27. Januar 2010
Richter am Gängelband eines….
…mutmaßlichen, aber schon mehrmals rechtmässig verurteilten KINDERSCHÄNDERS aus Kärnten in einem und demselben Fall…
Richter werden hier schon seit2002 in Klagenfurt vorgeführt und lassen es zu!
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Der vierte Anlauf im Missbrauchs-Prozess

Die Justiz hat eine ganz unmenschliche schräge Position eingenommen...
Seit nunmehr sieben Jahren beschäftigt ein mutmaßlicher Kinderschänder die Justiz. Der Kärntner soll seine Stieftochter missbraucht haben. Morgen sollte er zum bereits vierten Mal vor dem Richter stehen, wie gesagt sollte …
VON PETRA EGGERER
KLAGENFURT. Heute spielt er den Retter, den Erlöser, den Helfer. Er “unterstützt” als Obmann eines Hilfsvereins in Sorgerechtsstreitigkeiten - wie er selbst angibt unentgeltlich, gemeinnützig.
Was die meisten der 80 Familien, die sich in ihrer Verzweiflung an den heute 48-jährigen Kärntner wandten, nicht wussten:
Seit nunmehr sieben Jahren beschäftigt der “Kinderfreund” selbst die Justiz.
Im Jahr 2003 wurde der Mann wegen des Verdachts des Missbrauchs seiner damals elfjährigen Stieftochter zu 20 Monaten Haft verurteilt.
Nach nur fünf Monaten kam der Kärntner aber wieder frei. Warum? Das Gericht hatte das Video mit der Einvernahme des Opfers verloren.
Nach der Verurteilung - die Höchstrichter bestätigten das Urteil - tauchte das Video wieder auf, der Prozess musste neu aufgerollt werden.
2005 wurde er dann erneut verurteilt: zwei Jahre unbedingt. Der Angeklagte meldete Berufung an und blieb auf freiem Fuß.
Mittlerweile abgesessen
Dann, im Feber 2007, der dritte Anlauf: Und erneut stellte sich der Freischaffende kopfschüttelnd und lächelnd den Vorwürfen. Schuldig? Er doch nicht. Das Opfer, damals 16, entschlug sich der Aussage. Nach zwei Prozesstagen bekannte den 48-Jährigen ein Schöffensenat für schuldig - 20 Monate unbedingte Haft.
Mittlerweile hat er zwar seine Gefängnisstrafe abgesessen.
Doch der Unternehmer konnte es nicht lassen:
Er stellte einen Wiederaufnahmeantrag - mit Erfolg.
Morgen hätte er vor Richter Gerhard Pöllinger Platz nehmen sollen. Doch die Anklagebank wird leer bleiben.
Gestern flatterte nämlich auf Pöllingers Tisch ein Schreiben.
Der Inhalt:
- Abweisungsantrag (des Richters),
- Abberaumungsantrag sowie Delegierungsantrag (in einen anderen Zuständigkeitssprengel).
Richter Pöllinger musste das Strafverfahren bereits im Vorfeld abberaumen.
Übrigens: Ein erster Ablehnungsantrag gegen Gerhard Pöllinger fand bei den Verantwortlichen kein Gehör.
Autor: Petra Egger
Quelle: www.ktz.at -online 27.01.2010
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INFORMATION & AUFKLÄRUNG für alle Leser meiner Seite - reisinger
Dieser mutmaßliche Kinderschänder aus Kärnten kam bei der Hälfte seiner Strafe frei!
Für alle Menschen die noch immer glauben, dass Sexualstraftäter nicht unter die gesetzliche Regelung des Haftentlastungspaket fallen. Das ist nicht so!
Justiz-Wirbel
118 Sex-Straftäter gehen früher frei
© TZ Österreich / Pauty
Wien, 22. Mai 2009 BZÖ-Mandatar Westenthaler will mehr Härte gegenüber Sextätern. Diese würden zu früh entlassen.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner steht bisher für eine kompromisslose Linie gegen Kinderschänder und andere Sexualstraftäter. Doch neue Zahlen liefern jetzt dem BZÖ Munition für eine Attacke:
Laut einer Anfragebeantwortung der Ministerin im Zuge des Budgethearings wurden im Vorjahr 118 Sexualstraftäter bedingt entlassen. BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler wittert darin einen „unglaublichen Skandal”, weil in dieser Gruppe die Rückfallquoten „enorm hoch” seien.
Westenthaler fordert daher von Bandion-Ortner, das Haftentlastungspaket ihrer SP-Vorgängerin zu stoppen und dafür zu sorgen, dass Sextäter „keinesfalls” vorzeitig frei kommen.
