25. Mai 2010
Bischof Küng aus St.Pölten meint…
Bischof Küng von St. Pölten meinte in einem Interview in der Welt de:
Dass die Homosexualität schuld daran wäre, dass Kinder sexuell misshandelt und vergewaltigt werden von Priestern, Äbten, Bischöfen, Kardinälen usw..
http://www.welt.de/politik/ausland/article7765283/Kueng-Homosexuelle-Netzwerke-bedrohen-Kirche.html
Soll das nun heißen, Kinderschänder wie der TV Pater Paterno, und Kardial Groer homosexuell waren, um nur einige Promis der kath. Kirche zu nennen?
Nein, Herr Bischof Küng, hier liegen Welten dazwischen!

Bischof Küng von St. Pöltens Priesterseminar, wo alles vertuscht wurde...
Sexverbrecher haben absolut nichts mit Homosexualität, oder Heterosexualität zu tun! Sondern sind der Auswurf von freiem Denken über die Sexualität und die Jagd nach dem unschuldigen Wesen! Und unschuldig scheinen heute für diese Sexverbrecher nicht einmal mehr 14 jährige Kinder zu sein, sondern weit darunter liegende Kinder von Neugeborenen bis 9, max. 10 jährigen Kindern!
Dass sich als Priesteranwärter hauptsächlich an Buben interessierte Sexverbrecher ansiedeln hat das zu Folge, da sie da an der Quelle sitzen:
Die Vorlieben auf Buben erfüllt die kath. Kirche dadurch, dass sie seit ihrem Bestehen schon alleine an ihren Kirchenmalereien erkennen lässt, dass kein einziger Engel weiblich zu sehen ist nur nackte Buben von den Kirchenwänden in voller Nacktheit erscheinen.
Man könnte wenn man böse wäre sogar sagen:
Da zu einladend und so werbende Darstellungen für Männer die sexuell für Knabenschändungen- Vergewaltigungen an Buben ergötzen, begeilen so zu ihrer sexuellen Lust finden und entwickelt haben, finden sie schon an den Fresken in den kath. Kirchen zur Genüge.
Herr Bischof Küng, erinnern Sie sich noch an den Skandal in St. Pölten 2003 /2004 und 2005 konnte noch ein von Ihnen nicht entfernter Priesterseminarist(Bauernopfer für den Rest) ausgeforscht werden, der sowohl vom Internet als auch ins Internet sexuelle Verbrechen an Knaben ins Netz einspeisen musste, damit er später, wenn er das von ihm so gewünschte Password für den Zugang in die Abgründe  von sexuellen Abartigkeiten von hauptsächlich Männern eintauchen konnte, erwischt wurde?
Vorher am Hauptcomputer haben sich 69 solcher Sexverbrecher aus dem Priesterseminar im Internet bedient, nachdem ihre eigenen Produktionen dort abgelegt wurden. Sie Herr Bischof Küng haben vorgegeben, hier aufzuräumen.
29 von den 100 Priesteranwärtern haben sich vor diesen Verbrechen an Kindern distanziert!
Und haben zwei oder 4 Priesterseminaristen entfernt Rothe ist heute in München stationiert, da diese homosexuell waren.
So verbleiben noch immer 65 Kinderschänder -Seminaristen an Ort und Stelle, im Priesterseminar St. Pölten! Sie behielten sich die Sexverbrecher bis heute, man weiß nicht als Eltern wo diese eingesetzt werden, wurden usw. Sie decken diesen Kinderschänder-Sexverbrechersumpf heute noch!
Sie haben kein Wort über die davon betroffenen Kindopfer verloren deren waren Minimum 40.000 Kinder stellen Sie sich das einmalvor, wie kalt und grausam Sie den betroffenen Menschen gegenüber heute noch sind und waren.
Sie haben alles vertuscht, keine weitere polizeiliche Arbeit zugelassen und geglaubt wenn man den Bischof Krenn weg tut wäre das Problem gelöst! Ist es nicht!
Denn die 65 Kinderschänder -Priesteranwärter sind weiterhin an Kindern in diesem Falle an Buben interessiert und werden sich bis zu ihrem Tode nicht ändern!
Das ist das Problem der kath. Kirche nicht die Homosexualität Herr Bischof Küng, denn es ist heute kein Verbrechen mehr was Erwachsene miteinander machen solange es freiwillig geschieht!
Aber Erwachsene mit Kindern, sind seelische sowie körperliche Verbrechen und dazu muss man sagen tragen auch Sie als Mitwisser bei, lassen sich von Sexverbrechern zu ihrem Mittäter machen, da Sie Bischof Küng sie vertuschen, da Sie diese Täter in den eigenen Reihen SCHÜTZEN!
Daher wird die kath. Kirche über kurz oder lang alle Gläubigen verlieren, weil sie sich nicht gegen das Wohl der eigenen Kinder länger stellen können!
Allen Eltern sei gesagt:
Die Einrichtungen der kath. Kirche, sollen auch solange diese Missstände nicht ganz ausgeräumt werden, leer bleiben!
Die Eltern müssen in den Kirchen aufstehen und dass fordern, sonst laufen deren Kinder weiterhin Gefahr ein sexuelles Kindopfer eines Priesters, Professors, Internatsmitarbeiter Jungscharführers, usw. zu werden!
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Die kath. Kirche fördert durch ihr Schweigen über die sexuellen Verbrechen an Kindern in den eigenen Reihen…
Kath.Kirche fördert durch SCHWEIGEN…
23. Mai 2010
Räuber und KINDERSCHÄNDER unterscheidet?
…was unterscheidet ein schweres sexuelles Gewaltverbrechen von einem Raubüberfall?
Das österreichische Strafmaß!

Das lückenhafte Gesetz...
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Zehn Jahre Haft für Raub mit Maske
Di, 18.05.2010 | 17:44 Uhr
Imst
Mit einer Schweinemaske getarnt, wollte ein erst 22-Jähriger fast ein Kilo Cannabis rauben. Seit gestern ist seine Jugend vorbei.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Aus gutem Hause stammt ein 22-Jähriger aus dem Bezirk Imst. Trotz des jugendlichen Alters hat der Bursche schon sieben Vorstrafen angesammelt. Schuld sind Kontakte zur Drogenszene. Schon bei einer früheren Verurteilung äußerte Strafrichter Norbert Hofer deshalb zu dem Imster, dass er „entweder am Seziertisch oder im Gefängnis lande, wenn er so weitermache”.
Am Dienstag am Landesgericht wurde der Lehrling dann schon aus Strafhaft wieder vor Richter Hofer geführt.
Diesmal ging es ums Ganze. Drohten dem schnell Rückfälligen doch 20 Jahre Haft wegen versuchten schweren Raubes, weil er nach Zeugenaussagen im Januar einem Imster Drogendealer ein Dreiviertelkilo Cannabis zu rauben versucht hatte.
Zwei bis heute unbekannte Vermummte und der mit einer Schweinemaske getarnte Angeklagte sollen dabei die Wohnung des Oberländers gestürmt haben.
Dem Dealer versetzten sie dabei mit einem Schraubenschlüssel eine Platzwunde, seine Freundin fesselten sie ans Bett. Die Überfallenen schrien dabei aber derartig, dass die Täter ohne Beute flüchteten. Dem 22-Jährigen wurde aber zuvor noch die Maske vom Kopf gerissen.
