25. Februar 2011
Kinderschänder bleiben auf freiem Fuß…
Kinderschänder auf freiem Fuß – Mutter bangt

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"
Wenn ein Mann wiederholt Kinder missbraucht, dafür verurteilt wird, doch vorerst auf freiem Fuß bleibt – sorgt das für Unverständnis. Eine verzweifelte Mutter hat den ORF darüber informiert, die Justiz will am Freitag Stellung nehmen.
Kinderschänder bleiben auf freiem Fuß
Die Mutter machte eine Anzeige
Im Februar 2010 zeigte eine Mutter ihren Lebensgefährten an. Er soll ihre damals zehnjährigen Zwillingstöchter schwer missbraucht haben. Der Mann leugnete die Tat und blieb auf freiem Fuß.
Im Juli wurden die beiden Mädchen einvernommen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um einen besonders schweren Fall von Kindesmissbrauch handelt. Mit den Aussagen der Mädchen konfrontiert, gestand der Verdächtige die Tat zumindest teilweise, blieb aber in Freiheit. Täter suchte weiterhin die Nähe zu Mädchen
Etwas später tauchte der Mann sogar am Spielplatz auf und schaute den Mädchen beim Spielen zu. Auch darin sah die Staatsanwaltschaft keinen Grund für eine Untersuchungshaft.
Im November 2010 war dann die Gerichtsverhandlung: Der Mann gestand zur Gänze und wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Er ging aber in Berufung. Das Urteil war damit noch nicht rechtskräftig.
Antrag auf U-Haft vom Gericht abgelehnt
Erst zu diesem Zeitpunkt stellte die Staatsanwaltschaft wegen Fluchtgefahr einen Antrag auf U-Haft, den das Gericht aber ablehnte. Der Mann blieb wieder auf freiem Fuß.
Im Jänner 2011, ein Jahr nach der Anzeige, wurde das Urteil dann rechtskräftig. Der Mann wurde aufgefordert, die Haftstrafe innerhalb der üblichen 30-Tage Frist anzutreten. Er ist nach wie vor auf freiem Fuß.
Mutter hat täglich Angst um ihre Kinder
Die Mutter der Zwillinge sagt gegenüber dem ORF Tirol, dass sie das Vorgehen der Justiz nicht nachvollziehen könne. Sie habe große Angst um ihre Kinder. Sie traue sich nicht mehr, die Mädchen ohne Begleitung zu lassen. Denn der verurteilte Täter wohne noch dazu ganz in der Nähe, so die Mutter.
Die Staatsanwaltschaft gibt nach ORF Tirol-Recherchen bereits Versäumnisse zu. Am Freitag will die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Detail dazu Stellung nehmen.
Quelle: www.orf.news.at 25.2.2011
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Zitat:
Liebe Eltern, die Sexualstraftäter (Sadisten) können ja sogar noch Haftaufschub auf eine Jahr beantragen, da sie beruflich oder sonstige Begründungen(von RA eingeredet) darlegen und daher  zurzeit nicht die Haft antreten können, sie brauchen nur die dementsprechenden „Gründe” dafür angeben!

Wer will neben ihnen noch leben? Wollen Sie, wenn sie Kinder haben?
Also könnte dieser Täter wie so viele anderen Sexverbrecher in Österreich frei herumrennen sich absetzen in ein anderes Land usw… das ist alles möglich in Österreich und auch nach Jahren der Haft ihre Fälle aufrollen zu lassen und dann freigesprochen zu werden, das ist so bei Kärntner Gerichten Sitte in Klagenfurt!
Innsbrucker Gericht zeigt sich mit sehr humanen Strafen für Babyficker max. 3 Jahre, toll oder? Richter hören bei den Videos 2 Jährige Babys schreien und geben bedingte Strafen den Sexverbrechern die solche Verbrechensbeweise ins Netz stellen….
Wir haben den humanen Strafvollzug und tun alles damit es den Kinderschändern recht gut geht!
Das ist Österreichs Mentalität für sexuelle Verbrechen an Kindern!
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