährige ein: “Ich geb’ das alles zu. Ich entschuldige mich bei den Frauen.” Was genau passiert sei, wisse er nicht mehr. Infolge Drogen- und Alkoholkonsums sei er jedenfalls enthemmt gewesen. Aus demselben Grund habe er “Erinnerungslücken”.

Quelle: www.krone.at -online 3.12.2009

1Täter - 4 Opfer -Frauen

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Mann wollte Sechsjährigen ins Auto locken

Die Polizei in der Wildschönau sucht nach einem Unbekannten, der in Oberau einen Sechsjährigen auf dem Heimweg mit Süßigkeiten in sein Auto locken wollte.

Wildschönau - Ein mutmaßlicher Pädophiler versetzt die Gemeinde Wildschönau in Angst und Schrecken. Offenbar soll der Unbekannte am Montag um die Mittagszeit einem sechsjährigen Schüler aufgelauert haben, der nach Schulschluss von der Volksschule Oberau nach Hause unterwegs war.

Auf dem Heimweg von der Schule soll ein Sechs-
jähriger von einem Unbekannten angesprochen
worden sein.

Unmittelbar vor der Wohnadresse des Buben hielt der Mann seinen Pkw neben dem Jungen an und rief dem Kind über die Fahrbahn zu, es solle einsteigen. Mit Süßigkeiten und dem Versprechen auf einen Hund soll der Mann versucht haben, den Sechsjährigen zum Einsteigen zu bewegen.

Täter sprach ausländischen Akzent

Der Bub wehrte aber ab und ging über die Straße nach Hause. Der unbekannte Lenker fuhr daraufhin weiter in Richtung Niederau. Hinsichtlich des Fahrzeuges konnte das Kind keine klaren Angaben machen.

Der Unbekannte wurde von dem Schüler als Mann mit dunklen braun-weißen Haaren und Brille beschrieben. Er sprach ausländischen Akzent und trug ein langärmeliges buntes Leibchen. Er soll in einem weißen Kleinwagen mit roten Streifen unterwegs gewesen sein. Hinweise an die Polizei sind erbeten. (red)

Quelle: www.tt.com -online 1.12.2009

1 Täter - 1 Opfer...Bub (6)(gerade noch davongekommen)

ENDE

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Wiederholungstäter Nov.2009
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