23. August 2010
Skandalöse Wende der Justiz i. Österreich…
… Gutachter aus Deutschland dirigieren die österreichische Justiz -die Gerichte….

Die schiefe Optik der Justiz in Europa... Österreich...
Gerichtsgutachter sind die Mächtigen die das Urteil beeinflußen, aber auch den Opfern sehr sehr schaden können...
Gerichtsgutachter bestimmen bei Gericht…
Die Schieflage der österreichischen Justiz beri Sexverbrechen an Kindern hat sie den deutschen Gutachtern zu verdanken…
…wird das nun die Haupt-Arbeit der Gerichte?
Dass alle rechtkräftig verurteilten Sextäter, dieser Fall hier ausgenommen glauben auch ganz unschudlig verurteilt zu sein und daraus noch Geld machen können??? (Steuerzahler bezahlt für alle Gutachter werden nicht bezahlen!)
Verdanken alle Kindopfer dann dem Gerichtsgutachter Max Freidrich; dass sie als Lügner vor Gericht erneut verhört werden?
Ich verurteile Falschbeschuldigungen voll und ganz. Aber ich kann nicht glauben dass nun alle Sexverbrechen nicht stattgefunden haben sollen, denn auch im Zweifel für den Angeklagten heißt nicht, dass es nicht doch so passiert war!
Ein schwerer Schlag gegen uns Ex- Kindopfer die für mehr Verständnis für Anzeigen sind…
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Vorwurf des Kindesmissbrauchs
Lehrer nach sieben Jahren freigesprochen
21. August 2010, 14:57
Prozessreihe gegen Musiklehrer aus Oberösterreich dauerte sieben Jahre und acht Monate
Linz - Sieben Jahre und acht Monate dauerte der Prozess gegen einen jetzt 46-jährigen Musiklehrer, dem Kindesmissbrauch vorgeworfen worden war.

Star Psychiater Max Friedrich schadet ungemein sexuell misshandelten Kindopfern...
(Er liebt Märchen und Puppen)
Nun ist der Prozess zu Ende: Der Angeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen. Das berichten die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) in ihrer Samstag-Ausgabe.
2002 hatte sich der Innviertler von seiner damaligen Freundin getrennt. Die Frau beschuldigte den Mann danach, er hätte ihre Tochter in den Jahren zwischen 1997 und 1999 mehrfach sexuell missbraucht, als das Mädchen zwischen sechs und acht Jahre alt gewesen war. Im Mai 2003 wurde der Innviertler vom Landesgericht (LG) Ried deshalb zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Der Linzer Strafrechts-Experte Günter Tews übernahm daraufhin die Verteidigung des Beschuldigten.
Er beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens, “weil im Prozess ein aussagepsychologisches Gutachten erforderlich gewesen wäre, da es massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers gab”, so Tews in den OÖN. Die Bedenken wurden durch ein privates Gutachten untermauert.
Jahrelange Gutachtergefechte
Schließlich teilte das Oberlandesgericht (OLG) Linz als zweite Instanz die Bedenken und ordnete weitere Erhebungen an.
Per Gerichtsbeschluss wurde im Mai 2004 die Psychologie-Sachverständige Maria Ruby aus Salzburg mit einer Expertise beauftragt.
Auch diese Expertin teilte die Glaubwürdigkeitsbedenken. Dennoch lehnte das Landesgericht die Verfahrenswiederaufnahme ab. Die Strafsache wanderte zwischen erster und zweiter Instanz hin und her.
Das LG Ried beauftragte schließlich den Wiener Kinderpsychiater Max Friedrich, der die bis dahin festgehaltenen Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Mädchens verwarf.
Das OLG holte schließlich einen Experten außerhalb Österreichs. Der deutsche Rechtspsychologe Friedrich Köhnken bestätigte die Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des angeblichen Sex-Opfers und zeigte zudem zahlreiche Schwachpunkte in der Friedrich-Expertise auf. Das OLG bewilligte nun rechtskräftig die Wiederaufnahme des Verfahrens: im Dezember 2007.
