3. Februar 2011
7 WIEDERHOLUNGSTÄTER Feb. 2011
7 WIEDERHOLUNGSTÄTER FEBRUAR 2011
Kinderschänder darf man nicht veröffentlichen, man könnte ja Kinder vor ihnen schützen...
7 TÄTERÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â jugendliche TÄTERÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Frauen als Täter
3 Buben
3 Mädchen
3 Frauen-jugendliche Mädchen
Männer – jugendliche Burschen
Internet- Kindopfer -Pranger- Kinder: 200 Buben,
Gesamt Kinder- Opfer:
Gesamt Erwachsene u.Jugendliche Opfer:
Gesamt Kindopfer -Pranger -Kinder vom Internet:
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46-Jähriger soll Buben vergewaltigt haben
Ermittlungen in Wien haben die Polizei zu einem Niederösterreicher geführt, der zwei 14-jährige Buben vergewaltigt haben soll. Er soll sich im Internet an die Kinder herangemacht haben. Die Polizei geht von weiteren Opfern aus.
Besitz von Kinderpornographie
Hinweise hatten die Polizei auf die Spur des Mannes geführt. Der 46-Jährige wurde bereits im vergangenen November in seiner Wohnung in Wiener Neustadt festgenommen. Ihm wurde zunächst, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie vorgeworfen.
Laut Polizei wurden auf dem Computer des Mannes rund 100 Pornobilder und Videos sichergestellt. Ob er Bilder auch selbst hergestellt hat, steht noch nicht fest. Bei der Festnahme soll der Mann versucht haben, den Computer zu zerstören. Das brachte ihm zusätzlich noch eine Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt ein.
Treffen in Wien ausgemacht.
Im Internet Kontakt gesucht
Im Zuge der Ermittlungen konnte die Polizei dem Verdächtigen dann mit zwei Vergewaltigungen von 14-jährigen Buben aus Wien in Verbindung bringen. Laut Polizei hat der Verdächtige in diversen Internetforen Kontakt zu Teenagern gesucht und sich ihr Vertrauen erschlichen, indem er Verständnis für ihre Probleme äußerte.
Die Polizei wertete den E-Mail-Verkehr des Mannes aus und kam so auf die beiden Fälle von Vergewaltigungen im August und September 2008. In einem Fall soll er den Buben in dessen Wohnung missbraucht haben, im anderen Fall soll es im Auto des mutmaßlichen Täters zu der Vergewaltigung gekommen sein.
Polizei befürchtet weitere Opfer
Die Polizei geht davon aus, dass es noch mehrere Vergewaltigungen gegeben haben könnte. Die Ermittlungen laufen weiter.
Das Landeskriminalamt Wien ersucht mögliche weitere Opfer, sich unter der Telefonnummer 01/31310-33322 zu melden. Die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Quelle: www.orf.news.at 21.02.2011
1 Täter – Â 2 Opfer Buben (14) und Minimum 200 Internet- Pranger Kindopfer Buben!
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Studentin erstochen: Mordanklage fertig
WIEN. Nicht nur eine Verurteilung wegen Mordes, sondern auch die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Dies will die Staatsanwaltschaft Wien im Fall jenes Studenten, der im Juli 2010 seine Ex-Freundin erstochen und zerstückelt haben soll.
Stefanie Pagels (21), die am 1. Juli 2010 in einer Wohnung in Wien Hietzing getötet worden war, wies laut gerichtsmedizinischem Gutachten rund 200 Stich- und Schnittverletzungen auf.
Für die Staatsanwaltschaft Wien ist nach den Ermittlungsergebnissen Philipp Korotin (22) für die Tat verantwortlich: Sie brachte gestern eine Mordanklage gegen den Mann ein. Zusätzlich will die Staatsanwaltschaft auch eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Dem 22-Jährigen wurde im psychiatrischen Gutachten eine „hochgradig auffällige Persönlichkeitsstruktur” attestiert. Diese würde allerdings die Zurechnungsfähigkeit nicht aufheben.
Der psychiatrische Sachverständige widerspricht in dem Gutachten der jetzigen Aussage des 22-Jährigen. Der Angeklagte sagt jetzt aus, er wäre bei dem Treffen mit Stefanie durch eine schwere Alkoholisierung eingeschlafen. Erst am nächsten Morgen hätte er beim Aufwachen die Tote vorgefunden. Zunächst hatte Philipp Korotin in den ersten Verhören bei der Polizei angegeben, ihm wäre ein „Unfall” während eines von der jungen Frau erwünschten SM-Rollenspiels „passiert”.
Der psychiatrische Gutachter räumt zwar in seiner Expertise ein, dass der Mann wahrscheinlich berauscht gewesen sei, dennoch sei er laut dem Sachverständigen voll zurechnungsfähig gewesen.
Weitere Taten möglich
Weil Philipp Korotin seine Ex-Freundin Stefanie Pagels nicht nur erstochen, sondern auch vor der Zerstückelung der Leiche am Bauch und im Genitalbereich verstümmelt haben soll, besteht laut Anklage ein hohes Risiko einer Wiederholungstat: „Bei dem Angeklagten ist von einer allgemein erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Verüben von sexuellen Straftaten auszugehen”, stellte der Gutachter fest.
