31. Mai 2011
Wo bleiben die anderen Parteien, bitte?
Was ist los mit der SPÖ, der ÖVP, den Grünen, den Menschenrechtlern in Österreich?
Hört nur die Strache Partei dem Volke zu? Wenn Menschen sich verraten, angegriffen,unschuldig zu Tätern gemacht werden wie Herr Haaser der Vater vom ermordeten Sohn Luca, der durch einen Kinderscvhänder zu tode kanm? Sich krass verfolgt von dieser Behörde fühlen, wie Fürsorge und Kinderschutzzentren? Nur weil er etwas aufzeigt, dass schon lange skandalös ist?
Pressekonverenz von Herrn Haaser!
Pressekonverenz Herr Haaser…
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30. Mai 2011
BZÖ-Politiker klagen Kirchenopfer…
BZÖ – outet sich wieder einmal…
…wie scheinheilig sie sind und sogar gegen das Recht eines Opfers von kirchlicher Gewalt durch Priester, gerichtlich vorgehen. Nur weil Rothwangel keine Pfarrer mehr über seinen Grund und Boden gehen zu lassen, da er ganz schlimme Erfahrungen mit solchen Kindersachändern machte, wo nach wie vor noch viele in Amt und Würden sind und mit Kindern auch arbeiten….

Die Verbote von Rothwangel für Priester die mit Kindern unterwegs sind...
Das BZÖ – verteidigt hier die Kinderschänder der kath. Kirche? Und auf der anderen Seite propagieren sie ganz großmächtig, was sie alles zum „Schutz von Kindern” tun?
So ein unseriöser Haufen von Politikern wo der eine nicht weiß was der andere tut und doch wissen es alle!  Siehe BZÖ Â LA -N.Ö. Erich Fleschurz, denn sie erst 2011 entfernt haben nachdem ich sie darauf aufmerksam machte, den BZÖ Chef  Bucher, der es nicht einmal der Mühe wert fand zu antworten!
Ich hoffe sehr, dass diese Parteien endlich so viel verlieren, dass sie verschwinden, wer braucht ein BZÖ noch?
SCHANDE für ÖSTERREICH!
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Pilgerverbot in Mariazell: Gericht stellt Verfahren ein
Rothwangel verbiete den Durchgang für Priester mit Schülern nach Maria Zell…

Rothwangl setzt Zeichen: gegen die Kinderschänder in der kath.Kirche...
Foto: Der Spiegel GIANMARIA/der Anzeiger
Rothwangel verbietet Priestern…
30.05.2011 | 15:31 |
Quelle:Die Presse
Ein “unfassbarer Justizskandal”, sagt BZÖ-Chef Gerald Grosz und kündigt einen Fortführungsantrag an. Er hat Anzeige wegen Verhetzung erstattet, weil ein Waldbesitzer Priestern mit Jugendlichen den Durchgang verwehrt.
Das Pilgerverbot für Pfarrer auf einem Mariazeller Pilgerweg hat vorerst doch kein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Leoben hat das Verfahren wegen Verhetzung gegen den Grundbesitzer Sepp Rothwangl eingestellt. Die beiden BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz und Ewald Stadler hatten Anzeige erstattet. Es liege weder der Tatbestand der Verhetzung vor noch ein die Menschenwürde verletzendes Beschimpfen oder Verächtlichmachen, so die Begründung der Anklagebehörde. BZÖ-Chef Grosz gab sich empört, sprach von einem “unfassbaren Justizskandal” und kündigte einen Fortführungsantrag an, den das zuständige Landesgericht zu prüfen.
Außerdem wolle man eine parlamentarische Anfragen an ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl zur Einstellung des Verfahrens einbringen, sagte Grosz: “Man stelle sich vor, wie schnell ich hinter Gitter gehe, wenn ich eine Stopp-Tafel für muslimische Hetzprediger auf einem Grundstück aufstelle. Diese Vorgänge schreien nach einem Untersuchungsausschuss für die Justiz.” Man habe auf diese Reaktion der Staatsanwaltschaft nur gewartet: “Es offenbart sich hier ein einzigartiges Lehrbeispiel der Ungleichbehandlung vor der österreichischen Justiz, die katholische Kirche ist vor dem Strafgesetz Glaubensgemeinschaft dritter Klasse” , so der BZÖ-Abgeordnete.
Die beiden BZÖ-Abgeordneten Grosz und Stadler hatten vor eineinhalb Wochen angekündigt, den obersteirischen Grundbesitzer Sepp Rothwangel anzuzeigen, der ein Betretungsverbot für von Geistlichen geführte Jugendgruppen auf dem Mariazeller Pilgerweg ausgeschildert hatte. Die beiden Politiker hatten damit den Tatbestand der Verhetzung erfüllt gesehen. Rothwangel ist u.a. auch Sprecher der “Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt” und nach eigenen Angaben selbst im Alter von zwölf Jahren Opfer von Missbrauch geworden.
(APA)
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Kirchenopfer u.Skandale…
Kirchenopfer
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Julia Kronberger…
Julia Kronberger…
…sie kämpft um ihr Kind, weil der Leibliche Vater es missbraucht hat!!?
chinesische Computerspezialistin, Mutter von Viktor, den sein eigenen Vater, der Kameramann der berüchtigten Mühl-Kommune , missbraucht haben soll.
Das Jugendamt der Stadt Wien holte den Buben ohne dem Wissen seiner Mutter von der Schule ab und verbrachte ihn ein Jugendheim der Stadt Wien.

Gebt uns unser Kind zurück...
Quelle: www.lucakinderschutzverein.com/index.php?option=com_content&view=article&id=6&Itemid=10
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Ja, Hallo!
Feige wie immer, das Kind von der Schule abgeholt um einen Aufstand der Mutter zu verhindern… Aber es gibt heute das Internet, dass solche Fälle aufzeigt!
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29. Mai 2011
Kinderschänder wurden gehängt…
Kinderschänder im Iran öffentlich gehängt…
In der iranischen Stadt Kermanschah sind heute zwei Kinderschänder öffentlich gehängt worden. Kurz zuvor hatte das Oberste Gericht in Teheran die Todesstrafen bestätigt, berichtete die iranische Nachrichtenagentur Irna. Die Männer hatten zwei Kinder missbraucht und das Ganze auch gefilmt.
Im Iran werden unter anderem Mord, Vergewaltigung oder Drogenhandel mit der Todesstrafe geahndet. Oft werden die Delinquenten öffentlich hingerichtet.
Quelle: www.orf.news.at 29.5.2011
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Dazu ist zu sagen: ICH BIN KEIN BEFÜRWORTER DER TODESTRAFE!
Das ist das krasse Gegenteil unserer humanen Bestrafungsmethoden, man könnte sagen, bei uns werden Kinderschänder und Vergewaltiger belohnt, wenn sie ihre Opfer auch noch mitfilmen, so laufen sie frei herum weil ein Gutachter ihm z:b:. Klaustrophobie bescheinigt, damit er Haftunfähig bleibt!
Und im Iran werden sich auch keine Westeuropäer sprich deutsche oder österreichische Kinderschänder aufhalten, da sie wissen was ihnen dort blüht.
Also abschreckende Wirkung hat!
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Vergewaltiger Penis abgeschnitten
“Als er versuchte, sie zu vergewaltigen, schnitt die Frau ihm mit einem Messer den Penis ab”, berichtet Polizeichef Abul Khaer – ©SXC (Symbolbild)
Eine 40- jährige Frau hat in Bangladesch den Penis ihres Vergewaltigers abgeschnitten und zur Polizei gebracht.
Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde die verheiratete Mutter dreier Kinder in ihrem kleinen Haus im Distrikt Jhalakathi etwa 200 Kilometer südlich der Hauptstadt Dhaka vom Täter im Schlaf überrascht.
“Als er versuchte, sie zu vergewaltigen, schnitt die Frau ihm mit einem Messer den Penis ab”, sagte Polizeichef Abul Khaer der Nachrichtenagentur AFP. “Sie packte ihn in Klarsichtfolie und brachte ihn als Beweismittel zur Polizeistation.” Der mutmaßliche Täter befindet sich vorerst im Krankenhaus, gegen ihn wurde Anklage erhoben. (APA)
Quelle: www.vol.at 30.5.2011
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Ich bin nicht für solche Methoden, Kinderschänder und Vergewaltigern das fürchten zu lernen, sondern für die Veröffentlichung von Sexverbrechern wie in den USA!
Aber wenn unsere Justiz so weiter macht wie bisher, werden wir auch in Österreich öfters von krassen Schutzmaßnahmen für Kinder lesen.
Es passiert dann in einem Ausnahmezustand, da man diese grausame Welt, die Opfer bei Gericht noch einmal schwer retraumatisiert durch diese Urteile, Verhöhnungen der Opfer man nicht mehr versteht!
Wie vergangene Fälle zeigen, selten aber doch:
Selbstjustiz nach einer angeblichen Vergewaltigung…
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Priklopil- Neues Verfahren?
Neues Verfahren: Natascha will nicht aussagen!