Doch die Staatsanwaltschaft Ried erhob im Jänner 2008 neuerlich Anklage gegen den Musiklehrer, nunmehr verteidigt durch die Linzer Anwaltskanzlei Sattlegger und Dorninger. Drei Monate später kam es wieder zur Verhandlung vor einem Schöffensenat. Alle drei Gutachter – Ruby, Friedrich und Köhnken – kamen zu Wort. Nach kurzer Beratung des Gerichts gab es einen Freispruch.
Doch die Staatsanwaltschaft Ried erhob dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde. Kürzlich setzte der Oberste Gerichtshof dem Prozedere aber ein Ende: Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft wurde verworfen, der Freispruch ist somit rechtskräftig.
Quelle: www.standard.at -21.08.2010
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Zitat:
Da scharren eine Menge Sexverbrecher nun mit den Hufen in ihren Starlöchern auch der Ex-Haupttäter von Bad Goisern, der rechtmäßig 1997 zu 5 Jahren verurteilt wurde und diese voll abgesessen hat, Therapie verweigert hat… Und sich heute noch als Opfer sieht von 19 Buben, von diesen  verleumdet wurde usw… er das arme Opfer ist bis heute.
Wenn das gelingen sollte in O.Ö. so werden seine ehemaligen Mittäter ebenfalls aufrollen und so wird es für die Gerichte viel Arbeit geben und die deutschen Gutachter sind die Geldmacher, weil in Österreich die Gutachter  als doofe  Nichtskönner in Fällen von Sexverbrechen der Begutachtung von Kindopfern von sexueller Misshandlung – Gewalt, dargestellt werden.
Hier kann man sehen, dass die Justiz in Österreich schwere Schieflage bekommen hat der Rechtsstaat so von Sexverbrechern ausgehöhlt und vernichtet wird!
Die Richter die Marionetten der Gutachter sind und so kann es ja wohl nicht sein!
Man sollte schon Gutachter mit spezifischer Ausbildung für Gerichte in Österreich nur zulassen nicht Wald und Wiesen Gutachter oder alte Gutachter deren Ausbildungsgrad dem vor 50 Jahren entspricht! Also Friedrich usw… sollten hier keine Gutachten erstellen dürfen!
Auch in Kärnten sind Fälle von Aufrollung der Prozesse im Gange und man kann gespannt sein wie lange sich die Richter so vorführen lassen von den Ex- Sexverbrechergilden?
Sexverbrecher sind auch in Österreich gut vernetzt und der Austausch über Internet funktioniert super! Sie haben auch öffentliche Foren und Webseiten die für den Austausch sorgen!
Kinderschänder -Vernetzungen:
Kinderschänder – Vernetzungen…
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Also es wird in Zukunft noch schwerer werden als Kindopfer einen Peiniger anzuzeigen, signalisiert die Justiz den Opfern von Vergewaltigungen und sexuellen Misshandlungen -Gewaltverbrechen an Kindern!
Vor allem die Medien  spielen hier sehr gut mit zum SCHADEN der Kinder die reale Opfer dieser Verbrechen sind!
Komisch ist auch, in Deutschland funktioniert das nicht so, warum nicht?
Hat das österreichische Gesetz solche Lücken für Sexverbrecher eingebaut die sie nun nützen?
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Interview: „Die besten Freunde seilen sich ab”
LINZ. Werner K. spricht über acht harte Jahre, in denen er des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt wurde. Er verlor seinen Job als Klavierlehrer und seinen Freundeskreis.
OÖN: Wie fühlen Sie sich, nachdem Sie nun rechtskräftig freigesprochen worden sind?
K.: Ich habe noch gar nicht realisiert, dass es jetzt vorbei ist. Ich habe sehr lange damit gekämpft. Als Mann trifft dich das ja wie ein Steinschlag.
OÖN: Welche Nachteile mussten Sie durch die Vorwürfe in Kauf nehmen?
