11. März 2010

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Österreichs Politiker erwachen?

Kirche gerät in die politische Debatte

SPÖ-Justizsprecher fordert von der Kirche Entschädigungen für Sexualdelikte, offenen Umgang und spätere Verjährung.

Foto © Reuters/Sujet

Die Welle von Meldungen über sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Kirchenmänner hat die Politik erreicht.

“Dagegen werden wir etwas machen müssen”, lässt Bundeskanzler Werner Faymann ausrichten.

Sein SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat sich schon mehr überlegt: Er will “eine Verdoppelung des Strafrahmens”, um so die Verjährungsfristen zu verlängern und droht der Kirche mit einer “gesetzlichen Anzeigepflicht“, falls sie ihre Kenntnis von sexuellen Übergriffen weiterhin geheim halte. Sie müsse sich öffentlich dazu bekennen, bei Missbrauch die Strafbehörden ohne Vorbehalt bei der Aufklärung zu unterstützen.

Außerdem verlangt Jarolim einen von der Kirche, den Diözesen “und allen anderen, die daran beteiligt sind”, zu speisenden Entschädigungsfonds, der den Opfern “50.000 bis 70.000 Euro” als Schmerzensgeld und für Behandlungskosten bezahlt.

Eher zurückhaltend zeigt sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP). Sie habe “keine konkreten Pläne und keinen Grund, jetzt aktiv zu werden“.

Sie sei aber “offen” und beobachte die internationale Debatte, lässt Bandion-Ortner mitteilen. Sie sei auch bereit, eine Anzeigepflicht bei Sexualdelikten zu diskutieren.

Ein Anlauf, Lehrer und Erzieher zu verpflichten zur Anzeige ihnen bekannter Missbrauchsfälle, ist im “Gewaltschutzgesetz 2009″ vor allem am Widerstand der “Wohlfahrtsträger” gescheitert.

Sie hatten sich vor allem Sorgen um das Vertrauensverhältnis von Erziehungsberechtigten und Kindern gemacht. Seelsorger waren im Entwurf nicht enthalten.

Das neue Gewaltschutzgesetz hat aber Verbesserungen gebracht.

Seit 2009 beginnt die Verjährungsfrist von Sexualdelikten erst ab dem 28. Lebensjahr des Opfers.

Wie lange sie läuft, hängt vom Strafrahmen des Delikts ab,

  • der zwischen zwei Monaten und 20 Jahren Gefängnis liegt.
  • Deshalb können Täter verfolgt werden, bis das Opfer 48 Jahre alt ist.
  • Das neue Gesetz gilt aber nicht rückwirkend.
  • Die meisten jetzt bekannt gewordenen Fälle dürften daher verjährt sein, obwohl die Verjährungsfrist früher mit der letzten Tat eingesetzt hat.

Diese Verjährungsfristen sind umstritten, weil offenbar geworden ist, dass Opfer religiöser Autoritäten oft Jahrzehnte brauchen, bis sie darüber reden.

Die Katholische Aktion (KAÖ), die FPÖ und SPÖ-Sprecher Jarolim wollen sie verlängern. Strafrechtler wie Robert Kert von der Universität Wien wenden allerdings ein, noch längere Verjährungsfristen schmälerten die Chance auf aussichtsreiche Gerichtsverhandlungen weiter, weil die Tat dann noch länger zurückliege.

Auch in Deutschland, wo jetzt viele, teils ebenfalls schon Jahrzehnte alte Missbräuche aufgetaucht sind, will die FDP-Justizministerin längere Fristen. Sie fordert vor allem, die Verjährungsfrist für Entschädigungen von Missbrauchsopfern auf 30 Jahre auszudehnen. In Österreich läuft sie 30 Jahre bei Fällen, die mit einer Strafe von mehr als einem Jahr Gefängnis bedroht sind.

WOLFGANG SIMONITSCH

Quelle: www.kleinezeitung.at -online 11.03.2010

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