13. Januar 2010

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8WIEDERHOLUNGSTÄTER -Jänner 2010

8 WIEDERHOLUNGSTÄTER  Jänner 2010

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"

8 Täter                                           Mittäter                  Frauen als Täter

9 Buben

5 Mädchen

1 Frauen – jugendliche Mädchen

Männer  jugendliche Buben

Internet – Beweis- Pranger – Kindopfer  Mädchen

Internet – Beweis-Pranger –  Kindopfer  Buben

Gesamte Opferzahl:

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Gewalt im Ehebett: sechs Monate bedingte Haft

Feldkirch –   Ein 47- jähriger Nenzinger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen geschlechtlicher Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafein der Höhe von 960 Euro verurteilt worden.

Zudem muss er seiner Noch- Ehefrau 100 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2009 seine Ehefrau mit Gewalt zu geschlechtlichen Handlungen genötigt hatte. Wie die Anklagebehörde ausführte, hatte der 47- Jährige „seine Frau gegen ihren Willen an beiden Händen ergriffen, auf das Bett gedrückt, seinen Penis auf ihren Bauch gelegt und ejakuliert.”


Aussage gegen Aussage

Wie bei den meisten Sexualprozessen stand auch gestern Aussage gegen Aussage. Der Senat unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Egger stützte seine Feststellungen in diesem Fall jedoch auf die Angaben des Opfers. Die Frau hatte ihren Mann sowohl bei der Einvernahme durch die Polizei als auch bei der kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht belastet. „Wir sind der Ansicht, dass es keine unbedingte Haftstrafe braucht, um sie in Zukunft vor solchen Taten abzuhalten”, begründete Egger das Urteil. Die Höchststrafe für dieses Delikt liegt bei fünf Jahren. Der bislang unbescholtene Angeklagte will das Urteil bekämpfen.

Quelle: www.vol.at -online 29.01.2010

1 Täter – 1 Opfer Frau

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JUSTIZ

28.01.2010

Oberlandesgericht Innsbruck mildert Strafe
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat eine Strafe wegen sexuellen Missbrauchs nach unten gesetzt.

Im April war in Feldkirch ein 46-jähriger Mann aus Göfis zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, daraus sind 11 Jahre und acht Monate geworden.

Während des Prozesse war die Rede von weiteren möglichen Opfern. Die Staatsanwaltschaft hat dazu bislang noch keine Anklage erhoben.

Onkel missbraucht Nichte als Kleinkind


Das Landesgericht Feldkirch sah es als erwiesen, dass ein 46-Jähriger seine Nichte über Jahre sexuell missbraucht hat. Die Übergriffe begannen, als das Mädchen vier Jahre alt war.

Ab dem 10. Lebensjahr hatte der Täter auch Geschlechtsverkehr mit seiner Nichte.

Unterbrochen wurden die Missbrauchsphasen nur durch Haftstrafen des Onkels.

Das Oberlandesgericht setzt selten Strafen des Landesgerichtes runter, so Pressesprecher Harald Pirker

“Vorstrafen sind nicht berücksichtigt worden”
Der Mann ist 23-fach vorbestraft. Die vorangehenden Verurteilungen sind der Grund für die Herabsetzung der Strafe, sagt der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Innsbruck Harald Pirker.

Das Landesgericht hätte die einschlägigen vorangehenden Verurteilungen bei der Strafbemessung berücksichtigen müssen. Das heißt, es hätte jene Strafen abziehen müssen, die der Verurteilte bereits verbüßt hatte, führt Harald Pirker aus.

Nach Abzug der Vorstrafen kommt das Oberlandesgericht auf 11 Jahre und 8 Monate. Laut Harald Pirker sei dies eine geringfügige Korrektur, die immer noch knapp unter der Höchsstrafe von 15 Jahren liegt.

Das Urteil ist rechtskräftig. vorarlberg.ORF.at; 01.04.10
Vor dem Schwurgericht in Feldkirch ist ein 45-jähriger Göfner wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu 13 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll seine Nichte über mehrere Jahre hinweg missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: www.vol.at -online 28. 01.2010

1Täter – 1 Opfer  Kleinkind 4

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Wien: 86 jähriger als der „nette” Opa…

Er ist 86 wirkt sehr nett, der alte Herr. Und die Mutter freute sich, als er mit ihrer kleinen Tochter (6Jahre) bei der Schaukel spielte.