Der Prozess gegen Philipp Korotin soll bereits in den kommenden Wochen stattfinden.
Quelle. www.tt.com 20.2.2011
1 Sexualmörder +Vergewaltiger – 1 Opfer Frau
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Missbrauchfall: Freispruch für Verdächtigen
Mit einem Freispruch endete ein Missbrauchsprozess am Landesgericht Klagenfurt. Ein 63 Jahre alter Villacher war beschuldigt worden, ein zwölf Jahre altes Mädchen unsittlich berührt zu haben. Wegen Mangels an Beweisen gab es keine Verurteilung.
Schwere Vorwürfe
Der Mann weinte vor Erleichterung, als er den Freispruch hörte. Der Angeklagte konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft waren jedoch schwer. Er soll sich in einem Keller an dem Mädchen vergangen haben. Der Angeklagte kannte das Kind seit Jahren, weil er mit den Großeltern befreundet ist.
Psychologisches Gutachten.
Widersprüchliche Aussagen des Mädchens
Ins Rollen kam der Fall, weil das Mädchen nach der angeblichen Tat zitternd zu ihren Freundinnen kam und dann schließlich seiner Großmutter davon berichtet.
Mit ausschlaggebend für den Freispruch war auch das psychologische Gutachten, dass das Kind nicht seinem Alter gemäß entwickelt sei und deshalb eine Berührung falsch interpretiert haben könnte.
Außerdem widersprachen die Aussagen des Mädchens einander, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Pensionist gestand die Berührungen
Der Pensionist gab zwar zu, das Mädchen am Unterleib berührt zu haben, aber nicht aus sexuellem Motiv. Sie habe das falsch interpretiert.
Nach dem Prinzip im Zweifel für den Angeklagten erfolgte der Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle:Â www.orf.at -19.2.2011
1Täter -1 Opfer Mädchen (12)
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Mutmaßlicher Vergewaltiger vor Gericht
Von einer besonders heimtückischen Vergewaltigung spricht die Staatsanwaltschaft: Wegen Missbrauchs einer gehörlosen Frau steht am Mittwoch ein Bosnier vor Gericht. Der Mann soll als einziger Hörender in einem Heim seinen Vorteil ausgenützt haben.
Hilferufe hörten andere nicht
Tatort ist laut Anklage ein Gehörlosenheim im Salzburger Stadtteil Itzling. Dort wohnte der Bosnier zusammen mit seiner gehörlosen Frau. Das Opfer, ebenfalls gehörlos, wohnte auch in diesem Heim.
Der Angeklagte kam laut Staatsanwaltschaft in das Zimmer des Opfers und wollte Sex.
Als sich die Frau weigerte, zwang er sie dazu.
Ihre Hilferufe brauchte der Täter nicht zu fürchten, keiner der anderen Heimbewohner konnte sie hören.
Bis zu zehn Jahre Haft
Der Mann wehrt sich gegen die Vergewaltigungsvorwürfe.
Und er sagt, die Frau habe den sexuellen Kontakten zugestimmt. Allerdings – und das beeinträchtigt seine Glaubwürdigkeit – ist dieser Mann schon wegen eines Sexualdelikts vorbestraft. Dieser Vorfall betraf auch eine gehörlose Frau.
Dem Mann, der zuletzt als Paketfahrer arbeitete, drohen nun bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Quelle: www.orf-salzburg.at 16.2.2011
1 Täter – 1 Opfer gehörlose Frau
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Schwimmtrainer soll Schützling vergewaltigt haben
Ein 64-jähriger Schwimmtrainer aus Vorarlberg wird der Vergewaltigung bezichtigt. Der Mann soll sich an einem seiner weiblichen Schützlinge vergangen haben.
Das berichteten am Donnerstag die “Vorarlberger Nachrichten” unter Berufung auf den Feldkircher Staatsanwalt Reinhard Fitz. Die sexuellen Übergriffe erstreckten sich angeblich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Nach Angaben von Fitz liegt gegen den 64-Jährigen eine Anzeige wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und pornografischer Darstellung Minderjähriger “zum Nachteil einer weiblichen Person” vor. Die Vorwürfe seien im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit des 64-Jährigen zu sehen.
Weitere Details – wie etwa das Alter des Opfers – nannte Fitz nicht.
Recherchen der Tageszeitung zufolge wurde der Beschuldigte vom angeblichen Opfer angezeigt, nachdem es sich einem Psychotherapeuten anvertraut hatte. Der 64-Jährige wurde am 3. Februar in Untersuchungshaft genommen, als Haftgrund wurde Wiederholungsgefahr angegeben. Ob es weitere Opfer gibt, wird derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft.
Quelle: www.kleinezeitung.at 10.2.2011
1Täter – 1 Opfer Mädchen
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Missbrauch: Tochter beschuldigt Vater
Vor fünf Jahren soll ein Berliner seine Tochter vergewaltigt haben. Prozess wurde vertagt.