Kampusch vom Staat Österreich enttäuscht...
Es geht um Ermittlungspannen.
Wien.
In Innsbruck laufen gleich zwei Verfahren in der Causa Kampusch:
1. Im Ermittlungsverfahren gegen 5 Staatsanwälte wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs( Angebliche Ermittlungspannen) hat am Donnerstag die Zeugenbefragung mit Johann Rzeszut, pensionierter OGH-Präsident, begonnen.
Ludwig Adamovich, Ex-Leiter der Kampusch – Evaluierungskommission ist für 6. Juni geladen.

Österreich TZ schrieb hier darüber, dass auch wegen Kinderschänder-Ring...
Dazu Natascha Kampusch:
„Ich habe in diesem Verfahren keine Vorladung, also werde ich auch nicht aussagen. Eine Zeugenaussage von mir würde nicht viel bringen.”

Kampuschs neues Leben...
2. Seit dieser Woche wird in Innsbruck auch gegen unbekannte Täter ermittelt.
„Darin geht es um den Verdacht angeblicher kinderpornografischer Aufnahmen, unter anderem auch von Natascha Kampusch”, so Hansjörg Mayer von der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Der Kinderpornoring-Verdacht war bereits kurz nach ihrer Entführung aufgetaucht.
Sonderermittler sind auf Kinderpornos gestoßen…
Quelle: TZ – ÖSTERREICH Ausgabe Sonntag 28.5.2011/S6
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Dazu meine ich folgendes:
Es mag hart klingen, aber:
Wenn ein Opfer von sexueller Gewalt nicht aussagt, macht es Täterschutz und riskiert so wissentlich weitere Kindopfer, durch den eigenen Peiniger, oder dessen Mittäter!
Und das hat nichts absolut nichts mit Opferschutz zu tun, wenn Richter oder Staatsanwälte davon Abstand nehmen, ein Opfer ordentlich zu verhören, d.h.
- das Opfer erzählen zu lassen und diese Aussagen nicht durch Zwischenrufe oder Fragen zu beeinflußen, sondern auf Video oder Tonband aufnehmen und daraus Schlüsse dann ziehen!
- Ein Opfer muss so vorbereitet werden, dass es auch vor Gericht ohne Angst aussagen kann, indem der Tatverdächtige in dieser Zeit, den Gerichtssaal verlassen muss! Denn eine persönliche Aussage kann sehr viel auch den Schöffen signaliseren und zeigen wie der Zustand des Opfers ist! Und den Wahrheitsgehalt verstärken! Ausserdem hilft es bei der weiteren Bewältigung des Traumas, wenn ein gerechtes dem Verbrechen an dem Kind dementsprechende Strafmaße angewandt werden müssen!
- Der Anwalt vom Sexverbrecher darf kein Recht vor dem Prozess die Aussagen des Opfers zugespielt zu bekommen haben!
- Um einen objektiven Richterspruch sprechen zu können, darf es keine Deals von Gutachtern und Rechtsanwalt des Sextäters und dem Richter sowie Staatsanwalt vor dem Prozess um das Strafmaß für den Sexverbrecher geben!
Das denke ich, sollte für alle Prozesse bei Sexverbrechen gelten!
Wenn ein Opfer absolut nicht an einer Aufklärung  seines Falles interessiert ist, so gibt es nicht viele Möglichkeiten warum:
Entweder N.K. wurde in AKH-Psychiatrie durch Star Psychiater Max Friedrich durch eine Gehirnwäsche so manipuliert, – einer “Tiefschlaftherapie” unterzogen, wo die Sexualverbrechen „ausgelöscht” werden sollten, damit sie nicht so stark im Vordergrund stehen und so auf öffentliches- STAR- Sein manipuliert, dass alles Grausame überlagert wird ?
(Was die Seele irgendwann dosiert wieder freigibt, den Weg wieder an die Oberfläche sucht, ganz sicher! Verdrängung gelingt nur für eine bestimmte Zeit!
Oder die „unbekannten” (Ich kennen keine Namen, sagte sie der Polizistin am 23.8.2006 nachdem sie geflüchtet war)Sexverbrecher und Mittäter von Priklopil und engste Freunde von Priklopil was diese Verbrechen an Kindern anbelangt, heute sie noch so eingeschüchtert, dass wenn sie reden würde darüber, dass ihr Todesurteil wäre?
Wir wissen es nicht, aber nachdem die Evaluierungskommission diese Bedenken äußerten und nicht verantwortlich sein will, dass es in ein paar Jahren heißt: Natascha Kampusch hat sich umgebracht,(Tote Zeugen sind für Kinderschänder die besten Zeugen) oder sie sei verunglückt!
Hat Priklopil wirklich Selbstmord begangen, oder wurde er ermordet?
Die Zeit wird es an die Oberfläche spülen, auch wenn es Jahre dauert…
Die Zeit wird es hervorbringen…
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Der Fall Priklopil engster Freund und Mitwisser Ernst Holzapfel (Von Kinderpornobesitz von Priklopil) und alles um diesen Fall herum…
Fall Priklopil…
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Laut Presse vom Sonntag 28.5.2011 hört sich das Ganze nun so an…
Innsbruck übernimmt Fall Kampusch
27.05.2011 | 18:33 | MANFRED SEEH (Die Presse)
Das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck entwickeln sich nach und nach zu Zentralstellen bei diversen Ermittlungen rund um den Entführungsfall Kampusch.
Aus dem Archiv:
- Fall Kampusch: Neues Verfahren in Innsbruck (17.05.2011)
- „Staatsanwalt ist Rechtsschutzwahrer” (17.04.2011)
- Kampusch-Akte als heiße Kartoffel im Parlament (02.12.2010)
- Stadler: Kinderporno-Ring hinter Kampusch-Entführung (30.11.2010)
Ist die Entführung von Natascha Kampusch wirklich restlos aufgeklärt?
War Wolfgang Priklopil ein Einzeltäter?
Solche Fragen werden künftig wohl nicht mehr von den Behörden des Tatortes Wien (hier wurde das Opfer 1998 verschleppt), sondern von jenen in Innsbruck untersucht werden. Das dortige Landesgericht und die Staatsanwaltschaft entwickeln sich nämlich zu einer Art Zentrum in Sachen „Kampusch”.
Schon jetzt laufen, wie „Die Presse” exklusiv berichtete, zwei Verfahren in Innsbruck: jenes gegen fünf Ankläger aus der Oberstaatsanwaltschaft Wien und der Staatsanwaltschaft Wien. Hier geht es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Die Betroffenen weisen Vorwürfe, wonach es Versäumnisse bei den Kampusch-Ermittlungen gegeben haben könnte, strikt zurück.
Und dann läuft in Innsbruck auch noch jenes Verfahren gegen unbekannte Täter, das am 3. Februar in Wien angelegt und auf Geheiß der Generalprokuratur vor wenigen Tagen nach Innsbruck „delegiert” wurde. „Darin geht es um den Verdacht angeblicher kinderpornografischer Aufnahmen, unter anderem auch von Natascha Kampusch“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr.
Hintergrund: Der immer noch schwelende – wenn auch unbelegte – Verdacht, es könnte einen Kinderpornoring gegeben haben, dem Kampusch zum Opfer fiel. Klar ist der Grund der Verlegung dieses zweiten Verfahrens in die Tiroler Landeshauptstadt: Da sich maßgebliche Wiener Staatsanwälte selbst einem (Amtsmissbrauchs-)Strafverfahren ausgesetzt sehen, sollen weitere Ermittlungen zur Entführung aus Gründen behördlicher „Hygiene” nicht in Wien erledigt werden.
Und dieses zweite Verfahren könnte möglicherweise zum Sammelbecken werden. Denn der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl (er ist einer jener fünf genannten Behördenvertreter, die sich derzeit Untersuchungen ausgesetzt sehen) erläutert der „Presse”: „Ich werde vorschlagen, alles, was noch kommt, zum Beispiel weitere Anzeigen, nach Innsbruck zu delegieren.” Über diesen Vorschlag würde die Generalprokuratur entscheiden.
Auf die Frage nach den nun gegen ihn gerichteten Vorwürfen beteuert Pleischl einmal mehr, absolut pflichtgemäß gehandelt zu haben. Er selbst habe von Innsbruck bisher noch keine Ladung zur Einvernahme erhalten.
Zur Frage nach einem Kinderpornoring sagt Pleischl: „Wir sind allen Hinweisen nachgegangen.” Dies habe „kein Ergebnis” gebracht, welches für das Vorliegen eines solchen Ringes gesprochen hätte. „Es gibt auch keine vernünftigen neuen Hinweise, die man überprüfen könnte.”
Ex-OGH-Präsident als Zeuge
Indessen sagte in Innsbruck am Freitag, wie schon tags zuvor, der Expräsident des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, als Zeuge im Amtsmissbrauchsverfahren stundenlang aus. Rzeszut war Mitglied der vom Innenressort eingesetzten Kampusch-Kommission. Und hatte durch ein aufsehenerregendes Dossier an das Parlament das nun durch den Innsbrucker Ermittlungsrichter Georg Putz geführte Verfahren gegen die Staatsanwälte ins Rollen gebracht.
Das Rzeszut-Papier umfasst fünf, so heißt es, „fachlich plausibel nicht zu erklärende Besonderheiten des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens zum Fall Kampusch”: Vernachlässigung polizeilicher Ermittlungsergebnisse, Unterlassung indizierter Ermittlungsschritte, Behinderung der Evaluierung, Verbreitung wahrheitswidriger Informationen, Druckausübung auf den federführenden Polizeibeamten. Ob dem so war, soll Innsbruck herausfinden. Zu diesem Zweck ist am 6. und 7. Juni ein weiterer prominenter Zeuge geladen: der seinerzeitige Leiter der Kampusch-Kommission, Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich.
Auf einen Blick
Natascha Kampusch wurde 1998 auf dem Schulweg entführt und floh nach achteinhalb Jahren aus dem Haus des Entführers Wolfgang Priklopil, der sich daraufhin das Leben nahm. Innsbruck wird nun immer mehr zur Zentralstelle für den spektakulären Fall, schon zwei Strafverfahren sind anhängig.
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 28.05.2011)
Quelle: www.diepresse.com 28.5.2011
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Nun man kann gespannt sein, was nun in Innsbruck in der Causa Priklopil und Mittäter raus kommt.
Denn das ein Laptop und Speichermedien 2006 im August- September vom Büro von Ernst Holzapfel mit genommen wurde und die großen Datenspeicherungen wiederbelebt werden mussten und ausgewertet, aber danach alles in Schweigen verhüllt wurde, so denke ich,dass der deutsche Zeuge Vogel nicht ganz die Unwahrheit gesagt hat, mit dem Politiker Sohn als Mittäter und Kontakten zu Freunden von Priklopil usw…
Priklopil verkehrte in der Unterwelt und Sado -Maso Szene…
Fall Priklopil – SM -Szene Wien…
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Freund von Priklopil Ernst Holzapfel….
Freund von Priklopil Ernst H.
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Das filmische Denkmal für Priklopil…
Priklopils filmisches Denkmal 2012
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Fall Priklopil und Kinderschänder Ring…
Fall Priklopil und Kinderschänder Ring…
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Megatreff-Kampusch…
Megatreff-Kampusch…
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28. Mai 2011
Erich Fleschurz hat auch Minderjährige…
…Buben unter 14 Jahre seine sexuelle Aufwartung gemacht… in Wien, N.Ö. und O.Ö.
Nach Verurteilung weiter Sex mit Unmündigen

