27. Januar 2010
Skandalös ist was Psychiater…
“Am meisten rege ich mich über Dummheit auf,
die sich wichtig nimmt.”
Urban Priol Kabarretist “Neues aus der Anstalt”
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SKANDALÖS ist was die Experten…
…vorne weg das Betreuerteam, mit N.K. machten und was sie aus ihr machten, zeigt diese DOKO -ARD sehr gut auf nach 3 Jahren „FREI SEIN”!
Dass N.K. sich noch so viel bemühen kann, bei uns Menschen etwas Mitgefühl zu erreichen, aber nicht erreicht und daher verletzt, da total falsch verstanden zurück bleibt, hat sie alleine:

Pinterits und Star Psychiater Max Friedrich die engsten Vertrauten...
1.      der psychiatrischen Behandlung durch Star Psychiater Max Friedrich  und Berger und seinen Mitläufern
- wie Pinterits u. Co. zu verdanken.
Vor allem dem Star Psychiater, der dem schwer traumatisierten Mädchen so viel Angst machte, dass sie es bis heute nicht wagt, die Wahrheit, nämlich ihre Empfindungen, ihre Qualen die ihr Priklopil angetan hat, zu erzählen.
Dass sie in einem kleinen Raum eingesperrt war, dass sie gequält wurde, dass Priklopil ein ausgeprägter Sadist war ist aus allem zu erkennen, dazu braucht man keine psychiatrische Ausbildung! Dass er sie hungern ließ und arbeiten ist ebenfalls Sadismus.
Aber warum N.K. Â zum Teil von Menschen geächtet wird, liegt auch auf der Hand:
Priklopil,(„EINZELTÄTER?”) war ein Kinderschänder und schon 1978 damit aufgefallen, also wird er sich N.K. nicht zum Anschauen geholt haben. Dass wissen auch die meisten Menschen, denn das ergab sich schon alleine aus der Aussage des Arztes, den sie angefordert hat bei der Polizei!
Ihre Frage: „Wie lange ein Arzt nachvollziehen könne oder besser sehen könnte, wenn man ein Kind gehabt hat?”
Auch dass man N.K. so manipuliert hat, dass sie nun davon überzeugt zu sein scheint, wenn sie noch ihren Peiniger Priklopil mit den Worten von Psychiatern:
” dass er jemanden demütigen und quälen musste(…),das muss aufgrund einer Kränkung, einer Verletzung dazu gekommen sein(…), wahrscheinlich hat man ihn  als Kind so behandelt. Das hat in mir eine Art Mitleid erweckt mit dem Täter. Das Geheimnis, warum ich das die ganzen Jahre so durchstehen konnte, ist, dass ich ihm das in der ersten Sekunde schon alles verziehen habe.
Wenn ich das nicht gekonnt hätte, wäre ich so voller Hass gewesen, dass ich wahrscheinlich auch psychisch zugrunde gegangen wäre.”
Diese Aussage ist aus einem Lehrbuch für Psychiatrie entsprungen und ist als Entschuldigung für den Täter erdacht. So legalisiert man sexuelle Verbrechen und Entführungen!
Alle betroffenen Menschen aber auch “nicht” betroffenen Menschen werden diese Art “Opfer” manipulation nicht verstehen, da der Opferstatus der N.K. zustünde, damit aufgehoben wurde!
Wobei es dazu ebenfalls sehr kritische Stimmen gibt, wenn hier Kindopfer so manipuliert werden von seriösen Experten!(Man kann froh sein, dass es solche auch noch gibt!)
Aber Star Psychiater Max Friedrich scheint hier jahrelange Routine zu haben mit Tiefschlafmethoden – (Hypnose- GEHIRNWÄSCHE) ?Fall Yvonne usw…
mit Opfern von kath. Kirche Kinderschändern, um Anzeigen zu vermeiden, da ist besser „dem Peiniger zu vergeben oder” als ihn in die Öffentlichkeit zu zerren und den Kinderschänder- Sumpf der kath. Kirche zu beenden, oder? (Leiter der Ombudsstelle der kath. Kirche von 2005 bis 2009 gewesen)

Teil des Betreuerteams rund um N.K. i.Hintergrund...
Es geht darum, dass Star Psychiater Max Friedrich und seine Handlanger Dr. Berger, SA Â Pinterits, Jesionek, Ecker, und RA Lanski &Partner der Bevölkerung von Anfang an mit ganz plumpen Lügen gefüttert hat und glaubte sie so SCHADLOS halten zu können, herausreden zu können und man hat N.K. sogar das sexuelle sowie körperliche Kind-OPFER sein abgesprochen , in den ersten Stunden und Tagen schon, warum?
Da fragt man sich schon, was wollte man mit so einer Lüge eigentlich bewirken? Hat man mitgeholfen die Polizeiskandale – Ermittlungsskandale zu vertuschen? Hatte Star Psychiater deshalb den Auftrag erhalten hier zu manipulieren?
Was wissen alle die im Betreuerteam mitgewirkt haben über die noch immer offenen Fragen? SCHWEIGEN meine Herren und Damen ist ein Verbrechen nicht nur an N.K. selbst sondern auch weil Sie so wissentlich weitere Kinder der Gefahr von Mittätern auszusetzen.
Wäre das nicht ein Grund dass Sie oder einer von Ihnen das Schweigen bricht, weil er damit nicht leben kann? Oder seid Ihr alle so Gefühlskalt wie die Kinderschänder und Entführer selbst?
N.K. leidet sehr, dass sie nicht wie andere sexuelle  Gewaltopfer von Entführern  und Kinderschändern in ein „normales Leben zurückfanden soweit es nach solchen Traumata- Gewalterlebnissen überhaupt  noch möglich ist!
Daher soll sich unsere Ächtung, an die Verantwortlichen wenden, die dafür die Verantwortung zu tragen haben!
STAATSANWALTSCHAFTÂ Wien, Leiter des „Expertenteams Star Psychiater Max Friedrich & Mitverantwortliche(10Personen) – das BKA , die SOKO -KAMPUSCH -Burgenland, Wien usw.
Und Priklopil!
N.K. hat noch einen sehr langen Weg vor sich bis sie erkennen kann, welch einen zusätzlichen Schaden sie durch dieser („Natascha- Fundation 640.000 Euro von Österreichern gespendet”) – Geldierigen Herde genannt: EXPERTENTEAM alles zu verantworten hatte und noch hat, für ihren heutigen seelischen Zustand den sie öffentlich aufzeigt!
ALLES GUTE für Sie Natascha Kampusch, es wurde ihnen übel mitgespielt nach Ihrer eigenen Befreiung!
Es ist ein Skandal, welche sogenannten Experten auf KINDER – KINDOPFER in Österreich losgelassen werden. (Auch  Psychologinnen die bei Gericht Gutachten erstellen für Kinder und selbst schwer psychisch angeschlagen sind, aber Ihnen als Eltern ve rtuscht wird!)
Wurde, weil ich Sie darüber in Kenntnis setzen wollte, von N.K.s RA. Ganzger aufgefordert den Text über die Gutachterin vom Netz zu nehmen, weil mir sonst eine Klage drohen würde.
Autor: reisinger
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Weitere Manipulationen von Zeugin 1998 - 2010 war plötzlich alles anders? Da ging es um einen Höcker am Auto? TOTAL schlecht gelogen SOKO Kampusch! Lesen Sie einmal diesen Bericht….
Angst vor 2. Täter…
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Priklopil ist schon seit 1978 bekannt als Kinderanmacher und Kinderschänder….
Priklopil seit 1978 bekannt als…
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Vorherige Diskussionen…
Der Priklopil Fall aus Sicht des…
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Hier können Sie lesen was in dem Skandalfall Priklopil immer noch offen ist an Fragen und Fakten, die, die SOKO -KAMPOSCH ein für alle Mal vom Tisch gewischt hat. Aber das hinterlässt eine regelrecht SCHLECHTES IMAGE für sie!
Fall Priklopil Teil 2…
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Ein Selbstmordversuch einer Patientin….
