30. September 2011
Leihopa per Zeitungsinserat…
…das RISIKO tragen zu 100% die betroffenen KINDER!!!
RISIKO KINDERBETREUER…
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Staatsanwalt klagt Leihopa an
Vor 12 Jahren wurde ein Innsbrucker wegen Mordes verurteilt, weil er einen Zwölfjährigen in den Suizid trieb. Jetzt droht dem Mann erneut eine Anklage.
Der etwa 60-jährige Innsbrucker (Symbolfoto) kann mit Kindern offenbar gut umgehen. Zu gut – jetzt droht dem Mann erneut ein Prozess.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – „Im Rahmen der Betreuung eines neunjährigen Buben hat der Beschuldigte die sozialen Kontakte zu gleichaltrigen Kindern bzw. zwischen Mutter und Schule unterbunden, die Beziehung zwischen Mutter und Kind beeinträchtigt und sich als ausschließliche Bezugsperson etabliert.”
So begründet Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, die Anklage gegen einen etwa 60-jährigen Innsbrucker. Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen heißt das Delikt, das die Anklagebehörde dem ehemaligen Leihopa vorwirft.
Der Hintergrund: Der beschuldigte Innsbrucker hat vor knapp zwei Jahren als Leihopa inseriert und dann die Betreuung eines Neunjährigen übernommen. Und zwar mit dem vollen Einverständnis der alleinstehenden Mutter.
Nahezu täglich kümmerte sich der Mann um seinen Schützling. Und erregte dabei die Aufmerksamkeit eines Zeugen, der die dunkle Vergangenheit des Leihopas kannte. Dieser Zeuge alarmierte Jugendamt und Staatsanwaltschaft.
Die Behörden reagierten rasch. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Und das Innsbrucker Jugendamt verbot der Mutter, ihren Sohn weiterhin dem Leihopa anzuvertrauen. Als sich die Frau nicht daran hielt, wurde das Kind vorübergehend sogar bei einer Pflegefamilie untergebracht. „Inzwischen ist der Bub wieder in der Obhut seiner Mutter”, bestätigt Gabriele Herlitschka, Leiterin des Innsbrucker Jugendamtes.
Der Grund für das rigorose Vorgehen der Behörden liegt 13 Jahre zurück: 1998 schloss der damalige Betreuer einer großen Jugendorganisation Freundschaft mit einem zwölfjährigen Schützling. Eine Freundschaft, die bald das Misstrauen der Eltern erweckte. Zumal der Bub immer mehr Zeit mit seinem wesentlich älteren Freund verbrachte. Gleichzeitig zog sich der Schüler von seiner Familie und den gleichaltrigen Freunden zurück.
Als der Zwölfjährige mit seinem Betreuer in den Urlaub fahren wollte, zog die Mutter die Notbremse und verbot dem damals etwa 50-Jährigen jeden weiteren Umgang mit ihrem Sohn.
Mit fatalen Folgen – der Schüler riss von zu Hause aus, flüchtete zu seinem älteren Freund nach Innsbruck. Dann setzten sich die beiden für zwei Wochen nach Bayern ab. Der Betreuer versprach allerdings, das Kind nach der Rückkehr seinem Anwalt und in weiterer Folge der Mutter zu übergeben.
Dazu kam’s allerdings nicht mehr: Am vereinbarten Tag der Rückkehr erschoss sich der Zwölfjährige in der Wohnung und im Beisein seines Betreuers mit dessen Pistole.
Der Mann gab später an, dass ein gemeinsamer Freitod geplant war. Eine Ladehemmung beim Gewehr habe seinen Selbstmord verhindert, für einen zweiten Versuch fehlte offenbar der Mut.
Da der Zwölfjährige die Tragweite seiner Handlung nicht abschätzen konnte, wurde sein Betreuer nicht wegen Beihilfe zum Selbstmord, sondern wegen Mordes angeklagt. Der Prozess, der österreichweit für Aufsehen sorgte, endete 1999 mit einem Schuldspruch – 13 Jahre Haft.
Aufgrund guter Führung wurde der ehemalige Betreuer nach acht Jahren entlassen. Jetzt drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.
Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Do, 29.09.2011
Quelle: www.tt.com 30.9.2011
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Man muss sich doch in der heutigen Zeit bei der Polizei erkundigen ob dieser Mann schon einmal
- Ob es Vorstrafen gibt die meine Kinder gefährden ?
- wegen was er gesessen hat,
- ob er ein Kinderschänder ist,
- ob er ein Sexualmörder ist?
Nimmt man an, dass die Gesellschaft soweit schon aufgeklärt ist!
Wenn nicht dann kommt so etwas heraus!
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Der Staat Österreich mit seinen Handlangern die Magistrate -Fürsorgeämter liefert Kinderschändern die KINDER frei Haus sogar mit Gütesiegl…
Der Staat Österreich
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PETITION: VERÖFFENTLICHUNG von Sexverbrechern gefordert!!!
Veröffentlichung von Sexualstraftäter in Österreich….
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Kinderschänder mit 50.000 Bildu.Film Verbrechensbeweisen erwischt worden…
Kinderschänder mit 50.000…
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29. September 2011
Die lange Nacht des Missbrauchs… Diskussionen
Do., 6. Oktober 2011, 17:30 – 02:00
Stephansplatz, 1010 Wien
Eintritt frei
LANGE NACHT DES MISSBRAUCHS

Hubsi Kramer als Kardinal...
EINE AKTION DER INITITATIVE VOLKSBEGEHREN GEGEN KIRCHEN-PRIVILEGIEN
UND DER PLATTFORM BETROFFENER KIRCHLICHER GEWALT
www.kirchen-privilegien.at
www.betroffen.at
DIE LANGE NACHT DES MISSBRAUCHS
für noch sensiblere Tage danach!