Polizeifotos von Mag. Erich Fleschurz dem Bubenschänder (ehem.BZÖ)
Im Fall des haftunfähigen Wr. Neustädters, der des Kindesmissbrauchs verdächtigt wird, werden nach umfangreichen Ermittlungen neue Details bekannt. Auch nach seiner Verurteilung 2009 soll er mit Unmündigen sexuelle Kontakte gehabt haben.
Mann soll Jugendliche dabei gefilmt und dafür bezahlt haben.
Sex mit mindestens sieben Jugendlichen
Nach der Verurteilung 2009 blieb der vorbestrafte Mann wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß.
Seither soll er laut Landeskriminalamt mindestens mit sieben Jugendlichen sexuelle Handlungen durchgeführt haben und die Jugendlichen dabei gefilmt und dafür bezahlt haben.
Es besteht auch der Verdacht des Kindesmissbrauchs, weil einer der Jugendlichen laut Ermittlern zum Tatzeitpunkt möglicherweise unter 14 Jahre alt war.
13 Anzeigen mit konkretem Hintergrund.
Opfer aus NÖ, OÖ und Wien
Kennengelernt hatte der Mann seine jungen Opfer in Internetforen und auf Facebook. Dort soll er mit etwa 300 Jugendlichen in Kontakt gestanden sein, teils auch per SMS.
In den letzten Wochen befragte die Polizei viele von ihnen. Dabei sind 13 Anzeigen mit konkretem Hintergrund herausgekommen – unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung und Stalkings. Die Opfer stammen aus NÖ, OÖ und Wien. Haftunfähiger sitzt in U-Haft
Der 46-jährige Wiener Neustädter, dem eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, lebte mit seinem Bruder zusammen, bis er wegen Verdunkelungsgefahr nach neuerlichen Verdachtsfällen in Untersuchungshaft eingeliefert wurde.
Quelle: www.orf.news.at 28.5.2011
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Dazu:
Kinderschänder dieses sexuell sadistisch veranlagten Kalibers wie Erich Fleschurz (ehem. BZÖ-LA) hören nicht auf, außer jetzt in der Haft.
Nach dem Motto: DAS GESETZ kann mir nichts anhaben ich bin sowie gleich wieder frei usw…. So denken alle Kinderschänder, da ja die Richter in Österreich ihre und deren RA – sowie Gutachter -HANDLANGER sind! Die Urteile zeigen diese Fehlentwicklung in den letzten Jahren immer deutlicher ab!
Und produziert so die Selbstjustiz, dass müsste man auch bedenken! Den Opfern signalisiert man, zeig nicht an, denn die Kinderschänder gewinnen immer! Was ist nun das Endergebnis daraus? SELBSTJUSTIZ, oder? Dann brauchen Opfer keine Gerichte mehr und auch diese Demütigungen nicht mehr zu hörten und zu lesen, oder?
Oder Opfer machen Plakate indem sie ihre Umgebung über ihren Peiniger aufklärt und Flugbläter verteilt, um andere Eltern auf den Kinderschänder aufmerksam zu machen! Anders wird man in Zukunft weitere Kinder vor Kinderschändern nicht schützen können, denn die Justiz ist auf Seite der Sexverbrecher!
Wenn sie sich nicht selbst umbringen, um dieser ungerechten, für Opfer unbegreiflichen öffentlichen Schmach  zu entgehen. Der Fall BARBABA – Wagner Jauregg -forensische Klinik -Linz, eines der  krassesten Beispiele in der jüngsten Zeit! Barbara wurde durch die Medienberichte und Aussagen des RA Wolfgang Moringer,  in den erneuten Selbstmord Sog getrieben und den Rest erledigten die Klinikärzte!
Wir können nicht umhin zu sagen:
ÖSTERREICHS JUSTIZ
hat ein sehr großes IMAGE- PROBLEM, dass ihr die Kinderschänder bescheren!
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Mit Geldbeträgen Jugendliche geködert und sie gefilmt und sexuell misshandelt…
Kinderschänder Fleschurz…
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Kinderschänder haben Hochsaison, denn es ist wieder Sommer!!!!
Hallo Eltern, es ist wieder Sommer…
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Polizei ist machtlos, was die Kinderschänder -Portale betrifft… Ich frage mich warum? Haben die Kinderschänder bessere Techniker als die Polizei in Österreich?
Polizei ist machtlos wie man hier…
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FÜRSORGE – KINDESABNAHMEN…
Richter fordern Prävention von Kindesabnahmen