In der Kinderpsychiatrie- Klagenfurt…
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“ICH werde GEÄCHTET”…
TV-Kritik: Natascha Kampusch ”Ich werde geächtet”
26.01.2010, 07:25
Die behutsame ARD-Doku “3096 Tage Gefangenschaft” zeigt, wie Natascha Kampusch in der Hand ihre Entführers überleben konnte – und offenbart ihr Geheimnis.
“Ich habe ihm schon in der ersten Sekunde verziehen”: Natascha Kampusch spricht in der in der NDR-Doku in der ARD am Montagabend über “3096 Tage Gefangenschaft”.

Priklopil der Skandalsfall Österreichs Justiz...
Als ob dieses Mädchen nicht schon genug erlebt hätte. Andere junge Damen ihres Alters hungern sich gerade den Babyspeck ab und stolzieren in Pumps vor dem Spiegel umher, um für ihren großen Fernsehauftritt bei Heidi Klum zu üben. Natascha Kampusch hingegen ist froh, wieder ein bisschen mehr Kilos auf die Waage zu bringen als vor drei Jahren. Ihre Schuhe wurden verbrannt, als sie zehn Jahre alt war – damit sie ihrem Entführer nicht weglaufen konnte.
Über fehlendes mediales Interesse kann sich die 21-Jährige nicht beklagen. Als sie im Sommer 2006 auf der Flucht vor ihrem Entführer durch die Vorgärten eines Wiener Vorortes irrte, hatte sie sich aus einem achteinhalbjährigen Martyrium befreit, das sie in einem schalldicht isolierten Kellerverlies zugebracht hatte.
Dass ein Zeuge gesehen hatte, wie eine Zehnjährige in einen weißen Lieferwagen gezerrt worden war, dass ein Polizist seine Kollegen sogar auf den verdächtigen Täter hingewiesen hatte, der kontaktscheu in einem elektronisch gesicherten Haus lebe, einen weißen Lieferwagen fahre und vermutlich in Waffenbesitz sei, all das hatte nicht zu ihrer Rettung beitragen können. Das musste sie schon selber machen.
Und trotzdem schlägt der 21-Jährigen immer wieder Misstrauen entgegen: So sieht doch kein Opfer aus. Blond, hübsch, selbstsicher – hinter dieser Fassade vermutet man kein Mädchen, das fast die Hälfte seines Lebens in Gefangenschaft verbracht hat. Das Martyrium geht weiter. Die Hölle, das sind die anderen.
Deshalb ist es gut, dass es diese Dokumentation gibt: Unter dem Titel “3096 Tage Gefangenschaft” kommt Natascha Kampusch in der ARD selbst zu Wort. Sie sitzt in einem abgedunkelten Raum, spricht leise, aber meist gefasst. Nur manchmal gerät sie ins Stocken. Dann werden Bilder eingespielt von dem Haus, in dem sie festgehalten wurde.

Priklopils Wohnzimmer...
Das Wohnzimmer mit Schrankwand und Bücherregal, die Küche mit der Wald-Tapete – hier hat der “Täter”, wie Kampusch ihn durchweg nennt, das Haus seiner Mutter übernommen und seit den siebziger Jahren kaum etwas verändert. Dieses Haus gehört nun Natascha Kampusch, im Rahmen der Opferentschädigung.
Man sieht das Kellerverlies, in dem sie all die Jahre eingesperrt blieb. Auch ohne die Geräusche zu hören, die dem Mädchen den letzten Nerv raubten, ohne das Klappern des defekten Ventilators, das sie als Psychoterror empfand, und auch ohne die Zeitschaltuhr, die ihren Tagesablauf regelte und es Nacht und Tag werden ließ, ist der winzige kahle Raum mit den nackten Wänden und den offenen Leitungen, ohne Heizung, ohne Fenster, ein Hort des Grauens. Immer noch. Natascha Kampusch wird ihn nun zuschütten lassen.
Doch die Stimmen derjenigen, die die Tat nicht fassen können und deshalb die Schuld bei ihr suchen, die kann sie nicht stoppen.
TV-Kritik: Natascha Kampusch “Ich bin kein Opfer”
26.01.2010, 07:25
“Ich werde geächtet”, sagt Kampusch – und liefert gleich noch eine Erklärung mit: “Ich habe das Wort ‘Gewaltopfer’ auf der Stirn. Wertfrei werden mir nur jüngere Menschen begegnen können, die das alles nicht miterlebt haben.” Und später, wenn TV-Autor Peter Reichard den unfassbaren Fall noch einmal 45 Minuten hat Revue passieren lassen, nachdem der Zuschauer daran erinnert wurde, dass die Polizei genügend Hinweise auf das Versteck hatte, dass das Mädchen womöglich hätte gerettet werden können, ganz zum Schluss wird Natascha Kampusch noch etwas Schlaues sagen:
“Ich habe gesagt, dass ich kein Opfer bin, weil ich wusste: Wenn ich das allen sage, würden sie mich nachher nie mehr als normalen Menschen akzeptieren.
So sind die Menschen.
Ich wünschte, dass sie einen natürlicheren Umgang mit mir haben. Ich habe auch eine Chance verdient. Die Menschen sollten sich freuen, dass ich das alles halbwegs überstanden habe.”
Das Mädchen durfte nicht weinen
Es ist die Stärke des Films, dass er Natascha Kampusch selber sprechen lässt. Da wird nichts aufgebauscht. Die Perversionen, denen sie täglich ausgeliefert war, die kranke Psyche ihres Entführers, entwickeln umso mehr Wucht, als Kampusch sie wie beiläufig schildert – sie gehörten nun mal jahrelang zu ihrem Tagesablauf.
Wolfgang Prikopil wollte nicht, dass das Mädchen weint. Deshalb hat er ihr die Tränen in die Gesichtshaut eingerieben. “Er wollte nicht, dass die Salzsäure seine Kacheln angreift”, schildert Kampusch.
Wenn sie irgendwo Fingerabdrücke hinterließ, wischte er sie mit ihrem Handrücken ab – weniger, um Spuren zu verwischen als aus einem krankhaften Putz- und Ordnungszwang heraus. Doch dann kauft er ihr Bücher, Lexika, Philosophisches. Als sie älter wird, darf sie manchmal nachts für zehn Minuten in den Garten. Die Hecke streicheln, das Gras spüren, frische Luft atmen.
Als er sie später sogar mit zum Baumarkt nimmt, nicht ohne ihr einzuschärfen, er werde alle umbringen, sollte sie jemanden auf sich aufmerksam machen, geraten sie in eine Polizeikontrolle. Natascha versucht, den Beamten mit Blicken auf sich aufmerksam zu machen. “Aber der schien nicht so intelligent zu sein und dachte wahrscheinlich, ich hätte einen epileptischen Anfall. Er hat den Wagen durchgewunken.”
“Der Kampfgeist hat mich am Leben gehalten”
Leise erzählt dieser Film von großer Bösartigkeit, zurückgenommen lässt er die Bilder sprechen, aus seiner Protagonistin macht er keine Heldin. Dennoch kommt man nicht umhin, die junge Frau zu bewundern für ihre Stärke: “Wenn man da so im Finstern eingesperrt ist”, erzählt sie, “jeglicher Strom ist abgestellt und man hungert – dann fragt man sich schon: Was hat das noch für einen Sinn? Aber gerade deshalb, weil das so eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, gerade deshalb darf man sich nicht unterkriegen lassen. Damit würde man sich ja geschlagen geben. Es ist der Kampfgeist, der mich am Leben erhalten hat.”
Und nicht nur der: “Dass der Täter so wurde, (…) dass er jemanden kontrollieren und demütigen und quälen musste, (…) das muss aufgrund einer Kränkung, einer Verletzung dazu gekommen sein (…), wahrscheinlich hat man ihn als Kind so behandelt. Das hat in mir eine Art Mitleid erweckt mit dem Täter. Das Geheimnis, warum ich das die ganzen Jahre so durchstehen konnte, ist, dass ich ihm das in der ersten Sekunde schon alles verziehen habe. Wenn ich das nicht gekonnt hätte, wäre ich so voller Hass gewesen, dass ich wahrscheinlich auch psychisch zugrunde gegangen wäre.”
