30. Dezember 2009
Zum SCHUTZ der Bevölkerung….
Der SCHUTZ für die Bevölkerung ….
…vor Sexualverbrecher

Sind nicht alle unschuldig, wenn sie vor Gericht müssen?
Kann doch nur funktionieren, wenn:
1. Die Bevölkerung in Kenntnis gesetzt wird:
- Wann ein Sexualverbrecher wieder von der Haft Ausgang bekommt!
- Vom Psycho-Sanatorien zum Fischen gehen darf, am nahe gelegenen Fluss usw.
- Alleine Einkaufen gehen darf für 2 Stunden in die Stadt, im Ort…
- Nachbarn der Psycho Sanatorien müssen ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden, dass hier in deren Nähe Sexualverbrecher inhaftiert sind und Ausgänge absolvieren ohne Betreuer.
2. Wann ein Sexualstraftäter entlassen wird aus dem Psycho-Sanatorium und sofort auf einer Homepage vom Innenministerium oder Justizministerium ausgewiesen wird von BKA:
- Mit aktuellem Passbild,
- Wohnort,
- Wohnadresse,
- Name,
- Strafregisterauszug,
3. MELDEPFLICHT bei einem neuen Wohnungswechsel:
- Beim zuständigen Polizeirevier des Sexualstraftäters.
- Bei neuer Lebenspartnerschaft mit Kindern muss die Partnerin in Kenntnis gesetzt werden vom Sexualstraftäter!
- Aber ganz bestimmt von der zuständige Polizeistelle die dazu verpflichtet sein muss um weitere sexuelle Verbrechen an Frau und Kinder vorzubeugen.
- Bei Urlaubsfahrten melden wohin er fährt, welches Hotel usw.
- Bei Auslandsfahrten muss er das melden der Polizei die für ihn zuständig ist!
Sollte letztere Pflicht nicht eingehalten werden, so muss der Sexualstraftäter sofort in Haft genommen werden und für 2 Jahre einsitzen ohne Begünstigung!
Anders kann niemand für den SCHUTZ der Bevölkerung garantieren!
Außerdem müssen MINDESTSTRAFEN EINGEFÜHRT WERDEN
zur Abschreckung von Kinderschändern und das ab:
1. 5 Jahre
- bei sexueller Übergriffen -Misshandlungen
2. 10 bis 20 Jahre §104 Sklaverei
- bei Kinderschänder -Ring- Beteiligung und Besitz von sexuellen Folter- Vergewaltigungs- Todeskampfvideos - Verbrechensbeweisen an Babys, Kleinkindern und Kindern durch-ausgeführt von Sexverbrechern von der ganzen Welt und sich vom Verbrechens -Kindopfer- Pranger bezogen hat.
- Da diese Sexverbrecher auch Produzenten sein müssen um in den Genuss von gleichem sexuellen Verbrechensmaterial kommen zu können. Das ist Voraussetzung wenn man von den grausamsten Kindopfer -Prangern beziehen will!
3. 5 bis 15 Jahre bei sexueller Folter und Vergewaltigung von eigenen Kindern in der Familie auch genannt INZEST! Sowie von Fremdtätern!
4. ANZEIGEPFLICHT für :
- Kinderschutzvereine,
- Kinder & Jugendanwaltschaften,
- Fürsorgeämter,
- Psychiater, Therapeuten, Psychologen, in Kinderkrankenhäusern,
- Ärzte in Kinderspitälern,
bei Verdacht auf sexuelle -körperlicher Gewalt an Kindern durchgeführten Untersuchungen.
Solange wir hier keine Konsequenzen ziehen, aus den grausamsten Verbrechen die Kindern zustoßen können, können wir auch nicht vom SCHUTZ für die Bevölkerung vor KINDERSCHÄNDERN, SEXVERBRECHERN reden.
Das ist meine Meinung als Ex-Kindopfer von schwerer körperlicher, aber auch sexueller Gewalt als Kind 12 Jahre hindurch.
Es wäre daher schön, wenn mehr Menschen im neuen Jahr 2010 zu dieser Ansicht kommen würden und zum SCHUTZ der KINDER HANDELN WÜRDEN.
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