27. April 2011
Vorratsdatenspeicherung erst 2012…
Vorratsdaten: Regeln werden ein wenig strenger
27.04.2011 | 14:36 |Â Â (DiePresse.com)
Ein Richterbeschluss ist nicht für jede Datenabfrage nötig. Für Staatsanwälte gilt das Vier-Augen-Prinzip. Die Veröffentlichung der abgefragten Daten wird mit bis zu einem Jahr bestraft.

Kinderschänder darf man nicht im Internet verfolgen...
Die Vorratsdatenspeicherung wird am Donnerstag mit einigen Änderungen im Nationalrat beschlossen. Ein genereller Richtervorbehalt für den Datenzugriff, wie er im Vorfeld zur Debatte stand, fehlt in dem der APA vorliegenden Abänderungsantrag. Es wird allerdings präzisiert, auf welche Daten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft – also ohne richterlichen Beschluss – zugegriffen werden darf. Zudem soll hier das Vier-Augen-Prinzip gelten. Außerdem wird die unzulässige Veröffentlichung von Vorratsdaten mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.
Stammdaten ohne Richter
Auf schriftliches und begründetes Geheiß der Staatsanwaltschaft können die Behörden künftig auf Stammdaten (Name, Adresse etc.) und Zugangsdaten (Teilnehmerkennung, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse des Mail-Absenders) eines Users zugreifen. Allerdings wird festgehalten, dass lediglich Informationen zum Inhaber des betroffenen Anschlusses eingeholt werden dürfen, nicht aber von anderen Teilnehmern, mit denen er per Mail oder Telefon kommuniziert. Letzteres bedürfte dann einer gerichtlichen Bewilligung.
Strafe für Daten-Veröffentlichung
Das hieße in der Praxis, dass die Behörden beim Provider etwa Namen und Anschrift eines Handy-Kunden einholen dürfen. Ohne Richterbeschluss dürfen sie aber nicht ausheben lassen, mit wem er telefoniert hat. Für alle Datenzugriffe ohne Richterbeschluss gilt künftig das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, der Antrag auf Auskunft muss von einem zweiten Staatsanwalt genehmigt werden. Und im Strafgesetzbuch schließlich wird noch das Delikt der “verbotenen Veröffentlichung” auf den “Inhalt von Ergebnissen aus einer Auskunft über Vorratsdaten” ausgeweitet, dafür ist ein Strafrahmen von bis zu einem Jahr vorgesehen.

Datenspeicherung von Cyberverbrechern wahnsinn, dass darf doch nicht sein, oder?
Ab 2012 wird gesammelt
Die Vorratsdatenspeicherung soll mit April 2012 in Kraft treten. Ein Jahr danach soll das Justizministerium einen Bericht vorlegen, wie oft Daten abgefragt werden, damit beauftragen die Regierungsparteien das Ministerium per Entschließungsantrag. In einem weiteren “Entschließer” wird schließlich darauf verwiesen, dass die EU-Kommission die Vorratsdaten-Richtlinie bis Jahresende evaluieren und dann eventuell ändern will. Passiert das, soll die Bundesregierung entsprechende Gesetzesnovellen vorlegen, so der Wunsch für die Zukunft.
Quelle: www.diepresse.com 27.4.2011
———————————————————————————————————————————–
Zitat:
Man wird in Zukunft nicht vor den Fahndern Angst haben müssen sondern von Hackern  von Kindern angefangen die sich einen Spaß daraus machen, bis zu denen  die wirtschaftliche Hintergründe haben, eben mafiöse Organisationen!
Man sieht es ja zurzeit bei Sony – den Datenklau von 70 Millionen Nutzer deren Bankkarten und sämtliche Daten in der Hand von Kriminellen.
Dieses Vorratsdatenspeicher Gesetz ist doch ohnehin für die Fische, wenn die Fahnder nicht die E-Mails und anderen Kontakte ebenfalls kontrollieren können, bei Kinderschänder -Organisationen im Internet, oder liebe Datenschützer?
Datenschützer und Kriminelle sind gegen eine Datenbank von Internetverbrechern wie z.B.: Sexverbrecher- Clubs mit ihren Kindopfer Prangern.
DATENSCHÜTZER stehen dabei neben den SCHUHEN! WO BLEIBEN HIER DIE AUFSCHREIE?
Nur beim Schutz für die Kinderschänder da ist man ganz laut und schreit, das geht doch nicht…Hier werden sonst Persönlichkeitsrechte, die Privatsphäre usw. nicht eingehalten und natürlich der Datenschutz…
Welch verlogene Gesellschaft und verdrehtes Rechtsdenken diese Wissenschaftler haben, dass sie kriminell sein schützen und nichts für den SCHUTZ von Kindern übrig haben…
————————————————————————————————
Vorratsdatenspeicherung auch in Österreich?
Vorratddatenspeicherung
———————————————————————–
Die großen Diskussionen um die Internetsperre für kriminelle Kinderschänder -Organisationen…
Die große Diskussion um…
——————————————————————————————-
BK Österreich kann nun auf Facebook fahnden…
Facebook User wegen Posting…
—————————————————————————————–
2 Kommentare zu “Vorratsdatenspeicherung erst 2012…”
Kommentare
© 2005-2009 gegensexuellegewalt.at - Impressum







28. April 2011 um 10:28 Uhr
Tut mir leid, aber wenn Sie für die Vorratsdatenspeicherung sind, haben Sie meine Sympatie verwirkt. So wichtig der Kinderschutz auch ist, Freiheiten dafür aufgeben, das geht eindeutig zu weit. Abgesehen davon, Kinderpornographie ist ein vorgeschobener Grund, und die Datenspeicherung wird jeder der auf kriminelles aus ist, mit Anonymisierungsdiensten ausgehebelt.
Wer seine Freiheit für ein wenig Sicherheit opfert, der verdient keines von beiden.
28. April 2011 um 11:20 Uhr
@daniel C.
glauben Sie mir ich kann damit leben…