Es ist ein kleiner Film über ein großes Mädchen, der wütend macht, aber zugleich Hoffnung weckt. Die Hoffnung, dass auch andere Opfer das so sehen können. Denn das Böse, das wird bleiben. Nur die Frage, wie man damit umgeht, die scheinen bisher wenige so gut gelöst zu haben wie Natascha Kampusch.
Quelle: www.sueddeutsche.de 26.01.2010
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Auch N.K. sagte: Dieser Fall wird nie geklärt werden…
Dieser Fall wird nie geklärt werden…
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Abschlussbericht von Kommission…
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26. Januar 2010
Jugendliche Sexualstraftäter werden…
Jugendliche begehen immer mehr Sexualstraftaten
Montag, 25. Januar 2010, 18:34 Uhr, Aktualisiert 26.01.2010, 11:55 Uhr
Der Anteil jugendlicher Sexualstraftäter hat sich in der Schweiz in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. Das geht aus der neusten Statistik der Schweizer Opferberatungsstelle Castagna hervor. Die Zahlen liegen «10vor10» exklusiv vor.
Jugendliche begehen immer mehr Sexualstraftaten…
Die Castagna berät jährlich rund 1000 Opfer von Sexualdelikten aus der ganzen Schweiz. Die Experten ermitteln dabei auch das Alter der Täter. Die neue Statistik zeigt: Der Anteil der Täter, die unter 18 Jahre alt sind, steigt stark an.
Zwischen 2004 und 2009 ist die Zahl von 9,6 Prozent auf 19,3 Prozent angestiegen. Das entspricht einer Verdoppelung innert nur fünf Jahren. Die Experten gehen von einer grossen Dunkelziffer aus.
Körperliche und sexuelle Gewalt
Die Leiterin der Opferhilfestelle, Regula Schwager, ist alarmiert. Denn ein Ende des Trends sei nicht abzusehen. «Die Gewalt unter Jugendlichen nimmt generell massiv zu. In diesem Umfeld nimmt auch die sexuelle Gewalt zu», sagt Schwager in der Sendung «10vor10». Opfer seien oft sehr junge Mädchen.
«Vorbilder» aus dem Internet
Cornelia Bessler vom Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie interpretiert die neuen Zahlen vorsichtig. Doch auch sie stellt eine Veränderung des jugendlichen Sexualverhaltens fest. «Die Jungen von heute sind früher sexuell aktiv», sagt Bessler.
Sie beobachtet, dass Junge öfter Gruppensex haben als früher. Dabei würden sie Praktiken nachahmen, die sie im Internet sehen. Bei den so genannten Gang Bangs käme es leicht zu Übergriffen. «Die Täter merken oft nicht, was in den Opfern abgeht.»
«Mehr hinschauen»
Opferberaterin Regula Schwager ruft die Erwachsenen zu mehr Verantwortung auf: «Ich wünsche mir eine Sensibilisierung. Wir müssen wieder mehr hinschauen.»
(sf/stom)
Quelle:www.sf.ch 26.01.2010
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Gang -Bang kennen Sier? Dass ist Massensex mit einem Mädchen ab zwei Männern oder Frauen…ehrer Männer …
Gang Bang kennen Sie?
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Wie jugendliche Sexualstraftäter die Psychiater und Sozialarbeiter richtig verarschen auf Steuerzahlerkosten…
wie 15,16,Jährige…
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25. Januar 2010
Jugendamt weist Vorwürfe zurück…
Jugendamt Spandau weist Vorwurf zu Sexualstraftäter Uwe K. zurück
25.01.2010 – 15:46 Uhr
Glietsch: pausenlose Observation nicht möglich
Berlin (ddp-bln). Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch haben Kritik an den Behörden nach einem Rückfall des Sexualstraftäters Uwe K. zurückgewiesen. Eine pausenlose Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern sei nur bei konkreten Anhaltspunkten möglich, sagten Körting und Glietsch am Montag im parlamentarischen Innenausschuss. Auch das Jugendamt Spandau verwahrte sich gegen Vorwürfe.
Uwe K. war im Januar 2007 nach einer elfjährigen Haftstrafe freigekommen und soll trotz strenger Auflagen seitdem mindestens ein Mädchen sexuell missbraucht haben. Er sitzt seit Anfang Dezember 2009 wieder in Untersuchungshaft.
Die neuerlichen Missbrauchsfälle sollen sich in der Spandauer Wohnsiedlung Falkenhagener Feld abgespielt haben, wo auch K. wohnte. Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft im Fall K. Unterlagen des Spandauer Jugendamtes wegen des Verdachts einer Verletzung der Fürsorgepflicht beschlagnahmt hat.
Die Spandauer Familienstadträtin Ursula Meys (SPD) wies aus Sicht der Behörde den Verdacht einer Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern zurück. Der zuständige Sozialarbeiter habe mehrere Hausbesuche gemacht und die Familie darauf hingewiesen, einen Kontakt mit K. zu vermeiden.
Das Jugendamt habe darüber hinaus nach einer späteren Mitteilung der zuständigen Kita über einen möglichen Kontakt der Kinder zu K. sofort die Polizei und das Familiengericht informiert, sagte Meys.
Allerdings habe sich die Familie «uneinsichtig gezeigt, was den Kontakt zu Herrn K. anbelangt». Ihre Mitarbeiter hätten die Gefahr, die von K. ausging «außerordentlich ernst genommen». Dass gegen das Jugendamt nun ermittelt werde, überrasche sie daher.
Laut Glietsch wurde K. seit seiner Entlassung zweimal ununterbrochen von Polizisten überwacht.
Erstmals habe es Observationen nach Warnungen aus der Nachbarschaft vom
1.     bis 13. März 2008 gegeben.
Von September bis Oktober 2008 habe ihn die Polizei nochmals überwacht – in diesem Fall 23 Tage lang. Ergebnisse hätten die Dauerkontrollen nicht gebracht. In einem Ermittlungsverfahren vom Februar 2008 war nicht der Nachweis gelungen, dass sich der Mann einem Mädchen unsittlich genähert hatte.
Körting zufolge ist eine 24-Stunden-Observation dieser Tätergruppe nur möglich, «wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat begangen werden soll». Dies sei die Gesetzeslage. Glietsch sagte, im Falle von K. sei «in erheblichem Umfang» Personal eingesetzt worden. Dazu hätten örtliche Kräfte und Spezialkräfte gezählt.
Zur Festnahme sei es nach Hinweisen und darauf folgenden Ermittlungen gekommen, nicht aber nach Observationen, hieß es.
Bereits Ende 2007 und Anfang 2008 soll K. den Darstellungen zufolge wieder intensiven Kontakt zu Kindern aus der Nachbarschaft gehabt haben. Die Anwohner seien damals gewarnt worden. Ende Sommer 2008 habe K. sich sogar bei der Polizei beschwert, dass er in der Nachbarschaft als Sexualtäter «diffamiert» werde.
Körting berichtete von mehrmals geänderten «Führungsauflagen» für K. durch das zuständige Landgericht Potsdam zwischen Januar 2007 und Februar 2009, wozu zuletzt auch das Kontaktverbot mit jeglichen weiblichen Minderjährigen gehört habe.
Glietsch zufolge werden aktuell in Berlin die Fälle von 289 entlassenen Sexualstraftätern geprüft, bei 63 davon sei eine Überwachung angeordnet worden. Am Donnerstag will sich auch der Rechtsausschuss mit dem Fall befassen.
Quelle: www.open-report.de – online 25.01.2010
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Zitat:
Eine Schande, dass sich alle der Verantwortung entziehen können! Ich sehe es auch gar nicht ein, dass sich  staatliche Kinder”schutz”vereine- Kinder &Jugendanwaltschaften  und Fürsorgeämter, die für den SCHUTZ der Kinder handeln sollten, sich ganz  gegenteilig verhalten! Und absolut, wenn etwas passiert ist,  sich der Verantwortung nicht stellen!
Das von 289 Sexverbrechern nur 63 überwacht werden ist ebenfalls ein Skandal, der mit nichts zu überbieten ist!
Denn so werden von der Justiz wissentlich weitere Kindopfer riskiert!
Na, dann gute Nacht- JUSTIZ von  Deutschland, Österreich und  ganz Europa, die ihre Kinder im Stich lässt!