„So nett, dass  das Alter die Jugend sucht, habe ich mir gedacht. Bis ich sah, wo er plötzlich seine Hand hinlegte…”

Noch traut sich die Sechsjährige nicht wieder auf Spielplätze. Ihre Mutter lässt sie psychologisch betreuen. Der Mann hatte seine Hand direkt auf die Scheide des Mäderls gelegt, ihr unter das Höschen gegriffen. Die Mutter reagierte sofort, holte die Polizei.

Jetzt vor Richterin Höpler-Salat in Wien hebt er die Hände  gegen Himmel.

Als wollte er sagen: „ Welche Ungerechtigkeit muss ich über mich ergehen lassen.”

Sein Gesicht wirkt so großväterlich, als ob er kein Wässerchen trüben könnte.

Wären da nicht die Vorfälle gewesen, in denen Mädchen vor zwei anderen Schulen ihn angezeigt hätten und es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben hätte…

Aber Richterin Höpler ist zu erfahren: Sie verurteilt den Mann zu 15 Monaten bedingter Haft.

Er darf zurück ins Altersheim, aber sollte es ein nächstes Mal geben, wird er keinen fröhlichen Lebensabend haben…

Quelle: www.krone.at 20.01.2010

1 Täter – 3 Opfer Mädchen

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Burschen missbraucht

Pädophiler in Eisenstadt verurteilt

Eisenstadt, 19. Jänner 2010

Der 35-Jährige verging sich hunderte Male an mehreren Burschen. Er wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig,

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs junger Burschen ist ein 35-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilet worden. Das Urteil, das nur knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren blieb, ist nicht rechtskräftig, da sich der Mann Bedenkzeit erbat und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

Der Angeklagte hatte zunächst im Bezirk Neusiedl am See gelebt und war 2008 nach Niederösterreich umgezogen. Er war zum Großteil mit den Eltern seiner Opfer bekannt, die zwar von seiner homosexuellen, aber offenbar nichts von seiner pädophilen Neigung wussten.

Zwischen 2006 und 2008, teilweise sogar ab 1999, soll sich der 35-Jährige Hunderte Male an insgesamt sechs Burschen vergangen haben.

Zu Beginn des Missbrauchs war einer der Buben zehn, zwei weitere elf Jahre alt. Dass die Opfer aus dem Bezirk Neusiedl sowie dem angrenzenden Niederösterreich aus teilweise desolaten Verhältnissen stammen, dürfte der Mann ausgenützt haben.

Laut Richter Wolfgang Rauter war der Angeklagte nur “marginal geständig”. Er gab lediglich Sexualkontakte mit einem 14- und einem 15-Jährigen zu, was nicht strafbar gewesen wäre, wenn es nicht ein Autoritätsverhältnis gegeben hätte. Angesichts der “dichten Beweislage” erfolgte der Urteilsspruch weitgehend anklagekonform.

Quelle: www.oe24.at -online 19.01.2010

1Täter – 6 Kindopfer Buben

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Wiener wegen Kindesmissbrauchs verurteilt


Am Landesgericht Salzburg
wurde am Mittwoch ein 62-jähriger Wiener zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hat einen Schüler auf Ferienlagern in Salzburg mehrfach sexuell missbraucht.

Ferienlager waren zwischen 1992 und 1993.

Opfer erstattet erst nach Jahren Anzeige
Der Wiener hat als Leiter eines Vereines für Kinderferien einen Buben bei Sommerlagern und Winterferiencamps zwischen 1992 und 1993 mehrfach sexuell missbraucht.

Das Opfer konnte erst im Alter von 26 Jahren die Polizei informieren und Anzeige erstatten, sagt Barbara Feichtinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg: “Das Opfer war zum Teil unter 14 und zum Teil über 14. Es war an verschiedenen Orten – in Kärnten (in Sirnitz – Anm.) und Tunesien, aber auch einem Ferienlager in Flachau (Pongau).” Teilweise geständig
Er fühle sich zu jungen Männern hingezogen, gab der Angeklagte bei der Einvernahme durch die Kriminalisten an.

Aber: “Er leugnet, geschlechtliche Kontakte mit dem Opfer gehabt zu haben, als dieser noch unter 14 Jahren war. Ab diesem Zeitpunkt gibt er zu, mit ihm auf freiwilliger Basis geschlechtliche Kontakte ausgeführt zu haben”, sagt Feichtinger, “das ist schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses, da er ja als der Verantwortliche Leiter dieser Aufenthalte ja auch die Aufsicht über diesen Unmündigen hatte.”