Der überfallene Dealer konnte die Geschichte freilich erst der Polizei erzählen, als er ohnehin schon aufgeflogen war. Der junge Imster leugnete gestern jeden Tatbeitrag bis zum Schluss. Verteidiger Peter Föger zog alle Register. In der Wohnung des Opfers fanden sich jedoch das Handy und die Maske mitsamt DNA des Imsters.
Mit insgesamt zehn Jahren Haft ist dessen Jugend nun vorbei. Er berief sofort.
Quelle: www.tt.com -online 20.05.2010
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Zitat:
Was ist nun der Unterschied, der Urteile von Raub und sexuellen Verbrechen an Kindern?
KINDERSCHÄNDER BEKOMMEN bis zu 5 Jahre bei Vergewaltigungen, das sind GENAUSO schwere körperliche Verletzungen sei es im ANAL oder VAGINAL-ANAL EINRISSE, DURCHRISSE auch DARMRISSE können hier von allen Opfern aufgezeigt werden, die sexuelle Gewalt erlebten.(ob nun Bub oder Mädchen)
Denn unter den Kinderschänderfreunde n, sind ja vom Arzt und Rechtsanwalt sowie Gerichtsgutachtern alles zu finden die dann hier Hand anlegen für einen Gegendienst, des Kinderschänders der gerade eines dieser schweren Körperverletzungen begangen hat, beim Sexualverbrechen an dem Kind. Daher sind solche Verletzungen mit den Jahren wieder verheilt.
Man nimmt ja auch nicht an bei KLEINKINDERN, wenn sie plötzlich wieder einkoten, dass hier sexuelle Körperverletzung der Auslöser ist. In den seltensten Fällen kommen Ärzte zur Diagnose Darmerweiterung durch Analer sexueller Gewalt eines Kinderschänders verursacht. (siehe Fall Luca, er zeigte ein halbes Jahr vorher schon anale Verletzungen auf und musste erst sterben bis man für ihn Mitgefühl aufbrachte!)
Da es überall Kinderschänder gibt, die sich untereinander gut kennen, verlinkt im Internet sind und sich zu großen grausamen kriminellen Organisationen zusammenfinden überall einsetzbar sind.
Kinder in Familien erleben sexuelle Gewalt meistens über Jahre hinweg. Neben dem seelischen Terror durch den Täter seine Erpressungen, die Demütigungen, der seelische Holocaust durch den Druck des Schweigens ausgeliefert ist, wird beim Gericht nicht mit einbezogen,
Nun kommen wir zum Strafrahmen:
VON 6 Monate bis 5 Jahren für Vergewaltigung, schwere sexuelle Gewalt!
Nur wenn das Opfer daran verstirbt, liegt der Strafrahmen von 5 Jahren bis 15 JAHREN FÜR KINDERSCHÄNDER!
Der Dogenräuber bekam 10 Jahre für einen Überfall! (ich möchte dieses Verbrechen nicht abschwächen, nein ich bin dafür, dass für Kinderschänder der gleiche Strafrahmen wegen schwerer Körperverletzung gegeben ist, wie bei Raub und daher gleicher Strafrahmen gelten muss!
KINDERSCHÄNDER -RING – BETEILIGTE bekommen nur bedingte Strafen und/ oder Geldstrafen obwohl hier:
- KRIMINELLE Bandenbildung,
- Handel mit Verbrechensbeweisen
- Vertrieb von sexuellen Gewaltverbrechen,
- Handel und Tausch mit Morddokumentationen, die real von Kinderschändern vor laufender Kamera, das Leben von Babys auslöschten, geschehen!
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22. Mai 2010
“KINDERSCHUTZZENTREN” fördern…
Blutschande wird von Kinderschutzentren …
… und deren Vorgangsweisen, weiter gefördert!

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"
Wer  von diesen „KINDERSCHUTZVEREINEN” kann behaupten, dass ein Kind sich wünscht, dass seinem Peiniger nichts passiert? Sondern sich wünscht, dass es nicht mehr in seine Nähe leben muss?
Niemand, weil das Kind, in einer Abhängigkeit und noch im Einschüchterungs- Erpressungsdruck, der Bedrohung durch den Kinderschänder -Vater steht, indem Moment wo es bei so einem Verein vorspricht, oder mit der Mutter oder Tante dort eintrifft. Es hofft, dass man ihm hilft und es befreit wird von den sexuellen Misshandlungen -Gewaltverbrechen durch den Vater, Groß-Stiefvater – Mutter , Tante Schwester, oder Bruder, Onkel.
Das Naheverhältnis ist nach länger ausgeübten sexuellen Gewaltverbrechen nicht mehr für das Kind vorhanden, da es den Peiniger tief im innersten hasst! Es wäre nicht normal, wenn das nicht so wäre!
Wenn ein Kind sich nun nach außen wendet, so sucht es Hilfe und dass Erwachsene nun für es handeln, es vom Peiniger befreien! Und anzeigen gehört, für die spätere Gesundung dazu, die erst im erwachsenen Dasein einsetzen kann!
Das berücksichtigen Kinderschutzzentren vielleicht, aber sie handeln zum Erhalt der Familie und schieben als Grund die Kindopfer vor. ^
Ein Skandal!
Das die betroffenen Kinder dann resignieren, da die Worte des Täters sich damit bestätigen: „Du kannst es erzählen wem du willst, sie werden nicht dir, sondern mir glauben, das betroffene Kind, so erfüllt sieht”, scheint noch nicht in diese Systeme vorgedrungen sein.
Aber lesen Sie selbst hier was die Kinderschutz Philosophie zum Schutz für Kinder in den Familien verfolgt:
Ein Auszug aus der Homepage des Tiroler Kinderschutz Vereins Innsbruck!
Der Verein Kinderschutz Tirol möchte nun auf die besondere Problematik des
- innerfamiliären Missbrauches hinweisen:
- Sowohl die Beratung des „schützenden” Elternteils,
- die Therapie des betroffenen Kindes,
- aber auch die Therapie des missbrauchenden Elternteils sollte idealerweise durch den Kinderschutz abgedeckt werden.
Zur Täterarbeit
Im Kinderschutzbereich sind je nach vorliegender Problematik unterschiedliche Vorgehensweisen angezeigt:
- Es wird zwischen sexuellem Missbrauch
- und körperlicher Gewalt unterschieden.
- Beim sexuellen Missbrauch ist es wichtig, innerfamiliären Missbrauch
- und außerfamiliären Missbrauch zu trennen.
Der Verein Kinderschutz Tirol möchte nun auf die besondere Problematik des innerfamiliären Missbrauches hinweisen:
- Sowohl die Beratung des „schützenden” Elternteils,
- die Therapie des betroffenen Kindes,
- aber auch die Therapie des missbrauchenden Elternteils sollte idealerweise durch den Kinderschutz abgedeckt werden.
Kinderschänder darf man der Öffentlichkeit nicht zeigen, man könnte ja sonst die Kinder vor ihm schützen, oder?
Begründung:
- Im innerfamiliären Kontext spielt die Beziehung zwischen Kind und Täter eine wesentliche Rolle.
Die Kinder spüren die starke Bindung. Nicht zu vernachlässigen ist der Aspekt, dass der Verlust eines nahen Angehörigen zu weiterer Traumatisierung führen könnte.
Der Schutz des Kindes hat oberste Priorität. Es hat sich aber gezeigt, dass die Tatsache, dass der missbrauchende Elternteil sein Problem bearbeitet, für das Kind wichtig und heilsam ist.