Ob in der katholischen Kirche, in staatlichen Heimen oder im
familiären Umfeld – Gewalt gegen Schwächere ist immer noch ganz
real und allgegenwärtig.
Sie soll und darf kein Thema distanzierter Betrachtungen sein.
Darum wenden wir uns mit einer bewusst provokanten AKTIONS-
VERANSTALTUNG an die Öffentlichkeit – um gemeinsam daran zu
erinnern, dass zahlreiche Menschen in diesem Land für die
Verharmlosung nach wie vor herrschender Gewaltstrukturen in Staat und Kirche nicht das geringste Verständnis haben.
Die LANGE NACHT DER EINFÄLLE:
Die Aktionsnacht mit ihrer Hauptveranstaltung in der Wiener Innenstadt versammelt von 17h30 bis 2h00 zahlreiche österreichische Künstlerinnen und Künstler mit speziellen Beiträgen auf der Hauptbühne und an kleineren Schauplätzen unmittelbar daneben.
Die LANGE NACHT DER BETROFFENHEIT:
Betroffene selbst ergreifen das Wort – mit eigenen Texten, anonymisierten Interviews und Medienberichten der vergangenen Jahre.
Die LANGE NACHT DER WAHRHEIT:
Warum wird Gewalt an Kindern in Österreich nach wie vor systematisch
tabuisiert? Wieso überlässt es die Politik der katholischen Kirche selbst, ihre jahrzehntelange traurige Tradition des Kindesmissbrauches aufzuarbeiten?
Eine einstündige intensive Podiumsdiskussion soll diesen und anderen ernsten Fragen auf den Grund gehen – mit TherapeutInnen, VertreterInnen von Betroffenen, Politikern und Repräsentanten von Religionsgemeinschaften.
Die LANGE NACHT DES MISSBRAUCHS:
Kein vergnüglicher Ausflug – ein umso kräftigeres gemeinsames Signal unseres klaren NEINS zu Verdrängung, Bagatellisierung und nachträglicher Verhöhnung von Opfern.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre engagierte Mitwirkung bzw.
Berichterstattung.
DIE LANGE NACHT DES MISSBRAUCHS
das vorläufige Programm
Erfreulicherweise trifft die Aktionsveranstaltung auf breites Interesse bei vielen Betroffenen, engagierten MitbürgerInnen und Kulturschaffenden.
Bei einer jetzt schon dermaßen umfangreichen Gästeliste können wir den ganz genauen Ablauf heute noch nicht bekanntgeben – nur ihren zeitlichen Ablaufrahmen:
Donnerstag, 6. Oktober 2011
Stephansplatz, 1010 Wien. Eintritt frei.
- 17:30 Auftakt
- 17:30 – 19:00 Lesungen, Interviews, Musik
- 19:00 Ansprachen und Statements
- 20:00 – 22:00 Lesungen, Interviews, Performances, Musik
- 22:00 – 23:00 Club Schrei – wie Aufschrei!
- 23:00 – 02:00 Lesungen und Interviews
Empörung am Wort.
LiteratInnen, Songwriter, kleine Musik- und Theatergruppen konfrontieren mit verschiedenen Aspekten des Themas: mit spezieller Literatur, Erlebnisberichten Betroffener, Medienberichten, Theatereinlagen und Performances.
Die Finsternis persönlich kennenlernen.
Quadrophone Texte und Videoinstallationen enthüllen das Thema Missbrauch
in einer „Geisterbahn”, in die kein Betroffener jemals freiwillig eingestiegen wäre.
Club Schrei – wie Aufschrei!
Eine interessante Diskussionsrunde mit Betroffenen – reuige Täter werden sich in diesem Forum guten Grundes nicht einfinden.
Der „Visual Pranger”
Aufwühlende Video-Projektionen von Julia Zdarsky werden den Stephansplatz in einen etwas weniger heiligen atmosphärischen Rahmen tauchen.
DIE LANGE NACHT DES MISSBRAUCHS
die Mitwirkenden
Ihre Mitwirkung zugesagt haben bisher:
- Hubsi Kramar, Schaupieler
- Stephan Rabl. Intendant Dschungel Wien
- Erwin Steinhauer, Schauspieler
- Gerhard Haderer, Karikaturist
- Dr. Richard Picker, Psychotherapeut und Theologe
- Julia Zdarsky, Visualistin
- Heli Deinboek, Autor
- Walter Kosilo, Theaterpädagoge
- Josef Hartmann, Betroffener
- Christine Werner, Literarisches Kabarett
- Herby Loitsch, Betroffener
- Sepp Rothwangl, Betroffener
- Eva Billisich & Band, Schauspielerin und Musikerin
- Richard Weihs, Musikalisches Kabarett
- Leo Lukas, Kabarettist
- Irmie Vesselsky, Musikerin
- Niko Alm, Initiator Volksbegehren
- Barbara Kremser, Performance
- Mario Strk, Performance
- Klaus Fluch, Betroffener
- Mag. Dr. Rainer König-Hollerwöger, Autor & Hrsg.
- Brigitte Lunzer-Rieder, Autorin
- Dr. Bernd Schmeikal, Autor
- Elisabeth Ohri, Betroffene
- Anita Ossinger, Autorin
- Prof. Herbert Kuhner, Autor
- Picco Kellner, Schaupieler
- 4youreye, Projektionsdesign & -technik
- prilfish, Bühnen-, Licht- und Tontechnik
Kontakt, Organisation
Andreas Rathmanner
+43/664/102 55 11
volksbegehren@kirchen-privilegien.at
Kontakt, Presse
FJ PURKARTHOFER PR
+43/664/41 21 491
info@purkarthofer-pr.at
Kontakt, Technik
Peter Riedl, Prilfisch
+43/676/611 56 77
pril@prilfish.at
VOLKSBEGEHREN GEGEN KIRCHEN-PRIVILEGIEN
Begründung und
Forderungen des Volksbegehrens
Für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:
1. Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien
2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
3. Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche
Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen
Während ganz Österreich unter dem Sparpaket leidet, genießen
Religionsgemeinschaften, insbesondere die römisch-katholische Kirche,
in Österreich eine Sonderstellung auf Kosten österreichischer SteuerzahlerInnen
und auf Kosten der Demokratie.