In zwei anderen Fällen schon verurteilt
Der 62-Jährige ist bei der Justiz nach Verurteilungen in zwei anderen Fällen kein Unbekannter. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem, zwei andere Opfer als Zeugen geladen.

Übergriffe bei Urlaubsaufenthalten in Kärnten und Tunesien hat die Justiz nicht gewertet. Der Zeitraum für die Anklage wurde eingegrenzt, somit wurden diese Missbrauchsfälle nicht berücksichtigt. Der Wiener muss nun für zehn Monate bedingt hinter Gitter.

Quelle: www.salzburg.orf.at -online 13.01.2010

1Täter – 1 Opfer Bub

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Geldstrafe: Versuchter sexueller Missbrauch


Ein 36-jähriger Schweizer
ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt worden. 1.800 Euro davon sind unbedingt.

Mutter erstattete Anzeige
Der 36-jährige Fernfahrer wollte eine 15-Jährige, die er im Internet kennengelernt hatte, zum Oralverkehr überreden. Die Mutter des Mädchens zeigte den Mann an.

Der Angeklagte ist geständig, er hat das Urteil angenommen. Er ist nun in den Polizeifahndungscomputern als potentieller Sexstraftäter geführt.

Weil der Staatsanwalt noch keine Erklärung abgegebn hat, ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: www.vorarlberg.orf.at -online 14.01.2010

1 Täter – 1 Opfer Mädchen

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Moderator hatte Sex mit 13 jährigen Buben: Die Zeugen konnten sich nicht mehr genau erinnern…

Missbrauchsvorwürfe: Freispruch für Radio -DJ

Weil Mario P. das Alter nicht wusste, war der Sex mit einem Buben kein Missbrauch.

Wien. Ja, er habe Sex mit dem Buben gehabt. Und ja, er war sehr jung- das sei ihm bewusst gewesen. „Ich wusste damals aber nicht, dass er erst 13 war”, sagte Mario P. Donnerstag vor Richterin Susanne Lehr.

Wie berichtet, musste sich der Moderator und DJ einer großen Radiostation wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten.

Strafdrohung: Bis zu 10 Jahre Haft. Nach dreimonatiger U-Haft war der 31-Jährige im Sommer freigesprochen worden. Nun brachte ein Privatbeteiligtenvertreter neue Zeugen vor:

Zwei – Liebhaber des Moderators, die nun überzeugt waren P. habe das Alter des Buben gewusst (der reifer wirkte und angab, der Sex mit P. sei freiwillig gewesen) zur Tatzeit in 2004 gewusst.

Hintergrund: Sex mit über 14 -Jährigen wird weitaus milder bestraft.

Bedingte Strafe

Vor Gericht konnten sich die Zeugen dann nicht mehr so genau erinnern, verwickelten sich teils in Wiedersprüche: FREISPRUCH- wenn auch mit schalem Beigeschmack.

Sechs Monate bedingt wurden P. trotzdem aufgebrummt, weil er auch gegen Entgeld mit unter 18 -Jährigen Sex hatte(lef)

Quelle: www.oe24.at – 15.01.2010

1Täter – 1 Opfer Bub

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In Asylunterkunft

13.01.2010, 07:38

Afghane (38) missbraucht Bub aus dem Kosovo

Inmitten der wieder heftigste geführten Asyldebatte sorgt ein Misshandlungsfall in der Steiermark für zusätzlichen Zündstoff: Ein neunjähriger Bub ist in einer Asylunterkunft im steirischen Pöllau sexuell misshandelt worden.

Ein 38-jähriger afghanischer Asylwerber soll sich am Montagabend an dem unmündigen Kosovaren vergangen haben.

Nach der Einlieferung ins Landeskrankenhaus Oberwart wurden bei dem Buben durch den schweren Missbrauch verursachte Verletzungen diagnostiziert.

Der Tathergang ist noch nicht geklärt, diesbezüglich werden noch Ermittlungen durchgeführt. Der 38-jährige Hamid K. wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz festgenommen und in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert.

Quelle: www.krone.at -online 13.01.2010

1 Täter – 1 Kindopfer Bub

ENDE

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Hier können sie die Fälle des letzten Jahres nachlesen!

Wiederholungstäter Dez.2009
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