- Kinderschutzinterventionen, die ausschließlich am betroffenen Kind oder am nicht-missbrauchenden Elternteil ansetzen, vernachlässigen einen zentralen Aspekt von Kinderschutz:
- viele Täter sind Mehrfachtäter, d.h., sie missbrauchen gleichzeitig oder im Verlauf ihrer “Täterkarriere” mehrere Kinder.
Erfolgreiche Täterarbeit ist somit praktizierter Kinderschutz.
Angesichts der Tatsache, dass viele Täter schon als Jugendliche beginnen, Kinder zu missbrauchen, ist die Entwicklung von weiteren Behandlungskonzepten für jugendliche Täter von herausragender Bedeutung für den Kinderschutz.
Die Täterarbeit bei innerfamiliärem Missbrauch an andere Beratungsstellen zu vergeben ist derzeit deshalb schwierig, weil die Konzepte der Beratungseinrichtungen unterschiedlich sind.
Zukunftsmusik kann die Entwicklung eines neuen Gesamtkonzeptes betreffend die Zusammenarbeit zwischen Kinderschutz und einer Einrichtung außerhalb des Kinderschutzes sein, die Täterarbeit leistet. Erforderlich dazu ist eine gemeinsame Vorgehensweise betreffend Täterarbeit und Vernetzung.
Zur „schnellen” Anzeige:
Der Verein Kinderschutz vertritt die Ansicht, dass eine Meldung an die Jugendwohlfahrt im Bereich des innerfamiliären sexuellen Missbrauches erfolgen muss, eine schnelle polizeiliche Anzeige in diesem Kontext jedoch kontraindiziert ist.
Begründung:
Sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche unterliegen einem Geheimhaltungsdruck. Das zugrunde liegende Problem dabei ist die innerfamiliäre Bindung und die Geschlossenheit des Familiensystems nach außen.
Die MitarbeiterInnen des Kinderschutzes sind darauf angewiesen, Signale beim Kind wahrzunehmen, die auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Die unterschiedlichen sozialen Auffälligkeiten sowie psychischen und psychosomatischen Symptomatiken bei Kindern können im Zusammenhang mit einem Missbrauch stehen, müssen es aber nicht.
Da es kein missbrauchs-spezifisches Symptom gibt, ist eine gewissenhafte Abklärung der vorhandenen Auffälligkeiten notwendig. Sexueller Missbrauch lässt sich beim Vorliegen körperlicher Symptome eher beweisen, wobei eindeutige körperliche Symptome nur in Ausnahmefällen zu finden sind.
Im Verdachtsstadium ist es ein Hauptproblem der Helfer, Zugang zu relevanten Informationen zu finden. Die Täter leugnen in der Regel den Missbrauch, die Kinder zeigen häufig lediglich unspezifische Signale.
Die Intensivierung der Beziehung zum Kind und der Aufbau von tiefem Vertrauen ist ein zentrales Ziel in dieser Phase.
Vage Andeutungen und Informationen vom Kind müssen durch Fakten ergänzt werden und das braucht Zeit. Die Gefahr bei zu schneller Anzeige: es liegen zu wenig Beweise vor.
Was die Arbeit im Kinderschutz zusätzlich erschwert, sind einerseits verzerrte und unklare Berichte von Kindern über den sexuellen Missbrauch z. B. als Folge der Traumatisierung.
Andererseits können Kinder aufgrund der Loyalität zum Täter einen tatsächlichen Missbrauch auch verschweigen.
Das Ende des Aufdeckungsprozesses ist erreicht, wenn kommunizierbare Fakten vom Kind benannt wurden oder aber körperliche Schäden medizinisch nachweisbar sind.
Zur Vernetzung:
Die Vernetzung ist einer der wichtigsten Punkte in der Kinderschutzarbeit. Dafür braucht man Ressourcen und Zeit, denn „in Beziehung kommen” ist nicht nur wichtig beim Verhältnis Helfer – Klient, sondern auch für die Arbeit der beiden wichtigen Systeme des Kinderschutz, dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe.
Quelle: Homepage Tirol Kinderschutzzentrum Innsbruck- 2008- danach wurde nichts mehr ausgewiesen…
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Nach diesem System handeln alle Kinderschutzzentren Österreichs! Alle haben sich erneut im Herbst 2009 gegen eine ANZEIGEPFLICHTÂ ausgesprochen!
Zum SCHUTZ der KINDERSCHÄNDER!
Und fördern so Blutschande in den Familien! Alle verdienen Geld mit Opfern, dem Leid der Kinder und therapieren Kinder die noch gar keine Langzeitschäden erahnen können. Da der natürliche menschliche Urinstinkt bzw. Schutz- Mechanismus die Seele vor weiteren Schmerzen zu bewahren versucht indem dann Kinder aus dem Körper aussteigen, gedanklich!
Aber die Seele ist die Festplatte des Menschen die alles speichert auch das NICHT handeln für ein Kind durch die Kinderschutzentren Re-traumatisiert Kindopfer, wenn dem Tätervater gar nichts passiert, außer einer Scheintherapie!
Kinderschänder sind nicht therapierbar geben seriöse Psychiater noch zu, sie werden immer weniger, da der wirtschaftliche Faktor vorherrscht bei den meisten Psycho-Sanatorien und Psychiatern, von 600 bis 1000.-Euro pro Tag und Klient, denn man nicht missen möchte!
Und so spielen die Systeme „KINDERSCHUTZ” mit denen des TÄTERSCHUTZES GUT ZUSAMMEN und übrig bleiben die zerstörten Kindopfer die man als Psychopaten, geistig krank diskriminiert und als nicht aussagekräftig genug für ein Gericht.
Es wird sehr viel Geld verdient, es sind lukrative Geschäfte, mit dem Leid dieser Kindopfer und das ist eine gesellschaftliche Schande!
Es ist auch erstaunlich was man nicht alles als KINDERSCHUTZ Ihnen als Eltern verkauft wird. Auch hier wird Ihre Leichtgläubigkeit grausam ausgenützt, missbraucht!
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“KINDERSCHUTZ” braucht Geld, Geld, Geld….
“Kinderschutz braucht Geld, auch in Kärnten” Experten fordern Ausweitung der finanziellen Mittel von der Landesregierung. Mehr Fachpersonal und Kinderschutzzentren sind dringend notwendig. Finanzreferent Harald Dobernig will Geld von Tätern holen.

Experten Kinder &Jugendanwältin, Fürsorge, usw...