Wir finden, die Zeit ist reif, diese Privilegien zu beenden. Eine Unzahl kirchlicher
Privilegien sind in Gesetzen versteckt. Auf Gemeinde- und Landesebene
sind weitere Sonderrechte zu vermuten.
Sowohl Politiker als auch kirchliche Würdenträger halten sich über die
Details dieser undurchsichtigen Verflechtungen bedeckt. Kirchliche Stiftungen
die auf zahlreiche Verlage und Medienunternehmen Einfluss nehmen
und über enorme Immobilien und Besitztümer verfügen, entziehen sich jeder
Kontrolle.
EIN RECHT FÜR ALLE! Initiative gegen Kirchenprivilegien
Halbgasse 7, 1070 Wien
info@kirchen-privilegien.at, 0699-151 98 103
www.kirchen-privilegien.at
KEIN STAAT
IM STAAT
PLATTFORM BETROFFENER KIRCHLICHER GEWALT
für psychologische
und juristische Unterstützung
Die Ziele des Vereins von Betroffenen und Fachkräften sind, Betroffene unabhängig von der Kirche psychologisch und juristisch zu unterstützen und untereinander zu vernetzen, sowie im Bereich Prävention und Schadenersatz-Forderungen aktiv zu werden.
Die Plattform stellt Kontakte mit JuristInnen, ExpertInnen und Beratungsstellen aus dem Bereich Opferschutz her und wird Publikationen und Studien zum Thema initiieren. Der Verein wird sich aus Spenden finanzieren und wird auch staatliche Unterstützung beantragen.
Kirchenunabhängige Hotline für Betroffene eingerichtet
Die Plattform “Betroffene kirchlicher Gewalt” hat mit fachlicher Unterstützung von langjährigen MitarbeiterInnen des Wiener Kinderschutzzentrums eine unabhängige Telefon-Hotline für Opfer kirchlicher Gewalt eingerichtet. Sie richtet sich an Menschen, die Opfer sexueller, seelischer oder physischer Gewalt waren.
Die Hotline wird von einer speziell geschulten Psychologin betreut. Somit können sich Betroffene an eine von der Kirche unabhängige Hilfsinstitution und Interessensvertretung wenden. Das Angebot umfasst sowohl psychologische als auch juristische Unterstützung. Ebenso ist der Austausch mit anderen Gewaltopfern möglich.
Betroffene (Kinder und Erwachsene) aus ganz Österreich können sich hier melden. Die neue Hotline steht auch Menschen, die bisher nur mit kircheninternen “Ombudsstellen” Kontakt hatten, zur Verfügung.
HOTLINE: 0699 10 369 369
Verein Betroffene kirchlicher Gewalt
Verein, ZVR- Zahl: 1939 38 160
Halbgasse 7, 1070 Wien
Tel: 0699 10 369 369, info@betroffen.at
BETROFFENE kirchlicher Gewalt…
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Österreichs Justiz schwer beschädigt…
Österreichs Justiz schwer beschädigt…
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Der Tag als Paskal verschwand…
Saarbrücken
Der Tag als der kleine Pascal verschwand
Donnerstag, 29. September 2011 09:43  - Von Céline Lauer
Vor zehn Jahren verschwand der kleine Pascal. Der Verdacht: Der Junge wurde sexuell missbraucht und dann getötet. 13 Menschen wurden angeklagt – und freigesprochen. Bis heute fehlt jede Spur von dem Kind.

Paskal verschwand und niemand sucht mehr nach ihm... SKANDAL!!!
Im September 2001 verschwand der damals fünfjährige Pascal aus Saarbrücken spurlos. Sein ungeklärter Verbleib ist für viele ein unfassbarer Behörden- und Justizskandal.
Wenn Kinder verschwinden oder ihnen Gewalt angetan wird, bleibt oft nur ein Name. Es bleibt Maddie, es bleibt Mirco, es bleibt Dennis. Auch Pascal ist so ein Name. Er steht für einen jahrelangen Prozess mit unauffindbaren Beweismitteln und erzwungenen Geständnissen; für fehlerhafte Ermittlungen mit nicht verfolgten Spuren; für gescheiterte Existenzen und versehrte Leben. Für alles, was Angst macht.
Foto: Céline Lauer
Sigrid Hübner. Sie ist die Einzige, die sich noch für die Aufklärung des Falles einsetzt
Pascal Zimmer aus Saarbrücken-Burbach, geboren am 11. Dezember 1995. Ein hübscher, etwas schmächtiger Junge, 1,20 Meter groß, 18 Kilogramm schwer, mit blonden Haaren, braunen Augen und einer Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen. Pascal gilt seit zehn Jahren, seit dem 30. September 2001, als vermisst.
Als der Junge an jenem Kirmestag abends nicht nach Hause kommt, ist Sigrid Hübner eine der ersten, die davon erfährt. Pascals Tante sitzt mit ihrem Mann und Freunden zusammen, als gegen 20 Uhr das Handy klingelt. Es ist ihre ältere Schwester, Sonja Zimmer. „Du, Pascal ist immer noch nicht nach Hause gekommen. Kannst Du nicht kommen?”