Sieben Prozent rückfällig
Nichts anfangen mit dieser Forderung können die Bewährungshelfer des Vereins Neustart. „Wegsperren bis zum letzten Tag bewährt sich nicht”, betont Sprecher Andreas Zembaty gegenüber ÖSTERREICH. Nur mit einem „verpflichtenden Korsett aus Hilfe und Kontrolle” könne man die Rückfallquote bei Sexualstraftätern gering halten. Diese liege nach einer Betreuung bei vergleichsweise niedrigen sieben Prozent, so Zembaty.
Schärfere Gesetze
Die bedingte Entlassung verfügt ein Richter, der sich bei seiner Entscheidung auf mehrere Gutachten stützt. Außerdem fixierte die Regierung zuletzt eine schärfere gerichtliche Aufsicht für vorzeitig Entlassene, mehrere Berufs- und Tätigkeitsverbote für Sextäter sowie eine längere Verjährungsfrist. Insgesamt wurden im Vorjahr übrigens 744 Personen wegen Sexualstrafdelikten verurteilt.
Quelle: www.oe24.at -online22.05.2009
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Zitat: reisinger
Wie platt hier die Bevölkerung angelogen wird ist ein Skandal, da so weitere Opfer wissentlich von Gutachtern riskiert werden. Ohne mit der Wimper zu zucken, sagen Justiz ja zur Hälfte der Strafe bei Kinderschändern, eine Ächtung von Opfern!
Alle Vereine wie das IMPERIUM -NEUSTART die davon Nutznießer sind, leben höchst bezahlt gut davon und sind auch daher nicht für Strafen sondern nur zu ihnen schicken den „mächtigen Gedanken und Kaffesudlesern! Vielleicht knobelt man mit Kichererbsen ob einer noch einmal rückfällig wird, oder nicht? Und lässt sie so wieder in die Gesellschaft anonym eingliedern.
Wie schön für alle Kinderschänder Österreichs! Alle gehen bei der Halbzeit nach Hause.
Auch 2009 wie der obere Fall es aufzeigt!
Dieser mutmaßliche Kinderschänder wurde 2009 im Jänner von der Polizei am 16.1.2009 laut Internet verhaftet, da er vergessen hatte nach 1 Jahr Haftaufschub sich selbst im Gefangenenhaus Klagenfurt einzufinden. Er wurde Ende Juli 2009 schon wieder entlassen und hat somit seine Strafe von 20 Monaten unbedingt abgesessen, davon 5 Monate U-Haft und 6 Monate so noch entlassen und hat aber 7 Jahre das Gericht Klagenfurt verarscht mit einem Wort!
Da gab es die Panne mit dem Aussagevideo von Kindopfer!
Als der Prozess daraufhin geplatzt war, tauchte das Video sofort wieder auf.
Man muss hier schon aufklärend dazu sagen, dass das Aussage- Video des Opfers
- zur Vorbereitung für den Prozess
- einer sagenhaften Strategie für einen Freispruch oder mildes Urteil dem Täter bzw. dem Rechtsanwalt ausgehändigt wird
- damit alles gut ausgeht für Straftäter.
Das Klagenfurter Gericht scheint hier eines der negativsten Beispiele zu sein, da Kinderschänder sie so vorführen, dass man nur so schaut!
In Heimarbeit wurden die Protokolle geschrieben, weil zuwenige Schreibkräfte vorhanden sind so die Erklärung des Gerichts!
Nun es gab Skandale im Zusammenhang mit diesem 2 Mal rechtmäßig von Gerichten und OLG Graz im Nov. 2007 zu 20 Monaten rechtmäßig verurteilten, aber trotzdem mutmaßlichen Kinderschänder, da er erneut 2007 ein Wiederaufnahmeverfahren angestrebt hat und daher die Verurteilung wieder in der Schwebe ist!
Daher muss man auch mutmaßlicher Sexualstraftäter sagen, damit man nicht geklagt wird von diesem Herren, der seit Juli wieder die Freiheit genießt.
Die kleine Schwester des Opfers lebt weiterhin in der Familie, da die Mutter den Herren nach der Anschuldigungen vor Gericht geheiratet hat, um der Öffentlichkeit zu signalisieren, dass er unschuldig sei!
Nun muss man wieder abwarten was hier herauskommen wird, denn er hat ja den Richter abgelehnt und auch den Verhandlungsort will er verändert wissen.
Man sieht hier wer hier wen am Gängelband führt, meinen Sie nicht auch?
Und so verkommen Prozesse mit Kinderschändern zur Farce, oder NICHT?
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Dieser oben seit 7 Jahren, bekannte Fall gehört ebenfalls zu den Skandal Fällen der Kärntner Justiz…
Österreichs Justiz in Kritik…
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Wer schützt die KINDER vor solchen Richtern?
Wer schützt uns vor solchen Richtern…
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