27. Juni 2010

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Zahlungen der kath.Kirche an…

die Opfer von Sexverbrechern der kath. Kirche und Gewaltsadisten….

Klasnic stellt Missbrauch-Entschädigungsmodell vor

25.06.2010 um 16:01 Uhr

Klassnikkommission

Klassnikkommission

Foto © APA

Die von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzte Opferanwaltschaft zu den Missbrauchsfällen in der Kirche hat am Freitag ihr Modell für Entschädigungszahlungen vorgestellt. Dabei soll es Abgeltungen von 5.000 Euro bei leichten Fällen, bis zu 25.000 bei schweren geben, hieß es nach einer Sitzung der Kommission unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic.

Die Opferanwaltschaft geht davon aus, dass die Kirche die Summen aus ihrer dafür angekündigten Stiftung begleichen werde. Bei den Summen orientiere man sich an der Judikatur der vergangenen Jahre, wobei die Kommission beschlossen hat, dass die freiwillige Entschädigungsleistung der katholischen Kirche über den durchschnittlichen staatlichen Sätzen liegen soll. 5.000 Euro sind für leichte Fälle “ohne überschießende Gewaltanwendung” vorgesehen, 15.000 Euro für mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum hinweg oder eine “geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung”.

Opfern von “über mehrere Jahre hinweg fortgesetztem Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen” stehen laut Klasnic-Kommission 25.000 Euro zu. In “besonders extremen Einzelfällen” will man aber auch diese Grenze überschreiten. Klasnic betonte, dass die Summen zusätzlich zu den Therapiekosten erstattet werden sollen.

Bereits “etwas mehr als 200″ Betroffene würden derzeit von der Opferschutzanwaltschaft betreut, berichtete die Vorsitzende Waltraud Klasnic.

Die einzige Methode die kath.Kirche zum Umdenken zu zwingen...

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Die Plattform “Betroffene Kirchlicher Gewalt” lehnt die von der Opferschutzanwaltschaft vorgeschlagenen Entschädigungssummen jedoch “postwendend ab” und sieht stattdessen eine “neuerliche Beleidigung der Betroffenen”.

Im Gegensatz zur Kommission unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic ist man dort der Meinung, die angebotenen Summen seien keinesfalls großzügiger als in der gerichtlichen Praxis, hieß es am Freitag gegenüber der APA.

Quelle: www.kleinezeitung.at -online 26.06.2010

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