Pascal stammt aus einem schwierigen sozialen Umfeld
Sigrid Hübner hat diesen Anruf seither unzählige Male geschildert: der Familie, Freunden, Fernsehteams. Trotzdem wirkt es, als habe sie die aufgelöste Stimme ihrer Schwester noch immer Ohr – bis heute, zehn Jahre später, samstagmorgens an ihrem Frühstückstisch. Über den Fall Pascal wurden Dokumentationen gedreht und Bücher geschrieben, und immer war Sigrid Hübner die Ansprechpartnerin, sie schilderte, was es für eine Familie bedeutet, wenn plötzlich ein kleines Kind verschwindet. Auch deshalb, weil sie die nächste noch lebende Verwandte ist.
Eine Frage wird ihr seit jenem Abend immer wieder gestellt: Was für ein Junge war Pascal? „Ein ruhiges, schüchternes Kind”, sagt sie. „Natürlich auch geprägt von seinem sozialen Umfeld in Burbach.” Ein Saarbrücker Stadtteil zwischen Saarufer und Bahngleisen, mit verrotteten Industriebauten und sterilem Gewerbegebiet. Grau verwaschene Reihenhäuser, viele Arbeitslose – „nicht gerade das, was man sich für ein Kind wünscht”, sagt Sigrid Hübner, selbst Mutter von zwei Kindern.
Morgenpost Online
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- BKA fahndet nach Mann, der Baby missbraucht
- Gutachter nennt Olaf H. “sadistisch-perversen” Täter
Als der Anruf kommt, setzt die damals 38-Jährige sich ins Auto und fährt ins benachbarte Burbach. An jenem Sonntag steigt dort das jährliche Oktoberfest, nur wenige hundert Meter von der mehrspurigen Straße entfernt, an der Pascal mit seinen Eltern wohnt.
Der Junge war am Nachmittag, wie so oft, mit seinem gelb-blauen Kinderrad unterwegs; seinen Helm findet Mutter Sonja abends im Hof. Sigrid Hübners erster Gedanke: Der Junge ist mit jemandem zu dem Volksfest gegangen und hat die Zeit vergessen. „Ich hab’ mir also ein Foto von Pascal geben lassen und bin zuerst zur Kirmes, um die Schausteller zu fragen, ob sie ihn vielleicht gesehen haben.” Die Polizei kann später den Tag des Jungen rekonstruieren. Demnach wurde er zuletzt auf der Kirmes gesehen, wo ihm eine Budenbesitzerin einen Luftballon schenkte. Danach verschwand er in Richtung eines weniger belebten Nebenausgangs.
Bis in die Nacht suchen die Angehörigen und die Polizei die Burbacher Straßen ab, durchkämmen das Gestrüpp der nahen Bahngleise. Vergebens. In den folgenden Tagen streifen Hundertschaften mit Spürhunden durch Waldgebiete. Taucher suchen die Saar ab, Hubschrauber kreisen mit Wärmebildkameras über Burbach. Ergebnislos. „Sie fragen sich ständig: Was ist passiert? Ist er entführt worden, hat ihn jemand mitgenommen, verschleppt? Wo könnte ich suchen?”, sagt Sigrid Hübner. „Bei jedem Spaziergang gucken Sie in jede Ecke. Aber das ist total idiotisch.” Sie nimmt Pascals Eltern bei sich auf, übernimmt die Koordination mit Polizei und Presse.
Ein erschüttertes Menschenbild
Was diese Zeit mit Sigrid Hübner selbst gemacht hat, darüber redet sie nicht viel. Pascals Verschwinden schildert sie oft unpersönlich. So, als wolle sie die Worte auf Distanz halten. „So was kann man nicht greifen”, sagt sie etwa, oder: „Sie werden einfach nicht gefragt”. „Man” und „Sie”, anstelle von „Ich”. Einmal sagt sie: „Ich war eigentlich immer Optimist, aber das alles hat mein Menschenbild doch arg erschüttert. Aber irgendwann leben Sie damit. Wie wenn Sie wissen, dass da in der Ecke eine Spinne sitzt.”

Vater und Lebensgefährtin
Foto: picture-alliance / dpa/dpa
Heinz Coen und Sonja Zimmer. Beide sind inzwischen verstorben
Bei der Polizei will heute niemand mehr über die Ermittlungen reden. Dazu hat der Fall die Kriminalbeamten zu stark mitgenommen. Einige können nicht mehr in diesem Bereich arbeiten, andere wollen sich aus Rücksicht auf ihre Gesundheit nicht äußern, weil sie seither berufsunfähig sind.
Im Herbst 2001 beginnen die Ermittler damit, Pascals familiären Hintergrund zu durchleuchten. Die Mutter: Sonja Zimmer, ausgebildete Hauswirtschafterin mit Hauptschulabschluss, übergewichtig und schwer krank, arbeitslos. Pascal war ihr einziges Kind.
Der Vater: Heinz Coen, Sonja Zimmers Lebensgefährte, Hilfsarbeiter, vorbestraft, ebenfalls gesundheitlich angeschlagen und alkoholabhängig. Aus einer zerbrochenen Ehe hat er zwei Töchter, die oft mit Pascal spielten. Gegen die beiden Mädchen richtet sich Mitte Oktober 2001 der erste Verdacht. Eines Samstags stehen Polizeibeamte vor Sigrid Hübners Tür; sie eröffnen der Familie, dass die damals 18 Jahre alte Stiefschwester Pascal nach einem heftigen Streit mit einer Eisenstange erschlagen habe. Ihre Schwester und eine gemeinsame Freundin, damals 17 und 15 Jahre alt, hätten dies bezeugt.
Falsche Geständnisse und regelmäßiger Missbrauch
Tatsächlich sind die Mädchen geständig, verstricken sich dann aber in Widersprüche und ziehen ihre Aussagen schließlich zurück. Die Polizei wird für ihre Verhörmethoden scharf kritisiert, denn der Druck seitens der Ermittler muss so groß gewesen sein, dass die Teenager irgendwann sogar den Mord zugaben, nur um den Vernehmungen ein Ende zu setzen. Noch ahnt niemand, wie richtungweisend diese falschen Geständnisse für den Fall Pascal werden sollen.
