31. Juli 2010

Pflegekinder in der Obhut vom Staat…

Fürsorgekinder bei PFLEGELTERN…

Künstlerische Tätigkeit als Aufarbeitungshilfe... Selbstbewußtseinsaufbau

Künstlerische Tätigkeit als Aufarbeitungshilfe... Selbstbewußtseinsaufbau

Wo bleiben bei diesen historischen  Aufarbeitungen der Bundesländer Österreichs, die Fürsorgekinder, die den Eltern, den ledigen Müttern hauptsächlich abgenommen wurden in den 50iger- 60iger Jahren um es einmal besser zu haben und zu rechtschaffenen Erwachsenen heranwachsen sollten?

Die aber bei den Pflegeltern die Hölle erst kennengelernt haben? Da sie an „angesehene” weißen Leumund usw. Leute verteilt wurden, obwohl ein Bub vorgesehen, es doch das Mädchen betraf, dass zu dem bestimmten  von der Fürsorge schon lange betreuten Pflegeplatz kam?

Das Kind dort sexuell sowie körperlich misshandelt, Gewaltverbrechen ausgesetzt war und die jährliche Kontrolle der Fürsorge absolut nichts feststellen konnte.

Das Gespräch von Frau zu Frau tadellos ablief, die Wohnstube tadellos aufgeräumt und das Kind in Sonntagskleidung auftrat artig grüßte mit Knicks vor der Fürsorgerin.

So geschehen in O.Ö. in den 50iger-60iger Jahren. Was ist mit diesen Fällen? Werden diese Fälle auch Beachtung  bekommen?

Was ist eine Kindheit die dadurch nicht mehr vorhanden war, da für das Mädchen ein einziger täglicher Überlebenskampf war, eigentlich dem Staat Österreich wert?

14 Jahre  Schädigung eines in der Obhut des Staates sich befindlichen Kindes:

1.    Seelische Entwurzelung, durch die Trennung von der Mutter!

2.    Heimaufenthalt von 6 Monaten in  einem Waisenheim…obwohl die Mutter noch lebte, der Vater nach Kanada ausgewandert war.

3.    Mit 7 Monaten zu Pflegeltern kam und dort höchstwahrscheinlich vor dem 2. Lebensjahr das Martyrium für das Mädchen begann.

4.    Das Martyrium von körperlicher und sexueller Gewalt sich hinzog bis es  14Jahrew alt war mit einer Abtreibung  durch die Pflegemutter und Mithilfe  deren leiblicher jüngster Tochter eines Kindes mit knapp über 12 Jahren!

5.    Anzeige des Falles machte das Mädchen mit 16 Jahren.

Haupttäter: Pflegevater ging wegen Verjährung frei (damals 5 Jahre)

Mitwisserinnen: Pflegemutter und leibl. jüngste Tochter

Abtreibungstäterinnen: Pflegemutter und leibliche Tochter

Wurden Mangels an Beweisen schon im Vorverfahren davon frei gesprochen!

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Was ist so eine mit seelischer Grausamkeit gespickte, sexueller Gewalt immer wieder ausgesetzte Situationen (wöchentlich bis zu 3,4 Mal) und körperlicher sadistischer Erziehungsmethoden, das betroffene Mädchen sich erst mit 14 Jahren entziehen konnte durch das freiwillig ins Heim gehen, eigentlich wert?

Wann nimmt das Land O.Ö. dafür die Verantwortung wahr und das öffentlich? Vielleicht wäre eine Entschuldigung das mindeste?

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Entschädigungsvorschlag für das Land Tirol wurde bei die LRG abgegeben….

Entschädigungsvorschlag fürs Land Tirol
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Meine Erziehungsheime…. wir waren nicht versichert, bekamen keinen dementsprechende Belohung in Form von Arbeitsentschädigung und es fehlen die Jahre bei der Pension.

Fürsorge Kindopfer
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