19. Mai 2010
Jörg Tauss gibt Besitz zu….
Beim Tauss-Prozess entsteht eine Horrorszenerie
Kinderpornografie
Von Miriam Hollstein 18. Mai 2010, 18:32 Uhr
Der frühere SPD-Politiker Jörg Tauss bestätigt vor Gericht den Besitz von Kinderpornos. Aber er will nur “ermittelt” haben, weil er dem Bundeskriminalamt beweisen wollte, wie das Material tatsächlich gehandelt wird.
Auftakt eines Prozesses, in dem eine Abscheulichkeit nach der anderen zutage kommt.

Der Angeklagte Tauss in der Mitte,seiner Rechtsanwälte...
Foto: dpa
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (Mitte) zusammen mit seinen Anwälten Jan Mönikes (rechts) und Michael Rosenthal im Sitzungssaal des Karlsruher Landgerichts
Ex-SPD-Politiker unter Verdacht
Anderthalb Stunden braucht die Staatsanwältin, bis sie die Anklage verlesen hat. 90 Minuten, in denen sie mit nüchterner Stimme eine Abscheulichkeit nach der anderen auflistet.
Etwa diese: „28. Dezember 2008, empfangen per MMS um 8.25 Uhr. Bilddatei.
Oralverkehr eines Erwachsenen mit einem unbekleideten, etwa acht- bis zehnjährigen Jungen.”
Es ist eine Horrorszenerie, die so im Verhandlungssaal des Landgerichts Karlsruhe entsteht. Eine Welt, in der Erwachsene Kinder dazu zwingen, vor der Kamera sexuelle Handlungen an sich und anderen Kinder vorzunehmen. Oder in der sie sie gleich selbst missbrauchen. Es ist das Material, das die Ermittler fanden, als sie am 5. März 2009 die Berliner Wohnung des damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss durchsuchten.
Das meiste war auf seinem Mobiltelefon gespeichert; in einem Koffer fanden sich zusätzlich drei Video-DVDs mit teils kinderpornografischem Inhalt, in einem Sommerjackett eine CD.
Seit gestern steht der 56-Jährige in Karlsruhe vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in insgesamt 102 Fällen überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien „erlangt, weitergegeben und besessen zu haben”.
Es ist nicht der Angeklagte selbst, sondern einer seiner Anwälte, der sich zu Wort meldet, als die Anklage verlesen ist. Strafverteidiger Michael Rosenthal weiß um die Wirkung des Vorgetragenen. Kinderpornografie ist ein abstraktes Wort. Ein sechsjähriges Kind, das von einem Erwachsenen penetriert wird, nicht.
Rosenthal zeichnet von seinem Mandanten das Bild eines Mannes, der sich seit den 90er-Jahren beruflich mit dem Internet beschäftigt hat: „Der Herr Tauss war der, der sich auskannte.” Ein Mann, der just in dem Moment „mundtot” gemacht wurde, als er am lautesten gegen das „Zugangserschwerungsgesetz” wetterte.
Das ursprünglich von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Gesetz zielte darauf ab, Kinderpornografie im Internet durch technische Sperren zu blockieren. Es war auch unter Experten heftig umstritten. Er wolle nicht den Verschwörungstheorien frönen, sagt der Rosenthal. Aber es sei schon „merkwürdig”, wie mit Tauss umgegangen worden sei.
In der Tat wirft der Fall Tauss viele Fragen auf. Etwa die, wer die Medien noch vor Beginn der Durchsuchung von Tauss’ Wohnung und Büro über die Aktion informierte. Oder die, warum der Zeitpunkt der Anklageerhebung so gewählt war, dass die Immunität des Abgeordneten aufgehoben werden musste. Nur wenige Wochen später wäre er ohnehin aus dem Bundestag ausgeschieden.
Aber diese Fragen ändern nichts am Tatbestand. Er sei unschuldig, hatte Tauss immer gesagt. Er habe sich von der Exekutive, allen voran vom Bundeskriminalamt, beim Thema Kinderpornografie falsch informiert gefühlt und beweisen wollen, dass das Material anders als übers Internet vertrieben wird.
Deswegen habe er recherchiert, ausschließlich zu dienstlichen Zwecken. Dazu habe er sich als Abgeordneter berechtigt gesehen, behauptet Tauss und machte damit eine Ausnahme im Gesetzbuch für sich geltend, wonach Strafbarkeit ausscheide, wenn Besitz und Verbreitung ausschließlich zur Erfüllung beruflicher Pflichten dienen.
Vor Gericht bekräftigt Tauss diese Haltung. Und er erzählt, dass er öfter von Abgeordneten angesprochen wurde, die von ihm als Experten mehr über dieses Thema erfahren wollten. Auf Nachfrage der Staatsanwältin fällt ihm indes nur die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin Anke Fuchs ein.
Müde wirkt der ehemals so wortgewaltige Politiker, der im Juni 2009 von der SPD zur Piratenpartei wechselte. Als der Vorsitzende Richter Udo Scholl nach seinem Beruf fragt, antwortet Tauss: „Ehemaliger Abgeordneter, der auf das Ende dieses Prozesses wartet.”
