19. Dezember 2009
Wer schützt uns vor solchen Richtern?
Wenn solche sexuell orientierten Sexverbrecher, frei kommen, da ein weiteres anhalten in Psycho-Sanatorien, unter die Menschenrechte fallen und laut Straßburger Richter, nicht zulässig ist!
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Wer schützt uns vor diesen Richtern?
19.12.2009 – 00:23 UHR

Die Justiz schützt Sexualverbrecher auf allen Lineien, aber nicht nur die...
Wird aus Gerhard Schröders „Wegschließen – und zwar für immer!” jetzt „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit!”?
Darauf könnte im Ergebnis das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinauslaufen.
Der Richterspruch aus Straßburg bedeutet: Schwerverbrecher, also auch Sexualstraftäter, dürfen in Altfällen nicht rückwirkend in unbefristete Sicherungsverwahrung genommen werden – so wie es das neue Recht vorsieht.
Hier wird in unerträglicher und lebensgefährlicher Weise mit der Sicherheit der Bürger experimentiert!
Erschüttert wird auch das Vertrauen in die Schutzfunktion der Justiz.
Nach dem jüngsten Kruzifix-Urteil und anderen bizarren Entscheidungen im Namen des europäischen Volkes muss man sich fragen: Wer schützt uns eigentlich vor diesen weltfremden Richtern?
Zu Ende gedacht bedeutet das jüngste Skandal-Urteil aus Straßburg nichts anderes als: Täterschutz geht vor Opferschutz.
Dieses Fehlurteil darf keinen Bestand haben.
Sonst brauchen wir bald den Europäischen Gerichtshof für Opferschutz!
Quelle: www.bild,de -online 19.12.2009
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Zitat:
Österreichs Richter sind sowieso auf Seiten der Kinderschänder und Sexverbrecher zu Hause, die brauchen gar keine Order von Straßburg!
Bedingte Strafen und Geldstrafen für Kinderschänder – Ring – Verbrechensbeteiligt, die zu den grausamsten Kinderschändern gehören, da sie ihre Kindopfer noch der breiten Öffentlichkeit von Kinderschänder – Clubs weltweit zur Verfügung stellen!
Strafen für Kinderschänder in Österreich so niedrig gehalten sind, dass hier nie von anschließender Sicherheitsverwahrung gesprochen werden muss. Außer beim Kindopfer des Salzburger Staatsanwaltes wurde sie ausgesprochen!
Ich bringe Ihnen Beispiele dazu!
Wer braucht hier Straßburg, in Österreich und Opferschutz hat doch weder die Justiz noch Kinderschutz -Organisationen je interessiert. Nicht einmal aus Fällen wie LUCA hat man etwas gelernt, man tut wie gewohnt:
- Zum Schutz der TÄTER so weiter wie vorher!
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Zum Beispiel, was ist los mit österreichs Richtern?
Schreie von 2 jährigen Babys
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Eltern sollten sich hier einmal darüber wirklich Gedanken machen und dementsprechend handeln!
Zum Nachdenken für Eltern…
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Es muss sich gravieredn viel ändern wenn wir SCHUTZ für unsere KINDER FORDERN!
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