2. Mai 2011
15 WIEDERHOLUNGSTÄTER MAI 2011
15 WIEDERHOLUNGSTÄTER MAI 2011

Menschen fordern von der Justiz: KEINE GNADE für KINDERSCHÄNDER!
10 Täter     5 Jugendliche Täter      Frau als TÄTER
5 Mädchen
17Buben
7Frauen u. jugendliche Mädchen
1 Männer u. jugendliche Männer
KINDERSCHÄNDER – RING- BETEILIGTE Täter:2
Internet Kindopfer -Pranger-Opfer 50.000, 1.000.000,
Gesamt Summe der Opfer
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16-jähriger wegen Blutschande-Versuch verurteilt
Ein 16-jähriger Vorarlberger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter Blutschande und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden, davon drei Monate unbedingt. Der Bursche soll sexuelle Handlungen an seiner 13-jährigen Schwester durchgeführt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zu den Vorfällen kam es Mitte Jänner 2011 in der Familienwohnung. Der Jugendliche zeigte sich bei dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess geständig, sexuelle Handlungen an seiner Schwester gesetzt zu haben. Zudem versuchte der Bursche, mit dem Mädchen zu schlafen, was dieses aber ablehnte.
Da der Bursche noch Jugendlicher ist, reduzierte sich der Strafrahmen von zehn auf fünf Jahre.
Als strafmildernd wirkten sich die
- bisherige Unbescholtenheit des Burschen
- sowie sein Geständnis aus.
Der Schöffensenat bestand zudem darauf, dass der 16-Jährige seine bereits begonnene Therapie fortsetzt. Nach dem Urteil erbat sich der junge Mann Bedenkzeit, auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Quelle: APA
Quelle: www.kleinezeitung.at 31.5.2011
1 Täter – 1 Opfer Mädchen (13)
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Physiotherapeut soll Frauen sexuell belästigt haben
Schlimmer Vorwurf
27.05.2011, 10:43
Ein obersteirischer Physiotherapeut sieht sich derzeit mit schlimmen Vorwürfen konfrontiert. Dem 54-Jährigen wird zur Last gelegt, seine Patientinnen bei Behandlungen jahrelang sexuell belästigt zu haben. Bisher haben zwei Frauen Anzeige erstattet. Der Verdächtige bestreitet die Beschuldigungen.
Ins Rollen gekommen war der Fall laut Sicherheitsdirektion Steiermark nach der Anzeige einer 31- jährigen Patientin. Im Zuge der Erhebungen stießen die Beamten dann auf ein weiteres Opfer: Eine 46- jährige Obersteirerin soll bereits 2009 belästigt worden sein, erstattete damals aber keine Anzeige.
Auch eine dritte Frau äußerte den Ermittlern gegenüber, vom 54- Jährigen belästigt worden zu sein, verzichtet jedoch weiterhin auf eine Anzeige. Die Polizei geht davon aus, dass es noch weitere Frauen geben könnte, die seit 2006 von dem Verdächtigen belästigt wurden. Eventuelle Betroffene sollen sich unter der Telefonnummer 059/133/6340/112 an die Kriminaldienstgruppe Liezen wenden.
AG/red
Quelle: www.krone.at 27.5.2011
1 Täter – 2 Opfer Frauen
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Kinder missbraucht: Nur bedingte Haftstrafe
Weil er zwei minderjährige Mädchen begrapscht und ihnen sowie einem Buben Pornofilme vorgespielt haben soll, ist ein 68-Jähriger zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde auf drei Jahre bedingt ausgesprochen.
Kinder erstatteten Anzeige.
Mit Haustieren angelockt
Angelockt von einem Hund und einer Katze, die aus dem Fenster der Erdgeschoßwohnung schauten, hatten die Kinder im Alter von elf, 12 und 13 Jahren erstmals im Sommer des Vorjahres Kontakt zu dem Angeklagten aufgenommen.
Bei der nächsten Begegnung lockte der Pensionist laut Gericht die Kinder mit einem Bier in seine Wohnung. Der Mann legte einen Pornofilm ein und betastete die beiden Mädchen an der Brust und an den Oberschenkeln. Vorfälle, die sich bei zumindest einem weiteren Besuch wiederholten.