Und die gerichtlichen Kontrollen eine einzige Geldverschwendung sind, auf dem Rücken der Kinder und deren Gefahren so einem Kinderschänder zum Opfer zu fallen, sehr groß ist!
So viel zum KINDERSCHUTZ in Europa!
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Weil die Maßnahmen nicht greifen bei Kinderschändern, werden wissentlich weitere Kindopfer riskiert von Fürsorge und Justiz und den Sozialarbeitern und Psychologen die alle davon finanziell profitieren….
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Warum ist mein Peiniger…
Mein Vergewaltiger hätte niemals freikommen dürfen
25.01.2010 – 13:24 UHR
Von JÖRG BERGMANN
Sie muss es sich von der Seele schreiben. Die Verzweiflung diktiert ihr die Sätze, der Computer hört schweigend zu.
Daniela F. (27) ist eins der vielen Opfer von Kinderschänder Uwe K. (45). Zum ersten Mal vergewaltigte er sie, als sie neun war. Drei Jahre litt sie still. Dann vertraute sie sich einer Nachbarin an.
Berlins schlimmster Kinderschänder wieder in Haft

Foto: Jörg Bergmann
Nach dem  um ihren Vergewaltiger klagt Daniela F. jetzt an: „Sie hätten ihn nie wieder freilassen dürfen!”
Aufgrund ihrer Aussage und der von acht weiteren Opfern wurde der Serientäter aus Falkensee (Havelland) 1996 verurteilt. Nach elf Jahren Knast kam er im Januar 2007 wegen einer Gesetzeslücke raus.

Opfer Daniela von Uwe K.
Als Daniela F., inzwischen selbst Mutter von zwei Kindern, erfuhr, dass ihr Peiniger sich wieder neue Opfer suchen konnte, brachen alle alten Wunden auf.
Der größte Schock: Dass er bis zu seiner Verhaftung auch in Spandau wohnte – nur zwei Straßen von ihrer Familie entfernt.
„Er hat mein Leben zerstört”, sagt Daniela F. heute, „er hat mir meine Gefühle genommen, meine Kindheit.” Sie stürzte ab, Alkohol, Drogen, kämpfte sich mühsam zurück ins Leben.
Zuerst hatte er sich das Vertrauen ihrer Mutter erschlichen, seine Masche. „Ich liebte ihn wie einen Vater”, so Daniela F. Dann begann der Albtraum. „Ich habe alles über mich ergehen lassen. Im Schlafzimmer, in der Dusche.”
Uwe K. drohte: „Wenn du etwas sagst, bring ich dich um.”
Die Schmerzen, sagt Daniela F., haben ihr damals „den ganzen Körper auseinandergerissen”. An ihren langen Haaren schleifte er sie durch die Wohnung. Sie ließ sie abschneiden – und nie mehr wachsen.
- Warum durfte er wieder Kindern wehtun?
- Warum wird er nicht endlich gestoppt?
Fragen, die Daniela F. in ihren Computer getippt hat.
Mit anderen Missbrauchs-Opfern von Uwe K. will sie jetzt dafür kämpfen, dass es nie wieder passiert. „Ich gebe erst Ruhe, wenn er für immer im Knast sitzt”, sagt Daniela F.
PS: Schon vor der Verhaftung von Uwe K. hat es in Berlin fünf weitere Fälle gegeben, in denen Kinderschänder wieder rückfällig wurden – obwohl sie vom LKA beobachtet wurden. Das meldete gestern der RBB.
Quelle: www.bild.de- online 25.01.2010
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ZITAT:
Kinderschänder kann man nicht kontrollieren! Das ist Fakt! UND dass haben wir zu akzeptieren! Kinderschänder gehören weggesperrt um für die Opfer und deren Lebensfortbestand zu zahlen, damit das auch für einen Teil wieder gut gemacht wird, was sie ihren Opfern angetan haben!
KEINE FREIHEIT für WIEDERHOLUNGSTÄTER!
Und diese besteht darin:
- Wenn sich einer ein zweites Mal an einem Kind begeilt, es begrapscht, sich befriedigen lässt und es wiederholt versucht!
- Solche Täter sind : UNTHERAPIERBAR und gehören in ein Beschäftigungsgefängnis um für Firmen zu arbeiten, aber keine Freigänge mehr sondern in ihrem Gefängnis für immer bleiben!
- Kein TV, keine Computer nur Radio und Musik, Bücher die absolut nichts mit Kindern zu tun haben.
- Keine Extras als Belohnung!
- 1 Mal im Monat Kino bei sehr guter Führung.
- KEINE AUSSICHT MEHR auf Entlassung!
Wenn man das nicht möchte bei den “GUTMENSCHEN ” so muss es:
- Eine Verständigungspflicht geben für die Eltern, wenn ein Kinderschänder in deren Nähe wohnt!
- Eine öffentliche Webseite die alle Kinderschänder, vom Exhibitionisten angefangen bis hin zum Kinderschänder Ring-Beteiligten(falsch Kinderpornokonsument genannt) da alle sich sexuell erregen, ihre sexuellen Abartigkeiten ausleben und hier an den SCHWÄCHSTEN MITGLEIDERN UNSERER GESELLSCHAFT DEN KINDERN! Alle sind Kindervergewaltiger in der realen Welt früher oder später, aber dass ist ganz sicher!
Mit:
- Neuestes Passfoto
- Wohnadresse,
- Ummeldepflicht bei der zuständigen Polizei, fals nicht gleich zwei Jahre unbedingt und voll absitzen muss.
- Ausweisungspflicht an der Wohnungstür, oder bei einem Haus im Garten, damit die Kinder doppelt gewarnt sind dort nicht hin zu gehen und auch nicht einzutreten.Auch am Auto, Fahrrad, Motorrad…
Nur so kann der Schutz für Kinder funktionieren! Das wird so hoffe ich doch so manchem einläuchten, oder ?
So wie es bisher gehandhabt wurde gibt es KEINEN SCHUTZ für KINDER, da es sich dabei um KINDERSCHÄNDER SCHUTZ handelt!
Überhaupt, wenn man die Kinder ins offene Gewaltverbrechen wissentlich laufen lässt, da die Eltern nicht einmal vorgewarnt werden! Wenn ein Kinderschänder nebenan nun eingezogen ist nach der Haft!
Es ist auch Dummheit zu glauben: “Jetzt ist er therapiert und keine Gefahrt mehr für KINDER” wenn das Menschen noch heute glauben, weil es LÜGEN der Psychiater und deren Gefolge sind!
Niemand kann in den anderen Menschen reinschauen und Kinderschänder sind eben besser wie Psychiater was die Manipulation anbelangt!
(Es gibt auch sehr primitive dumme Kinderschänder, aber selbst die haben heute noch Erfolg
Z.B.: Bad Goiserer Kinderschänder Ring -Beteiligte kontrolliert niemand und sie haben auch öffentlich zugegeben, dass sie weitermachen in diversen Interviews und wie sie das tun und wenn ein Kind dabei drauf geht, interessiert sie das überhaupt nicht.
Der Verein Neustart hat die damaligen aus der Haft entlassenen erfolgreich therapiert, behauptete im ORF der Sprecher !
Das ist Österreich und die Arbeit für Kinderschänder, das Imperium NEUSTART – der TREFFPUNKT für KINDERSCHÄNDER u. Austauschzelle für diese. Kostet den Steuerzahler jährlich Millionen von Euro, ohne dafür Rechnung tragen zu müssen bzw. Verantwortung!
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Ganz Liepzig ist froh, dass der Sexverbrecher und Mörder von Mitjia gefasst war, dabei vergaß die Bevölkerung ganz und gar, dass da noch circa 250 solcher Kinderschänder anonym unter ihnen leben…
Ganz Leipzig atmet auf…
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FUßFESSELCHEN- FÜR U-HAFT usw…
Fußfessel-Einsatz auch für U-Haft?
Justizministerin Bandion-Ortner will den Einsatz von Fußfesseln im “Strafvollzug und in der U-Haft” – eine Entscheidung soll in den nächsten ein, zwei Monaten fallen.