Foto © Schauer Bei einer Enquete am Donnerstag 20.Mai, zum Thema Schutzmaßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, im Stiftungssaal der Universität Klagenfurt, waren die Forderungen der anwesenden Experten nach mehr finanziellen Mitteln einhellig. “Kinderschutz braucht Geld, auch in Kärnten”, stellte die Kinder – und Jugendanwältin Astrid Liebhauser unmissverständlich klar. “Allein in den letzten Jahren gab es eine 150 prozentige Steigerung der zu bearbeitenden Fälle, die wir mit gleichem Personalstand bewältigen mussten”, bestätigte Christine Gaschler, Leiterin der Jugendwohlfahrt. “Enttabuisierung von sexueller Gewalt bedeutet auch einen vermehrten Bedarf an zusätzlichem Geld.” Universitätsprofessorin Jutta Menschik-Bendele forderte mit Nachdruck: “Es gibt vor allem in Kärnten zu wenig Kinderschutzzentren und Pädagogen.” Dem prompt folgenden Vorschlag von Finanzreferent Harald Dobernig (FPK), die seiner Meinung nach überwiegend wohlhabenden Täter sollten doch Geld in einen Fördertopf zahlen, konnte Caroline List, Richterin am Oberlandesgericht Graz, nur wenig abgewinnen: “Nur von vereinzelten Tätern ist Geld zu holen, geschweige denn Wohlstand vorhanden”. Jürgen Öllinger, evangelischer Pfarrer und selbst Opfer von Übergriffen, kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Haltung der katholischen Kirche in Sachen Jugendarbeit: “In vielen Fällen gab und gibt es keine Konsequenzen.” “Um Taten folgen zu lassen, braucht es Zeit”, verteidigte Jakob Ibounig, Ordinariatskanzler der Diözese Gurk, die langen Reaktionszeiten. ? Innerkirchlich gelte das “Prinzip der persönlichen Verantwortung”, rechtfertigte er das kirchliche Vorgehen. Auch sei die “Aufarbeitung in der Kirche auf dem richtigen Weg.” Klubobmann Kurt Scheuch (FPK) wies während der zweistündigen Diskussion mehrmals auf seinen Antrag im Landtag auf Zwangssterilisation und Veröffentlichung der Daten von Sexualtätern hin. Eine Bearbeitung der geforderten Punkte im Landtag versprach Landtagspräsident Josef Lobnig (FPK). Ob entsprechende Anträge gestellt bzw. umgesetzt werden bleibt abzuwarten. FLORIAN SCHAUER Quelle: www.kleinezeitung.at online 21.05.2010 ———————————————————————————————– Zitat: Forderungen für den „KINDERSCHUTZ” lauten überall nur GELD, Geld, Geld… …wenn es um Kinderschutz geht und man liest, so hört man nur von Geld, Geld, Geld. Jährlich wird jedes einzelne Vereinsprojekt, sowie Fürsorgeamt von Land, Bund, Stadt und Bundesministerium mit je 1 Million Euro gefördert! Das sind 3 bis 4 Millionen Euro! Ich frage mich jedes Mal, was mit dem Geld passiert und  von was hier 150 % Steigerung auszugehen ist, an gemeldeten Fällen von sexuellen Misshandlungen- Gewaltverbrechen an Kindern in diesen Vereinen? Pro Verein 20 Fälle? 45Fälle? 2000.-Fälle im Jahr? Oder wie im Jahr 2005 in N.Ö. 5000 Fälle (100%)- Anzeigen bei Kinderschutzzentren und Fürsorgeämtern und nur (2.16%) 108 Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet? Eine ANZEIGEPFLICHT in Zukunft unumgänglich sein muss!für Kinderschänder fortführen Nicht nur um Geld schreien und den Schutz , da der Erhalt der Familie im Vordergrund dieses Systems steht!
Das ist Kindopfer Ächtung!
Die Politiker wollen sich das Geld von den wohlhabenden Tätern holen? Die werden doch erst gar nicht zur Anzeige gebracht von diesen „KINDERSCHUTZ” -Vereinen, die groß von “KINDERSCHUTZ ” reden, Herr Dobernik! Herr Klubobmann Kurt Scheuch eine Zwangssterilisation ist, rückgängig zu machen, wussten Sie das nicht?
Kinderschänder darf man der Öffentlichkeit nicht zeigen, man könnte ja sonst die Kinder vor ihm schützen, oder?
Einer Veröffentlichung von rechtmäßig verurteilten Kinderschändern kann ich 100% zustimmen, wenn jedermann EINBLICK, da im Internet abrufbar hat! Nur so wäre ein effektiver SCHUTZ für Kinder gegeben, denn nur wenn ich weiß wo eine Gefahr wohnt, wie die Gefahr aussieht, kann Kinder vor ihr schützen.
Das müsste doch allen Menschen die noch ein Herz für Kinder haben einleuchten!
Das nicht die betroffenen Menschen isoliert und geächtet werden sondern endlich die Sexualverbrecher in unserer Gesellschaft! Das Thema Kinderschänder im Schutz der Anonymität wäre vorbei und das Tabu enttabuisiert, da alle ganz offen darüber reden würden, so wie über Alkoholismus, Homosexualität und es würde endlich zum gesellschaftlichen Leben dazu gehören und kein Tabu mehr sein! Den Tätern würde ihr Tätigungsbereich so eingegrenzt werden, dass sie nicht so schnell Gelegenheit dazu mehr bekommen würden. Alleinstehende Frauen können ihren neuen Bekannten im Internet überprüfen und nicht mehr so leicht sich einen Kinderschänder in die Familie holen! Es wäre Prävention, die mit nichts anderem an den bisherigen Maßnahmen getoppt werden kann! ———————————————————————————————— Ein Beispiel aus Kärnten hier: Verein Delfi in Villach meinte zum Tag der offenen Tür April 2010 Anlaufstelle für gebeutelte Seelen Das Kinderschutz-zentrum “Delfi” lädt morgen erstmals zu einer Fachtagung aller Österreichischen Kinderschutzzentren, wo die Nachfrage steigt. DANJA SANTNER Verständnis, Ratschläge und Kontakte, einfach eine sichere und kompetente Anlaufstelle in Krisensituationen – das ist das Kinderschutzzentrum Delfi in Villach. Seit Mai 2006 können sich Kinder, Jugendliche aber auch Eltern und Lehrer an die Therapeuten wenden. “Sie können unsere Hilfsangebote kostenlos, vertraulich und unbürokratisch – auf Wunsch auch anonym – in Anspruch nehmen”, erklärt Irmgard Binter, Leiterin von Delfi in Villach. Sie veranstaltet mit ihren Kollegen aus Wolfsberg ab morgen erstmals eine Fachtagung für Experten aus ganz Österreich, um noch effizienter gegen sexuellen Missbrauch oder andere Gewalt gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft vorgehen zu können. Großer Bedarf “Wir erleben einen enormen Ansturm, der Bedarf ist riesig”, erklärt Binter. Allein im vergangenen Jahr suchten 244 Menschen Hilfe, dabei wurden Gespräche und Therapien im Ausmaß von gut 2100 Stunden geführt. Am häufigsten sei man mit Krisen konfrontiert. “Gerade in der Pubertät kommen viele Jugendliche nicht mit Eltern oder ihrem Umfeld klar”, erklärt Binter. Da setzt Delfi an, lädt zum Erstgespräch und erarbeitet einen Unterstützungsplan. “Bei Bedarf vermitteln und vernetzen wir uns mit anderen Beratungsstellen – natürlich immer in Absprache mit unseren Klienten”. Außerdem erkennt Binter am Standort Villach einen weiteren, deutlichen Trend:
“Der Brennpunkt sexueller Missbrauch kommt immer stärker vor.