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"
Die Familienrichter fordern mehr Präventionsarbeit, um die Anzahl der Kindesabnahmen in Österreich zu reduzieren. Die Zahl der fremduntergebrachten Kinder stieg in den letzten Jahren rasant, betonte Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung.
Ebenso im Anstieg begriffen sei auch die Zahl schwer erziehbarer Jugendlicher, warnte die Richterin. Hier sei ein Ausbau moderner pädagogischer Angebote dringend notwendig. In Österreich befinden sich derzeit 11.088 Kinder bei Pflegeeltern, in Kinderzentren oder in betreuten Wohngemeinschaften.
Angesichts des jüngsten OHG-Urteils, in dem einem Vater erstmals Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt wurde, weil die Mutter den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll, zeigten sich die Familienrichter allerdings indifferent. Einerseits sei zu begrüßen, dass solches Verhalten belangt werden könne, andererseits sei aber die Erbringung von Beweisen nur schwer möglich.
Quelle: www.orf.at 28.5.2011
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Ich denke,
… dass hier das ganze System verändert gehört! Nicht nur die Verweigerung von Besuchsrechten durch Männer. Die setzen schon ihre Maßnahmen und fordern alles ein, was sie glauben haben zu müssen. Die Männer organisieren sich sehr gut. Auch im Internet!
Die Frauen weniger: (Feministinnen sind hier ausgenommen)
Die Frauen über die hier gerichtet wird, sind eher alleinstehende Mütter denen man nicht zugesteht kompetent genug zu sein, zur Erziehung ihrer Kinder! Wenn man denen mehr Hilfe und zwar menschliche Hilfe nicht sterile Hilfe mit der die meisten jungen Mütter dann nichts anfangen können, da der Name alleine Fürsorge ein Horrorwort ist, dass mit Kindesabnahme einhergeht. Daher wenden sich alleinstehende Mütter in den seltensten Fällen an die Fürsorge.
Die Fürsorge nimmt Müttern Kinder ab und steckt sie in SOS -Kinderdörfer oder Wohnheime bis sie 18 Jahre sind wenn eines von 4 Kindern blaue Flecken aufweist, da die Lehrer überreagieren aber bei sexueller Gewalt wegschauen!
Würde man den Müttern ehrliche Hilfe zur Seite stellen, wenn keine Großeltern, oder ein soziales Umfeld für die Mutter  da sind, müsste man nicht immer gleich die Kinder abnehmen. Während den Vätern der Staat die Alimente vorstreckt, sind Mütter die arbeiten müssen und einen Pflegeplatz ein paar Monate nicht bezahlen, gleich  mit der Kindesabnahme bedroht, das Kind  so sehr schnell entzogen wird.
Die Fürsorge kontrolliert Mütter schon wenn sie schwanger sind, ob sie einen angemessen Platz für ihr Kind haben! Einen Pflegeplatz hingegen kontrolliert man nur ein paar Jahre 1 Mal im Jahr und dann ist er als ausgezeichneter Pflegeplatz ausgewiesen in den Akten.
Die Fürsorge versucht ledigen Müttern Kinder schon während der Schwangerschaft abzujagen und will die Unterschrift von alleinstehenden Müttern schon für eine Adoption bevor das Kind das Licht der Welt erblickt. (So geschehen in Kärnten!)
Es wundert mich nicht, dass die Zahlen stätig ansteigen und auch Kinderschänder als Pflegeväter zu ihrem Ziel kommen! Kinder vom Staat Österreich frei Haus geliefert werden! Oder in SOS -Kinderdörfern als Kinderdorfväter leben wie die aufgedeckten Fälle aufzeigen.
Erster Kinderdorfvater in Moosburg -Kärnten…
Und so kann man hier annehmen dass circa 444 Kinder in Gefahr sind Opfer von sexuellen Übergriffen in Pflege- Familien, Heimen, SOS -Kinderdörfern Österreichweit zu werden.
Das ist ein sehr grausames System die Gewalt und sexuelle Gewalt einfach ausblenden! Ein Pflegevater- Eltern- Kurs von 20 Stunden ist das Kriterium. Das ist aber ein Skandal! Dass man sagen kann, wenn ein alleinstehender Mann, oder Frau sich meldet, der/die keine guten Absichten hat mit Kindern in 20 Stunden zum perfekten Pflegevater-Mutter wird?!
Das Fürsorgesystem als solches gehört Grunderneuert und anders aufgebaut! Keine Deals mit Kinderschändern und Vertuschung von diesen! N.Ö. 2005 Seminaraufruf: MISSBRAUCH
5000 Anzeigen bei der Fürsorge und den 5 Kinderschutzzentren “Die Möwe” in N.Ö.
Davon aber nur 108 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft!
So wurden 2004 – 4892 gemeldete Kinderschänder der Öffentlichkeit vorenthalten! Vertuscht worden und niemand weiß wo sie heute leben in welchen Orten sie leben und wer sie sind. Das ist Kinderschänder-Schutz der perversesten Art, den die Fürsorge seit es sie gibt pflegt!
Unter dem MOTTO:
ANZEIGEN TUN WIR NICHT!
So spielt die Fürsorge russisches Roulette mit unseren Kindern und Enkelkindern, das müssen Sie sich vor Augen halten und tief ins Gedächtnis einprägen!
FÜRSORGE – KINDERSCHÄNDER SCHUTZ!!!
KINDERSCHUTZZENTREN IN ÖSTERREICH – betreiben  täglich Sexverbrecher -SCHUTZ!
KINDER & JUGENDANWALTSCHAFTEN ebenfalls, da sie sich gegen eine ANZEIGEPFLICHT stellen!
UND ALLE SPRECHEN VON KINDERSCHUTZ!
EINE KRASSEÂ TATUMKEHR -Methode, die hier am Werke ist!
“Das von sexueller Gewalt betroffene Kind bestraft man, sperrt man weg, die Täter lässt man laufen,”
so arbeitete die Fürsorge in den 50iger Jahren und genauso noch heute!
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Was die Jugendwohlfahrt Kindern antut ist ein Skandal!
Was die Jugendwohlfahrt Kindern antut…
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Wien: August- Aichonr- Haus und die Belieferung eines Kinderschänder- Rings in Wien mit Buben aus sozial schwachen, armen Familien, oder elternlose Kinder….
August Aichhorn Haus -Prozess…
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Schutzbefohlene Heimkinder waren der Heimleitung hilflos ausgeliefert. Fürsorge kontrollierte nur alle 5 Jahre mit Voranmeldung….
5 Jahre keine Kontrollen-Skandalös…
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Die Fürsorge gab einem vorbestraften Kinderschänder zwei Mädchen in Pflege… Der Fall Anita K. machte erst Schlagzeilen, als er eines seiner Opfer umbrachte…
Anita K. ermordet -Täter erhängte sich…
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Neue Zeugen im Kinderschänder -Ring -Fall Aichorn -Aichhorn-Haus in Wien….
Kinder zum Sex gezwungen neue Zeugen…
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Man gründe als Kinderschänder einen Verein und leite ein Kinderheim, die Fürsorge versorgt sie dann mit Kindern und die Kinderschänder blühen auf! Denn sie haben was sie brauchen, Kinder, als Angebot und zur freien Auswahl…
Vereine als private Kinderheime…
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Fall Cain, Fürsorge Vorarlberg angeklagt wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht, der Kontrollen…
Jugendwohlfahrt angeklagt…
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Die Fürsorge ermöglicht ganz offiziell, dass Kinderschänder in Österreich als Pfleväter arbeiten können. Sie ist der Lieferant für Kinder frei Haus!
Fürsorge Lieferant für Kinderschänder…
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27. Mai 2011
Ex – Richter bleibt bei seinen Aussagen…
Verhöre im Fall Kampusch gestartet – Ex-Richter bleibt bei Vorwürfen
INNSBRUCK. Mit der ersten Einvernahme des Mitglieds der Kampusch-Evaluierungskommission, Johann Rzeszut, begannen gestern die Zeugenbefragungen im Verfahren gegen fünf Staatsanwälte wegen Vertuschungsverdachts.