Fußfessel Überwachung für U-Häftlinge,
Foto © APA
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will den Einsatz von Fußfesseln im “Strafvollzug und in der U-Haft”:
Mit ihrem Vorstoß wandte sich die Ministerin nun an die Medien: “Wenn jemand sozial integriert ist und die Fluchtgefahr durch diese Fessel wegfällt, kann derjenige seinen Job und sein soziales Umfeld behalten”, sagte Bandion-Ortner. Die Entscheidung über den künftigen Einsatz soll “in den nächsten ein, zwei Monaten” fallen.
Der Minisender ist auch in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz fester Bestandteil des Vollzugssystems. Aus Österreich sind bereits evaluierte Modellversuche bekannt. Das Justizministerium will im kommenden Jahr entscheiden, ob die Fußfesseln im Strafvollzug eingesetzt werden.
In Deutschland wird Baden-Württemberg einen Pilotversuch über vier Jahre starten, in Hessen ist ein System zur elektronischen Überwachung von Straftätern seit Mai im Betrieb.
Quelle: www.kleinezeitung.at -online 23.01.2010
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Zitat:
Nun ich schreibe seit Jahren darüber, dass Fußfesselüberwachung, bei Betrügern, oder Steuerhinterziehern angewandt ganz sicher ok sind und bei Dieben usw…
In Großbritannien haben sie vor Jahren über 300 Kinderschänder so verloren, die haben die Dinger abgestreift und sind wo anders hingezogen… vielleicht sogar nach Österreich als Englischlehrer?
Fußfesselüberwachung…
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Aber bei KINDERSCHÄNDERN sind solche Methoden wahrlich unverantwortlich, wenn sie zur Anwendung kommen!
Genauso wie eine Kastration und dann in Freiheit entlassen zu werden.
Da niemand auf seine Sexualität verzichten will, ist dass die falsche Methode. Dass solche Methoden im Knast vielleicht funktionieren bzw. in den Psycho- Sanatorien, ja, denn die Kinderschänder stehen nicht auf Therapeutinnen oder Psychiater sondern eher auf deren  Kinder, oder nicht?
Wenn das so ist so wird es Ihnen vertuscht werden! Um den SCHUTZ des KINDERSCHÄNDERS aufrecht zu erhalten!
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Verein NEUSTART, Österreichs IMPERIUM u.a. für ENTLASSENE & nicht angezeigte (Fürsorge-Kinderschutzzentren) KINDERSCHÄNDER
Verein NEUSTART…
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Fußfessel- Überwachung…
Fußfessel-Überwachung
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Ein krasses Beispiel von Bewährungshilfe…
Ein krasses Beispiel von Bewährungshilfe…
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Schlafen die Bewacher bei den zu bewachenden Kinderschänder? Um die Sicherheit für Kindern gewährleisten zu können?
Kontrolle für Kinderschänder…
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Österreichs Justiz hat einen Skandal nach dem anderen zu verzeichnen…
Österreichs Justiz in Kritik…
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24. Januar 2010
Yvonne zu Besuch bei ihren Eltern…
Martyrium
Entführungs-Opfer Yvonne wieder daheim

Yvonne bei ihren Eltern am Wochenende....
© privat
Wien, 24. Jänner 2010 Yvonne (15) spricht jetzt über die furchtbaren 19 Monate in der Gewalt ihres Onkels.
Yvonne kann wieder lachen: Samstag schmiegte sich das 15-jährige Mädchen erstmals nach vielen Monaten wieder daheim in die Arme ihrer Mutter. Wie berichtet war die Schülerin Opfer ihres Onkels geworden.
Die Tricks des Sex-Onkels…
Er hat sie im Alter von 13 Jahren verführt, Yvonne manipuliert und war dann mit ihr untergetaucht. 19 lange Monate hatte sie der Mann in seinen Fängen. „Ich war in dieser Zeit ganze dreimal im Freien. Aber nur dann, wenn wir mitten in der Nacht die Wohnungen gewechselt haben”, schilderte die 15-Jährige nun zum ersten Mal Szenen ihres Martyriums.
Druck
Verließ Wolfgang F. das Haus, sperrte er die Jugendliche ein. Aber das war noch lange nicht alles: „Ich bekam nur einmal pro Tag etwas zu essen, der Hunger war furchtbar”, erinnert sich Yvonne an eine Zeit, die sie am liebsten aus ihrem Gedächtnis verdrängen möchte. Im Schutz der Familie konnte sie nun auch darüber sprechen, warum sie nicht versucht hatte, zu fliehen: „Er setzte mich unter Druck. Jeden Tag hörte ich ,Du kannst nicht mehr zurück, weil du von zuhause abgehaut bist.”
Zukunft
Schließlich gelang es der Polizei das Mädchen aufzuspüren und zu befreien. Doch damit war ihr Leidensweg noch nicht vorbei.
Yvonne: „Ich musste vier Monate im Spital bleiben, weil die Ärzte meinten, sie müssten mich vor den Medien und meinem Onkel schützen.
Aber ich wollte nur raus.”
Momentan wohnt die 15-Jährige in einem Heim in Oberösterreich. Durch Therapie-Reiten soll sie das Schlimmste vergessen lernen. Gleichzeitig holt sie die dritte Klasse Hauptschule nach. Ihr Traum für die Zukunft: „Ich will unbedingt Friseurin werden.”
Am Sonntag muss Yvonne den Besuch bei ihren Eltern beenden und wieder ins Heim, da die Obsorge noch beim Jugendamt liegt.
Der Abschied fällt ihr besonders schwer:
„Am liebsten würde ich gleich für immer dableiben. Aber ich will ja nicht, dass meine Familie Probleme mit den Behörden bekommt.”
Autor: Markus Hofer
Quelle: www.oe24.at -online 24.01.2010
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Zitat:
Der Fall Yvonne zeigt auf:
- Dass der seelische Holocaust für die Eltern sowie Yvonne vom österreichischen Staat frotgeführt wird, dass an seelische Grausamkeiten grenzt für beide Seiten!
- Die Kinderrechte werden hier absolut ausgeblendet, da ab 14 Jahren Kinder sich entscheiden können wohin sie möchten, d.h. zu wem sie das meiste Vertrauen haben!
- Und alle auf der ganzen Welt entführten Kinder im ersten Moment, nach der Einvernahme von der Polizei zurück in den familiären Kreis kamen.
In Österreich ist das ganz anders:
- Wo Gefahr in Verzug ist und leibliche Väter sich um ihre bei der Mutter verbliebendenen Buben(Fall Luca ) KEINEN HANDLUINGSBEDARF SAHEN! Erst als LUCA starb war man Ratlos und wußte nicht wie man sich aus dieser Verantwortung schleichen kann.
- Bei Yvonne, gab es bestimmt keine Gefahr in Verzug bei den Eltern, da hat man unter Star Psychiater Max Friedrich natürlich nur im Auge, den Eltern Yvonne zu entziehen! Und unter dieser Konstelation von Max Freidrich auch ein ganz leichts Spiel der Staat Österreich unter dem Amt Fürsorge schnell zu handeln!
Der Österreichische Staat
zeigt hier eine seiner grausamsten Fratzen, an seelischer Grausamkeit für beide Seiten! Eltern, sowie Kind! Ich weiß wovon ich spreche!
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Yvonne wurde Zwangsfestgehalten ohne Begründungen...
Yvonne: will endlich raus, aus der Psychiatrie…
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21. Januar 2010
Neue Kind-Opfer weil…
…er unter gerichtlicher Kontrolle, alles was er will, tun kann!
Freigelassener Kinderschänder schlug wieder zu…
So versagte die Justiz!
Generalstaatsanwalt nannte ihn „tickende Zeitbombe”
Berlins schlimmster Kinderschänder wieder in Haft
Uwe K. (45) soll die kleine Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach missbraucht haben

UWE K. der untherapierbare Kinderschänder ...
Foto: Jörg Bergmann
21.01.2010 – 16:11 UHR
Er hat wieder zugeschlagen! Seit dem 3. Dezember sitzt Berlins schlimmster Kinderschänder Uwe K. erneut ein – wegen schweren sexuellen Missbrauchs mindestens eines Kindes.