Die Kinder erstatteten schließlich Anzeige. Urteil ist rechtskräftig
Der Angeklagte wies die Beschuldigungen des Missbrauchs von sich, dass der Sexfilm noch kurz gelaufen sei, gab er zu.
Das Gericht verurteilte den Mann dennoch wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und sittlicher Gefährdung, der Spruch ist bereits rechtskräftig.
Quelle: www.orf.news.at 26.05.2011
1TÄTER – 3 Opfer -2Mädchen & 1 Bub
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In Wiener Jugendknast
Häftling mit Besenstiel missbraucht
Der 18-jährige Verdächtige wurde im “Zweifel” freigesprochen.
Mit der angeblichen sexuellen Misshandlung eines in der Jugendabteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebrachten Burschen hatte sich am Donnerstag ein Schöffensenat im Straflandesgericht auseinanderzusetzen. Einem knapp 18-Jährigen wurde vorgeworfen, im vergangenen Juli einen schwächeren, ihm körperlich deutlich unterlegen Mithäftling unter anderem mit einem Besenstiel gequält zu haben.
“Im Zweifel” freigesprochen
Am Ende der Verhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen – “im Zweifel”, wie Richter Norbert Gerstberger betonte. “Wir sind beileibe nicht überzeugt, dass Sie unschuldig sind”, hielt der Vorsitzende fest. Doch gebe es “keine eindeutigen Belege für die inkriminierte Tat, so dass wir nicht mit gutem Gewissen sagen können, dass Sie es waren”. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der 18-Jährige, der trotz seines jugendlichen Alters bereits vier Vorstrafen auf dem Kerbholz hat – darunter wegen schwerer Körperverletzung und schweren Raubes -, hatte die Anzeige als “Racheakt” seines früheren Zellengenossen bezeichnet. Er habe sich über diesen beschwert, “weil er unsauber war und die Zelle nie aufgeräumt hat.” Sein Mithäftling sei daraufhin verlegt worden: “Die anderen haben es auch nicht ausgehalten mit ihm.”
Keine Verletzungen
Das angebliche Opfer hatte erst mehrere Wochen nach dem inkriminierten Übergriff einer Sozialarbeiterin davon berichtet. Diese verständigte die Anstaltsleitung, die daraufhin Anzeige erstattete. Ein Arzt, der den angeblich misshandelten Burschen untersuchte, stellte zwar blaue Flecken, aber keinerlei Verletzungen im Genital- bzw. Analbereich fest. Auch die für die betreffende Zelle zuständige Justizwachebeamtin konnte dem Gericht über keine Wahrnehmungen berichten, die auf einen gewalttätigen Übergriff hingedeutet hätten.
Quelle: www.oe24.at 20.5.2011
1Täter – 1Opfer Jugendlicher
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Prozess wegen Vergewaltigung wurde vertagt
Ein 35-jähriger Koblacher hat sich am Montag wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten müssen. Laut Staatsanwältin hatte er vor drei Jahren 2009 die Tänzerin eines Table-Dance-Lokals mehrfach zum Sex gezwungen. Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Koblacher Angestellte bekannte sich nicht schuldig. Es sei in seiner Wohnung zu einvernehmlichem Verkehr gekommen. Zudem sei er in die Tänzerin verliebt gewesen, sagte der Mann aus.
Es sei auch unmöglich, dass er die Frau mit Gewalt in seine Wohnung gezerrt habe. Die Wohnung befindet sich im ersten Stock, die Frau habe Flip-Flops getragen – da müssten zumindest Verletzungen zu sehen gewesen sein, argumentierte der Angeklagte. Video
“Vorarlberg heute”-Beitrag von ORF-Redakteurin Elke Joham.
Besitzer des Lokals soll als Zeuge aussagen
Die Staatsanwältin schenkte diesen Aussagen keinen Glauben. Die Tänzerin hatte in der kontradiktorischen Einvernahme ausgesagt, sie habe sich bei der Fahrt im Auto des 35-Jährigen gefürchtet. Als der Koblacher die Frau zuvor zu einem Table-Tanz aufgefordert hatte, wollte sie nicht mitmachen – wieso sollte sie dann später sich plötzlich auf mehr einlassen wollen.