Im Herbst 2002 kommt zum ersten Mal der Name Christa W. ins Spiel. Die ehemalige Jugendschöffin und Wirtin der Burbacher Tosa-Klause beherbergt in ihrem Haus Sozialhilfeempfänger, darunter auch die 38-jährige, geistig minderbemittelte Andrea M., deren Pflegschaft Christa W. übernommen hat. Andrea M.s Sohn, von den Medien Kevin getauft, lebt seit einiger Zeit bei einer Pflegefamilie, nachdem er im Haus von Christa W. verwahrlost sein soll. Der siebenjährige Kevin berichtet seiner neuen Pflegemutter, dass er sexuell missbraucht worden sei – auch in der Tosa-Klause, wo er öfters mit Pascal gespielt habe.
Der Fall Pascal aus Saarbrücken
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30. September 2001: Der fünfjährige Pascal verlässt gegen 16 Uhr die elterliche Wohnung. Vermutlich wollte er zum nahe gelegenen Oktoberfest gehen. Gegen 16.20 Uhr wird er von einem Spielkameraden zum letzten Mal lebend gesehen. Gegen 21 Uhr erstatten die Eltern Vermisstenanzeige bei der Polizei. |
Kevins Schilderungen sind die lange gesuchte Spur. Christa W., Andrea M. und andere Tosa-Gäste kommen in Untersuchungshaft. Im Januar 2003 gesteht ein Verdächtiger, dass er Kevin und Pascal in der Tosa-Klause missbraucht habe – Pascal zuletzt am Tag seines Verschwindens. Was danach mit dem Jungen geschehen sei, wisse er nicht. Der geistig stark eingeschränkte Mann wird im Schnellverfahren angeklagt und zu sieben Jahren Haft verurteilt, wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung in vier Fällen.
Der Mordprozess ohne Leiche
Und plötzlich reden auch die anderen Verdächtigen. Sie gestehen, Pascal missbraucht und getötet zu haben. Andrea M. gibt an, den Oberkörper des Jungen auf die Matratze gepresst zu haben, bis er nicht mehr atmete. Die Leiche hätten sie in einen blauen Müllsack gesteckt und einer französischen Kiesgrube kurz hinter der Grenze vergraben. Die Polizei findet keine Hinweise auf das Verbrechen. Anklage wird trotzdem erhoben – in einem Mordprozess ohne Leiche.

Foto: Céline Lauer
Die Tosa-Klause heute
20. September 2004, 10 Uhr morgens, Landgericht Saarbrücken, Saal 38. Vor dem Schwurgericht sind 13 Verdächtige angeklagt, sechs von ihnen wegen Mordes, sieben weitere wegen sexuellen Missbrauchs – Anstifter, Täter, Helfer. Vorsitz führt Richter Ulrich Chudoba. Die Verlesung der Anklageschrift dauert eine Dreiviertelstunde. Der Bundesgerichtshof wird später daraus zitieren:
„[...] Pascal habe zunächst Süßigkeiten erhalten. Danach habe die Angeklagte M. den sich heftig sträubenden Pascal in ein zu der ,Tosa-Klause’ gehörendes Kämmerchen geschleppt, um es Sch. , den Angeklagten S. und R. sowie weiteren Mitangeklagten, die dafür an die Angeklagte W. jeweils 20 DM hätten zahlen müssen, zu ermöglichen, das Kind sexuell zu missbrauchen. [...] Die Angeklagte M. habe sie dabei unterstützt und ebenfalls sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen. Während des gewaltsamen Missbrauchs durch den Angeklagten R. habe Pascal begonnen, noch lauter zu schreien. Die Angeklagte W. , die das Gesamtgeschehen foto- oder videografiert habe, und der Angeklagte R. hätten sodann die Angeklagte M. aufgefordert, das Kind ruhig zu stellen. M. habe daraufhin den Kopf von Pascal gewaltsam nach unten in ein Kissen gedrückt.”
Mehr als 400 Zeugen sind zuvor befragt, 60.000 Seiten Gerichtsunterlagen zusammengetragen worden. Ursprünglich auf 29 Verhandlungstermine angesetzt, verläuft der Prozess von Beginn an sehr zäh und verschleppt sich immer mehr. Einer der Angeklagten versucht, sich in Haft umzubringen.
Der Fall Pacsal ist auch ein Polizeiskandal
Dann die Nebenschauplätze: Der „Spiegel” veröffentlicht Protokolle, wonach die Polizei schon vor dem Fall Pascal über einen Informanten von Kindesmissbrauch in der Tosa-Klause erfahren haben soll. Schnell ist von der „V-Mann-Affäre” die Rede. Ein leitender Kriminalbeamter tritt zurück; ein Kollege hatte ihn der Vertuschung bezichtigt und angezeigt. Auch die Leiterin des Saarbrücker Jugendamts verzichtet auf ihr Amt, nachdem bekannt wird, dass Polizei und Kindergärtnerinnen schon mehrfach auf Missstände in Kevins Pflegefamilie hingewiesen hatten – denen aber nie nachgegangen wurde.
Vor Gericht belasten sich die Angeklagten von Beginn an schwer; etliche wiederholen ihre Geständnisse. Die Biografien ähneln sich: Armut, Alkohol, Gewalt und Prostitution. Nach außen hin erfüllen die Tosa-Stammgäste das Bild der asozialen Kinderschänder, mit der intelligenten Christa W. als Strippenzieherin in ihrer Mitte, der „Spinne im Netz”, wie es die Staatsanwaltschaft formuliert, die ihre Opfer erst finanziell und emotional von sich abhängig und dann zu Tätern macht.