Dabei hätte die schlimme Tat verhindert werden können!
Uwe K. war als Kinderschänder bekannt, galt als gefährlich und rückfallgefährdet:
Bis 2007 saß er wegen schweren Missbrauchs elf Jahre in Brandenburg im Gefängnis. Im Januar 2007 wurde er wegen einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung entlassen. Die Oberbürgermeisterin von Brandenburg/Havel, Dietlind Tiemann, warnte damals vor dem gefährlichen Straftäter.
Sie hatte „an alle zuständigen Stellen der Justiz und der Polizei den Appell gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen und dadurch sicher zu stellen, dass von Uwe K. keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit ausgehen kann. Die aktuellen Entwicklungen in diesem Fall lassen starke Zweifel am Erfolg der Maßnahmen aufkommen”, sagt Dietlind Tiemann. Entscheidungen des Gerichts müssten sich stärker an der Realität orientieren. Der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg bezeichnete Uwe K. damals als „tickende Zeitbombe”.
Der Mann habe sich regelmäßig
- bei der Polizei melden müssen,
- durfte keinen Kontakt zu Kindern haben.
- Trotzdem ließen ihn die Behörden nur wenige Meter von einem Kinderspielplatz entfernt wohnen!
Die Deutsche Kinderhilfe ist entsetzt: „Das Versagen der zuständigen Behörden ist ein Skandal.”
Die Kinderhilfe forderte eine Reform der Sicherungsverwahrung und Aufsicht über verurteilte Sexualstraftäter.
Man müsse etwa
- über elektronische Fußfesseln,
- verbindliche Therapieauflagen
- und die Einführung einer Sexualstraftäterdatei diskutieren.
Einmal im Monat
- habe er sich mit einem erfahrenen Bewährungshelfer getroffen und
- sei zweimal im Monat in eine forensisch-therapeutische Ambulanz gegangen.
- Verstöße gegen die Auflagen seien komischerweise vor dem aktuellen Fall nicht bekannt geworden.
„Der Fall galt als mustergültiges Beispiel für Zusammenarbeit von Polizei, Bewährungshelfer, Psychologin und sozialen Diensten.”
Auch die CDU erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justiz. „Der vorliegende Fall zeigt das völlige Versagen der Justiz”, kritisierte CDU-Fraktionschef Frank Henkel.
Nach Justizangaben stand der Mann unter regelmäßiger Aufsicht, wurde jedoch nicht 24 Stunden am Tag bewacht, weil das rechtswidrig sei.
Die Polizei hatte Menschen im Umfeld des verurteilten Täters vor ihm gewarnt. Daraufhin habe sich ein missbrauchtes Mädchen bei seiner Mutter gemeldet. Die Polizei wies Vorwürfe zurück, sie habe den Mann nicht ausreichend überwachen können, weil sie zu wenig Personal habe. Es sei kaum möglich,
derartige Taten zu verhindern, die in privaten Wohnungen passierten.
Der CDU-Rechtspolitiker Andreas Gram sagte:
„Die Gesellschaft muss vor solchen Menschen geschützt werden. Und das ist hier nicht geschehen.”
Versagt habe auch Justizsenatorin Gisela von der Aue(SPD), weil sie weder das Parlament noch die Öffentlichkeit über den Aufenthaltsort des Mannes und die Verhaftung informiert habe.
Die CDU forderte, das System der Sicherungsverwahrung komplett zu überarbeiten. Der Brandenburger CDU-Innenpolitiker Sven Petke sagte: „Der Mann muss nun endgültig weggeschlossen werden.”
Es sei skandalös, dass der Mann trotz Bewachung offenbar wieder Straftaten begehen konnte.
Der Fall hatte den Anstoß dafür gegeben, dass der Bundestag im März 2007 eine Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung geschlossen hat. Gegen Täter, die bis Mitte 1995 in Ostdeutschland vor Gericht standen, kann seitdem auch nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn sie weiter als gefährlich gelten. Auswirkungen auf den Fall aus Brandenburg hatte das aber damals nicht, weil der Mann vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits aus der Haft entlassen war. Die Stadt Brandenburg ließ den Täter zwar in eine geschlossene Psychiatrie einweisen. Das Landgericht Potsdam entschied aber nach einem neuen Gutachten, ihn zu entlassen.
Quelle: www.bild.de -online 21.01.2010
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Zitat:
Kontrollen von Kinderschändern, bringen den Vereinen wie NEUSTART große Summen an Geld und staatlichen Subventionen, aber Vorbeugung oder Schutz für Kinder gibt es dabei nicht!
Weil es unmöglich ist! Kinderschänder lassen sich nicht kontrollieren wie Diebe! Denn sie müssen nicht in ein Geschäft oder Haus einbrechen um zu ihren sexuellen Verbrechen an Kindern zu gelangen, dazu genügt eine Frau mit Kindern!
KINDERSCHÄNDER bleiben bis zu ihrem Tod tickende Bomben für KINDER!
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Gefährlicher Sexverbrecher wieder frei, lebt bei seinem Brunder und dem Neffen (9) in einer Wohnung…. Toll, oder nicht?
Gefährlicher Sexverbrecher wieder frei…
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Wiederholungstäter wieder frei…
Wiederholungstäter wieder frei…
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20. Januar 2010
SCHMERZENSGELD- ZIVILPROZESS…
Schadenersatz: Missbraucht, vergewaltigt, vernachlässigt
17.01.2010 | 18:43 |Â PHILIPP AICHINGERÂ (Die Presse)

Richter & Staatsanwälte, Gutachter schützen Kinderschänder...
Ein Mädchen wurde vergewaltigt. Gutachter und Erstgericht wollten dem Kind wegen seines unglücklichen Vorlebens nur die Hälfte der psychischen Schmerzen zugestehen. Das Höchstgericht widersprach.
WIEN. Zu behaupten, die junge Kärntnerin hätte eine schwierige Kindheit hinter sich, wäre noch eine Untertreibung. Mit sieben Jahren wurde sie von zwei zehnjährigen Nachbarskindern in einen Keller gelockt. Eines der Kinder nahm geschlechtliche Handlungen an dem Mädchen vor. Das Mädchen erzählte den Vorfall dem Freund ihrer Mutter. Statt ihr zu helfen, missbrauchte nun aber auch der Mann das Mädchen. Zwei Jahre später sollte sich dieser Vorfall wiederholen.
Der Mann wurde deswegen strafrechtlich verurteilt.
Das Mädchen bekam als Privatbeteiligte symbolische 100 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Bezüglich weiterer Ansprüche wurde das Kind auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Strittig war dabei die Bemessung des Schmerzengelds.
Denn der Gutachter erklärte, dass das Mädchen schon vor dem Übergriff durch den Mann eine Grundstörung aufgewiesen hatte. Sie war immer schon ein ängstliches Kind und verbrachte die ersten drei Lebensjahre in einem sehr schwierigen Umfeld.
Weil das Mädchen auffallend klein gewachsen war, wurde es schon in jungen Jahren oft von anderen gehänselt. Der Vorfall im Keller mit gleichaltrigen Kindern führte aber noch zu keiner nachhaltigen Persönlichkeitsbeeinträchtigung, meinte der Gutachter. Auch die sexuellen Übergriffe des Mannes hatten keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wesen des Mädchens. Sehr wohl erheblich gestalteten sich aber die mittelbaren Folgen.
Familie lehnte Kind ab
Den Aufenthalt in der Abteilung für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie erlebte das Kind als „unendlich”. Dazu kamen familiäre Probleme: Sowohl die eigene Mutter als auch die Großeltern glaubten dem Mädchen seine Beschreibung der Tat nicht. Sie besuchten daher das Kind im Krankenhaus kaum bis gar nicht. Das Mädchen litt unter einer Depression und einer massiven Traumatisierung. Besondere Angst machten dem Kind auch Aussagen des Täters: Er sagte schlimme Folgen bei einem weiteren Zusammentreffen nach seiner Haftentlassung voraus.
Angesichts der Vorgeschichte des Mädchens schlug der Gutachter vor, „bei der Beurteilung der vorfallskausalen Schmerzperioden mit einem 50-prozentigen Abzug vorzugehen”.