Wohl nicht, weil die Anzahl gestiegen, sondern die Bereitschaft und die Sensibilität zum Hinschauen Gott sei Dank größer geworden ist!” Scheidungs- und Trennungsängste liegen ebenfalls an vorderster Stelle bei den Belastungen für die Jugendlichen. Quelle: Google “Kinderschutz” ———————————————————————————————— Für Prozessbegleitung bekommen diese Vereine extra! letzte Zahlen von 2008 Tiroler Kinderchutzzentrum… Jahresbericht Tirol Der Tiroler Kinderschutz kann wieder Prozessbegleitungen anbieten. Das Justizministerium hat weitere 13.000 Euro genehmigt. Die Erleichterung in der Tiroler … ——————————————————————————————— Zum Überblick für Sie liebe Leser, was hier an Fällen, bzw. Zahlen in 4 Jahren  präsentiert werden der Öffentlichkeit, für die Subventionen von Land, Bund, Stadt, Justiz und BSM wo o. schon angeführt…. ———————————————————————————————- Es ist doch schön, wenn doch für die Kinderschänder Vereine wieder grünes Licht gegeben wurde, oder? Die Ex-Kindopfer sind uns doch ganz Scheiß egal, oder? Ganz erfreut war der Männerverein -Wien… —————————————————————- Der Schutz für Kinder kann nur funktionieren sagte Star Psychiater Max Friedrich beim runden Tisch, wenn es viel Geld , Geld, Geld gibt…. Zum Schutz für Kinder… —————————————————————–
Ratloses BKA -SOKO -Julia Kührer
Fall Kührer: „Wir wissen nicht, wonach wir suchen”
20. Mai 2010 | 08:27 | wien | apa |

Julia Kührer...lebt sie noch? Ist sie irgendwo gefangen?
Zurück an den Start heißt es für die Ermittler des Bundeskriminalamts (BK) nach der Enthaftung dreier Verdächtiger im Fall der seit Juni 2006 abgängigen Niederösterreicherin Julia Kührer. Kriminalist Ernst Geiger bekennt: “Wir wissen bis jetzt nicht, wonach wir suchen.”
apa wien Die damals 16-jährige Julia Kührer wurde zuletzt am 27. Juni 2006 beim Aussteigen aus einem Linienbus von Horn kommend auf dem Hauptplatz ihrer Heimatgemeinde Pulkau gesehen. Seither wird nach ihr gesucht. Am 20. Jänner dieses Jahres haben Cold Case-Ermittler des Bundeskriminalamtes den Fall vom bisher federführenden Landeskriminalamt Niederösterreich übernommen. Das Landeskriminalamt habe keine Fehler gemacht, mit Ausnahme des Umstandes, dass der Fall nicht gelöst worden sei, sagte Geiger, Leiter der Abteilung Ermittlungen, Allgemeine und Organisierte Kriminalität im BK , am Mittwochabend vor Journalisten.
„Suchen wir einen Mörder?
Wenn ja, was für ein Mordfall ist es? Eine Beziehungstat? Ein Sexualdelikt? Handelt es sich um einen Drogentod?
War es ein Unfall mit Beseitigung der Leiche? Oder war es ein Abhauen?” umriss Geiger die Fragen, die sich vor den Ermittlern auftun.
Seit 20. Jänner wurden 58 Zeugen durchschnittlich sechs Stunden befragt, 207 Hinweisen nachgegangen.
Die Festnahme der drei 21, 26 und 27 Jahre alten Verdächtigen hatte mit der These des Drogenmissbrauchs zu tun.
„Da hätte vieles gut gepasst”, so der Kriminalist.
Sie hätte die Jugendlichen getroffen, sei mit diesen weggefahren, sie hätten Drogen konsumiert, „und dann ist was passiert”.
Der Schönheitsfehler: „Es gibt nichts, was dies erhärtet hätte.”
© SN/SW
Quelle: www.salzburg.com -online 22.05.2010
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Zitat:
Man muss schon sagen, tolle Polizeiarbeit, Profilier und Geiger einer der gepriesensten Kriminalisten, der vor ein paar Jahren auch in schlechten Schlagzeilen stand aber rehabilitiert ist.
Gute BKA -Leute raus gemobbt  wurden schon beim Fall Kampusch, dass darf man auch nicht vergessen und dass dieser Fall genauso wenig geklärt ist! Das BKA konnte keine dieser Fragen die der Fall Kampusch offen lässt beantworten! Die Staatsanwaltschaft Wien hat hier  bestimmt gute Gründe warum der Fall Priklopil ungeklärt blieb!
Der Fall Kührer ist ebenfalls ein mit Verzögerungstaktiken verschleppter Fall! Der vieles offen lässt wie man offen einsieht! Wagt man sich nicht näher ran an die wirklichen Täter?
Warum hätte man es lieber ganz leicht, im Drogen Milieu die Schuldigen  zu finden und ja nicht in anderen wohlgesitteten Kreisen zu suchen.
Im Tagebuch steht nichts von Drogen so der Sozialforscher Dr. Rainer König Hollerwöger! Kann nicht ein anderer das Mädchen schon lange beobachtet haben und es so wie andere Fälle es schon aufzeigten irgendwo eingesperrt für sich benutzt? Wir haben viele Fritzltypen und Proklopils, weil wir eine sehr kranke Gesellschaft haben.
Im Tagebuch steht nichts von einer Frau die sie liebt! Also mit welchen Begründungen das heißt Annahmen ging man hier als BK- Experten aus? Nur weil man im Internet herausfand die Frau wäre Bi, war das ein, Â der Grund die drei zu verhaften? Ein wenig zu dünn, das stellte sich ja schnell heraus.
Und vor allem es gab einen Toten und zwar einen ganz unschuldigen Hund!
Warum brauchte man 3 ¾ Jahre um überhaupt etwas in diesem Falle noch zu tun ist meine Frage? Berufsblindheit und Schutz für eventuelle Verdächtige in feineren Kreisen sind schlechte Berater, will man einen Fall zu lösen!
Und nun sind die BK-Experten wieder dort wo andere 2006 standen, ganz am Anfang, ein Skandal würde ich sagen.
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19. Mai 2010
Jörg Tauss gibt Besitz zu….
Beim Tauss-Prozess entsteht eine Horrorszenerie
Kinderpornografie
Von Miriam Hollstein 18. Mai 2010, 18:32 Uhr
Der frühere SPD-Politiker Jörg Tauss bestätigt vor Gericht den Besitz von Kinderpornos. Aber er will nur “ermittelt” haben, weil er dem Bundeskriminalamt beweisen wollte, wie das Material tatsächlich gehandelt wird.
Auftakt eines Prozesses, in dem eine Abscheulichkeit nach der anderen zutage kommt.

Der Angeklagte Tauss in der Mitte,seiner Rechtsanwälte...
Foto: dpa
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (Mitte) zusammen mit seinen Anwälten Jan Mönikes (rechts) und Michael Rosenthal im Sitzungssaal des Karlsruher Landgerichts
Ex-SPD-Politiker unter Verdacht
Anderthalb Stunden braucht die Staatsanwältin, bis sie die Anklage verlesen hat. 90 Minuten, in denen sie mit nüchterner Stimme eine Abscheulichkeit nach der anderen auflistet.
Etwa diese: „28. Dezember 2008, empfangen per MMS um 8.25 Uhr. Bilddatei.
Oralverkehr eines Erwachsenen mit einem unbekleideten, etwa acht- bis zehnjährigen Jungen.”
Es ist eine Horrorszenerie, die so im Verhandlungssaal des Landgerichts Karlsruhe entsteht. Eine Welt, in der Erwachsene Kinder dazu zwingen, vor der Kamera sexuelle Handlungen an sich und anderen Kinder vorzunehmen. Oder in der sie sie gleich selbst missbrauchen. Es ist das Material, das die Ermittler fanden, als sie am 5. März 2009 die Berliner Wohnung des damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss durchsuchten.