Priklopil der Kinderschänder und Kinderschänder- Ring -Beteiligte mit N.K.
Wie berichtet hatte der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofs Rzeszut im Herbst des Vorjahres mit einem brisanten Schreiben an die Abgeordneten des Nationalrates die brisante Affäre ins Rollen gebracht. Der Spitzenjurist hatte darin zahlreiche Indizien und auch Beweise aufgelistet, die auf ein Ignorieren und sogar Vertuschen von Fakten im Hinblick auf weitere Mittäter des Entführers Wolfgang Priklopil hindeuten.

Foto mit 5 unbekannten Männern, die mit einem Mädchen (N.K.?) abgebildet waren...
Seither läuft bei der Anklagebehörde in Innsbruck ein Strafverfahren gegen fünf Staatsanwälte, die bei den Untersuchungen nach dem überraschenden Wiederauftauchen von Natascha Kampusch „schuldhaften Pflichtverletzungen” begangen haben sollen. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs steht also im Raum. Die Einvernahme Rzeszuts dauerte gestern mehrere Stunden. In einer Pause sagte der Jurist, er habe seinen Ausführungen im Schreiben an das Parlament „inhaltlich nichts hinzuzufügen”.
Den OÖN hatte Rzeszut vor dem Termin im Innsbrucker Landesgericht gesagt, seine Einvernahme sei wichtig, weil er den Ermittlern zielgerichtet erklären könne, wo sich welche Unterlagen in dem rund 30.000 Seiten starken Kampusch-Akt befinden. Die Kampusch-Ermittlungen laufen nach einer Ausnahmeregel in der Strafprozessordnung ab. Nicht, wie üblich, ein Staatsanwalt leitet das Verfahren, sondern aufgrund der Brisanz der Materie ein unabhängiger Haft- und Rechtsschutzrichter (früher Untersuchungsrichter).
Ob die Ermittlungen auch eine Wiederaufnahme des Entführungsfalles bewirken, ist noch nicht absehbar. Weitere Einvernahmen sind übernächste Woche geplant. Auch Ex-Verfassungsrichter Ludwig Adamovich soll befragt werden.
Quelle: www.nachrichten.at 27.5.2011
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Natascha Kampusch
Der Original-Brief von Johann Rzeszut
Johann Rzeszut, Ex-OGH-Präsident und Mitglied der Evaluierungskommission im Entführungsfall Natascha Kampusch, hat folgenden Brief per e-mail an die ÖSTERREICH-Redaktion gesendet.

Ex-Richter Dr. Johann Rzeszut der nicht aufgab auch nicht nachdem man Dr. Adamovich von Sirny anpatzen lies...
© APA
“Sie gestatten mir den unter Zeitdruck unternommenen Versuch, mit ein paar grundsätzlichen Bemerkungen den fallbezogenen Standpunkt der Evaluierungskommission, der in den Medien teilweise nicht verstanden wird, zu verdeutlichen.
Das öffentliche Informationsinteresse ist nicht nur zu respektieren, mit Rücksicht auf die damit verbundenen Kontrollaspekte vielmehr nicht hoch genug einzuschätzen. Dies insbesondere dann, wenn es um Jugendschutz (und damit um den Schutz gesellschaftlicher Zukunft) geht. Dass eine Entführung Unmündiger, insbesondere dann wenn – wie im sog. “Fall Kampusch” – spezifische Mißbrauchskomponenten nicht ausgeschlossen werden können, zu dem angesprochenen Problemfeld besonderer gesellschaftlicher Bedeutung zählt, liegt auf der Hand.
Wie Sie ersichtlich wissen, bin ich (neben Präsident des VfGH i.R. Univ.-Prof. DDr. Adamovich und Univ.-Prof. Dr. Reindl-Krauskopf) eines der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der im Innenressort eingesetzten sog. Evaluierungskommission, welcher (in Ausübung einer Zusatzfunktion zu ihrem regulären beruflichen Wirken) auch aktive Spitzenvertreter aus dem Innenressort angehören. Die Auffassung der Kommissionsmitglieder von der übernommenen Aufgabe ist ebenso einhellig , wie die Beurteilung der bisher vorliegenden Arbeitsergebnisse. Der ursprüngliche Kommissionsauftrag bestand darin, das kriminalpolizeiliche Wirken im Fall Kampusch nachzuvollziehen, es zu bewerten und Vorschläge dafür zu erstatten, inwieweit allfällige Mängel mit strukturellen Vorkehrungen in der Zukunft vermieden werden könnten. Im Zuge der Neubestellung der Evaluierungskommission im Dezember 2008 wurde der ihr erteilte Auftrag dahin erweitert, auch die Ermittlungstätigkeit der im Fall Kampusch eingesetzten operativen Sonderkommission des Bundeskriminalramtes interdisziplinär beratend zu begleiten.
Ermittlungen zum Verdacht strafbaren Verhaltens sind – nicht erst seit der ab 1.1.2008 geltenden Neuordnung des strafprozessualen Vorverfahrens

