5. Dezember 2009

Abgelegt unter: Aktuelles — here @ 12:48

DATENSCHUTZ führt zum TÄTERSCHUTZ…

DATENSCHUTZ ist zugleich SCHUTZ für alle KRIMINELLEN!

Hier wird OPFERSCHUTZ zur pervertierten Farce.

Sexualstraftäter: Forderung von Opfern und deren Eltern...

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Datenschutzregeln verkrüppeln Akten-System der Polizei

“Karteikasten besser”

04.12.2009, 09:45

Datenschutzregeln verkrüppeln Akten-System der Polizei

Polizeigewergschaft kämpft gegen Mediengesetz...

Polizeigewergschaft kämpft gegen Mediengesetz...

Polizeigewerkschafter laufen Sturm gegen neue datenschutzrechtliche Bestimmungen, die ihrer Ansicht nach das polizeiinterne Verwaltungssystem PAD verkrüppeln und die Ermittlungsarbeit massiv behindern. Seit 1. Dezember seien Aktenläufe durch neue Schranken bei der Dateneingabe unter Umständen überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.

Die ÖVP-nahen Gewerkschafter der FCG-KdEÖ - bei den Personalvertretungswahlen Ende November landete die FCG bei der Exekutive mit 37,4 Prozent der Stimmen hinter den sozialistischen Gewerkschaftern FSG mit 43 Prozent - beklagt eine “Rückkehr in die administrative Steinzeit”.

Abfrage nur mit komplettem Datensatz
Personen können im PAD seit 1. Dezember nur noch mit einem vollständigen Datensatz, bestehend aus Namen und Geburtsdatum, abgefragt werden. Das soll Falschverdächtigungen und willkürliche Durchleuchtungen verhindern. Die Namen müssen unbedingt richtig geschrieben sein, phonetische Ähnlichkeiten reichen nicht mehr, lautet die Kritik. Wenn einem Polizisten ein “Meier” als Verdächtiger zu Ohren kam, reichte es nach Darstellung der Gewerkschaft einst, eine der vielen Schreibweisen des Namens einzugeben, um allfällige frühere Amtshandlungen gegen den Mann im PAD zu finden und zuzuordnen. Das sei jetzt nicht mehr möglich.

“Beim Beispiel Meier ist das noch relativ einfach, weil man weiß, welche Varianten des Namens es gibt”, sagt der FCG-KdEÖ-Vorsitzende Leopold Keiblinger. Schwieriger werde es im Fall von langen, seltenen Namen, die Menschen mit Muttersprache Deutsch nicht vertraut sind, oder gar von gespeicherten Tippfehlern, vor denen auch ein Polizist nicht gefeit sei. Dann sei der Akt des Betreffenden im System womöglich gar nicht mehr auffindbar. Der Standesvertreter: “Da war man einst sogar mit dem Karteikasten besser dran, weil man nur händisch beim richtigen Anfangsbuchstaben zu suchen brauchte.”

Aufgebrachte Kommentare von Polizisten
“Die Kollegen sind aufgebracht”, erklärte der schwarze Gewerkschafter.

“Die Politik verlangt einerseits bestmögliche Ergebnisse kriminalpolizeilicher Arbeit, behindert diese Arbeit aber gleichzeitig durch einen Formalismus.

Im Forum auf der Website der Gewerkschaft meint ein Polizist, die Bestimmungen seien “scheinheilig hoch drei”, weil etwa Privatpersonen gegen Gebühr “die Meldedaten jedes Österreichers” erhalten können, den Ermittlern aber solche Schranken auferlegt würden.

  • Ein andere meint:
  • “Ist es tatsächlich der Sinn des DSG zu verhindern, dass ein Polizist erfährt, dass ein Kollege gegen eine Person (Gauner, Verbrecher oder ähnliches) Erhebungen geführt hat?
  • Darf er im Sinne des DSG nicht wissen, wer ihm gegenüber sitzt oder mit wem er es zu tun hat?

Gleichzeitig wird aber von uns verlangt, dass wir sofort erkennen, wie gefährlich ein uns gegenübertretender Täter ist.

  • Nämlich dann, wenn es um Zwangsmaßnahmen oder gar Waffengebräuche geht.”

Datenschutz sei notwendig, betont Gewerkschafter Keiblinger,

  • dürfe aber nicht zum Täterschutz führen.

Die Polizeigewerkschaft fordere die Regierung deshalb auf, die Datenschutzbestimmungen

  • “an die absolut notwendigen Bedürfnisse einer effizienten Polizeiarbeit einerseits und zum Schutz der Bevölkerung anzupassen”.

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Das neue Mediengesetz dient den Kinderschändern voll, dass sie ihre Opfer danach noch verfolgen und seelisch foltern können und zum SCHWEIGEN BRINGEN für immer!

Erweiterter KINDERSCHÄNDER - SCHUTZ
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Zitat:

So wird der Rechtsstaat von der Justiz ausgehöhlt und wenn man so sich alles anschaut blüht das Verbrechen gerade auf, da die Verbrecher ja gar keine Angst mehr vor Strafen haben müssen, geschweige unter solchen Umständen in Österreich ausgeforscht werden kann!

DAHER ist ÖSTERREICH als Kinderschänder -Schlaraffenland bekannt !Hier fühlen sie sich richtig wohl.

Deutsche Kinderschänder -RING BETEILIGTE -MULTIMILLIONÄRE  klagen mit österreichischen Rechtsanwälten und versuchen auch mich so zum SCHWEIGENzu bringen und haben Erfolg! Weil unsere Gesetze das so aussagen!

Man darf keine Kinderschänder mit Bild u.vollem Namen veröffentlichen wenn es sich um Millionäre, KINDERKLINIKÄRZTE usw. handelt!

Und österreichische KINDERSCHÄNDER- RING- BETEILIGTE  wie POLITIKER, MINISTERIUMMITARBEITER, Ärzte usw…werden sowieso von vorn herein schon gar nicht öffentlich!

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Bandion Ortner zur Online Sperre von Kinderschänder -Portalen im Internet…

Bandion Ortner meint zu…
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Für alle Eltern, denen die Kinder noch am Herzen liegen…

Zum Nachdenken für Eltern…
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