Das meiste war auf seinem Mobiltelefon gespeichert; in einem Koffer fanden sich zusätzlich drei Video-DVDs mit teils kinderpornografischem Inhalt, in einem Sommerjackett eine CD.
Seit gestern steht der 56-Jährige in Karlsruhe vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in insgesamt 102 Fällen überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien „erlangt, weitergegeben und besessen zu haben”.
Es ist nicht der Angeklagte selbst, sondern einer seiner Anwälte, der sich zu Wort meldet, als die Anklage verlesen ist. Strafverteidiger Michael Rosenthal weiß um die Wirkung des Vorgetragenen. Kinderpornografie ist ein abstraktes Wort. Ein sechsjähriges Kind, das von einem Erwachsenen penetriert wird, nicht.
Rosenthal zeichnet von seinem Mandanten das Bild eines Mannes, der sich seit den 90er-Jahren beruflich mit dem Internet beschäftigt hat: „Der Herr Tauss war der, der sich auskannte.” Ein Mann, der just in dem Moment „mundtot” gemacht wurde, als er am lautesten gegen das „Zugangserschwerungsgesetz” wetterte.
Das ursprünglich von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Gesetz zielte darauf ab, Kinderpornografie im Internet durch technische Sperren zu blockieren. Es war auch unter Experten heftig umstritten. Er wolle nicht den Verschwörungstheorien frönen, sagt der Rosenthal. Aber es sei schon „merkwürdig”, wie mit Tauss umgegangen worden sei.
In der Tat wirft der Fall Tauss viele Fragen auf. Etwa die, wer die Medien noch vor Beginn der Durchsuchung von Tauss’ Wohnung und Büro über die Aktion informierte. Oder die, warum der Zeitpunkt der Anklageerhebung so gewählt war, dass die Immunität des Abgeordneten aufgehoben werden musste. Nur wenige Wochen später wäre er ohnehin aus dem Bundestag ausgeschieden.
Aber diese Fragen ändern nichts am Tatbestand. Er sei unschuldig, hatte Tauss immer gesagt. Er habe sich von der Exekutive, allen voran vom Bundeskriminalamt, beim Thema Kinderpornografie falsch informiert gefühlt und beweisen wollen, dass das Material anders als übers Internet vertrieben wird.
Deswegen habe er recherchiert, ausschließlich zu dienstlichen Zwecken. Dazu habe er sich als Abgeordneter berechtigt gesehen, behauptet Tauss und machte damit eine Ausnahme im Gesetzbuch für sich geltend, wonach Strafbarkeit ausscheide, wenn Besitz und Verbreitung ausschließlich zur Erfüllung beruflicher Pflichten dienen.
Vor Gericht bekräftigt Tauss diese Haltung. Und er erzählt, dass er öfter von Abgeordneten angesprochen wurde, die von ihm als Experten mehr über dieses Thema erfahren wollten. Auf Nachfrage der Staatsanwältin fällt ihm indes nur die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin Anke Fuchs ein.
Müde wirkt der ehemals so wortgewaltige Politiker, der im Juni 2009 von der SPD zur Piratenpartei wechselte. Als der Vorsitzende Richter Udo Scholl nach seinem Beruf fragt, antwortet Tauss: „Ehemaliger Abgeordneter, der auf das Ende dieses Prozesses wartet.”
Der besonnen und freundlich wirkende Scholl wird entscheiden müssen, ob sich hier einer nur unendlich naiv als Privatdetektiv gerierte oder versuchte, seine kriminellen sexuellen Neigungen mit der einzig möglichen Ausrede zu vertuschen.
Experten wie der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Mathé bezweifeln, dass Tauss mit seiner Argumentation erfolgreich sein wird. Die Ausnahmeregelung, auf die er sich beruft, beziehe sich auf „klar abgrenzbare Tätigkeiten” im Rahmen „konkreter Projekte”, sagte Mathé WELT ONLINE. Dies sei jedoch hier nicht der Fall.
Mit einem Urteil wird am 28. Mai gerechnet.
Quelle: www.diewelt.de -onlone 18.05.2010
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2.Prozesstag 20.05.2010:
Prozess gegen Tauss: Immer neue Aussagen
Hat Jörg Tauss den Ermittlern zunächst nicht die Wahrheit gesagt? Dieser Eindruck drängte sich am zweiten Prozesstag gegen den früheren SPD-Politiker auf.
Um sich Kinderpornos zu verschaffen, hat Jörg Tauss den Namen seines langjährigen Mitarbeiters in der SPD-Fraktion benutzt und ihn dadurch einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Dies ergab der zweite Prozesstag gegen den früheren Bundestagsabgeordneten.
Der Parlamentsreferent Johannes K. sagte am Donnerstag vor dem Karlsruher Landgericht aus, er habe davon zunächst nichts gewusst.
„Wir hatten ein offenes, vertrauensvolles Verhältnis“, sagte der Zeuge, der vor 15 Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Tauss’ Büro angefangen hatte. Er widersprach Tauss jedoch, der gesagt hatte, es sei im Bundestag bekannt gewesen, dass er als Internetexperte seinen Politikerkollegen auch Kinderpornografie zu Studienzwecken bereitgestellt habe. „Mir war nichts bekannt.“
Tauss ist angeklagt, Kinderpornos besessen und via Mobiltelefon weitergegeben zu haben. Er rechtfertigt sich damit, er habe in der Szene recherchiert, um Erkenntnisse für seine politische Arbeit zu gewinnen. Am Donnerstag berichtete zudem der leitende Ermittler Günther H. dem Gericht von offenbar zunächst falschen Angaben des Verdächtigen, als er Tauss nach einem Handy mit Bilddateien fragte. Tauss habe gesagt, das Telefon sei bei seinem Neffen in Tübingen. Die Ermittler prüften die Angaben – erfolglos. Stattdessen tauchte das gesuchte Handy in Tauss’ Berliner Wohnung auf. Der Politiker habe dann erklärt, er habe das Handy „aus einem Mietwagen gekramt“.
Die Polizei kam Tauss auf die Spur, als sie die Wohnung eines Bremerhavener Lagerarbeiters durchsuchte, der mit Kinderpornos handelte. Bei ihm entdeckte die Polizei einen von Tauss handgeschriebenen Zettel, darauf dessen Berliner Anschrift. Allerdings hatte er den Nachnamen seines Fraktionsmitarbeiters angegeben, der die Wohnung in Berlin-Mitte gemietet hatte, in der später Tauss wohnte. Der Name von Johannes K. stand noch am Briefkasten. Dorthin ließ Tauss sich Kinderporno-DVDs schicken.