Denn die Lebenssituation des Mädchens sei bereits vor der Vergewaltigung durch den Mann schwierig gewesen. Tatsächlich übernahm das Landesgericht Klagenfurt die Feststellungen des Gutachters, wonach das Mädchen sich einen 50-prozentigen Abzug beim Schmerzensgeld gefallen lassen müsse.
Als angemessen betrachtete das Gericht ein Schmerzensgeld von 28.000 Euro.
Der Täter wurde überdies zur Haftung für weitere Schäden verpflichtet.
Das Berufungsgericht hielt zwar fest, dass sich das Mädchen wegen des Vorlebens keinen Abzug beim Schmerzensgeld gefallen lassen müsse, kurioserweise bemaß die zweite Instanz aber die Summe für das Schmerzensgeld trotzdem geringer.
Es verglich den Fall mit anderen Urteilen nach Vergewaltigungen und hielt einen Betrag von 10.000 Euro für angemessen.
Das Mädchen erhob Revision an den Obersten Gerichtshof (7Ob 160/09v). Und dieser hielt fest:
„Im vorliegenden Fall wurde das Schmerzengeld so knapp bemessen, dass dies im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifen ist.” Eine klare Absage erteilte der OGH der Ansicht, wonach sich das Mädchen wegen „vorhandener Vorschäden” einen 50-prozentigen Abzug gefallen lassen müsse.
Selbst wenn zwei Umstände (in diesem Fall ein schwieriges Vorleben und eine Vergewaltigung) nur zusammen einen Schaden bedingen, bleibe der Täter voll haftbar.
Daran ändere auch nichts, dass der psychische Schaden erst nach der Vergewaltigung durch die Folgewirkungen (fehlende soziale Kontakte) eingetreten sei. Dass Beeinträchtigungen nach einem sexuellen Missbrauch noch durch das familiäre Umfeld verstärkt werden, sei nicht außergewöhnlich, so das Höchstgericht. In der Sache hielt es aber – wieder etwas kurios – die von der ersten Instanz festgelegte Summe für grundsätzlich richtig.
Es sprach dem Mädchen 28.100 Euro Schmerzengeld zu. Die Rechenoperation in Gestalt der Halbierung war für den OGH zwar offenbar falsch, das Ergebnis aber doch richtig.
Kein begrenztes Glücksreservoir
Andreas Klete?ka, Zivilrechtsprofessor in Salzburg, hält die Erwägungen des OGH für richtig.
„Man hat nicht nur ein begrenztes Glücksreservoir”, erklärt er.
Wenn ein Mensch ein unglückliches Leben hatte, könne man nicht deswegen sein Schmerzengeld geringer bemessen.
Es handle sich in diesem Fall auch nicht um einen Vorschaden. Dieser würde nur vorliegen, wenn das Kind dieselben psychischen Probleme etwa wegen einer genetischen Veranlagung auch ohne Vergewaltigung bekommen hätte, nur später.
Nur dann hätte man das Schmerzengeld verringern können. In diesem Fall aber wären die Probleme ohne die Vergewaltigung gar nicht aufgetreten.
LEXIKON: VORSCHADEN
â– Bei der Bemessung des Schmerzengelds kann ein Vorschaden eine Rolle spielen. Wäre ein Schaden ohnedies entstanden, aber nur später, verringert sich die Schadenssumme. Kein Vorschaden ist es aber, wenn ein Mädchen mit schwieriger Kindheit durch Folgen einer Vergewaltigung traumatisiert wird: Hier wäre der psychische Schaden ohne Vergewaltigung gar nicht entstanden.
â– Im Sozialversicherungsrecht
gilt beim Arbeitsunfall mit Vorschaden hingegen das Alles-oder-nichts-Prinzip. Nur wenn der Arbeitsunfall die wesentliche Bedingung für die Verletzung war, wird dieser anerkannt. War ein Vorschaden der Hauptgrund, bekommt man keine Rente.
Quelle: www.diepresse.com -online  18.01.2010
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Die österreichische Justiz liegt im Argen…
Österreichs Justiz in Kritik…
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Ex-Kindopfer haben Lebenslang…
Das Lebenslang für Opfer…
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Österreichs Justiz in Kritik…
Justiz in der Kritik
19.01.2010, 15:49
“Sitten-Urteil” schlägt weiterhin hohe Wellen
http://www.krone.at/krone/S32/object_id__181073/hxcms/index.html
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Grafittisprayer unbedingte Haft...
Grafittis gesprüht: Â 4 Monate unbedingte Haft für Frühpensionierten 28Jährigen Familienvater …
Der Gesetzgeber sprach hier von schwerer Sachbeschädigung (5000.-Euro Sachschaden)
GESETZ dazu:
Strafrecht:
Die Höhe des durch Graffitti entstandenen Schadens beeinflusst das Gerichtsurteil:
Bei Schäden von über 3000.-Euro drohen: Â von 0 bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug.
Das gleiche gilt, wenn Denkmäler, Gräber, Gebäude mit religiöser Bedeutungen oder Landesverteidigungsanlagen beschädigt werden.
Höhere Strafen:
Bei Sachschaden im Wert von mehr als 50.000 Euro liegt die Strafandrohung:
Bei 6 Monaten bis 5 Jahre Haft.
Zivile Klagen:
Wer einen Schaden an fremdem Eigentum hinterlässt, muss damit rechnen, dass der Besitzer in einem Zivilprozess den Aufwand für die Beseitigung des Schadens einfordert.
Erlaubte Sprühflächen:
Einige wenige Mauern sind zum Besprühen freigegeben, in Klagenfurt etwa eine neben dem Messeeingang West, eine nördlich der „Kleinen Zeitung”.
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Das gleiche Strafmaß gilt für sexuelle – körperliche Misshandlung – Gewaltverbrechen an Kindern!
Die zweierlei Maß- Justiz zeigt sich hier sehr, Â sehr deutlich! Betrachtet man es aus meiner Sicht:
Ein Beispiel:
Am Landesgericht Salzburg wurde am Mittwoch ein 62-jähriger Wiener zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hat einen Schüler auf Ferienlagern in Salzburg mehrfach sexuell missbraucht.
Ein Kind ist weit weniger wert ist:
- als Gebäude,
- als Tiere
und deren seelische Schädigung ganz außer Acht gelassen wird bei Prozessen!
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Moderator hatte Sex mit 13 jährigen Buben: Die Zeugen konnten sich nicht mehr genau erinnern…
Missbrauchsvorwürfe: Freispruch für Radio -DJ
Weil Mario P. das Alter nicht wusste, war der Sex mit einem Buben kein Missbrauch.
Wien. Ja, er habe Sex mit dem Buben gehabt. Und ja, er war sehr jung- das sei ihm bewusst gewesen. „Ich wusste damals aber nicht, dass er erst 13 war”, sagte Mario P. Donnerstag vor Richterin Susanne Lehr.
Wie berichtet, musste sich der Moderator und DJ einer großen Radiostation wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten.
Strafdrohung: 0 bis zu 10 Jahre Haft.
Nach dreimonatiger U-Haft war der 31-Jährige im Sommer freigesprochen worden. Nun brachte ein Privatbeteiligtenvertreter neue Zeugen vor:
Zwei – Liebhaber des Moderators, die nun überzeugt waren P. habe das Alter des Buben gewusst (der reifer wirkte und angab, der Sex mit P. sei freiwillig gewesen) zur Tatzeit in 2004 gewusst.
Hintergrund: Sex mit über 14 -Jährigen wird weitaus milder bestraft.
Bedingte Strafe
Vor Gericht konnten sich die Zeugen dann nicht mehr so genau erinnern, verwickelten sich teils in Wiedersprüche: FREISPRUCH- wenn auch mit schalem Beigeschmack.
Sechs Monate bedingt wurden P. trotzdem aufgebrummt, weil er auch gegen Entgeld mit unter 18 -Jährigen Sex hatte(lef)
Quelle: www.oe24.at – 15.01.2010
1Täter – 1 Opfer Bub
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Zitat :
…so können Sie sich selbst von Urteilen die mit Todesangst und seelischen Holocaust als Folgeschäden für die zukünftigen Erwachsenen haben werden, ein Bild machen!