K.: Ich habe am Linzer Brucknerkonservatorium Klavier studiert und war bei einer Landesmusikschule als Lehrer beschäftigt. Gleich nach der Anklage wurde ich gekündigt. Ich war dann mehrere Jahre als Leasingarbeiter beschäftigt, habe als Lagerist Waschmaschinen geschleppt oder Malerarbeiten verrichtet. Jetzt habe ich einen fixen Job bei einem Unternehmen in Linz.
OÖN: Wie reagierte Ihr Umfeld?
K.: Ja, die waren dann auf einmal nicht mehr erreichbar, auch die angeblich besten Freunde nicht mehr. Da stehst du dann auf einmal ganz alleine da. Es ist mir sehr schlecht gegangen.
Zwei Mal stand schon der Termin für den Haftantritt fest. Doch mein Anwalt und das Oberlandesgericht haben das verhindert. Jetzt hoffe ich, noch einmal als Musiklehrer Fuß fassen zu können.
Quelle: www.nachrichten.com -online 21.08.2010
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Strafrahmen:
Der Paragraf 206 Strafgesetzbuch stellt das Verbrechen
des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (Kinder unter 14 Jahren) unter Strafe.
Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Hat die Tat eine schwere Körperverletzung oder die Schwangerschaft des Missbrauchsopfers zur Folge, beträgt der
Strafrahmen 5 bis zu 15 Jahre.
Stirbt das Opfer an den Folgen, droht lebenslängliche Haft. 5 bis 15 Jahre
Lebenslang:
10 bis 24 Jahre
Das Haftentlastungspaket seit 1.1.2008 in Kraft, halbiert die Strafhaft die man bekommt!!!
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So werden Richter in Österreich durch deutsche Gutachter zum erneuten Aufrollen von Prozessen gezwungen!
so werden Richter beschäftigt…
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Was tun mit den Sexverbrechern?
Sexverbrecher am Prüfstand was tun…
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Star Psychiater Max Friedrich macht den Gerichten viel Arbeit. da alle seine Gutachten von deutschen Gutachtern als nichtig erklären zum Leidwesen der Kindopfer die so als Lügner abgestempelt werden, nur weil ein Gutachter nicht weiß wie man Kindopfer befragt ist ein Skandal!
Star -Psychiater Max Friedrich wieder…
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5 Kommentare zu “Skandalöse Wende der Justiz i. Österreich…”
Kommentare
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23. August 2010 um 15:02 Uhr
Mit deiner opferanzahl betreffend goiserer bist auch nicht mehr am aktuellstem stand. Siehe facebook, twitter und andere foren wo die hp des goiserers mit originalkopien zu finden ist. Es sind nur drei angebliche opfer übrig geblieben welche den § 207a StGB betroffen haben. Der rest hat § 209 StGB betroffen und kostet daher dem staat so einiges. (Falls du tatsächlich wissen einer insiderin haben solltes, wirst du mir da recht geben müssen.)Der § 209 StGB wurde ja bekanntlich 2002 wegen rechtswidrigkeit ausser kraft gesetzt. Hätten der damalige “haupttäter” vom goiserer skandal oder andere täter eine therapie gemacht wäre dies ein indirektes geständnis gewesen, soviel zum thema therapie.
23. August 2010 um 16:03 Uhr
Sehr geehrte Frau Reisinger,
ich teile ihre Meinung, dass es sich um einen Skandal handelt was hier passiert – allerdings gebe ich ein paar Punkte zu überlegen:
1) Wenn die Aussagepsychologie aus Deutschland tatsächlich die österreichische Tradition kippen lässt, dann werden in Zukunft noch viel mehr Sextäter frei gehen als bisher – die armen OPFER!!!!!!!!
2) Ihre Meinung zu Max Friedrich ist hinlänglich bekannt – aber gerade in diesem Fall ist der Täter im Zweifel freigesprochen worden – soll heißen, es konnte die Schuld nicht einwandsfrei festgestellt werden. Da ist schon ein Unterschied; Friedrich hat es versucht, und ist damit gescheitert.