Der besonnen und freundlich wirkende Scholl wird entscheiden müssen, ob sich hier einer nur unendlich naiv als Privatdetektiv gerierte oder versuchte, seine kriminellen sexuellen Neigungen mit der einzig möglichen Ausrede zu vertuschen.
Experten wie der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Mathé bezweifeln, dass Tauss mit seiner Argumentation erfolgreich sein wird. Die Ausnahmeregelung, auf die er sich beruft, beziehe sich auf „klar abgrenzbare Tätigkeiten” im Rahmen „konkreter Projekte”, sagte Mathé WELT ONLINE. Dies sei jedoch hier nicht der Fall.
Mit einem Urteil wird am 28. Mai gerechnet.
Quelle: www.diewelt.de -onlone 18.05.2010
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2.Prozesstag 20.05.2010:
Prozess gegen Tauss: Immer neue Aussagen
Hat Jörg Tauss den Ermittlern zunächst nicht die Wahrheit gesagt? Dieser Eindruck drängte sich am zweiten Prozesstag gegen den früheren SPD-Politiker auf.
Um sich Kinderpornos zu verschaffen, hat Jörg Tauss den Namen seines langjährigen Mitarbeiters in der SPD-Fraktion benutzt und ihn dadurch einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Dies ergab der zweite Prozesstag gegen den früheren Bundestagsabgeordneten.
Der Parlamentsreferent Johannes K. sagte am Donnerstag vor dem Karlsruher Landgericht aus, er habe davon zunächst nichts gewusst.
„Wir hatten ein offenes, vertrauensvolles Verhältnis“, sagte der Zeuge, der vor 15 Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Tauss’ Büro angefangen hatte. Er widersprach Tauss jedoch, der gesagt hatte, es sei im Bundestag bekannt gewesen, dass er als Internetexperte seinen Politikerkollegen auch Kinderpornografie zu Studienzwecken bereitgestellt habe. „Mir war nichts bekannt.“
Tauss ist angeklagt, Kinderpornos besessen und via Mobiltelefon weitergegeben zu haben. Er rechtfertigt sich damit, er habe in der Szene recherchiert, um Erkenntnisse für seine politische Arbeit zu gewinnen. Am Donnerstag berichtete zudem der leitende Ermittler Günther H. dem Gericht von offenbar zunächst falschen Angaben des Verdächtigen, als er Tauss nach einem Handy mit Bilddateien fragte. Tauss habe gesagt, das Telefon sei bei seinem Neffen in Tübingen. Die Ermittler prüften die Angaben – erfolglos. Stattdessen tauchte das gesuchte Handy in Tauss’ Berliner Wohnung auf. Der Politiker habe dann erklärt, er habe das Handy „aus einem Mietwagen gekramt“.
Die Polizei kam Tauss auf die Spur, als sie die Wohnung eines Bremerhavener Lagerarbeiters durchsuchte, der mit Kinderpornos handelte. Bei ihm entdeckte die Polizei einen von Tauss handgeschriebenen Zettel, darauf dessen Berliner Anschrift. Allerdings hatte er den Nachnamen seines Fraktionsmitarbeiters angegeben, der die Wohnung in Berlin-Mitte gemietet hatte, in der später Tauss wohnte. Der Name von Johannes K. stand noch am Briefkasten. Dorthin ließ Tauss sich Kinderporno-DVDs schicken.
„Ich war sehr skeptisch, als wir mit den Ermittlungen begannen“, schilderte der Kripobeamte Günther H. die Lage vor den Durchsuchungen. Er wohne im Wahlkreis von Tauss und sei in der Landespolizeidirektion zuständig für prominentere Verdächtige. „Wenn ein Ruf einmal geschädigt ist, kann man das nicht wiedergutmachen“, sagte H. Die Ermittler hatten allerdings 27 Kontakte mit dem Bremerhavener Verdächtigen von Tauss’ Handy aus gezählt, meist unmittelbar vor oder während der Sitzungswochen in Berlin. Als Tauss den Zettel sah, habe er gesagt, es sei ihm „unerklärlich“, wie er nach Bremerhaven gelangt sei. Er habe ihn „für Warensendungen“ geschrieben. SPD-Fraktionsjustiziar Klaus Uwe Benneter habe sich daraufhin an Tauss gewandt: „Jörg, ich glaube, du solltest jetzt nichts mehr sagen.“
Die Polizisten fanden später schwule Stadtführer und Homo-Pornoliteratur in Tauss’ Wohnung. Unter dem Bett lag ein Koffer mit homosexueller Pornografie, die angesichts des Alters der Darsteller „grenzwertig“ gewesen sei, sagte der Beamte. Das Handy mit den strafbaren Dateien war jedoch in einem Reisekoffer verwahrt. Tauss sagte dazu, er habe mit dem Material Vertrauen in der Szene erweben wollen.
Quelle: www.tagesspiegel.de -online 22.05.2010
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Nur zu Forschungszwecken, versichert Tauss immer wieder? So viele, teils gut versteckte Gräuel Verbrechensbeweise an Buben und auch in der Privatwohung zu finden waren….
Piraten-Mitglied Tausss Datenmenge…
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