20. Januar 2010

Österreichs Justiz in Kritik…

Justiz in der Kritik

19.01.2010, 15:49

“Sitten-Urteil” schlägt weiterhin hohe Wellen

http://www.krone.at/krone/S32/object_id__181073/hxcms/index.html

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Grafittisprayer unbedingte Haft...

Grafittisprayer unbedingte Haft...

Grafittis gesprüht:  4 Monate unbedingte Haft für Frühpensionierten 28Jährigen Familienvater …

Der Gesetzgeber sprach hier von schwerer Sachbeschädigung (5000.-Euro Sachschaden)

GESETZ dazu:

Strafrecht:

Die Höhe des durch Graffitti entstandenen Schadens beeinflusst das Gerichtsurteil:

Bei Schäden von über 3000.-Euro drohen:  von 0 bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug.

Das gleiche gilt, wenn Denkmäler, Gräber, Gebäude mit religiöser Bedeutungen oder Landesverteidigungsanlagen beschädigt werden.

Höhere Strafen:

Bei Sachschaden im Wert von mehr als 50.000 Euro liegt die Strafandrohung:

Bei 6 Monaten bis 5 Jahre Haft.

Zivile Klagen:

Wer einen Schaden an fremdem Eigentum hinterlässt, muss damit rechnen, dass der Besitzer in einem Zivilprozess den Aufwand für die Beseitigung des Schadens einfordert.

Erlaubte Sprühflächen:

Einige wenige Mauern sind zum Besprühen freigegeben, in Klagenfurt etwa eine neben dem Messeeingang West, eine nördlich der „Kleinen Zeitung”.

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Das gleiche Strafmaß gilt für sexuelle - körperliche Misshandlung - Gewaltverbrechen an Kindern!

Die zweierlei Maß- Justiz zeigt sich hier sehr,  sehr deutlich! Betrachtet man es aus meiner Sicht:

Ein Beispiel:

Am Landesgericht Salzburg wurde am Mittwoch ein 62-jähriger Wiener zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hat einen Schüler auf Ferienlagern in Salzburg mehrfach sexuell missbraucht.

Ein Kind ist weit weniger wert ist:

  • als Gebäude,
  • als Tiere

und deren seelische Schädigung ganz außer Acht gelassen wird bei Prozessen!

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Moderator hatte Sex mit 13 jährigen Buben: Die Zeugen konnten sich nicht mehr genau erinnern…

Missbrauchsvorwürfe: Freispruch für Radio -DJ

Weil Mario P. das Alter nicht wusste, war der Sex mit einem Buben kein Missbrauch.

Wien. Ja, er habe Sex mit dem Buben gehabt. Und ja, er war sehr jung- das sei ihm bewusst gewesen. „Ich wusste damals aber nicht, dass er erst 13 war”, sagte Mario P. Donnerstag vor Richterin Susanne Lehr.

Wie berichtet, musste sich der Moderator und DJ einer großen Radiostation wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten.

Strafdrohung: 0 bis zu 10 Jahre Haft.

Nach dreimonatiger U-Haft war der 31-Jährige im Sommer freigesprochen worden. Nun brachte ein Privatbeteiligtenvertreter neue Zeugen vor:

Zwei - Liebhaber des Moderators, die nun überzeugt waren P. habe das Alter des Buben gewusst (der reifer wirkte und angab, der Sex mit P. sei freiwillig gewesen) zur Tatzeit in 2004 gewusst.

Hintergrund: Sex mit über 14 -Jährigen wird weitaus milder bestraft.

Bedingte Strafe

Vor Gericht konnten sich die Zeugen dann nicht mehr so genau erinnern, verwickelten sich teils in Wiedersprüche: FREISPRUCH- wenn auch mit schalem Beigeschmack.

Sechs Monate bedingt wurden P. trotzdem aufgebrummt, weil er auch gegen Entgeld mit unter 18 -Jährigen Sex hatte(lef)

Quelle: www.oe24.at - 15.01.2010

1Täter - 1 Opfer Bub

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Zitat :

…so können Sie sich selbst von Urteilen die mit Todesangst und seelischen Holocaust als Folgeschäden für die zukünftigen Erwachsenen haben werden, ein Bild machen!

