20. März 2010
Gerichtsgutachter bestimmen bei Gericht …
Auch deutsche Gutachter entscheiden in Österreich bei Gericht…
über: schuldig oder nicht…

Alle Kinderschänder sind natürlich unschuldig und tun soetwas doch gar nicht, oder?
Ob ein Fall neu aufgerollt wird, Richter und deren Urteile bestimmen wiederum  die Gutachter von Kinderschändern.
Dieses Gutachten von 2008 hat Kinderschändern neue Möglichkeiten geschaffen ihre rechtkräftige Verurteilung vor Jahren wieder zu kippen und ihre Fälle neu aufzurollen!
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Psychiater Friedrich: Wie gut sind seine Gutachten?
08.09.2008 | 18:14 |Â MANFRED SEEHÂ (Die Presse)
In einem Kindesmissbrauchs-Prozess wurde ein Schuldloser nach einem Gutachten von Max Friedrich verurteilt. Richter kritisieren den Zeitmangel des Psychiaters.

Noch immer sehr beliebt als Berater Star Psychiater Max Friedrich...
WIEN. Der wohl bekannteste Kinderpsychiater Österreichs, der AKH-Arzt Max Friedrich (63), gerät in Turbulenzen: In Kärnten wurde in einem Kindesmissbrauchs-Prozess offenbar ein Schuldloser verurteilt – der Spruch stützte sich auf ein Friedrich-Gutachten. Losgelöst von diesem Einzelfall ziehen Wiener und laut „Austria Presse Agentur” auch Kärntner Richter schon seit einiger Zeit andere Experten als Gutachter vor.
Am Beginn der Debatte um die Gutachtens-Qualität stand der Fall Albin K. Dieser 35-jährige Mann wurde wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen vierjährigen Tochter verurteilt. Zunächst war der Verdacht auf den Großvater des Mädchens, den Schwiegervater von K., gefallen. Erst später – vor dem Hintergrund eines erbitterten Sorgerechtsstreits mit der Kindesmutter – war Albin K. als möglicher Täter ins Spiel gebracht worden. Schlussendlich wurden beide Männer verurteilt: Albin K. und der Großvater. Beide erhielten drei Jahre Gefängnis. Im Fall Albin K. wendete sich das Blatt. Nach 22 Monaten Haft wurde der 35-Jährige Ende August im Rahmen einer Verfahrens-Wiederaufnahme freigesprochen.
Vorwurf an Friedrich: Er habe dem Opfer, dessen Aussagefähigkeit er bejahte, Suggestivfragen gestellt. Fest steht: Auch wenn vom Gericht – wie bei Missbrauchsverdacht üblich – ein Gutachter bestellt wird, so liegt die Entscheidung allein bei den Richtern. Wenn es um sexuelle Angriffe geht, entscheidet meist ein Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern. Jedes Schöffenurteil muss in öffentlicher Sitzung begründet werden.
Dauernder Termindruck?
Indessen scheint Friedrich – er ist Vorstand der Uniklinik für Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters am Wiener AKH – für einige Gerichte nicht mehr erste Wahl zu sein. Wie ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Wiener Richter der „Presse” erklärte, würden bestimmte Kollegen im Grauen Haus schon seit geraumer Zeit andere Experten bevorzugen. Der Richter (er wollte namentlich nicht genannt werden) verwies etwa auf eine viel gefragte Psychologin der Kinderklinik Glanzing. Diese würde sich für die Befragungen der Kinder sehr viel Zeit nehmen.
Friedrich hingegen habe mitunter gestresst gewirkt, was wohl auf dessen Termindruck zurückzuführen sei, so ein Richter. An der fachlichen Qualifikation Friedrichs zweifelt man seitens der Richterschaft nicht. Friedrich selbst war am Montag trotz mehrmaliger Versuche nicht zu sprechen. Sein Sekretariat erklärte, er sei zeitlich nicht verfügbar – und wolle sich zum Fall Albin K. nicht äußern, da dies ein laufendes Verfahren sei.
K.s Verteidigung hat angekündigt, für die ungerechtfertigte Haftzeit sowie diverse Kosten 200.000 € Entschädigung von der Republik einzuklagen.
Der mehrfache Fachbuchautor Max Friedrich („Tatort Kinderseele”, „Die Opfer der Rosenkriege”) hatte den bisher jüngsten medialen Großauftritt als Sprachrohr jenes Teams, das das Entführungsopfer Natascha Kampusch nach geglückter Flucht intensiv betreute.
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 09.09.2008)
Quelle: Â http://diepresse.com -online 9.09.2008
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Zum SCHADEN der Ex-Kindopfer, die bis heute versuchten, ihre Traumata so einiger Maßen zu verarbeiten. Damit werden die alten Wunden wierder aufgerissen und die Opfer neuerlich der Lüge bezichtigt.
Und da Kindopfer von sexueller Gewalt bei Gericht nur als NEBENKLÄGER agieren können, so stehen sie rechtlos beim Prozess vor Gericht. (oder per Videoaufnahme)
Die mutmaßlichen Täter können
- alle Aussagen vor einem Prozess studieren,
- bekommen die Aussagen in ihre Zellen,
- oder wenn, auf freiem Fuß angezeigt, nach Hause zugestellt.
Sie können sich mit ihren Rechtsanwälten gut beraten wie sie die Lücken der Gesetze für sich nützen und auch
- die Aussagen des Kindopfers vor Gericht zerpflücken werden.
Wenn sie nach langer Zeit endlich z.B.: Â zu 20 Monaten oder zu 5 Jahre rechtkräftig verurteilt wurden nachdem sie das Gericht Jahrelang verarscht haben.
Am Ende nach Jahren, noch hergehen und einen Prozess neu aufrollen lassen, da laut anderer Gutachter, der  Gutachter des Kindopfers falsch gehandelt hatte, das Kindopfer mit Suggestivfragen beeinflusst haben soll.
Nun sagen andere Gutachter die vom verurteilten Ex- Kinderschänder ausgesucht werden und bei der Neuaufrollung bei Gericht  vorstehen.
Wie hier ein sehr groß berichteter Skandal – Â Fall der vor Jahren in Kärnten für Aufsehen gesorgt hatte.
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Vergewaltigung: Gericht hob das Urteil jetzt auf
Hotelier zu fünf Jahren Haft verurteilt. Verfahren muss noch einmal durchgeführt werden.
KLAGENFURT. Im März 2001 wurde ein heute 62-jähriger Hotelier am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt zwölf Jahre alten Mädchens zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Außerdem musste er an das Opfer ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von damals 3000 Schilling zahlen. Ausschlaggebend für das Urteil war ein Gutachten des bekannten Kinderpsychiaters Max Friedrich.

