8. April 2011

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Kinderschänder als Ihr Nachbar?

Kinderschänder als Nachbar

München (kle/jfi) – Es ist ein Fall, der den Glauben in die Gerechtigkeit erschüttert: Weil ein Kinderschänder vor Gericht gestanden hatte, wurde er lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auf freiem Fuß wohnt er nun wieder direkt neben seinem Opfer.

Wohnungstür an Wohungstüre mit dem Kinderschänder ...

Wohnungstür an Wohungstüre mit dem Kinderschänder ...

Das Urteil schockt genauso wie die Tat: Der 42-Jährige aus Dresden hatte ein vierjähriges Mädchen zum Oralverkehr gezwungen. Dass dieser Mann nicht hinter Gitter musste und auch seine eigene fünfjährige Tochter weiter sehen darf, erschüttert das Rechtsverständnis zahlreicher Bürger.

Eine Absprache zwischen dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht soll die Bewährungsstrafe möglich gemacht haben: Wenn er gesteht, muss er nicht ins Gefängnis, so lautete der Deal. Der Hilfsdrucker nutzte die Chance, räumte die Tat ein und spazierte nach dem Urteil nach Hause.

Werden Sexualstraftäter in Deutschland zu lasch bestraft?

Unglaublich: Die Mutter seiner Tochter sieht trotz der Verurteilung keinen Grund, ihm den Kontakt zum eigenen Kind vorzuenthalten.

Im Gegenteil.

Wie “Bild.de” berichtet, freut sich der Verurteilte über die wiedergewonnene Freiheit und auf die Zeit mit seinem Kind: “Meine Tochter wird mich in Zukunft auch tageweise besuchen, dann kann sie wieder mit der Nachbarstochter spielen“. Unfassbar, aber er meint damit das Kind, dem er mit seiner abscheulichen Tat eine unbeschwerte Kindheit verbaute.
weiter lesen: http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/12539602-kinderschaender-als-nachbar.html#.A1000145

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Quelle: http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/12539602-kinderschaender-als-nachbar.html 8.4.2011

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Der miese Deal mit einem Kinderschänder Schämen Sie sich nicht, Frau Staatsanwältin?

Staatsanwältin Liane Pospischil ließ im Einverständnis mit der Richterin Kinderschänder Andreas S. laufen

Foto: Holm Helis, Olaf Rentsch

07.04.2011 00:04 Uhr

Von A. BRINKSCHULTE, U. GARTEN, M. HEYL, M. KIEWEL, B. SCHILZ und S. WINDHOFF

Dresden - „Im Namen des Volkes” sollen Urteile in Deutschland gesprochen werden. Sind 22 Monate auf Bewährung, also Freiheit, ein solches Urteil – für einen Mann, der einem vierjährigen Mädchen seinen Penis in den Mund steckte?

BILD berichtete über diesen unfassbaren Fall aus Dresden. Der Kinderschänder und sein Anwalt hatten mit der Staatsanwältin und der Richterin gedealt! Absprache: Freiheit für ein Geständnis.

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So läuft das mit den Prozess-Deals

Prozess-Deals oder „Die Verständigung in Strafverfahren”, wie es offiziell heißt, werden seit 2009 im Paragrafen 257c der Strafprozessordnung geregelt: „Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten (…) über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen.”
Dr. Stefan König (55), Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin, erklärt: „Eigentlich ergreift das Gericht die Initiative, Staatsanwaltschaft und Anwalt müssen zustimmen. Gefällt dem Gericht ein Geständnis nicht, kann der Deal auch scheitern. Es gibt Richter und Anwälte, die sich gar nicht drauf einlassen.”

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SCHÄMEN SIE SICH NICHT, FRAU STAATSANWÄLTIN?

Die Staatsanwältin, die der Freilassung des Schänders zustimmte, heißt Liane Pospischil. Auf BILD-Anfrage wollte sie antworten. Doch sie durfte nicht!

Maulkorb vom Chef, dem Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (51). Er sagt: „Es gab Mitte März ein Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidiger. Wir haben signalisiert, dass eine Bewährungsstrafe infrage kommen könnte. Voraussetzung war ein Geständnis, zudem der Schutz des Opfers.”

Und was sagt Richterin Susanne Halt (50)?

Nichts: „Ich gebe keine Interviews”.

Wen haben die Juristinnen da laufen lassen?

Hilfsdrucker Andreas S. (42) hatte das Kind (4) seiner Nachbarin am 24. April 2010 sexuell missbraucht. Die Polizei fand bei dem Vater einer fünfjährigen Tochter 38 Kinder- und 46 Jugendpornobilder. Zum Teil nackte, gefesselte und geknebelte Kinder!

Nachdem er nach der Tat in U-Haft saß und bei seinem Bruder gewohnt hatte, lebt er jetzt in dem Haus, in dem auch das Opferkind wohnt (siehe unten). Unfassbar: Seine getrennt lebende Ex-Frau erlaubt ihm sogar den Kontakt zur eigenen Tochter.

Was Andreas S. vor Gericht sagte, klingt so abscheulich: „Meine Tochter wird mich in Zukunft auch tageweise besuchen, dann kann sie wieder mit der Nachbarstochter spielen.” Die Nachbarstochter – es ist das Kind, das er schändete!

FRAU STAATSANWÄLTIN, FRAU RICHTERIN, SCHÄMEN SIE SICH!

Quelle: www.bild.de 8.4.2011

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So sehen Österreichs Deals aus, bei Gericht und sind schon immer üblich gewesen, daher gibt es auch keine Gerechtigkeit bei Gericht, da die Opfer als Täter die Gerichte am Ende verlassen….

Knalleffekt Richter frei….
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Österreichs neu aufgerollte Fälle und Deals mit den Richtern und Staatsanwälten und Gutachtern machen solche Falsch Urteile Salonfähig… Kinderschänder treiben die Richter vor sich her…

Österreichs neu aufgerollten Fälle…
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