12. März 2010
Skandalurteil….
Jugendlichen für Sex Geld angeboten
Online gestellt: 12.03.2010 07:46 Uhr Aktualisiert: 12.03.2010 07:52 Uhr
Der mehrfach Vorbestrafte zeigte sich geständig – ©VN/Hofmeister
Der unbekannte Kinderschänder bei Gericht...
Feldkirch - Â Weil der 60- jährige Bregenzer versucht hatte Jugendliche gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen zu überreden, wurde er am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten sowie 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.
Weiters wurden dem Mann der Verstoß
- gegen das Pornografiegesetz,
- Freiheitsentziehung,
- sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren,
- sexuelle Belästigung
- und versuchte Nötigung angelastet.
Der mehrfach vorbestrafte zeigte sich geständig, was ihm mildernd angerechnet wurde.
Viele Vorwürfe erwiesen sich aber auch als haltlos, hieß es in der Begründung.
Mit dem Urteil ist er einverstanden.
Aus Opferschutzgründen wurde die Öffentlichkeit über weite Teile des Verfahrens ausgeschlossen.
Quelle: www.vol.at -online 12.03.2010
1 Täter – Minimum 2 Opfer Buben
————————————————————————————————————————————
Zitat:
Dieser Fall zeigt auf:
1.      Kinder von 9 Jahren bis 16 Jahren sind nun endlich als  Jugendliche?(Wunsch der Kinderschänder seit vielen Jahren Sex mit Kindern Straffrei zu machen!)
2.      Der Täter war mehrfach Vorbestraft und das wurde ihm Strafmildernd angerechnet.
3.     Wurde er hier als Beteiligter von Kinderschänder Ringen ausgewiesen, d.h. er hat sich einer kriminellen Gemeinschaft von Kinderschändern angeschlossen und
- bekam den Freibrief durch den Richter , weiter zu machen,
- beim nächsten Mal scheint diese Verurteilung nicht mehr auf, er gilt als Unbescholten und Erstmalig. (Hier gibt es auch keine Tatverjährungsfristen, da bedingt ausgesprochen)
- er kann die von ihm erschaffen sexuellen Verbrechens – Film- oder Bildbeweismaterialien die er ins Internet auf den grausamsten Kindopfer- Pranger- Webseiten von Kinderschändern zuerst ablegen muss zu Geld machen, also tut ihm diesen Geldstrafe bestimmt nicht weh und seine Opfer haben davon auch nichts!
4.      Nicht aus Opferschutz Gründen wird bei Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen,
- sondern weil die Kinderschänder, deren Rechtsanwälte zum Schutz für ihren Klienten einen Antrag stellen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird um den Täter zu schützen!
- Opfer sind für Richter nur Statisten damit man sagen kann, wir tun eh was für das Opfer, das rechtlos ist. Und das ist der Skandal an diesen Showprozessen!
- Opfer werden erst viel später begreifen wie fies man mit ihnen umgegangen ist bei Gericht!
Und das goutiert die Justizministerin Bandion Ortner heute noch, da sie keinen Handlungsbedarf hier sieht und auch nicht bei der Verjährungsfrist.
Ein Armutszeugnis für einen RECHTSSTAAT, der Kinder nicht zu beschützen weiß auf allen Linien.
1 Täter – Minimum 2 Kindopfer Buben
Internet – Kindopfer -Pranger- Kindopfer sind nicht erkenntlich ausgewiesen…Zum Schutz des Täters und damit dieses Skandal -Urteil nicht in Zweifel gezogen werden kann!
————————————————————————————————
Wiederholungstäter März 2010
Wiederholungstäter März 2010
—————————————————————————————————-
Die vertuschten Kinderschänder der kath.Kirche bis 2010…
Kath.Kirche vertuschte Kinderschänder…
————————————————————————————————-
Kommentare
© 2005-2009 gegensexuellegewalt.at - Impressum