Doch bei Nachfragen verstricken sich die Geständigen in Widersprüche. Auch werden wieder Vorwürfe laut, die Polizei habe bei den Verhören so viel Druck ausgeübt, bis die geistig minderbemittelten Verdächtigen schließlich alles zugaben – wie schon zuvor bei Pascals Stiefschwestern. Im Sommer 2005 sterben Pascals Eltern innerhalb von 17 Tagen. Die Mutter an einer Hirnblutung, der Vater an einem Herzinfarkt. Bis zum Frühsommer 2006 werden schließlich alle verbliebenen Angeklagten, mangels dringenden Tatverdachts und objektiver Beweise, aus der Untersuchungshaft entlassen.
Dann kommt der 28. August 2006. Christa W. ruft ihren Pflichtverteidiger Walter Teusch in seiner Kanzlei in Alt-Saarbrücken an. Sie sagt, dass Frau M. ihr Geständnis widerrufen wolle. Der Tathergang, die Details, überhaupt das ganze Verbrechen: All das ist laut Andrea M. nun plötzlich frei erfunden.
Unfassbare Abgründe der Angeklagten
Bis heute gibt es Ermittler und Prozessbeobachter, die sagen: Die menschliche Fantasie ist zu klein für solche Abgründe. Zudem waren die Verdächtigen in Gefängnissen verschiedener Bundesländer inhaftiert – wie hätten sie da ein solches Lügenkonstrukt untereinander absprechen sollen? Wieso verschwinden plötzlich, während des Prozesses, auf dem Weg vom Jugendamt zum Gericht Tonbänder – Gespräche zwischen Kevin und seiner Pflegemutter, bei denen sich der Junge offenbarte und über seine angeblichen Vergewaltigungen sprach?
Manche glauben, dass die Aufnahmen verschwinden mussten, weil Kevin darauf die Wahrheit sagte. Seine Pflegemutter hatte begonnen, ihre Unterhaltungen mit dem Kind aufzuzeichnen, nachdem sie ein atypisches Sexualverhalten bemerkt hatte und Kindesmissbrauch vermutete.
Die Tonbänder dokumentieren, wie der Junge über die Vergewaltigungen in der Tosa-Klause spricht, schreit, heult. Sie könnten vor Gericht belegen, dass Kevins Pflegemutter ihn nicht durch ihre Fragen manipulierte und dass seine Erinnerungen authentisch sind. Schließlich gibt es ja auch schon ein rechtskräftiges Urteil, das besagt, dass Kevin und Pascal von einem Tosa-Stammgast missbraucht worden sind. Die Bänder tauchen nie wieder auf.
Die Verteidiger weisen ihrerseits auf die Widersprüche des Falles hin. Warum etwa sollte Christa W., die laut Gutachten über einen IQ von 138 verfügt, ausgerechnet an jenem Sonntagnachmittag einen Kindesmissbrauch zulassen? An einer viel befahrenen Straße und in der Nähe des Kirmesplatzes, wo doch jeden Moment ungebetener Besuch in der Tür stehen oder Passanten die Schreie des Kindes hören könnten? Wo sind die Aufnahmen geblieben, die sie während der Tat gemacht haben soll?
Die akribische DNA-Spurensuche in der Tosa-Klause, bei der sogar die gesamte Holzverkleidung ausgebaut wurde, und die dennoch ergebnislos blieb – ist sie nicht der Beweis dafür, dass Pascal dort nie gewesen ist? Und wo ist das verschwundene Fahrrad? Kein Angeklagter konnte eine Aussage dazu machen, auch Andrea M. nicht. Welchen Grund sollte sie haben, über das Wegschaffen der Kinderleiche zu berichten und über den Verbleib des Rads zu schweigen?
“Krankhafter Zwang zur lügenhaften Übertreibung”
Schließlich wird die größte Schwäche der Angeklagten zu ihrem stärksten Trumpf: Ihre mangelnde Glaubwürdigkeit. Mit Ausnahme von Christa W., stellen psychiatrische Sachverständige fest, handele es sich bei der Tosa-Klientel um Menschen, die „empfänglich gegenüber situativen Einflüssen” sind oder zu einem „krankhaften Zwang zur lügenhaften Übertreibung” neigen. Andrea M. bescheinigen die Experten eine „erhöhte Suggestibilität”. Mit anderen Worten: Ihre Aussage kann wahr sein – oder aber das Ergebnis stundenlanger Verhöre, bei denen lange und eindringlich genug in sie hineingefragt wurde. So lange, bis sie die gewünschten Antworten gab.
Mit Andrea M.s Widerruf vor Gericht am 31. August 2006 ist auch das letzte Geständnis hinfällig. Die Staatsanwaltschaft, die sich in diesem Indizienprozess an die Aussagen geklammert hatte, steht nun ohne Täter, ohne Beweise, ohne Leiche und ohne Verbrechen da. Auch an den Angaben des kleinen Kevin kommen immer mehr Zweifel auf; es ist nicht klar, ob er wirklich missbraucht oder von seiner Pflegemutter durch Suggestivfragen beeinflusst wurde – und ob er Pascal überhaupt kannte. Kurz vor Ende des Prozesses zieht die psychiatrische Gutachterin schließlich ihr Fazit: Sie halte es für möglich, dass Kevin missbraucht worden sei. Allerdings lasse sich das weder belegen, noch mit der Tosa-Klause oder einem der Angeklagten in Verbindung bringen.
