19. Oktober 2010

Kärntens Richter werden wieder vorgeführt…

Skandal – Gerichtsfall -Kärntens,

…der wieder aufgerollt wird… weil mutmaßlich schon rechtskräftig Verurteilter sich als Justizopfer sieht…

Sexverbrecher darf man nicht veröffentlichen man könnte ja Kinder vor ihm schützen, oder?

Sexverbrecher darf man nicht veröffentlichen man könnte ja Kinder vor ihm schützen, oder?

Missbrauch: Angeklagter sieht sich als Opfer
Am Landesgericht Klagenfurt wird am Dienstag ein Missbrauchsprozess wieder aufgenommen, der sich bereits über acht Jahre zieht.

Angeklagt ist ein 50-jähriger Kärntner, der seine damals elfjährige Stieftochter sexuell missbraucht haben soll.

Jugendamt schritt nach Hinweisen ein
Der Wolfsberger bestreitet die Tat und hat gegen alle mit dem Fall befassten Behörden den Kampf aufgenommen.

Im Sommer letzten Jahres hat das Oberlandesgericht Graz die Verurteilung zu 20 Monaten Gefängnis aufgehoben und den Mann auf freien Fuß gesetzt. Am Dienstag wird der Prozess in Klagenfurt wieder aufgenommen.

Den Stein ins Rollen gebracht, hatte eine Anzeige eines Lavanttaler Polizisten im Sommer 2002.

Wegen Hinweisen auf einen sexuellen Missbrauch wurde die damals elf Jahre alte Stieftochter über Betreiben des Jugendamtes im LKH Wolfsberg untergebracht.

Gegen Verurteilung berufen

Klagen, Berufungen, Revisionen…
Der Stiefvater erstattete dagegen Anzeige, deckte alle mit Klagen ein und wandte sich an die Volksanwaltschaft. Schließlich landete er selbst vor Gericht und wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Berufungen und Revisionen waren die Folge.

Der 50-Jährige hatte stets behauptet, die ursprünglichen Erzählungen des Kindes seien erzwungen worden, später, als die junge Frau 18 Jahre alt wurde, habe sie sexuelle Übergriffe selbst bestritten.

Internet-Plattform für angebliche Justizirrtümer

Kinderschutzverein gegründet
Der Angeklagte gründete als Reaktion auf die Anschuldigungen sogar einen Kinderschutzverein gegründet, der dann aber von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg aufgelöst wurde.

Auch dagegen berief der Wolfsberger, der Behörden-Bescheid wurde vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.

In der Folge machte der Mann auf einer Internet-Plattform gegen die Behörden mobil. Seither führt er sich und andere dort als Opfer von Justiz und Behörden vor.

Quelle: www.orf.kaernten.at – online 19.10.2010

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Zitat:

Es sieht so gar nicht schlecht aus für diesen Kläger, da seine Stieftochter es inzwischen satt hat dieses Theater mitzuspielen und nicht mehr aussagt dass es sexuell misshandelt wurde vom Stiefvater! Das kommt diesem Prozess sehr entgegen, denke ich!

Dass sich Richter so vorführen lassen von ihren Kollegen die solche Urteile sprachen und Wiederaufrollungen zulassen ist sehr verwunderlich.

Muss man von den Kärntner Richtern annehmen:

“Denn sie wissen nicht was sie tun?”

Oder war im OLG ein Freund dieser Täterschicht am Werke, der Mitleid mit dem Täter hatte?

Wäre ja nicht so unmöglich wie man immer wieder den Medien entnehmen kann und Richter einfach verschoben werden z.B.: vom Bezirksrichter in Tirol zum U-Richter im LG Wien aufsteigt nach seinem Freispruch, weil er “das Alter” des Urlauberjungen aus den USA nicht wußte! Aber die Vergewaltigung ganz cool in München zugab am Klo des Wellnessbades!

(Name bekannt)

Richter, Großeltern, Gerichtsgutachter...alle aus Graz haben ein Mädchen zum Sex Jahrelang gezwungen….

Richter, Großeltern, Gerichtsgutachter…
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Hier ein paar Vorgeschichten zu diesem krassen Fall wie die Richter in Kärnten von rechtmässig verurteilten Tätern vorgeführt werden!