3)Das Urteil fällt der Richter – nehmen sie dies bitte zur Kenntnis. Ich habe von ihnen noch keinen Artikel darüber gelesen, dass Sie die Richter ähnlich scharf attackieren. Der Psychiater gibt die Expertise ab. Die kann als positiv oder negativ bewertet werden, aber die Entscheidung trifft schlußendlich der Richter
4) Das Friedrich Bashing mag ihnen Genugtuung geben, seinen Angehörigen, seiner Familie hingegen ist es unter der Gürtellinie. Bitte sparen Sie sich das Argument wie es den Opfern geht, ich bin selbst eines – mir konnte Friedrich helfen. Sie betreiben in diesem Fall eine Form der Kritik die jeder Sachlichkeit entbehrt, und machen die Familie zu Opfern. Ganz abgesehen davon, dass sie der Vatergruppe rund um Reichmann, Baumgartner und Co. in die Hände spielen.
Soviel sei auch einmal gesagt.
Mit freundlichen Grüßen
23. August 2010 um 19:51 Uhr
@Mr. Zulu…
Nun ich kenne Opfer, die Gutachten von Star Psychiater Max Friedrich erstellt bekamen, sie heute als Lügner dastehen lassen. Also steht hier vieles je nach dem von welcher Seite man es betrachtet. Es mag sein, dass er Ihnen geholfen hat. Ich bin nicht für diese von Ihnen namentlich benannten Männer verantwortlich, sondern nur mir und meiner Meinung!
Bei sexuellen Verbrechen muss ein Gutachter schon wissen was er zu tun hat und das hat er offensichtlich nicht, sonst könnten nicht meines Wissens noch einige rechtkräftig Verurteilte in Kärnten, jetzt diese Misere des “Experten” Max Friedrich, für sich nützen !
Ich weiß dass es eine Gradwanderung ist und diese rechtkräftig verurteilten Sextäter nicht mich brauchen um ihre “Rechte ” durchzusetzen. Denn ich finde diese Situation der ein Skandal ist schadet sonst niemandem als den Opfern und schreckt sie ab von ANZEIGE! Und wenn das in Österreich System sein sollte so kann die Justiz einpacken!
Ach ja, ich schreibe über die Justiz genauso was ich beobachte und denke!
23. August 2010 um 19:52 Uhr
@Holzknecht
Wie schön wenn man hier ein Geständnis macht das BK, sowie Innenministerium liest bei mir sowieso mit, also schreiben Sie nur was Ihnen so einfällt dazu!
9. März 2011 um 21:09 Uhr
Kleine Info aus Deutschland:
Die Aussagepsychologie, wie auch von Prof. Köhnken vertreten, ist ein System, mit dem nur ein sehr geringer Prozentsatz von Opfern vor Gericht anerkannt werden kann. Etwas zugespitzt, aber nicht weit von der Realität entfernt:
War der Täter ein Außenstehender (kein Familienmitglied), hat er nur “normalen Missbrauch” begangen (also kein Sadismus, keine Kumpels, die mitmachten), lief das Ganze nicht über einen allzu langen Zeitraum, ist das Opfer nicht schwer traumatisiert und braucht kaum Hilfe bevor es eine Aussage bei der Polizei machen kann, machen die Beteiligten Erwachsenen nichts Dummes, wie etwas mit dem Kind über die Taten sprechen bevor sie zur Polizei gehen, dann hat man ganz gute Karten. Unter 7 Jahre hat man eigentlich überhaupt keine Chance. Das Ergebnis dann: Es wurde alles nur suggeriert! Opfer, Helfer, Psychotraumafachleute leben in blankem Entsetzen, sind aber machtlos.
Das zugrunde liegende Urteil unseres obersten Gerichtes, welches diese angeblich wissenschaftlich fundierte (tatsächlich aber pseudowissenschaftliche) Methode vorschreibt (ein Skandal an sich!!!), verpflichtet Gutachter nicht darauf, das aktuelle Fachwissen über sexuellen Missbrauch auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Der Gutachter kann behaupten was er will, und das tun die einschlägigen Fachleute zur Genüge, laut “Falschbeschuldigung!” schreiend und mit dem Finger auf jeden methodischen Fehler ihrer Gegner zeigend (und da gibt es selbstverständlich auch viele Fehler…).