„Ich war sehr skeptisch, als wir mit den Ermittlungen begannen“, schilderte der Kripobeamte Günther H. die Lage vor den Durchsuchungen. Er wohne im Wahlkreis von Tauss und sei in der Landespolizeidirektion zuständig für prominentere Verdächtige. „Wenn ein Ruf einmal geschädigt ist, kann man das nicht wiedergutmachen“, sagte H. Die Ermittler hatten allerdings 27 Kontakte mit dem Bremerhavener Verdächtigen von Tauss’ Handy aus gezählt, meist unmittelbar vor oder während der Sitzungswochen in Berlin. Als Tauss den Zettel sah, habe er gesagt, es sei ihm „unerklärlich“, wie er nach Bremerhaven gelangt sei. Er habe ihn „für Warensendungen“ geschrieben. SPD-Fraktionsjustiziar Klaus Uwe Benneter habe sich daraufhin an Tauss gewandt: „Jörg, ich glaube, du solltest jetzt nichts mehr sagen.“
Die Polizisten fanden später schwule Stadtführer und Homo-Pornoliteratur in Tauss’ Wohnung. Unter dem Bett lag ein Koffer mit homosexueller Pornografie, die angesichts des Alters der Darsteller „grenzwertig“ gewesen sei, sagte der Beamte. Das Handy mit den strafbaren Dateien war jedoch in einem Reisekoffer verwahrt. Tauss sagte dazu, er habe mit dem Material Vertrauen in der Szene erweben wollen.
Quelle: www.tagesspiegel.de -online 22.05.2010
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Nur zu Forschungszwecken, versichert Tauss immer wieder? So viele, teils gut versteckte Gräuel Verbrechensbeweise an Buben und auch in der Privatwohung zu finden waren….
Piraten-Mitglied Tausss Datenmenge…
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18. Mai 2010
Piratenparteizugpferd Jörg Tauss…
Kinderpornografie
Tauss fühlt sich vorverurteilt
Renate Allgöwer, veröffentlicht am 16.05.2010

Tauss als Zugpferd für die PIRATENPARTEI De. ...
Der frühere Karlsruher SPD-Abgeordnete Jörg Tauss sagt, er habe auf eigene Faust den “stinkenden Schweinestall Kinderpornografie” ausmisten wollen. Foto: dpa
Karlsruhe - Es ist still geworden um Jörg Tauss, der im Bundestag und außerhalb des Parlaments so gerne laute Reden führte. Seinen Verteidigern ist die Ruhe gerade recht. Jan Mönikes, einem der beiden Rechtsvertreter von Tauss, kann es gar nicht ruhig genug sein. “Aus dem Fall ist die Luft raus”, sagt der Jurist, “und wir werden sie nicht wieder reinpumpen.”
Siehe auch
Kinderporno-Besitz Prozess gegen Tauss beginnt im Mai »
Ob die Luft wirklich raus ist, wird der Prozess zeigen.
Am kommenden Dienstag beginnt die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe. Dann muss sich der langjährige Abgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Fünf Tage hat die Zweite Große Strafkammer für die Verhandlung reserviert, ob das Zeitbudget ganz ausgeschöpft und der Fall Tauss ganz von vorn aufgerollt wird, bleibt dem Gericht überlassen.
Die Anklage der von Tauss und seinen Anwälten heftig gerügten Staatsanwaltschaft haben die Richter in allen Punkten zugelassen. Danach besteht gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten der hinreichende Verdacht, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen zumeist kinderpornografische aber auch jugendpornografische Dateien “erlangt, weitergegeben und besessen zu haben”.
Tauss hat der Staatsanwaltschaft zufolge 228 Bild- und Videodateien auf seinem Mobiltelefon gespeichert. In sechs Fällen habe er per Handy Dateien an andere Personen übersandt.
Bei der Durchsuchung seiner Berliner Wohnung im März wurden außerdem drei DVDs mit zehn Videodateien sichergestellt. Laut Strafgesetzbuch wird die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Schriften mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Tauss soll Dateien erlangt, weitergegeben und besessen haben
Die Staatsanwaltschaft misst dem Fall eine besondere Bedeutung zu, “die insbesondere aus der hervorgehobenen Stellung von Tauss und dem großen Interesse der Medien und der Öffentlichkeit resultiert”. Deshalb sei Anklage erhoben worden.
Die Verteidigung von Jörg Tauss hält dagegen, die Staatsanwaltschaft habe selbst das Interesse geschürt. Sie betrachtet es als regelrechten Skandal, wie aktiv die Staatsanwaltschaft die Medien informiert habe. Solche Fälle würden üblicherweise durch Strafbefehl erledigt. “Der Prozess”, erwartet der Anwalt Jan Mönikes, “wird auch nachträglich nicht das mediale Feuerwerk rechtfertigen, das die Staatsanwaltschaft meinte abbrennen zu müssen”. Ob sich diese Hoffnung der Verteidigung erfüllt, wird die Verhandlung zeigen.
Kinderpornografie
Tauss fühlt sich vorverurteilt
Renate Allgöwer, veröffentlicht am 16.05.2010
Zu beweisen gibt es nichts. Den Besitz der Dateien hat Tauss nie bestritten. Der 56-jährige Gewerkschafter, der 38 Jahre lang Mitglied der Sozialdemokraten und 15 Jahre Bundestagsabgeordneter war, erklärt, er habe die Dateien für Recherchen benötigt, um als Abgeordneter politisch und gesetzgeberisch gegen Kinderpornografie vorgehen zu können. Die Staatsanwälte nahmen ihm diese Begründung aber nicht ab. Die polizeilichen Ermittlungen hätten keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Behauptung gegeben, heißt es in der Mitteilung zur Anklageerhebung. Nach Einschätzung der Behörde sprechen vielmehr gewichtige Gründe gegen die Erklärung des Abgeordneten. Die Staatsanwaltschaft hält sie für widerlegt.
Was darf ein Abgeordneter?
Der Angeklagte hält unverändert daran fest. Im Prozess wird es auch um die Frage gehen, was ein Abgeordneter darf und was nicht. Für den als eigensinnig bekannten Politiker ist es keine Frage, dass Parlamentarier sich ein eigenes Bild machen müssen. “Ich glaube, es ist der Job eines Abgeordneten, sich nicht darauf zu verlassen, was andere sagen”, sagte der einstige Generalsekretär der baden-württembergischen SPD.
Wenn er wirklich ermittelt hätte, hätte er wenigstens andere einweihen müssen – zu seiner eigenen Sicherheit, sagen Wohlmeinende. Das tat Tauss ab. Zu gerne hätte er ganz alleine den wie er sagt “stinkenden Schweinestall” Kinderpornografie ausgemistet. Stets hat der Verdächtigte beklagt, man habe ihn schon lange vor dem eigentlichen Prozess vorverurteilt.
Die Spitze der baden-württembergischen SPD hat ihn im Frühjahr 2009, als die Vorwürfe bekannt wurden, gedrängt, nicht erneut für den Bundestag zu kandidieren. Das wertete Jörg Tauss als Mobbing. Der Internetpionier der Sozialdemokraten trat aus seiner Partei aus und wechselte zur Piratenpartei.
Weitere Verhandlungstage sind am 20., 21., 27. und 28. Mai terminiert.
Quelle: www.stuttgarterzeitung.de -online 16.05.2010
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Jörg Tauss hat ehrlich aufgeklärt, dass er ohne eigenes Szenemässiges Material von den Kinderschänderkollegen nichts bekommt!
Es funktioniert nur so: “Gibst du mir, gebe ich dir!” Sonst ist hier nichts zu holen! Und es ist niemandem anzuraten das auf eigene Faust zu riskieren!
Jörg Tauss könnte bis zu 2 Jahren Haft drohen die jedoch bedingt ausgesprochen werden wird, da erstmalig!
Wenn Sie illegal Musik, oder einen Film downloaden ist das Strafmaß bis zu 3 Jahren! Nur zum Vergleich…
Piratenpartei Jörg Tauss…
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Kinder zum Sex gezwungen? Neue Zeugen…
Kinder zum Sex gezwungen… Neue Zeugen!