Richter am Gängelband eines ….
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Kärntens Richter haben noch einen Fall neu zu beurteilen und man kann sehr gespannt sein, was hier herauskommt?
Hotelmanager von Hl. Blut hat auch einen Aufrollungstantrag gestellt! Hier wird auch das Ex.Kindopfer noch einmal durch die Hölle gejagt!

Gerichtsgutachter bestimmen vor Gericht…
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In Kärntens Gefängnissen ist sogar jetzt möglich Pressekonverrenzen einzufordern und die Staatsanwaltschaft, darf da auch etwas sagen! Ist Kärnten nicht wirklich anders? (Hypo -Fall Kulterer gibt Interview…)

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1, 6 Millionen Euro an Entschädigungen von Justizopfern wurde 2009 bezahlt!
Darunter Sextäter die als Justizopfer sich bezeichnen, das Gesetz genau kennen und zu beugen verstehen….(Es gilt natürlich für alle die Unschuldsvermutung!)

1,6 Millionen Entschädigungszahlungen
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Ein Kommentar zu “Kärntens Richter werden wieder vorgeführt…”

  1. F. Lorenz meint:

    Ich war selbst nicht dabei.
    Alles was man von hören sagen kennt ist nicht unbedingt erwiesen.
    Die Medien sind häufig auch nicht mehr neutral, sondern produzieren dass was der Leser wünscht, nämlich grosse Skandale etc.

    >Darunter Sextäter die als Justizopfer sich bezeichnen, das Gesetz genau kennen und zu beugen verstehen…

    Die können das Recht nicht beugen, denn das können nur Juristen. Die meisten werden das Recht auch nicht kennen, sondern ihre Anwälte und die nehmen die Interessen ihrer Mandanten wahr. Interessanterweise machen das 99% wenn diese vor Gericht aufkreuzen genau so.

    Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 “Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen.”
    “Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. …Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. ”
    http://www.justizkacke.de/politik.htm

    >Es gilt natürlich für alle die Unschuldsvermutung!

    Dennoch werden Menschen unschuldig über Jahre inhaftiert.

    Siehe: http://www.justizkacke.de

    Justizirrtümer und justizielle (vorsätzliche) Fehlleistungen (Rechtsbeugung) in Strafsachen, einige Beispiele:
    Etwa 4000 Menschen sitzen zu jeder Zeit unschuldig in deutschen Gefängnissen. Mehr als 100 Inhaftierte bringen sich in deutschen Gefängnissen jedes Jahr um.
    Allein in Berlin und auch in Bayern sind jedes Jahr jeweils mehr als 100 Personen zu entschädigen, weil diese zu Unrecht eine Haftstrafe erhalten haben und das unter dem Grundsatz “im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten”. In der Justiz ist es grundsätzlich unendlich schwer Fehler von Juristen korrigieren zu lassen, besonders wenn es ihre eigenen Fehler sind. Da Fehler und justizgeschädigte Menschen in der Justiz auch noch ein Fremdkörper darstellen, den es nicht geben darf wird die Dunkelziffer an zu Unrecht zu einer Haftstrafe verurteilten noch wesentlich höher sein. Wie groß mag entsprechend aber erst die Menge an zu Unrecht veruteilten sein, die keine Haftstrafe oder nur eine Bewährungsstrafe erhalten haben?

    Was machen, wenn der wichtigste Zeuge selbst der Täter ist?:

    Heimleiter soll acht Mädchen missbraucht haben, Justizirrtum, 09.03.2008
    Die Wormser Prozesse begannen 1994 als größter Missbrauchsfall der Republik und endeten als Justizirrtum. Die angeklagten Eltern wurden freigesprochen. Einige ihrer Kinder blieben trotzdem im Heim. Dessen Leiter wird nun angeklagt – er war damals Hauptbelastungszeuge.

    Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte ausgedacht. Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Vergangene Woche wurde M. nach einem Wiederaufnahmeverfahren vom benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist. Er fügte hinzu: »Ihr Schicksal hat uns erschüttert.«
    DIE ZEIT 21.12.2005 Nr.52, Sabine Rückert

    Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder
    Wo immer Bernd Herborth hinkam, sein schlechter Ruf war ihm vorausgeeilt – auf der Straße, am Arbeitsplatz, im kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989 wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der Realschullehrer als „Kinderschänder“ geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. „Zu Unrecht,“ entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die Urteilsbegründung, „ist Herborth unschuldig.“
    http://www.focus.de/politik/deutschland/justizirrtum-lange-leidenstour_aid_158308.html

    Österreich: “Fall Foco”. Ein klassisches Beispiel für ein “Fehlurteil” und ein Versagen der Justiz?
    Laut aktuellen Angaben aus dem BMfJ rechnet die Justiz selbst mit rund “10 % Fehlentscheidungen”, so die Charta 97. Dass dabei von “bedauerlichen Einzelfällen“ und “Justizirrtümern“ gesprochen wird, ist “eine nach unserer Einschätzung unzulässige Beschönigung”: “Dafür ist 10 % Fehlerquote viel zu viel, außerdem ist nach unserer belegbaren Erfahrung die Quote deutlich zu niedrig geschätzt.

    Dh. also man kann im Durchschnitt in etwa zu 90% davon ausgehen, dass ein Straftäter unter dem “Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten” auch richtig ist. Im Einzelfall weiss man es niemals, da können die Beweise und Fakten interessanterweise manchmal auch noch so gross sein.
    Ich kenne Fälle mit dicken Akten (für den Angeklagten eine ganz miese Lage, denn je fauler der Richter ist…) wo der Richter dann zu Beginn der mündlichen Verhandlung gleich erklärt, dass er ohnehin schuldig gesprochen wird und zwar 8 Jahre Gefängnis. Wenn er seine Tat jetzt aber zugibt und ein Geständnis ablegt, dann erhält er nur 1,5 Jahre und die letzten 6 Monate im offenen Vollzug.
    Dh. unter Berücksichtigung seiner jetzigen Untersuchungshaft sitzt er nur noch 6 Monate und dann 6 im offenen Vollzug und wenn er sich gut führt, dann kommt er auch noch 4 Monate früher nach Hause (so war es letztlich auch). Sein Arbeitgeber war so grosszügig ihn einen Anwalt zu bezahlen. 4 Monate nach der Inhaftierung kam er durch andere Gefängnissinsassen darauf, dass sein Arbeitgeber der Täter ist und sein Anwalt stets mit diesem zusammenarbeitet. Er hat sich dann einen anderen Anwalt genommen und der ist vom Glauben abgefallen, denn der ehemalige hat ihn nicht geholfen, sondern sogar eher belastet. Innerhalb der 6 Monate Untersuchungshaft hat er ständig und stetig darum gebeten, dass mal jemand von der Kripo vorbeikommt, damit er das aufklären kann aber es kam keiner!
    Ansonsten erhält er volle 8 Jahre und das ist amtlich und da lässt der Richter sich auch auf nichts anderes ein. 4 Verhandlungstage waren angesetzt und alles war nach 1 Stunde beendet, weil der Richter wegen dem Verfahren extra seinen Schiurlaub unterbrechen musste und so konnte er am selben Tag wieder zurückfliegen und weiter Schi fahren.
    In userer Tageszeitung war ein Artikel mit riesiger Skandalüberschrift: Für mehrfache Vergewaltigung und anderes nur 14 Monate Haft! (Alles andere hat die Zeitung nicht interessiert, zuvor nicht und auch jetzt nicht.)
    Etwa 1 Jahr nach seiner Entlassung tauchte die Kripo bei ihm auf, weil man mittlerweile gemerkt hatte, dass er nicht der Täter sein kann. Er hatte aber die Nase voll und hat nichts mehr erklärt, weil man ihn ansonsten noch wegen irgendwelcher justiziellen Fehlleistungen aus der Justiz drangsalieren wird, denn er hatte die Tat ja gelogenerweise zugegeben.
    Im übrigen erhält er auch keine Haftentschädigung etc., weil er die Tat zugegeben hat, wenn sich also später auch gerichtlich herrausstellt, dass er vollständig unschuldig ist.
    So laufen halt Vergewaltiger weiterhin frei rum und dürfen weitermachen, weil es keinen Unschuldigen gibt in der Justiz.

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