BK hat Speichermedien aus dem Büro von Ernst H. mitgenommen die ausgearbeitet wurden?
- seit jeher auf ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen Sicherheitsbehörden und Strafgericht angewiesen. Eine Bewertung kriminalpolizeilichen Wirkens führt demzufolge zwangsläufig auch zur Sicht auf das Zusammenspiel zwischen Polizei und Justiz.
Die gravierendsten Unzukömmlichkeiten, auf die die Evaluierungskommission fallbezogen aufmerksam wurde, betreffen gerade diese wechselseitige sachdienliche Abstimmung, die – besonders nach neuem Strafprozessrecht – der leitenden Verantwortung der Staatsanwaltschaft unterliegt. Soweit Mangelhaftigkeit kriminalpolizeilichen Wirkens seine Ursache (auch) in staatsanwaltschaftlichen Versäumnissen hat, hat dies die Evaluierungskommission selbstverständlich durchaus im Rahmen ihres Auftrags aufzuzeigen.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für die Evaluierungskommission und damit insbesondere auch für Ihren mit laufenden Medienanfragen konfrontierten Vorsitzenden Präs.d.VfGH i.R. Univ.-Prof. DDr. Adamovich große Schwierigkeiten.
Die umfassende Detailaufarbeitung ergab in vielerlei Hinsicht – in krassem Gegensatz zur bisherigen staatsanwaltschaftlichen Sicht – beträchtlichen (auch) kriminalstrategischen Nachholbedarf, der in seinen Einzelheiten nicht medial offen gelegt werden kann, ohne dabei wesentliche Ermittlungsziele zu gefährden. Dies einerseits betonen zu müssen, gleichzeitig aber nicht verantworten zu können, dass Details der offenen Ermittlungsstoßrichtungen vorzeitig bekannt werden, ist jenes Dilemma, dem Präs. Univ.-Prof. DDr. Adamovich bereits längerfristig und zwangsläufig ausgesetzt ist. Längerfristig deshalb, weil der staatsanwaltschaftliche Verantwortungsbereich (StA Wien und OStA Wien) jenes offene Ermittlungssubstrat, das die Evaluierungskommission seit nunmehr bereits rund 14 Monaten als sachlich unvertretbares Defizit reklamiert, ausschließlich mit der Begründung ignoriert, das Tatopfer spricht nur von einem Täter, dieser sei tot, weshalb es nichts mehr zu ermitteln gebe. Erst unter dem Druck der aktuellen öffentlichen (medialen) Anteilnahme wurde in jüngster Vergangenheit erreicht, dass vor dem Beginn der entscheidenden Einvernahmen die Primäreinlassungen des Tatopfers (wenigstens) eingesehen werden konnten, worauf im Interesse absehbar notwendiger Vorhalte nicht verzichtet werden konnte.
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich Ihnen zur Sicht der Evaluierungskommission derzeit nicht mehr als Folgendes eröffnen kann:
Vorweg: wir fürchten nichts mehr als in einigen Jahren eine Zeitungsmeldung des Inhalts: “Natascha Kampusch tot aufgefunden” oder “Natascha Kampusch tödlich verunglückt“. Verantwortungsbewusster Opferschutz in gebotenem umfassendem Verständnis hat nach Lage des Falles auch ein derartiges Risiko in Rechnung zu stellen. Dies aus folgenden Gründen:
In einem grundlegend wesentlichen Punkt kennen wir zwei absolut unvereinbare Darstellungen: Einerseits jene des Tatopfers Natascha Kampusch, deren Angaben hinsichtlich der Täterbeteiligung von (ursprünglich)”Es war nur ein Täter” bis hin zu (derzeit aktuell)”Ich habe nur einen Täter bemerkt” reichen. Andererseits die Angaben einer (zur Tatzeit 12-jährigen, jetzt mehr als 20-jährigen) Tatzeugin, die von Anfang und in der Folge bis heute stets gleichbleibend bekundete, dass ein Täter das Opfer in das Tatfahrzeug zerrte, während eine zweite männliche Person hinter dem Lenkrad des Tatfahrzeuges gesessen sei. Den unmittelbar handgreiflich agierenden Täter beschrieb die Tatzeugin detailliert und gab an, ihn bei einer Gegenüberstellung zweifelsfrei identifizieren zu können. Hinsichtlich des männlichen Wagenlenkers sah sich die Zeugin (verglasungsbedingt reduzierte Sicht ins Wageninnere) zu näheren Angaben außerstande, bekräftigte ihre Wahrnehmung eines Täterduos aber von Anfang an damit, dass das Tatfahrzeug bei Fortsetzung ihres Schulweges (infolge der in der Tatortumgebung vorgegebenen Fahrtrichtungen) nochmals an ihr vorbeigefahren sei, wobei sie wieder sowohl den Wagenlenker als auch den mitfahrenden Komplizen wahrgenommen habe.