Wiederholungstäter der grausamsten Art werden bei Gericht für ihre grausamen Taten noch belohnt!

Wiederholungstäter Jänner 2010

Bei sexueller Gewalt gibt es meistens bedingte Haftandrohungen oder Geldstrafen besonders bei den abartigsten Sadisten unter den Kinderschändern die im Internet ohne Skrupel ihre Trophäen auf den grausamsten Kindopfer- Prangern darbieten und dadurch dann auch von anderen Kinderschänder- Produzenten beziehen können!

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Die Schieflage der österreichischen Justiz wird immer Haarsträubender…

Die Schieflage Österreichs- Justiz…
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HUMANER STRAFVOLLZUG …

In den Gefängnissen könnte bald

“Funkstille” herrschen

Der aufgedeckte Drogenhandel in der Grazer Karlau zeigte die Schwächen aktueller Systeme auf: In Deutschland hat man jetzt erstmals einen hoch effizienten Handyblocker getestet, für den sich auch die heimische Justiz interessiert.

Handys sind in den heimischen Gefängnissen natürlich verboten

260 Mobiltelefone sind 2009 in den österreichischen Gefängnissen sichergestellt worden. Dabei sind Handys in den Justizanstalten selbstverständlich verboten, zumal Häftlingen außerhalb der Besuchszeiten jegliche Kontakte und Absprachen mit der Außenwelt untersagt sind. Vor einigen Jahren hat es einen Modell-Versuch gegeben, eine ganze Justizanstalt mittels eines Störsenders lahmzulegen. “Das hat leider absolut nicht funktioniert”, erinnert sich Vollzugsdirektor Karl Drexler im Gespräch mit der Austria Presse Agentur.

Neues System erfolgreich getestet

“Funkstille” im Strafvollzug könnte allerdings dann herrschen, sollte sich ein Handyblocker durchsetzen, der seit August 2009 in der deutschen Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg erfolgreich getestet wurde. Die neue, teilprivatisierte JVA Offenburg ist deutschlandweit das erste Gefängnis, auf dessen Gelände der Mobilfunkverkehr durch den Einsatz von Störsendern gänzlich unterdrückt wird. Installation und Inbetriebnahme der Anlage kosteten rund eine Million Euro.

Der sogenannte Handyblocker zeigt offenbar Wirkung, wie sich nach Abschluss der sechsmonatigen Testphase herausstellte. “Erwartungsgemäß herrscht dort Funkstille, was die unerlaubte Nutzung von Handys anbelangt”, bilanzierte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP). Verbotene Absprachen unter Gefangenen, über Handys organisierte illegale Geschäfte oder Fluchtvorbereitungen wären kein Thema mehr.

Aktivierung bei Ortung

Die moderne Technik ermöglicht eine sehr genau Empfangsstörung auf dem Anstaltsgelände. Eine dauerhafte Frequenzstörung erfolgt dabei nicht. Erst wenn Mobilfunksignale festgestellt werden, aktiviert sich der Blocker. Das geschieht dann in Computergeschwindigkeit, also schneller, als ein Mensch reagieren kann.

Um den Mobilfunkverkehr aus den Vollzugsanstalten zu verbannen, sind die Störsender laut Goll am effektivsten. Bloße Handysuchgeräte schlagen nur an, wenn gerade in Echtzeit telefoniert wird. Ausgeschaltete Mobiltelefone können damit nicht aufgestöbert werden. Weitere Stör-Anlagen plant Goll unter anderem im Stuttgarter Hochsicherheitsgefängnis Stammheim.

In Österreich werden diese Entwicklungen mit großem Interesse erfolgt. Die Vollzugsdirektion kann sich vorstellen, in Bälde die deutschen Handyblocker zu testen und einzuführen, sollte sich die ihnen zugeschriebene Effektivität nachweisen lassen. Damit gesamte Anstalten lahmzulegen, kommt für Vollzugsdirektor Drexler aber nicht infrage: “Es macht keinen Sinn, den Empfang in einem Freigängerhaus zu stören. Wir würden das eher auf bestimmte Bereiche wie Hochsicherheitstrakte beschränken.”