Klagenfurt Vertagt werden musste am Landesgericht Klagenfurt ein grausiger Prozess. Auf der Anklagebank musste ein Deutscher Platz nehmen, dem die Vergewaltigung seiner 15-jährigen Tochter vorgeworfen wird.
Ereignet soll sich die besagte Tat vor fünf Jahren haben. Die heute 20-jährige Frau war von Villach aus zu ihrem Vater nach Berlin gereist. Während der Zeit, die sie bei ihm verbrachte, soll sich der Mann an ihr vergangen haben. Erst Monate später erzählte sie ihrer Freundin von dem Zwischenfall, dies führte schlussendlich dann auch zur Anzeige.
Der Angeklagte selbst streitet alle Vorwürfe ab, gilt aber als Wiederholungstäter. In seinem Heimatland wurde der Deutsche erst vor kurzem wegen der Vergewaltigung seiner Tochter aus zweiter Ehe verurteilt. In diesem Fall zeigte er sich geständig, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig geworden.
Vorwurf aus Rache
Der Angeklagte sieht sich jetzt jedoch selbst in der Rolle des Opfers und vermutet einen Racheakt hinter den schweren Vorwürfen seiner Tochter, weil er einst ihren Umzug nach Berlin abgelehnt hatte. Daher forderte nun seine Verteidigung ein psychologisches Profil der jungen Frau.
Die Höchststrafe im Falle einer Verurteilung wäre für den Deutschen mit drei Jahren bemessen. Sollte auch das erste Urteil rechtskräftig werden, steigt das Strafmaß auf dreieinhalb Jahre.
Quelle: www.ktz.at 6.2.2011
1 Täter – 1 Opfer Jugendl.Mädchen(15)
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Pädagoge schändet Buben – zwei Jahre teilbedingt
Mit Ziegen angelockt
03.02.2011, 16:00
Er “zerrte den Buben in einen Baucontainer und zwang ihn zum Oralverkehr” – das hat Staatsanwältin Barbara Feichtinger bei einem Prozess am Landesgericht am Donnerstag einem 33-jährigen Bayern vorgeworfen. Zuvor soll er seine Ziegen als Lockmittel eingesetzt haben, um den Zwölfjährigen anzulocken.
Urteil: zwei Jahre teilbedingt, davon acht Monate unbedingt.
Der Mann, der zum Tatzeitpunkt als Sozialpädagoge beschäftigt war, hatte sich zuvor zum schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen schuldig bekannt, aber die vorgeworfene Gewaltanwendung bestritten. Nun muss der 33- Jährige jedenfalls eine wöchentliche Psychotherapie absolvieren. Das Gericht untersagte ihm zudem eine berufliche Tätigkeit mit Kindern über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Tat ereignete sich zu Ostern
Der aus Niederösterreich stammende Schüler war in den Osterferien mit seiner Mutter nach Salzburg gereist, um seine Tante zu besuchen.
“Auf einem Spielplatz lernte er zwei Kinder kennen, die dem Sozialpädagogen zur Betreuung anvertraut waren”, schilderte die Staatsanwältin. In der Nähe des Spielplatzes befand sich auch das Ziegengehege mit dem Baucontainer. Als der Zwölfjährige sich bei dem “Ziegenzüchter” nach den Spielgefährten erkundigte, habe dieser den Bub an der Hand genommen und ins Gehege geführt.
Freiheit in Bayern währte nur kurz
Dass er die Türe des Containers mit einem Widerhaken versperrte, wie ihm die Staatsanwältin vorwarf, bestritt der Angeklagte. Die anderen Punkte, wonach er den Buben auf seinen Schoß gesetzt, seine Geschlechtsteile betastet und schließlich Oralverkehr durchgeführt habe, gestand der Deutsche ein. Er flüchtete demnach anschließend mit seinem Baucontainer ins angrenzende Bayern. Dort wurde er am 20. Juli aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen und später ausgeliefert.
Mann war bereits früher auffällig geworden
Der 33- Jährige stand früher bereits in Deutschland und Frankreich wegen Sexualdelikten vor Gericht, in Deutschland wurde ein Tätigkeitsverbot als Sozialpädagoge ausgesprochen. Dies beantragte die Staatsanwältin auch für Österreich, was der Beschuldigte laut seinem Verteidiger Rene Musey auch akzeptiert.
Der Angeklagte leidet den Angaben des neuropsychiatrischen Sachverständigen Ernst Griebnitz zufolge an einer Störung der Sexualpräferenz. Er war zum Tatzeitpunkt offenbar auch zurechnungsfähig.
Quelle:Â www.krone.at 3.02.2011
1 Täter – 1 Opfer Bub (12)
ENDE
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WIEDERHOLUNGSTÄTER JÄNNER 2011
Wiederholungstäter Jänner 2011
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2,6 % der durch Prozesse öffentlich gemachten Fälle, sind 32.946
KINDERSCHÄNDER bis April 2009 die frei ungehindert irgendwo in Österreich leben und Kindern grausame Verbrechen antun können, geschützt durch:
- Richter,
- Psychiater,
- Datenschützer
- und Menschenrechtler
- Politiker & Minister Österreichs….
Österreichs Kinderschänderzahlen…
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