Star Psychiater Max Friedrich, liebt Märchen u. Puppen
Der Hotelier, ein gebürtiger Steirer, hatte stets seine Unschuld beteuert und Wiederaufnahmeanträge gestellt. Dem gab das Gericht jetzt statt, indem es das Urteil vom 27. März 2001 aufhob.
Dazu waren die Expertisen
- von fünf weiteren Gutachtern aus dem Bereich der Psychiatrie
- sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig.
Sie kommen zu dem Schluss, dass das Friedrich-Gutachten “sowohl methodisch wie auch inhaltlich schwerwiegende Mängel und Fehler” aufweist. Infrage gestellt wird die Richtigkeit der Aussagen des mutmaßlichen Opfers.
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Zitat:
Weil ein unschuldig verurteilter Vater aus Kärnten und nachweislich beweisbar gewesener Gutachterfehler von Star Psychiater Max Friedrich zu einem Skandalfall führte und dieser Mann auf Entschädigung  den österreichischen Staat klagte und Erfolg, d.h. Recht bekam, glauben eben auch andere rechtskräftig schon verurteilte Kinderschänder es ebenfalls, dass so durchzubekommen und schön vom Staat zu kassieren.
Versuchen es ganz ausgefuchste und das Klagenfurter Gericht verarschende Ex-Kinderschänder mittlerweile wieder, mit dem Aufrollen des Prozesses ebenfalls zu Wiedergutmachungssummen zu bekommen.
Und ihr mutmaßliches Kindopfer erneut vor Gericht zu zerren, es erneut zu demütigigen, den ganzen abscheulichen Weg von erneuten Verhören wieder gehen zu lassen.
Der Doppelsieg von Kinderschändern da das Opfer erneut öffentlich auch von Gerichten- Richtern -Staatsanwälten gedemütigt – re-traumatisiert wird.
Im schlimmsten Fall so in den Selbstmord getrieben wird.
Was haben wir für eine Justiz, frage ich mich?
Wer bitte kann so eine grausame seelische Folter die das Opfer erneut durchlebt, eigentlich verantworten?
Die Richter? Die Staatsanwälte? Die Gutachter?
Wen wird das Opfer später dafür zur Rechenschaft ziehen können?
Wer trägt für solche unmenschlichen Urteilsaufhebungs-Â Skandale die Verantwortung in Österreich?
Und wer macht hier die Justiz unglaubwürdig,lächerlich, wer bringt die Justiz schwer unter Beschuss, die Kinderschänder!
Kindopfer haben eben keine Lobby. Auch Kinderschutzzentren & Fürsorgeämter sind die Lobby von Kinderschändern, da sie gegen das Opfer und sich für die Kinderschänder entscheiden-
KEINE ANZEIGEPFLICHT, sie sich erneut erkämpft haben…
Deals mit den Kinderschändervätern u.Tätern machen mit Angeboten( wie in der kath.Kirche): Entweder du machst Therapie, oder wir zeigen dich an, da kann der mutmaßliche Kinderschänder sich dann aussuchen was er gerne täte.
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Wie kann ich mein Kind schützen vor Kinderschändern, wollen Sie es wirklich wissen?
Wie kann ich mein Kind schützen…
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Ein Kommentar zu “Gerichtsgutachter bestimmen bei Gericht …”
Kommentare
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20. Juni 2011 um 11:26 Uhr
Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.
Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.
Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an?
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.
Jetzt kommen alle Familiengeheimnisse dieser Familie ans Tageslicht!
Dieser Familie, die mir ein Inzest – Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!
Es wirft nun auch ein völlig neues Licht auf die Identität dieser gesamten Familie!
Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu “Fluterschen im Westerwald”.
Es gibt nicht nur den “österreichischen Fritzl”, sondern auch den “deutschen Fritzl” und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!
In so einen Fall bin ich hineingeraten.
Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen überall auf der Welt nicht länger totgeschwiegen werden!
Weitere Fälle wie Fluterschen im Westerwald dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden!
Der Anwalt dieser Familie will jetzt Geld über meinen ausländischen Arbeitgeber eintreiben!