12. November 2010
Aus Vergewaltigung wurde “Antatschen”….
Ex-Hoteldirektor wegen Missbrauchs verurteilt
Gerichtsgutachter bestimmen bei Gericht…
Ein 62-jähriger Steirer war in diesem Fall bereits zu fünf Jahren verurteilt worden. Nach fehlerhaftem Gutachten erreichte er die Wiederaufnahme des Verfahrens.

R.K. ehem.Hotelmanager -Heiligenblut vor dem Gericht 10.11.2010
Foto © österreich TZ 11.10.2010
Wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen musste sich am Mittwoch ein 62-jähriger Steirer am Landesgericht Klagenfurt verantworten.
Der Mann gestand, 1995 eine damals 13-Jährige unsittlich berührt zu haben.
Der Angeklagte war in diesem Fall im März 2001 am Landesgericht wegen Vergewaltigung, die er allerdings immer bestritten hatte, rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, die er großteils verbüßte.
Der Mann erreichte eine Wiederaufnahme seines Falles, nachdem er mit einer fehlerhaften Expertise des Gutachters Max Friedrich argumentiert hatte. Nun wurde der 62-Jährige nicht rechtskräftig zu acht Monaten unbedingt verurteilt.
Der Mann leitete zum Tatzeitpunkt ein Hotel in Oberkärnten. Die Mutter des Opfers war bei ihm beschäftigt, die damals 13-Jährige kam immer wieder ins Hotel, um ihre Mutter zu besuchen und mit der Katze der Lebensgefährtin des Angeklagten zu spielen. So auch an einem Tag im August 1995, an dem der Mann das Mädchen betatschte.
“Zusammenfantasiert”
Ein Gutachten des Psychiaters Max Friedrich führte 2001 zur Verurteilung wegen Vergewaltigung und Unzucht mit Unmündigen. Der Mann verbüßte daraufhin eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag wurde das Urteil aufgehoben und neu verhandelt.
Diesmal kamen zwei Sachverständige zum Schluss, das Mädchen habe sich die Vergewaltigung zusammenfantasiert. Zu dem Vorwurf des Betatschens zeigte sich der Mann geständig.
“Ich bereue noch immer sehr, was passiert ist. Ich kann auch nicht erklären, warum ich das getan habe. Es war ein Blackout, es ist einfach passiert“, sagte der Angeklagte vor dem Schöffensenat mit vorsitzender Richterin Michaela Sanin.
Sein Verteidiger Franz Essl beantragte ein mildes Urteil, da sein Mandant “viel durchgemacht hat und seither an Depressionen leidet.”
Weil er die acht Monate Haft schon längst verbüßt hat, steht dem Steirer eine Haftentschädigung zu.
Über die Höhe wird erst entschieden. Er nahm sich drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Franz Simmerstatter gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.
Quelle: www.kleinezeitung.at -online 11.11.2010
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Zitat:
Man findet dazu nur schwer Worte was in unserer Justiz alles Möglich ist in Österreich! Die Richter als Handlanger der Sexverbrecher? Schöner Kinderschutz würde ich sagen ist das!
Leid tut mir aufrichtig die betroffene Frau, die nochmal Opfer einer grausamen seelischen Vergewaltigung durch das Gericht und durch die Psychiater- Gerichtsgutachter wurde.
Normalerweise gehören diese Herren alle zusammen eingeklagt!
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Wiederaufnahmeverfahren in Kärnten- Österreich…
Wiederaufnahmeverfahren…
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Die Shows in den Psycho -Sanantorien weltweit, weil alle gleich arbeiten auf Kosten von sexuell gequälten, gefolterten, vergewaltigten Kindopfern!
Die Psychotherapieshow in Psycho -Knasts-Sanatorien…
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