Priklopil ist tot, ermordet? Aber seine Mittäter sind geschützt noch mitten unter uns!
Evident ist, dass nur eines der beiden Mädchen (nunmehr jungen Frauen) objektiv wahrheitsgemäße Angaben macht. Aber auch subjektiv ist die Möglichkeit eines Irrtums nach Lages Falles so gut wie ausgeschlossen:
Eine – wenn auch erst 10-jährige bzw noch so eingeschüchterte tatbetroffene Insassin eines sog. Kastenwagens, die nicht betäubt ist, deren Augen nicht verbunden und deren Ohren nicht verstopft sind, kann nicht übersehen und überhören, dass als Wagenlenker jemand fungiert, der schon beim Lenkrad saß, während sie von einem Komplicen in das Kraftfahrzeug gezerrt wurde. Dies umso weniger, wenn – so gibt sie an – anschließend ein längeres Umherfahren eingesetzt haben soll. Auf der anderen Seite kann ein – wenn auch Vorfalls bedingt erschrockenes – 12-jähriges Mädchen nicht (wiederholt) einen vom handgreiflichen Täter verschiedenen Wagenlenker wahrnehmen, wenn sämtliche Ausführungshandlungen tatsächlich nur von einem Täter gesetzt wurden. Nahe liegt vielmehr die Überzeugung, dass eines der Mädchen (jungen Frauen) bewusst die Unwahrheit sagt.
Davon ausgehend hat sich eine sachkompetente weitere Fallermittlung der Prüfung zu unterziehen, welche der widerstreitenden Angaben vorzugsweise für realitätskonform zu halten ist. Dazu zählt vor allem eine gegenüberstellende Motivsondierung. Für eine zufällige, mit dem Tatopfer nicht bekannte oder sonst vertraute Tatzeugin ist kein plausibles Motiv denkbar, wahrheitswidrig einen zweiten Täter hinzu zu fabulieren. Eine derartige Mutmaßung kommt umso weniger in Betracht, als das damals das Tatgeschehen beobachtende Kind – wie sich zweifelsfrei ergeben hat – hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Modalitäten der Entführung ebenso die Wahrheit bekundete, wie hinsichtlich der Beschreibung Tatfahrzeuges und auch der Person des handgreiflich agierenden Entführers (W. Priklopil).
Auf Seite des Tatopfers hingegen ist schon aus grundsätzlichen Überlegungen eine ganze Reihe möglicher Motive für bewusste (wenn auch zwangslagenbedingt jedenfalls nicht vorwerfbare) unwahre Angaben denkbar: langfristige Annäherung an die Täter (Stockholm-Effekt), aufrechte Druckausübung durch einen bisher nicht belangten Täter, Deckung von Implikationen nahestehender Personen etc.
Ist jedoch – wie vorliegend – jedenfalls nicht auszuschließen, dass es die Tatzeugin ist, welche die Wahrheit sagt, dann darf schon aus Gründen des Opferschutzes zumindest der Aspekt der Opferangst bzw Opfersorge vor einem bisher nicht belangten Mittäter nicht vernachlässigt werden.
Die Beurteilung des damit verbundenes Risikos und seiner Tragweite darf grundsätzlich nicht allein dem Opfer überlassen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, dass das Opfer nach den Tätervorgaben “spurt”. Die zukünftige Opfersicherheit hängt vielmehr ausschließlich davon ab, bis zu welchem Grad und wie lange der Täter in einem lebenden Opfer ein aus seiner Sicht fortgesetzt vertretbares Risiko sieht. Befürchtet er beispielsweise irgendwann einmal, das Opfer könnte die volle Wahrheit über sein Schicksal etwa medial verwerten, könnte er sich zu finalisierendem Handlungsbedarf entschließen.
Natürlich ist es nach dem Muster der Anklagebehörden einfach, allein dem Opfer zu glauben und das Verfahren wegen des Ablebens des behaupteten einzigen Täters unverzüglich zu beenden, sämtliche Beweisgegenstände aus dem als Verlies bezeichneten Raum – wie geschehen – freizugeben und sich kommentarlos über zahlreiche (von der Evaluierungskommission und der operativen Sonderkommission des Bundeskanzleramtes seit mehr als einem Jahr reklamierte) Ermittlungsdefizite und -ansätze hinwegzusetzen, wie etwa
- dass der Tatplan eines Einzeltäters, ein Kind in verbautem Gebiet mit einem selbstgelenkten , von außen einsehbaren Kraftfahrzeug zu entführen, völlig unrealistisch wäre, zumal ein verkehrs- oder rotlichtbedingtes Anhalten ebenso zwingend einzukalkulieren ist, wie fortgesetzte Kontaktversuche eines nicht betäubten oder gefesselten Opfers mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Passanten;
- dass ein Täter ein aufwendiges und längerfristig risikoträchtiges Tatvorhaben der hier in Rede stehenden Tragweite nur mit einer Person seines Vertrauens planen und verwirklichen kann;
- dass eine Person, die während der Zeit der Opferabgängigkeit wiederholt gemeinsam mit Priklopil und dem Tatopfer gesehen wurde, akzentuierten Erklärungsbedarf hat;
- dass ein Täter, von dem sich das ehemalige gemeinsame Tatopfer entfernt, naheliegender Weise unverzüglichen Primärkontakt zu seinem seinerzeitigen Komplizen sucht, usw.usw ….. (von diesen einfachsten Denkansätzen abgesehen ist es aus kriminaltaktischen Gründen derzeit und hier nicht möglich auf die kontextabhängige Aussagekraft einer Vielzahl weiterer bereits vorliegender, teilweise noch abzuklärender Ermittlungsdetails einzugehen).
Die Evaluierungskommission kann lediglich aufzeigen und anregen , während die operative Sonderkommission des Bundeskriminalamtes nach neuer prozessualer Rechtslage grundsätzlich nicht gegen den erklärten Willen der Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft ermitteln darf.
Wenn von (ober-) staatsanwaltschaftlicher Seite seit nahezu drei Jahren (auch öffentlich) stereotyp erklärt wird, bisher vorliegende Ermittlungsergebnisse hätten keinen Hinweis auf die Beteiligung eines weiteren Täters ergeben, obwohl seit nunmehr _*länger als 11 Jahren die in sich völlig schlüssige, seit nahezu drei Jahren in weiten Teilen als zweifelsfrei richtig objektivierte Aussage_ einer _von Anfang an völlig unbedenklichen Tatzeugin _über die _Beteiligung (auch) eines männlichen Lenkers des Tatfahrzeuges*_ vorliegt, so ist dies nicht nachvollziehbar und aus rein fachlicher Sicht nicht zu erklären. Nicht zu erklären ist auch, dass die führende Ermittlungsverantwortung offenbar weiterhin bei einem Leitenden Oberstaatsanwalt bleibt, der in der vorletzten Ausgabe des Magazins “profil” die von kriminalpolizeilicher Seite angeregten Ermittlungsinitiativen ins Lächerliche zieht (so ua.:
“Ich verstehe den Wind nicht, der um die Protokolle gemacht wird…. da könnte auch jemand von der Sozialversicherung kommen und die Protokolle lesen wollen …jeder kann sich etwas zusammenreimen, in Österreich herrscht Meinungsfreiheit..”).
Frau Kampusch hat ein bedauernswertes Schicksal erlitten, weil ihr – das steht mit Sicherheit fest – eine unbeschwerte Kindheit mit normalen Entwicklungschancen kriminell genommen wurde. Schon aus diesem Grund verdient sie Mitgefühl. Die Evaluierungskommission will nichts anderes, als im Rahmen der ihr erteilten Aufträge dazu beizutragen, dass der (nunmehr) jungen Frau ein weiterer Schicksalsschlag erspart bleibt. Sie legt aber auch Wert auf einen effizienten Beitrag zu der Überzeugung noch nicht belangter oder potentieller Täter, dass Kapitalverbrechen und dazu fassbare Ermittlungsansätze von der österreichischen Strafrechtspflege nicht salopp auf die leichte Schulter genommen werden.
Eine umfassend verantwortungsbewusste Deliktsaufarbeitung darf sich nicht vorschnell darauf verlassen, dass jede tatbetroffene Person die sie treffende Risikotragweite voll erfasst.
In der Hoffnung, die Beweggründe derer ansatzweise verdeutlicht zu haben, die sich aus öffentlichem (daher auch opferschützendem) Interesse im Rahmen der Evaluierungskommission um eine endlich sachadäquate und sachkompetente Fallbearbeitung bemühen
mit verbindlichen Grüßen
Johann Rzeszut
Quelle: www.oe24.at 8.8.2009
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Dazu meine ich schon seit Anfang 23.8.2006 …
Die Zeit wird die Wahrheit an die Oberfläche spülen, ob so oder so, denn diese Fragen sind und bleiben immer noch offen!
Die Zeit wirtd es hervorbringen…
Der Fall des Priklopil ist und wird ein riesiger Skandalfall für die österreichische Justiz bleiben!
Denn er gibt noch soviele Rätsel auf, da muss man gar kein studiertter Mensch sein, dazu reicht der gute Instinkt und Hausverstand!
Richter Dr. Ludwig Adamovich sagt am 6.Juli aus…
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Keine Millionen für Kampusch... vielleicht erst dann wenn der Fall neu aufgerollt werden muss?
Keine Millionen für Kampusch…
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Einvernahme von den 5 Staatsanwälten im Fall Priklopil
Fall Priklopil – Staatsanwälte
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Die Rache der Fürsorge…Fall Haaser…
Fall Luca: Siebenjährige vorläufig bei der Mutter
Ob das Kind auf Dauer bei der Mutter bleibe, stehe vorerst noch nicht fest.

Herr Haaser beim Gericht am Dienstag dem 26.04.2011
Innsbruck - Das Tauziehen um die beiden Kinder von Bernhard Haaser, Vater des 2007 gestorbenen Luca, hat für eines der Mädchen ein vorläufiges Ende. Die Siebenjährige befinde sich vorläufig in der Obhut der leiblichen Mutter, bestätigte der Leiter des Kufsteiner Jugendamtes, Reinhold Hotter.
Die Entscheidung sei an Auflagen geknüpft, betonte Hotter. Derzeit werde zudem ein Gutachten erstellt. Die Obsorge sei bei der Jugendwohlfahrt. Ob das Kind auf Dauer bei der Mutter bleibe, stehe vorerst noch nicht fest.
Anfang März hatte die Jugendwohlfahrt Lucas Vater die Siebenjährige abgenommen. Das Mädchen wurde in die Innsbrucker Klinik gebracht. Es habe der „dringende Verdacht auf eine Gefährdungssituation bestanden, die es erforderlich machte, einzuschreiten”, hatte der Kufsteiner Bezirkshauptmann Christian Bidner damals erklärt. Bei der elfjährigen Schwester hatte Haaser Anfang März die Obsorge seiner Mutter übertragen. Der Antrag der Jugendwohlfahrt auf Entzug dieser Obsorge ist ebenfalls noch im Laufen.
Fall Luca
Der 17 Monate alte Luca war am 3. November 2007 in einem Wiener Spital gestorben, in das er zwei Tage zuvor bewusstlos und mit schweren Verletzungen – laut Gutachten Folgen eines durch Analverkehr hervorgerufenen Schütteltraumas – eingeliefert worden war.
Im Mai 2009 wurde der Lebensgefährte der Kindesmutter wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Urteil gegen die Mutter selbst (sie ist nicht die Mutter der beiden Mädchen, Anm.) – eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr – wurde im Juli 2010 rechtskräftig.
(APA)
Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Fr, 27.05.2011Â Â 11:51
Quelle: www.tt.com 27.5.2011
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Die Vorgeschichten zum Fürsorgeskandalfall Haaser dem KINDDERSCHUTZVEREIN L.U.C.A den Herr Haaser nach der Ermordung seines Sohnes LUCA durch Analverkehr seines neuen Stiefvaters und Lebensgefährten der leiblichen Mutter in N-Ö. 2007… In einer Zeitspanne von März 2007 bis Nov. 2007 sah die Fürsorge Tirol und N.Ö. WEG!!!
Fall Haaser…
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Schreckliche Signale durch die Justiz…
…und der Forensischen Psychiatrien für weitere Opfer von sexueller Misshandlung- Gewaltverbrechen…
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Man glaubt euch kein Wort…
Zeigen die  Vergewaltigungsprozesse zurzeit auf der Welt auch in Österreich!
Wer hat daran Interesse, außer, den Kinderschändern & Promivergewaltiger?