Wiederholungstäter der grausamsten Art werden bei Gericht für ihre grausamen Taten noch belohnt!
Wiederholungstäter Jänner 2010
Bei sexueller Gewalt gibt es meistens bedingte Haftandrohungen oder Geldstrafen besonders bei den abartigsten Sadisten unter den Kinderschändern die im Internet ohne Skrupel ihre Trophäen auf den grausamsten Kindopfer- Prangern darbieten und dadurch dann auch von anderen Kinderschänder- Produzenten beziehen können!
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Die Schieflage der österreichischen Justiz wird immer Haarsträubender…
Die Schieflage Österreichs- Justiz…
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HUMANER STRAFVOLLZUG …
In den Gefängnissen könnte bald
“Funkstille” herrschen
Der aufgedeckte Drogenhandel in der Grazer Karlau zeigte die Schwächen aktueller Systeme auf: In Deutschland hat man jetzt erstmals einen hoch effizienten Handyblocker getestet, für den sich auch die heimische Justiz interessiert.
Handys sind in den heimischen Gefängnissen natürlich verboten
260 Mobiltelefone sind 2009 in den österreichischen Gefängnissen sichergestellt worden. Dabei sind Handys in den Justizanstalten selbstverständlich verboten, zumal Häftlingen außerhalb der Besuchszeiten jegliche Kontakte und Absprachen mit der Außenwelt untersagt sind. Vor einigen Jahren hat es einen Modell-Versuch gegeben, eine ganze Justizanstalt mittels eines Störsenders lahmzulegen. “Das hat leider absolut nicht funktioniert”, erinnert sich Vollzugsdirektor Karl Drexler im Gespräch mit der Austria Presse Agentur.
Neues System erfolgreich getestet
“Funkstille” im Strafvollzug könnte allerdings dann herrschen, sollte sich ein Handyblocker durchsetzen, der seit August 2009 in der deutschen Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg erfolgreich getestet wurde. Die neue, teilprivatisierte JVA Offenburg ist deutschlandweit das erste Gefängnis, auf dessen Gelände der Mobilfunkverkehr durch den Einsatz von Störsendern gänzlich unterdrückt wird. Installation und Inbetriebnahme der Anlage kosteten rund eine Million Euro.
Der sogenannte Handyblocker zeigt offenbar Wirkung, wie sich nach Abschluss der sechsmonatigen Testphase herausstellte. “Erwartungsgemäß herrscht dort Funkstille, was die unerlaubte Nutzung von Handys anbelangt”, bilanzierte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP). Verbotene Absprachen unter Gefangenen, über Handys organisierte illegale Geschäfte oder Fluchtvorbereitungen wären kein Thema mehr.
Aktivierung bei Ortung
Die moderne Technik ermöglicht eine sehr genau Empfangsstörung auf dem Anstaltsgelände. Eine dauerhafte Frequenzstörung erfolgt dabei nicht. Erst wenn Mobilfunksignale festgestellt werden, aktiviert sich der Blocker. Das geschieht dann in Computergeschwindigkeit, also schneller, als ein Mensch reagieren kann.
Um den Mobilfunkverkehr aus den Vollzugsanstalten zu verbannen, sind die Störsender laut Goll am effektivsten. Bloße Handysuchgeräte schlagen nur an, wenn gerade in Echtzeit telefoniert wird. Ausgeschaltete Mobiltelefone können damit nicht aufgestöbert werden. Weitere Stör-Anlagen plant Goll unter anderem im Stuttgarter Hochsicherheitsgefängnis Stammheim.
In Österreich werden diese Entwicklungen mit großem Interesse erfolgt. Die Vollzugsdirektion kann sich vorstellen, in Bälde die deutschen Handyblocker zu testen und einzuführen, sollte sich die ihnen zugeschriebene Effektivität nachweisen lassen. Damit gesamte Anstalten lahmzulegen, kommt für Vollzugsdirektor Drexler aber nicht infrage: “Es macht keinen Sinn, den Empfang in einem Freigängerhaus zu stören. Wir würden das eher auf bestimmte Bereiche wie Hochsicherheitstrakte beschränken.”
Derzeit ist es bereits technisch möglich, einzelne Hafträume mit kleinen, lokal begrenzten Sendern zu stören und damit als gefährlich eingestufte Häftlinge zu isolieren. “Damit können allerdings maximal drei Zellen tot gelegt werden”, berichtete Drexler. Am Besten funktioniere noch immer “die klassische Methode, wenn Justizwachebeamte gezielt nach Handys suchen”.
Quelle: www.kleinezeitung.at -online 21.01.2010
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Im “Häf’n” blühte der Drogenhandel
Karlau-Insassen bestellten über Handy Drogen und ließen sie im Körper von Mithäftlingen ins Gefängnis schmuggeln. 80 Handys allein im Vorjahr in der Karlau sichergestellt.
Kein Strafvollzugssystem der Welt könne verhindern, dass illegale Waren in Gefängnisse geschmuggelt werden.
“Das gehört zum System dazu”, sagt Karl Drexler, Leiter der Justizvollzugsdirektion. Eine Gruppe türkischer Häftlinge in der Strafanstalt Graz-Karlau wusste diese Lücken nahezu perfekt zu nützen. Aus dem Gefängnis heraus zog die Bande einen groß angelegten Drogenhandel auf, versorgte sich und Mithäftlinge mit Suchtmitteln.
Schmuggel
Im Mittelpunkt stand ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Türke (43) und ein 29-jähriger Landsmann, der wegen Mordversuchs 15 Jahre einsitzt.
Vor allem der Jüngere hatte beste Kontakte nach draußen: Über ein eingeschmuggeltes Handy und seine Lebensgefährtin (42), mittlerweile Österreicherin. Sie war sein verlängerter Arm, wenn es darum ging,
- von den Dealern die Drogenlieferungen aus Wien und Amsterdam entgegenzunehmen.
Dann traf sie sich mit Häftlingen, die wegen Arztbesuchen oder Behördenwegen kurzfristig Ausgang bekommen hatten. “Diese Häftlinge schmuggelten die Drogen als ,Bodypacker’ ins Gefängnis.
Also, sie schluckten kleine Säckchen oder führten sie rektal ein”, erklärt Ermittler Manfred Bainschab.
Zwei Kilo Cannabiskraut, eineinhalb Kilo Haschisch, dazu Kokain, Heroin und Speed gelangten so seit Ende 2007 in die Karlau.
Für den Vertrieb dort war der verurteilte Mörder zuständig. Mehr als 30 Abnehmer hatte er, die Bezahlung lief über Angehörige und der 42-jährigen Helferin in Freiheit. Im “Häf’n” lassen sich Drogen gleich zum fünffachen Preis verkaufen.
Als die Anstaltsleitung von den Geschäften Wind bekam, schaltete sie sofort das Landeskriminalamt ein und unterstützte die Ermittlungen voll. Die beiden Drahtzieher, zwei weitere Mittäter und die Frau sind geständig und wurden angezeigt. Einer der Insassen wurde inzwischen verlegt, allen Beteiligten stehen jetzt verschärfte Haftbedingungen bevor.
Trotz Leibesvisitationen, Metalldetektoren und regelmäßiger Durchsuchungen der Hafträume sind Drogen und illegale Handys in Gefängnissen gang und gäbe. Allein 80 Mobiltelefone wurden im Vorjahr in der Karlau konfisziert.
- “Die werden einfach in Schachteln über die Gefängnismauer geworfen. Eine wäre vor kurzem fast einem Wachebeamten auf den Kopf gefallen”, weiß ein Insider.
- “Suchtmittel werden meist durch Besucher und durch andere Insassen, die Freigang hatten, eingeschmuggelt”, ergänzt Karl Drexler von der Vollzugsdirektion.
- Nicht auszuschließen sei in Einzelfällen auch, dass Justizwachebeamte wegschauen oder sogar mithelfen. Zuletzt wurde 2007 ein 51-Jähriger dafür verurteilt.
WILFRIED ROMBOLD
Quelle: www.kleinezeitung.at -online 14.01.2010
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