17. Juli 2010
Kath.Kirche und die Erneuerung…
Vatikan verschärft Strafnormen für Missbrauch
Sexuelle Straftaten werden künftig in der Kirche schärfer verfolgt. Die Verjährungsfrist wurde von zehn auf 20 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit angehoben.

"Er zog uns die Kutte drüber und dann hatten wir das große G.... schon im Mund..." So die Aussage eines Opfers...
Zeichnung & TEXT © reisinger h.
Der Vatikan hat die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und erweitert. Die am Donnerstag veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen laut einem Kathpress-Bericht eine umfassendere Verfolgung einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch, die bisher zehn Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers betrug, beträgt nun 20 Jahre. Eine vollständige Aufhebung der Frist ist auf Antrag weiterhin möglich.
Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie und der sexuelle Missbrauch von geistig Behinderten fallen nun unter die neuen “Normae de gravioribus delictis” (Normen über schwerwiegendere Delikte). Für die Missbrauchsfälle sind beschleunigte Gerichtsverfahren vorgesehen. Die Römische Glaubenskongregation wird durch die neuen Normen für viele Verfahren als oberster Kirchengerichtshof mit erweiterten Zuständigkeiten formal bestätigt.
Transparenz, Klarheit und Rechtssicherheit
Mit den Normen veröffentlicht der Vatikan erstmals vollständig die Bestimmungen für die Vorgehensweise der Glaubenskongregation in Missbrauchsfällen. Diese beruhte bisher zum Teil auf unveröffentlichten päpstlichen Vollmachten und internen Regeln.
Die schon bestehenden Normen sind in einigen Punkten verändert und präzisiert worden, entsprechen nach Vatikanangaben insgesamt jedoch weitgehend der schon bisher geübten Praxis.
Durch die Publikation wolle man die bisherige Vorgehensweise der Glaubenskongregation gesetzlich verankern und öffentlich machen,
- um Transparenz,
- Klarheit und
- Rechtssicherheit zu schaffen, heißt es im Vatikan.
Es habe in manchen Teilen der Kirche Unklarheit über die korrekte Auslegung der geltenden Vorschriften zur Verfolgung sexuellen Missbrauchs gegeben.
- Diese solle durch die vollständige Veröffentlichung, Zusammenfassung und Präzisierung der Normen beseitigt werden.
Regeln über Entlassung von Priestern
- So sind Besitz,
- Erwerb und
- Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen unter 14 Jahren sowie sexueller Missbrauch von Personen, “deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt” ist,
jetzt erstmals ausdrücklich als Straftatbestände unter den “schwerwiegenderen Vergehen gegen die Sitten” aufgeführt. Zuvor wurden diese Delikte zwar geahndet, waren jedoch in dieser Kategorie nicht als eigene Straftatbestände benannt.
- Auch für die zügige Entlassung eines Priesters aus dem Klerikerstand schreiben die neuen Regeln die bisherige Praxis der Glaubenskongregation erstmals gesetzlich fest.
- Demnach kann die Vatikan-Behörde diese schwerste Strafe des Kirchenrechts auch ohne Gerichtsverfahren auf dem Verwaltungsweg verhängen.
Zudem kann ein Missbrauchsfall auch direkt dem Papst vorgelegt werden, der einen Priester ebenfalls ohne Gerichtsverfahren von dessen Vollmachten entheben kann.
Die neuen Normen beziehen sich nicht nur auf Missbrauchsfälle, sondern betreffen auch schwerwiegende Straftaten gegen Glauben und Sakramente.
Die Glaubenskongregation ist seit dem päpstlichen Erlass “Sacramentorum sanctitatis tutela” vom 30. April 2001 für die Untersuchung von Missbrauchsfällen zuständig.
Die näheren Bestimmungen zur Vorgehensweise waren bisher nur in Grundzügen veröffentlicht. Diese hatte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI., im Schreiben “De delictis gravioribus” vom 18. Mai Jahr 2001 den Bischöfen der Weltkirche dargelegt.
Für Verstöße waren seinerzeit schon die schwersten kirchlichen Disziplinarstrafen vorgesehen.
Im November 2002 erteilte der damalige Papst Johannes Paul II. die Vollmacht, in begründeten Einzelfällen von der Verjährungsfrist abzusehen, um auch länger zurückliegende Fälle behandeln zu können.
Im April dieses Jahres veröffentlichte der Vatikan zudem eine “Verständnishilfe” zur Vorgehensweise der Glaubenskongregation bei Fällen sexuellen Missbrauchs.
Quelle: www.kleinezeitung.at - online 16.07.2010
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Zitat:
Wenn man sich diesen Text der Glaubenskongregation ganz gut durchgeht und auf der Zunge zergehen lässt, so heißt es so wie es bisher war, dass die kath. Kirche die erst Institution ist die für sexuelle Misshandlungs- Gewaltfällen an Kindern nach wie vor selbst entscheidet, ob Fälle an die Öffentlichkeit d.h. einem weltlichen Gericht zugeführt werden oder nicht und da sehe ich absolut keine Veränderung!
Disziplinarverfahren sind keine Strafen, da das interne Regelungen sind und die Opfer hier wie bisher auf der Strecke bleiben, vielleicht mit Almosen - Schweigegeld zum Mitwisser und somit zum Mittäter von der kath. Kirche gemacht werden.
Urlaub schicken, ist Gras über die Sache wachsen zu lassen wie im Falle Groer.
Die Verjährungsfrist ist der weltlichen Verjährungsfrist angepasst worden und finde ich total notwendig! (ab 18. Lebensjahr noch 20 Jahre danach kann man so die Täter noch zu Fall bringen!)
Aber das hat auch noch den Hacken, dass leichte sexuelle Misshandlungen mit nur 15 Jahren nach Großjährigkeit (33.Lebensjahr) angezeigt werden können. Darüber hinaus nicht mehr.