Das Internet ist eine rieisge Gefahr auch für Kinder, in Kinderchats- Jugendchats...
Das man ganz öffentlich den Opfern signalisiert, wenn ihr anzeigt, passiert euch das oder das….
Abschreckend für zukünftige Kind-Opfer von sexueller Gewalt und Frauen von sexueller Gewalt, ist der derzeitige Zustand bei den Gerichten, den Richtern, der Justiz die zulässt:
- Dass Kinderschänder und Vergewaltiger Deals mit den Richtern & Staatsanwälten im Vorfeld machen können, wo das Opfer keine Mitsprache hat, da Nebenklägerin,
- Das Opfer von den Rechtsanwälten der Kinderschänder und Vergewaltiger durch die Medien ausgerichtet bekommen, dass sie keine Chance haben, dass sie die sexuell Perversen sind und daher nicht glaubwürdig sind und so in den Selbstmord getrieben werden, da tote Zeugen die besten Zeugen sind für Kinderschänder!

Die Tiefschlaf praktizierende Forensische Klinik Wagner Jauregg -Linz
- Und sogar dann in einem psychiatrischen Krankenhaus mit einer Überdosierung ermordet werden, oder zumindest als grob fahrlässigen Umgang mit Drogen,als Todschlag gewertet werden müsste, vor Gericht? was z.B.: Im Fall Barbara im Wagner Jauregg- Krankenhaus für forensische Psychiatrie kürzlich geschah.
- Skandalös wie die Medien hier auch noch mitspielen und die Aussagen des Rechtsanwaltes Wolfgang Moringer schön zitierten, dass das Opfer” kranke sexuelle Phantasien gehabt hätte” und sich niemand der Medien auch nur einen Gedanken darüber machte, wie es dem schwer traumatisierten Kindopfern seelisch ging und solche Worte, Todessehnsüchtige -Menschen in den Selbstmord treibt, da es unverschämte Unterstellungen sind die man diesem Mädchen ausrichtete, durch die Medien.
- Die Rechtsanwälte der Sexverbrecher sind diejenigen die das Gericht dominieren sieht man beim Kachelmann Prozess genauso wie in Österreich im Fall von Graz-Wels: wo ein Richter- ein Gutachter und die Großeltern beschuldigt wurden, das nun ermordete Kindopfer Barbara bzw. vielleicht als Todschlag, oder grob fahrlässige Tötung abgetane schwere Straftat im Wagner Jauregg Krankenhaus -Linz der forensischen Klinik!(Die mit diesem Vorfall gesperrt gehört!)
- Die Zusammenspiele die hier alle gegen die Opfer aufgefahren werden, sind nicht nur unmenschlich und grausam wie man mit den Nebenklägern sprich Opfern umgeht. Sie werden von vorn herein als LÜGNER, als Zerstörer von Männern dargestellt und dass sie aus ganz niedrigen Gründen Männer an patzen würden sowie das Putzmädchen im Hotel von dem perversen IWF Chef D. Strauss -Kahn zum Oralsex gezwungen wurde.
Man kann sich ausrechnen, dass sie alle mit Freispruch im Zweifel für den Angeklagten frei gehen alle drei Fälle, die ich hier angeführt habe!
Ein Skandalöses einschüchterndes Signal
für die wenigen Opfer die es wagen solche Machtmenschen und Perverse anzuzeigen! Hochachtung vor all den Frauen und dem Mädchen, das mit 15 Jahren ihre Peiniger angezeigt hat u. haben!
Wenn das das Ziel der Justiz ist so hat sie sich schon disqualifiziert und ist keine unparteiische Justiz mehr! In der letzten Zeit wird es immer deutlich was sich bei sexuellen Misshandlungs-Gewaltverbrechens- Prozessen abspielt!
Und trotz allem rate ich allen Opfern bei der Polizei anzuzeigen dort findet man auch kompetente darauf geschulte Frauen als Ansprechpersonen.
Die Hilfsorganisationen wie „WEISSER RING” – Kinderschutzzentren- Vereine, Kinder-und Jugendanwaltschaften tun nichts für Sie, oder ihr Kind, außer dass sie gerne therapieren, was ich persönlich einen Skandal finde, da die Kindopfer(mit 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 Jahre) noch gar nicht abschätzen können, was diese sexuellen Übergriffe, Misshandlungen ,oder Gewaltverbrechen an ihnen seelisch zerstört haben,  später auslösen in der erwachsenen Phase. Und deshalb sind Therapien skandalös! Kindopfer brauchen Menschen:
Die sich für sie stark machen,
die für die Kindopfer sprechen und auch den Mut haben für sie Veränderungen bei Gericht herbeizuführen, bei den Gesetzen.
Dass sie endlich der Anzeigepflicht zustimmen bei sexuellen Übergriffen- Misshandlungen-Gewalt.
Die keine Deals mit den Sexverbrecher Vätern eingehen um sie zu schützen vor der Halböffentlichkeit, damit niemand weiß, wer er ist und so auch nicht erkannt werden kann. Und so der Schutz vor Kinderschändern für die Kinder gar nicht möglich ist, weil niemand weiß wo einer wohnt, wie er heißt und welche Sexverbrechen seine Strafregisterseite zieren…
NUR WENN ICH DIE GEFAHR ERKENNEN KANN, KANN ICH MICH SCHÜTZEN VOR IHR SO WEIT ES MIR MÖGLICH IST!
KINDERSCHÄNDER sind  nur auf Zerstörung programmiert wie ein Tsunami, der alles zerstört, Familie, Kindopfer, sein Umfeld, seinen Freundeskreis(Normalo)und schädigen unsere Staatskosten- Krankenkassen- Kosten enorm!
Also Eltern passen Sie gut auf EURE KINDER auf, jeder kann ein Kinderschänder sein! Aber sie fallen auf indem sie ganz besonders gut mit Kindern können! Nett und freundlich sind und hilfsbereit. Meistens Berufe ausüben wo sie beruflich oder in der Freizeit mit Kindern zu tun haben die ihrem Sexopjekt sein, entsprechen!
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Polizei in Österreich ist MACHTLOS -Kinderschändern gegenüber…
Polizei ist machtlos…
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Skandalurteile
SKANDALURTEILE
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Die Kinder u.Jugendpsychiatrie im AKH -Wien unter der Leitung von Starpsychiater Max Friedrich versetzt auch sexuell misshandelte Kindopfer in Tiefschlaf wie das Wagner Jauregg -Krankenhaus Linz…
Und wieder Max Friedrich gerufen im Fall Yvonne…
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Wir dürfen nicht aktiv fahnden, sagte in einem Interview Harald Gremel der Chef BKA Fahnder nach Kinderschänder -Verbrechens- Beweismaterial…
Harald Gremel BKA Fahnder…
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