Derzeit ist es bereits technisch möglich, einzelne Hafträume mit kleinen, lokal begrenzten Sendern zu stören und damit als gefährlich eingestufte Häftlinge zu isolieren. “Damit können allerdings maximal drei Zellen tot gelegt werden”, berichtete Drexler. Am Besten funktioniere noch immer “die klassische Methode, wenn Justizwachebeamte gezielt nach Handys suchen”.

Quelle: www.kleinezeitung.at -online 21.01.2010

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Im “Häf’n” blühte der Drogenhandel

Karlau-Insassen bestellten über Handy Drogen und ließen sie im Körper von Mithäftlingen ins Gefängnis schmuggeln. 80 Handys allein im Vorjahr in der Karlau sichergestellt.

Kein Strafvollzugssystem der Welt könne verhindern, dass illegale Waren in Gefängnisse geschmuggelt werden.

“Das gehört zum System dazu”, sagt Karl Drexler, Leiter der Justizvollzugsdirektion. Eine Gruppe türkischer Häftlinge in der Strafanstalt Graz-Karlau wusste diese Lücken nahezu perfekt zu nützen. Aus dem Gefängnis heraus zog die Bande einen groß angelegten Drogenhandel auf, versorgte sich und Mithäftlinge mit Suchtmitteln.

Schmuggel

Im Mittelpunkt stand ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Türke (43) und ein 29-jähriger Landsmann, der wegen Mordversuchs 15 Jahre einsitzt.

Vor allem der Jüngere hatte beste Kontakte nach draußen: Über ein eingeschmuggeltes Handy und seine Lebensgefährtin (42), mittlerweile Österreicherin. Sie war sein verlängerter Arm, wenn es darum ging,

  • von den Dealern die Drogenlieferungen aus Wien und Amsterdam entgegenzunehmen.

Dann traf sie sich mit Häftlingen, die wegen Arztbesuchen oder Behördenwegen kurzfristig Ausgang bekommen hatten. “Diese Häftlinge schmuggelten die Drogen als ,Bodypacker’ ins Gefängnis.

Also, sie schluckten kleine Säckchen oder führten sie rektal ein”, erklärt Ermittler Manfred Bainschab.

Zwei Kilo Cannabiskraut, eineinhalb Kilo Haschisch, dazu Kokain, Heroin und Speed gelangten so seit Ende 2007 in die Karlau.

Für den Vertrieb dort war der verurteilte Mörder zuständig. Mehr als 30 Abnehmer hatte er, die Bezahlung lief über Angehörige und der 42-jährigen Helferin in Freiheit. Im “Häf’n” lassen sich Drogen gleich zum fünffachen Preis verkaufen.

Als die Anstaltsleitung von den Geschäften Wind bekam, schaltete sie sofort das Landeskriminalamt ein und unterstützte die Ermittlungen voll. Die beiden Drahtzieher, zwei weitere Mittäter und die Frau sind geständig und wurden angezeigt. Einer der Insassen wurde inzwischen verlegt, allen Beteiligten stehen jetzt verschärfte Haftbedingungen bevor.

Trotz Leibesvisitationen, Metalldetektoren und regelmäßiger Durchsuchungen der Hafträume sind Drogen und illegale Handys in Gefängnissen gang und gäbe. Allein 80 Mobiltelefone wurden im Vorjahr in der Karlau konfisziert.

  • “Die werden einfach in Schachteln über die Gefängnismauer geworfen. Eine wäre vor kurzem fast einem Wachebeamten auf den Kopf gefallen”, weiß ein Insider.
  • “Suchtmittel werden meist durch Besucher und durch andere Insassen, die Freigang hatten, eingeschmuggelt”, ergänzt Karl Drexler von der Vollzugsdirektion.
  • Nicht auszuschließen sei in Einzelfällen auch, dass Justizwachebeamte wegschauen oder sogar mithelfen. Zuletzt wurde 2007 ein 51-Jähriger dafür verurteilt.

WILFRIED ROMBOLD

Quelle: www.kleinezeitung.at -online 14.01.2010

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