Die einzige Methode die kath.Kirche zum Umdenken zu zwingen...
ES GIBT AUCH JETZT KEINE ANZEIGEPFLICHT der Verantwortlichen wie die Bischöfe, die ja für ihr Bistum verantwortlich sind!
Und somit wird sich im Verhalten sexuellen Misshandlungs- Gewaltverbrechen an Kindern in deren Schulen, Internaten, Sakristeien, Büchereien in Priesterseminaren usw. allen Orten der kath. Kirche die Gelegenheiten dazu bieten, absolut NICHTS verändert!
Die Gefahr tragen auch hier zu 100% die Kinder die von ihren Eltern in deren Obhut gegeben werden.
Wer hier noch nicht nachdenkt als Mutter und Eltern, könnte später eine böse Erfahrung machen, indem ihr Kind eines Tages heim kommt und sagt:
„Mama, der Pfarrer, mein Professor im Internat hat das und das an mir vollzogen!” „Ich musste als Ministrant dem Priester danach in der Sakristei zur Verfügung stehen(knien)” usw..
Und viele Geschichten gibt es ja bei mir zum Nachlesen hier….

Internet der geschützte Tummelplatz für KINDERSCHÄNDER....
Wenn man sich diesen Text der Glaubenskongregation ganz gut durchgeht und auf der Zunge zergehen lässt, so heißt es so wie es bisher war, dass die kath. Kirche die erste Institution ist die für sexuelle Misshandlungs- Gewaltfällen an Kindern nach wie vor selbst entscheidet, ob Fälle an die Öffentlichkeit d.h. einem weltlichen Gericht zugeführt werden, oder nicht und da sehe ich absolut keine Veränderung!
Disziplinarverfahren sind keine Strafen, da das interne Regelungen sind und die Opfer hier wie bisher auf der Strecke bleiben, vielleicht mit Almosen - Schweigegeld zum Mitwisser und somit zum Mittäter von der kath. Kirche gemacht werden.
Urlaub schicken, ist Gras über die Sache wachsen zu lassen wie im Falle Groer.
Die Verjährungsfrist ist der weltlichen Verjährungsfrist angepasst worden und finde ich total notwendig! (ab 18. Lebensjahr noch 20 Jahre danach kann man so die Täter noch zu Fall bringen!)
Aber das hat auch noch den Hacken, dass leichte sexuelle Misshandlungen mit nur 15 Jahren nach Großjährigkeit (33.Lebensjahr) angezeigt werden können. Darüber hinaus nicht mehr.
Kinderschänder darf man der Öffentlichkeit nicht zeigen, man könnte ja sonst die Kinder vor ihm schützen, oder?
ES GIBT AUCH JETZT KEINE ANZEIGEPFLICHT der Verantwortlichen wie die Bischöfe, die ja für ihr Bistum verantwortlich sind!
Und somit wird sich im Verhalten sexuellen Misshandlungs- Gewaltverbrechen an Kindern in deren Schulen, Internaten, Sakristeien, Büchereien in Priesterseminaren usw. allen Orten der kath. Kirche die Gelegenheiten dazu bieten, absolut NICHTS verändert!
Die Gefahr tragen auch hier zu 100% die Kinder die von ihren Eltern in deren Obhut gegeben werden.
Wer hier noch nicht nachdenkt als Mutter und Eltern, könnte später eine böse Erfahrung machen, indem ihr Kind eines Tages heim kommt und sagt:
„Mama, der Pfarrer, mein Professor im Internat hat das und das an mir vollzogen!” „Ich musste als Ministrant dem Priester danach in der Sakristei zur Verfügung stehen(knien)” usw..
Und viele Geschichten gibt es ja bei mir zum Nachlesen hier….
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Was so Kirchenopfer zu erzählen haben, wie viele sich immer wieder als Kirchenopfer melden usw…
Betroffene Kirchenopfer
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2448 Ex-Kindopfer der kath.Kirche meldeten sich bis jetzt (seit Jänner 2010) in den Anlaufstellen wie weißer Ring, Kinder und Jugendschutzzentren, “Betroffene kirchlicher Gewalt”. Klassnic Kommission, und den einzelnen Diözesen in Österreich…
Das sind in Wahrheit nun 2448 Sexverbrecher, die nach wie vor anonym sind und im kirchlichen Dienste weiterhin stehen werden! (der maßive Priestermangel lässt es nicht anders zu!)
Man denke einmal ehrlich darüber nach, was das für die Kinder, für Ihre Kinder in Zukunft heißt!
2448 Ex-Kindopfer meldeten sich…
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