Der Prozess musste vertagt werden. Der Besitzer des Table-Dance-Lokals soll als Zeuge aussagen.
Quelle: www.orf.vorarlberg.at 24.5.2011
1Täter – 1Opfer Frau
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Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs
Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 57-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einen zwölfjährigen Buben, den er im Auto mitgenommen hatte, begrapscht. Buben an Bushaltestelle mitgenommen
Im Sommer vor vier Jahren stand der damals zwölfjährige Bub an einer Bushaltestelle im Rheintal. Es regnete, als ein ihm unbekannter Autofahrer anhielt und ihm anbot, ihn mitzunehmen. Der Zwölfjährige stieg ein.
In Dornbirn im Raum Schweizerstraße hielt der unbekannte Mann den Wagen an und begann, dem Buben die Hose zu öffnen und ihn zu begrapschen. Daraufhin sprang der Bub aus dem Auto und rannte davon. So schilderte es der Zwölfjährige damals der Polizei. Diese nahm unmittelbar nach der Tat einen DNA-Abstrich an der Unterhose des Buben, DNA-Spuren fand man auch am Unterbauch. Asche von Zigarette als Rechtfertigung
Jetzt, vier Jahre später, zeigte dieser DNA-Abstrich Erfolg. Als man einen 57-jährigen in Hohenems wohnhaften Arbeitslosen wegen eines anderen Verdachts überprüfte und einen DNA-Abstrich nahm, zeigte das Datensystem sofort die Übereinstimmung an.
Vor Gericht gab der Mann zwar zu, den Buben im Auto mitgenommen zu haben, der Bub habe schließlich autogestoppt. An der Hose habe er sich nur zu schaffen gemacht, weil er beim Autofahren geraucht habe und in einer Linkskurve auch heiße Asche auf den Reißverschluss der Hose gefallen sei. Dewegen habe er die Hose geöffnet, um sicherzugehen, dass sich der Bub nicht verbrannt hatte. Allah sei mein Zeuge, unterstrich der Angeklagte seine Schilderung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei dieser Geschichte mussten sich einge Anwesende im Gerichtssal das Lachen verkneifen, der Richter schüttelte den Kopf.
Das Urteil – zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt – ist nicht rechtskräftig. Der 57-Jährige hat Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.
Quelle: www.orf.vorarlberg.at 23.5.2011
1Täter – 1Opfer Bub (12)
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Haftstrafe: 14-Jährige nach Party vergewaltigt
Ein 45-jähriger Vorarlberger ist am Freitag in Feldkirch zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er nach einer Feier seines Sohnes eine 14-Jährige vergewaltigt haben soll. Er gibt sexuelle Handlungen zu, bestreitet aber eine Vergewaltigung. Angeklagter wies Vorwurf zurück
Der Angeklagte räumte vor Gericht sexuelle Handlungen mit der 14-Jährigen ein. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies der 45-Jährige aber entschieden zurück. Der Mann gab an, er habe nicht bemerkt, dass sich das Mädchen wehrte, er sei der Meinung gewesen, die Handlungen geschähen im Einverständnis.
Er wurde zu drei Jahren Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. 1.000 Euro Schadenersatz muss er dem Mädchen zudem zahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Täter und Opfer waren alkoholisiert
Der Schöffensenat folgte den Angaben der 14-Jährigen, weil ihre Schilderung vor der Polizei und vor Gericht in der kontradiktorischen Einvernahme immer gleich blieben. Der Mann verstrickte sich in Widersprüche.
Mildernd gewertet wurden das Teilgeständnis des Mannes, seine bisherige Unbescholtenheit, die Schadenswiedergutmachung gegenüber dem Opfer und die Alkoholisierung des Mannes.