Video dazu:
Kinder zum Sex gezwungen? Neue Zeugen
(12:36)
Das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen neuerlich aufgenommen:
In den 90er Jahren sollen Kinder aus einem Wiener Heim für Sex an betuchte Bürger vermittelt worden sein.
Im Zentrum des Verdachts stehen ein Heimleiter und ein Wiener Unternehmer.
Kinderschänder darf man der Öffentlichkeit nicht zeigen, man könnte ja sonst die Kinder vor ihm schützen, oder?
Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Vor Gericht standen sie schon 2001 und 2003.
Damals wurden sie im Zweifel freigesprochen.
Im Zuge der aktuellen Missbrauchsdebatte haben sich jetzt aber neue Zeugen gemeldet. Heute junge Männer, seien sie damals, als Buben mit Aussicht auf Taschengeld gelockt worden, für eine Firma Putzdienste zu leisten.
In den Wohnungen seien sie dann aber missbraucht worden. „Mehrere Männer haben mich abwechselnd vergewaltigt.
Dann waren meine zwei Freunde dran.
Am Ende habe sie uns geschlagen und gedroht, falls wir jemals darüber sprechen, würden wir sterben”, so ein angebliches Opfer im THEMA-Interview.
Demgegenüber meint der beschuldigte Unternehmer:
„Es ist unglaublich, dass die Medien und die Justiz einem Psychopathen so viel Vertrauen schenken. Er versucht seit einem Jahrzehnt, mich zu vernichten.”
Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwältin und schon damals mit dem Fall befasst, meint: „Für mich waren die Zeugenaussagen der Jugendlichen sehr glaubhaft, ich bin froh dass der Fall neu aufgerollt wird.”
Quelle: www.orf.at -online 17.05.2010
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Zitat:
Ich kann mir nur ganz sicher sein als Kinderschänder, wenn ich viele erpressbare Mittäter habe, aus den Bereichen Justiz, Politik, wenn auch Polizei, Richter, Staatanwälte zu den Sexverbrecher- Kunden ich als Anbieter, zählen kann!
Nur dann kann man solche große Sprüche klopfen, Opfer als Psychopathen bezeichnen usw. Ihre Glaubwürdigkeit im Vorfeld zu schwächen. Aber dass sich mehrere Kindopfer das alles ausgedacht haben sollen ist schon schwerer zu widerlegen!
Es kommt natürlich auf den Richter und Staatsanwalt darauf an, welche Deals man mit den Kinderschänder Rechtsanwälten macht.Diese mutmaßliche Kinderschänder- Ring- Betreiber und Kinder- Händler haben sehr viel Geld da sie ja die Filmmaterialien inzwischen bestimmt Gewinn bringend im Internet laufen haben… (Auf einem ausländischen Server versteht sich, diesen auszuforschen unmöglich ist bei der täglichen Datenflut!) Sich Gutachter usw. für Gegengutachten kaufen können wo sie die Opfer begutachten lassen usw…
Das neue Prozessgesetz fördert gerade diese Methoden von Deals zwischen Angeklagten und Staatsnwälten!
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Die Justiz macht Kuhhandel mit den Verbrechernbzw. deren Rechtsanwälten und lässt die Verbrechensopfer und die Geschädigten als die Blöden dastehen!
Deals als Kuhhandel in der Justiz…
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16. Mai 2010
Skandal “Nobelheim” in Wien…
Ich wurde von Rechtsanwältin Dr. Maria Windhager im Namen des August Aichhorn Hauses
…alle Texte über diesen Kinderheimskandalfall zu entfernen und dem kam ich somit nach!
Reisinger
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15. Mai 2010
Neues Opfer von Polanski…
Schauspielerin Charlotte Lewis (42) klagt an
Neue Sex-Vorwürfe gegen Roman Polanski
Der Regisseur soll sie als
16-Jährige missbraucht haben

Das zweite Opfer klagt Poalnski an...
Die britische Schauspielerin Charlotte Lewis (42, li.) wirft Roman Polanski vor, sie im Alter von 16 Jahren sexuell missbraucht zu haben
Foto: dpa
15.05.2010 – 00:21 UHR
Claudia Haj Ali
Neuer Schlag für Starregisseur Roman Polanski (76).
Am Freitag Nachmittag hielt die
Promi-Anwältin Gloria Allred
in Los Angeles eine Pressekonferenz mit einem angeblich neuen Sex-Opfer Polanskis ab.

Wer das Gesetz bricht, kann keine Unterstützung erwarten...
Keine Unterstützung
für Roman Polanski
Foto: dpa
Es handelt sich um die britische Schauspielerin Charlotte Lewis (42). Sie wirft ihm vor, sie im Alter von 16 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Lewis: „Er hat es auf die schrecklichste Weise getan, als ich gerade 16 Jahre alt war. Er hat sich mir aufgezwungen. Ich will Gerechtigkeit.”
Die Anwältin Allred gab bekannt, dass sie sich mit der Los Angeles Polizei und dem Staatsanwalt getroffen habe. Allred: “Ich habe ihnen Informationen darüber gegeben, was meine Klienten erleiden mußte.”
Die schöne Lewis gab nur eine kurze Erklärung ab: „Ich bin hervorgetreten, weil Polanskis Anwälte die Vergewaltigung als isolierten Fall bezeichnen. Das ist nicht wahr.” Nachdem Polanski aus den USA geflüchtet sei und den Film „Pirates” gedreht habe, habe er sie 1982 in seiner Pariser Wohnung missbraucht. Lewis erklärte, sie sei auf eigene Kosten von England in die USA gereist, weil sie wolle, dass er das kriege, was er verdiene.
Allred fügte hinzu: „Meine Klientin ist bereit, unter Eid auszusagen, wenn es notwendig ist.” Lewis hätte Angst gehabt, sich nach dem Missbrauch an die Polizei zu wenden. „Das ist oft bei Sexual-Opfern der Fall”, so Allred. Doch sie hoffe, dass durch Charlotte Lewis Erklärung, andere mögliche Opfer hervortreten.
Roman Polanski hat über seinen französischen Anwalt die jüngsten Missbrauchsvorwürfe empört zurückgewiesen. „Er betrachtet dies als eine reine Lüge”, sagte der Anwalt Georges Kiejmanam Samstag dem Sender Europe 1 nach einem Telefonat mit Polanski.
„Die Tatsache, dass die Frau nach 26 Jahren plötzlich ihre Erinnerung wiedergefunden haben soll, scheint höchst verwunderlich”, sagte er. Es sehe eher nach einem Erpressungsversuch aus. Wenn man ihn ernst nehmen würde, müsste man wegen Rufschädigung vor Gericht ziehen, fügte er hinzu.
Polanski wurde am 26. September 2009 am Flughafen in Zürich verhaftet und steht derzeit im schweizerischen Gstaad, in seinem Chalet, unter Hausarrest. Grund: Polanski soll 1977 in den USA ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben. Der Regisseur erreichte damals eine Vereinbarung im US-Strafprozess, bekannte sich schuldig. Als der Richter jedoch sagte, er würde die Vereinbarung nicht einhalten, floh Polanski aus den Staaten nach Frankreich.
Jetzt fordern die USA seine Auslieferung. Laut Internetdienst Radar Online drohen Polanski zwei Jahre Haft.
Quelle:Bild.de – online 15.05.2010
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