Am 7. September 2007 verkündet das Schwurgericht das Urteil: Alle Angeklagten werden freigesprochen. Drei Stunden lang liest Richter Chudoba die Begründung vor. Chudoba weiß um die Probleme. Er sagt, es sei „höchstwahrscheinlich, dass die Angeklagten die Taten begangen haben.” Vieles spreche dafür, dass im Umfeld der Angeklagten Kinder sexuell missbraucht worden seien – und dass die Tat in der Tosa-Klause genau so begangen wurde, wie von der Anklage behauptet. Allein: „Auf Verdacht darf niemand verurteilt werden.”
Es bleibt nur die Ungewissheit
Sigrid Hübner sitzt an diesem Tag im Gerichtssaal, sie sieht zu, wie Christa W. lächelt. Der Freispruch überrascht Hübner nicht; gegen Ende, sagt sie heute, sei das absehbar gewesen. Was bleibt, ist die Ungewissheit.
Das Urteil mag rechtens sein, was fehlt, ist die Gerechtigkeit: So werten Medien und Öffentlichkeit das Urteil. Zustimmung und Empörung halten sich die Waage. Auch Verteidiger Walter Teusch ist unzufrieden, mehr noch: wütend – wegen des „Freispruchs dritter Klasse”, wie er es nennt. „Wenn ich nach zweieinhalb Jahren als Richter merke: Wir haben nichts, überhaupt nichts mehr, um euch zu verurteilen – dann sage ich auch deutlich, dass ihr es nicht wart.” Stattdessen habe der Richter erhebliche Zweifel an der Unschuld der Angeklagten durchblicken lassen – und sie damit „raus auf die Schlachtbank geschickt. Dass die Selbstjustiz der Bevölkerung die noch nicht umgebracht hat, ist reines Glück”, sagt Teusch.
Auch der Bundesgerichtshof erklärt die Freisprüche für rechtskräftig. Der Antrag auf Revision wird deshalb am 13. Januar 2009 abgelehnt; der Pascal-Prozess ist damit endgültig beendet.
Ruhe herrscht nicht. Erst im Mai dieses Jahres wird bekannt, dass es einen weiteren Hinweis darauf gab, wo der Leichnam sein könnte. Spur 677 führt nach Luxemburg, wo der tote Junge nach Aussage einer Zeugin vergraben worden sein soll – und zwar auf dem Grundstück eines Freundes von Tosa-Wirtin Christa W. Zu Ende verfolgt worden ist diese Spur aber nie.
Die Tosa-Klause in Burbach gibt es noch. Der jetzige Pächter hat einen Pizza-Service darin untergebracht. Viel hat sich seit 2001 hier nicht geändert, nur der Schriftzug „Tosa-Klause” wurde entfernt und ein Zaun aufgestellt. Das Hinterzimmer, in dem alles oder nichts geschah, ist fensterlos.
“Du Kinderfickerin kommst hier nicht rein”
Christa W. ist seit dem Freispruch arbeitslos. Ihr Anwalt erzählt, dass sie nach dem Urteil bedroht und verprügelt wurde; wegziehen wolle sie aber trotz der Anfeindungen nicht, sie sei zu heimatverbunden. Christa W. nehme stattdessen bis heute in Kauf, dass sie manchmal nicht mit der Saarbahn fahren oder in einem Geschäft einkaufen könne, weil es dann hieße: „Du Kinderfickerin kommst hier nicht rein”. Den anderen Angeklagten, sagt Teusch, gehe es genauso. Ein normales Leben könne niemand mehr führen.
Der Anwalt berichtet auch von den Demütigungen und Bedrohungen bei den Verhören, dem Spießrutenlauf in der Justizvollzuganstalt; psychischer Folter, die die Betroffenen bis heute nicht loslasse. Und er erzählt, dass Christa W. nach dem Urteil eine neue Gaststätte in Riegelsberg führen wollte, als wenige Tage vor der Eröffnung drei Männer mit Baseballschlägern im Schankraum standen und die Wirtin fragten, ob sie sich das auch gut überlegt habe. Sie hätten nichts zertrümmert und auch nicht zugeschlagen, sagt Walter Teusch. Aber das Lokal hätte seine Mandantin nicht eröffnen können.
Für die Öffentlichkeit oder die Medien ist Christa W. nicht mehr zu sprechen. Sie wolle mit der Sache endlich abschließen, heißt es.
Schweigemarsch für Pascal
Kevin ist inzwischen 16 Jahre alt; der Schüler lebt immer noch bei seiner Pflegefamilie. Das Zusammenleben liefe sehr gut, sagt seine Pflegemutter, aber er leide an den Folgeschäden, sei unruhig, unkonzentriert, unselbstständig. Trotz intensiver Trauma-Therapie werde er lebenslange Betreuung benötigen.
Sigrid Hübner wird am 30. September bei einem Schweigemarsch durch Burbach mitlaufen, den sie zusammen mit Kevins Pflegemutter organisiert hat, in Erinnerung an ihren Neffen. Sie kann auf keine Kirmes mehr gehen – es werfe sie direkt wieder in das Geschehen von damals, sagt sie. Sie trage auch immer noch dieses Gefühl mit sich, diese Idee, die sie nicht loslässt. Dass die Polizei jeden Moment anrufen und sagen könnte: „Wir haben ihn gefunden.” Oder dass Pascal plötzlich vor der Tür steht. Einfach so.
In Sigrid Hübners Keller steht eine Kiste mit Habseligkeiten ihrer Schwester: Ein Umschlag mit Bildern, die Pascal gemalt hat. Das Armbändchen, das er nach seiner Geburt trug. Und Fotos, die wenigen, die es von Pascal noch gibt. Sie zeigen einen fünfjährigen Jungen im Jogginganzug, der Fußball, Eier mit weißer Soße und seinen grünen Stoffbären mochte, und der an einem Sonntagnachmittag vor zehn Jahren verschwand.
Einfach so.