Erschwerend war, dass das Opfer erst 14 Jahre alt war, dass sich der Vorfall im Haus des Angeklagten ereignete und dass sich das Opfer wegen Trunkenheit in einem hilflosen Zustand befunden habe. Der Mann hätte seine Aufsichtspflicht wahrnehmen und ihr helfen müssen.
Quelle: www.orf.vorarlberg.at 20.5.2011
1Täter – 1 Opfer Mädchen (14)
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Sexualstraftaten: DNA-Spur überführt Mann
Die Polizei in St. Pölten hat einen mutmaßlichen Sexualstraftäter ausgeforscht. Ein 25-Jähriger soll vor fünf Jahren eine Frau vergewaltigt haben. Lange fanden die Ermittler keine Anhaltspunkte, jetzt überführte eine DNA-Spur den Mann.
DNA-Spur auf Unterwäsche gefunden.
Sonderkommission tappte lange im Dunkeln
Innerhalb von zwei Wochen wurden im Sommer 2006 Frauen vier Mal sexuell attackiert. Die Stadt war in Angst, die Polizei setzte eine Sonderkommission ein – ohne Erfolg. Bis “Kommissar DNA” die Ermittler auf die richtige Spur brachte.
Die DNA-Spuren, die auf der Unterwäsche des letzten Opfers gefunden wurden, stimmten exakt mit der DNA eines 25-jährigen St. Pöltner überein.
Es gibt allerdings noch keine konkreten Hinweise, ob der Verdächtige auch mit den anderen drei Fällen etwas zu tun hat, heißt es von der Staatsanwaltschaft St. Pölten. DNA-Test wurde im Gefängnis gemacht
Seit den Vorfällen vor fünf Jahren verbrachte der Mann bereits dreieinhalb Jahre wegen eines Raubüberfalls im Gefängnis. Dabei wurde auch der DNA-Test gemacht.
Der Verdächtige befindet sich jetzt daher auch auf freiem Fuß und nicht in Untersuchungshaft. Bei einer neuerlichen Verurteilung sei die Zeit im Gefängnis zu berücksichtigen.
Die Staatsanwaltschaft geht daher nicht von einer hohen Strafe aus.
Quelle: www.orf.noe.at 23.5.2011
1Täter – 1Opfer Frau
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Elfjährige von drei Burschen missbraucht?
Im Bezirk Melk soll ein elfjähriges Mädchen mehrmals von drei Burschen sexuell missbraucht worden sein. Die sexuellen Übergriffe sollen zwischen 2009 und 2010 bei ausschweifenden Partys in der Wohnung eines damals 15-Jährigen passiert sein.
Ausschweifende Partys.
15-Jähriger lebte alleine in einer Wohnung
Der damals 15-Jährige lebte alleine in einer Wohnung im Bezirk Melk. Er war wegen der zerrütteten Ehe seiner Eltern dorthin gezogen.
Bei Partys in dieser Wohnung zwischen dem Sommer 2009 und dem Winter 2010 soll viel Alkohol geflossen sein. Meist sollen auch unmündige Schüler dabei gewesen sein, berichtete die Polizei.
Ein damals 11- Jähriges Mädchen soll dabei von drei Burschen im Alter von 12 bis 15 Jahren mehrmals zu sexuellen Handlungen genötigt worden sein. Auch ein weiteres Mädchen – eine 13-Jährige – habe mit dem 15-Jährigen Sex gehabt, so die Ermittler.
Mutter bei Staatsanwalt angezeigt.
Burschen: Sex “einvernehmlich”
Der 15-Jährige und seine beiden jüngeren Freunde sind geständigt. Sie geben jedoch an, dass die sexuellen Handlungen mit den Schulmädchen einvernehmlich gewesen seien. Angeblich wussten sie nicht, dass sie sich damit strafbar machen.
Die Mutter des Burschen wurde wegen des Verdachts der Vernachlässigung der Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Sie lebt mit ihrem Lebensgefährten in Amstetten und besuchte die Wohnung ihres minderjährigen Sohnes offenbar nur sporadisch. Den drei Jugendlichen droht ein Verfahren nach dem Jugendstrafgesetz.
Quelle: www.orf.noe.at 13.5.2011
3Täter – 1 Opfer Mädchen
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Haftunfähiger Mann soll Opfer gestalkt haben
Jener einschlägig vorbestrafte 46-jährige Wiener Neustädter, der Kinderpornos produziert haben soll, dürfte seine früheren Opfer gestalkt und versucht haben, sie zu überreden, die Aussagen zurückzuziehen.
Erich F. Die Polizei sucht Zeugen und Opfer
Demnach hat der Mann nach dem Schuldspruch gegen ihn die missbrauchten Jugendlichen in Wien kontaktiert und dazu genötigt, ihrer belastenden Aussagen gegen ihn zurückzuziehen. Zuvor hatte er eine Neuaufnahme seines Verfahrens beantragt.
Laut “Kurier” wandten sich die Opfer des 46-Jährigen an das zuständige Bezirksgericht Meidling und erwirkten im Oktober 2010 eine einstweilige Verfügung gegen den Mann. “Es ging um eine Stalking-Affäre. Dem Beschuldigten wurde mit der einstweiligen Verfügung jede Kontaktaufnahme mit dem Opfer untersagt”, wurde der Sprecher des Bezirksgerichts zitiert.
Der Fall hat vor allem deshalb so viel Aufsehen erregt, weil sich der 46-Jährige trotz seiner Verurteilung wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß befand und verdächtig ist, sich wieder in einschlägiger Weise betätigt zu haben.
Ein Gerichtspsychiater hatte dem Verurteilten eine “organisch bedingten Persönlichkeitsstörung” attestiert.
Ein neues Gutachten soll diesen Befund nun überprüfen. Der 46-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die Haftunfähigkeit spielt dabei keine Rolle.
Quelle: www.kleinezeitung.at 12.5.2011
1 Täter – mindestens 15 Opfer Buben bis jetzt und Millionen Kindopfer auf Speichermedien Kinderschänder -Verbrechensmaterialien, wenn man von vielen Kilo Kinderschänder Materialien spricht…Selbst Produzent ist für den Kindopfer- Pranger- Markt im Internet.
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20 Jahre Haft für zwei Sexualmorde
ROHRBACH/LINZ. Nicht 18 sondern 20 Jahre muss Bernhard Fuchs (25) in Haft. Das Oberlandesgericht erhöhte gestern die Strafe endgültig für zwei Sexualmorde.
der Wie berichtet, wurde Bernhard Fuchs am 1. Oktober 2010 von den Geschworenen in Linz schuldig gesprochen, Margarethe Hofer (60) am 25. Mai 2009 und Andrea Friedl (46) am 15. März 2010 in Rohrbach getötet zu haben.
Hintergründe der Taten waren nach eigener Aussage von Fuchs die Lust am Töten und sexuelle Motive. Dennoch erhielt Fuchs für zwei Sexualmorde, Vergewaltigung und Störung der Totenruhe 18 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Staatsanwaltschaft war das Strafausmaß zu gering und sie berief.
Gestern entschied der Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz unter dem Vorsitz von Karl Bergmayr die Strafhöhe doch anzuheben: Die zusätzlichen zwei Jahre Haft wurden mit besonders verwerflichen Beweggründen, Heimtücke und Grausamkeit begründet.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe für Fuchs gefordert, diese war aber auch für den Berufungssenat nicht gegeben. „Es ist eigentlich unverständlich. In welchem Fall ist dann eine lebenslange Haft begründet”, waren zahlreiche Staatsanwälte und Richter auf OÖNachrichten-Anfrage in den verschiedensten Sprengeln erstaunt. „Wir hatten bereits Fälle, in denen es nur ein Opfer gab und die Verhängung Höchststrafe überhaupt kein Thema war”, sagen die Juristen. (luke)
Quelle: www.nachrichten.com 12.5.2011
1 Sexualmörder – 2 Opfer Frauen
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Grazer Uni Professor Jörg A. nun vor Gericht…
50.000 einschlägige Bilder und Filme besaß dieser TU- Uni Professor  Jörg A. aus Graz auf seinen Speicherutensilien… auf dem Laptop mit dem er von zwei Einbrechern erpresst wurde und die Frechheit besaß diese anzuzeigen, so cool muss man sein, wissend dass ihm nicht viel passiert!
Prozesstermin bis Sommer auch wegen Produktion von sexuellen Verbrechen an Kindern aus Bolivien
Quelle: www.orf.at 12.5.2011
1 Täter Minimum 50.000 Kindopfer
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Schwere Vorwurf
50-Jähriger versuchte Nichte zu vergewaltigen
Der Verdächtige attackierte danach den Freund der Frau mit einem Messer.
© APA
Unter dem Verdacht der versuchten Vergewaltigung seiner Nichte und des Mordversuchs an deren Lebensgefährten ist ein 50-Jähriger am Dienstag im Bezirk Baden festgenommen worden. Er hatte die beiden mit dem Pkw verfolgt, als sie sich nach dem ersten Angriff ins Spital begeben wollten, und den 33-Jährigen durch Messerstiche schwer verletzt.
Mit Pfefferspray abgewehrt
Die Türkin hatte laut NÖ Sicherheitsdirektion angezeigt, dass der Verwandte sie in ihrem Wohnhaus vergewaltigen wollte. Das habe er bereits vor etwa sechs Jahren einmal getan. Sie konnte die aktuelle Attacke durch Einsatz von Pfefferspray abwehren, worauf der Beschuldigte sie und ihre Familie bedrohte.
Auf Freund eingestochen
Während die Staatsanwaltschaft die Festnahme anordnete, machten sich die Frau, die Kratzverletzungen erlitten hatte, und ihr Lebensgefährte mit dem Pkw auf den Weg ins Krankenhaus. Der 50-Jährige verfolgte sie mit seinem Auto und zwang sie zum Anhalten. Dann habe er das Paar, mit Baseballschläger und Messer bewaffnet, zum Aussteigen genötigt und dem 33-Jährigen mehrere Stiche am Oberschenkel, Oberarm und im Gesäßbereich zugefügt, teilte die Sicherheitsdirektion mit.
Anschließend flüchtete der Verdächtige, der im Zuge des Handgemenges leicht verletzt worden war, mit dem Pkw, wurde aber von einer Polizeistreife rund 300 Meter vom Tatort entfernt festgenommen. Er bestritt alle Vorwürfe.
Der schwer verletzte 33-Jährige wurde mit der Rettung in das Landesklinikum Wiener Neustadt verbracht. Sein Zustand sei stabil, so die Polizei.
Quelle: www.oe24.at 4.5.2011
1Täter – 1Opfer Frau
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Gerichtsort Klagenfurt:
18 jähriger Lehrling aus Villach misshandelte und vergewaltigte seine Freundin steht heute vor Gericht wegen gefährlicher Morddrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung und Vergewaltigung der Freundin vor.
Quelle: www.ktz.at 2.05.2011
1 Täter- 1 Opfer jugendliche Frau
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Sie können mir glauben:
Sexuall sadistische KINDERSCHÄNDER bleiben bis sie sterben eine Gefahr für Kinder, aber auch Sadisten-Vergewaltiger für Frauen, jugendliche Mädchen sowie Männer eine Gefahr bleiben!
ENDE
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April 2011 gab es 11 Wiederholungstäter…
WIEDERHOLUNGSTÄTER APRIL 2011
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Die TÄTER und OPFERZAHLEN 2008/2009 darunter befinden sich auch die kriminellen Kinderschänder-Ring-Beteiligten die ihre Prpoduktionen auf einer Plattform -Kinderschänder -Webseiten Kindopfer -Pranger im Internet damit tauschen und handeln…
Täter -Opferzahlen 2008/2009
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Hier die Zahlen an Kinderschändern bis April 2009, der letzten Jahre von ganz Österreich aus meinem Archiv von Zeitungsberichten.
Das sind aber nur 2.16% die vielleicht an die Öffentlichkeit dringen in Österreich 97,84% werden von KINDERSCHUTZZENTREN- FÜRSORGEÄMTER verschwiegen, ihnen die Täter ohne Strafe vertuscht!
Österreichs KINDERSCHÄNDER ZAHLEN…
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