Quelle: www.morgenpost.de 29.9.2011
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Krasser Fall 1973 des Staates Österreich…
SKANDAL Fall Anita Ossinger
Wir müssen Bücher schreiben um auf die Missstände von sexuellen Gewaltverbrechen aufzuzeigen und was alles der Staat Österreich zulässt.
Es geht in der Vergangenheit sogar soweit, dass sich der Bundespräsident Franz Jonas für einen Kinderschänder stark machte und sogar soweit ging, dass er die Ehe zwischen einem sexuell misshandelten-Gewalt erlebten Opfer mit 14 Jahren durch das Ansuchen an ihn stattgab u. folgendes stattfinden konnte in ÖSTERREICH…

Bundespräsident Franz Jonas von 1965 bis 1974 von Österreich
Im Jahr 1973 legalisierte der österreichische Staat die sexuelle Gewalt an einem Kind, einem Mädchen. Der zu schweren Kerker verurteilte Lehrer wird begnadigt auf das Schreiben vom Bundespräsidenten Franz Jonas hinauf und erhält das von ihm mit 13 Jahren geschwängerte Mädchen zu heiraten!
SEI LIEB ZU BERNDI ist der Titel des Buches, von Anita Ossinger, Eigenverlag dass diesen Skandal enthält…

Autorin Anita Ossinger "Sei lieb zu Berndi"
Ich denke auch hier hat der Staat Österreich eine Bringschuld und müsste diese Frau großzügig Entschädigen!
Alleine an der Tatsache dafür, dass sie nun 2 Kinder einem Schwerverbrecher (schwerer Kerker) & Kinderschänder einfach ausgeliefert haben von höchsten Manne des Staates damals!
Ich hoffe diese Frau hat so viel Kraft, sich hier an die KIJA Graz zu wenden um diesen großen Skandal des Staates Österreich denen zu schildern, man kann ihnen die Beweise in Form dieses Buches darlegen und Entschädigung für diesen krassen Staats- Skandal von Österreich zu fordern!
Es wurden auch ihre Eltern verurteilt!
Text: Verantwortlich reisinger h.
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Buchvorbestellungen möglich von meiner Biografie “TOTE KINDERSEELE” Mein Weg zurück ins Leben…
Buchvorbestellungen möglich
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28. September 2011
Resozialisierter Kinderschänder…
…bestimmt vom Verein Neustart bis heute betreut, oder? So sehen die Maßnahmen- Pakete – die Erfolge von Therapien aus, dass sind die Erfolge der Justiz in Österreich aus…
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Neben Schule in NÖ
Opa fiel über junge Buben her
66-Jähriger, der in Pitten neben Schule wohnt, soll 2 Buben missbraucht haben.

Keine Bordelle neben Schulen, aber Kinderschänder schon erlaubt....
© ÖSTERREICH/ Trimmel
Im betroffenen Ort im Bezirk Neunkirchen ist die Verhaftung von Franz S. Tagesgespräch: Der Senior, der in einer betreuten Wohnung gleich neben der Hauptschule wohnt, soll zwei 13-jährige Buben mit Alkohol gefügig gemacht, sie in seine Unterkunft gelockt und schwer sexuell missbraucht haben.
Vorbestraft
Für den Sex-Opa gilt die Unschuldsvermutung (obschon der 66-Jährige bereits einmal wegen eines ähnlichen Delikts in Korneuburg zwei Jahre Haft ausgefasst und abgesessen haben soll).
Anvertraut
Der neuerliche Vorfall ereignete sich am 22. September, bestätigt die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt. Doch erst am Wochenende vertraute sich einer der beiden völlig verstörten Teenager seinen Eltern an, die sofort die Polizei einschalteten. Montagabend klickten für Franz S. schließlich die Handschellen. Ein Nachbar des Verhafteten zu ÖSTERREICH: “Er war eigentlich völlig unauffällig, hat sich kürzlich sogar so gefreut, weil er Opa geworden ist, und jetzt das. Unfassbar!”
Bilder
Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des 66-Jährigen wurden dann auch noch einschlägiges kinderpornografisches Material und Bilder auf dem Computer gefunden. Der PC wurde beschlagnahmt.
Autor: trs, kor
Quelle: www.oe24.at 28.9.2011
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Wieder ein ganz normaler Beweis, was dieser humane Strafvollzug bei Kinderschändern für Folgen in sich trägt.
Wer ist hier verantwortlich?
- Eher’s Psycho-Sanatorium?
- Oder der Verein Neustart, der auch für Wohnungen sorgt für Kinderschänder?
- Welcher Gutachter ließ ihn als ungefährlich wieder frei?
Ach es sind sowieso keine von denen verantwortlich, oder? Die Hauptsache ist, der Rubel rollt und er kommt irgendwann früher oder später wieder durchs Gericht zu denen zurück, oder?
Wenn interessieren die beiden weiteren Opfer oder doch noch mehr Opfer vorhanden? Beweise von sexuellen Misshandlungen und vergewaltigungen auf seinem PC könnten darüber auskunft geben, aber da alle Kinderschänder ganz privat bleiben müssen und geschützt werden müssen, ist alles für sie ok.
Veröffentlichen dürfen nur die Kinderschänder ihre Opfer im Internet, oder nicht?
Auf Webseiten von Kinderschändern, bei Youtube usw. mit Fotos ohne sie unkenntlich zu machen… ihre Gerichtsaussagen, ihre Polizeiaussagen, meine Anzeigeprotokolle, alles darf der z.B. der nie überprüfte Ex-Haupttäter von Bad Goiserer Kinderschäänder -Ring von 1997…. er demütigt seine Opfer heute noch!
Die Justiz Österreichs lässt es zu! Aber ihn darf man nicht öffentlich machen. Außer er ist öffentlich im Internet und bei Google sind Fotos von ihm…
Da hat sich noch niemand aufgeregt, bis heute von den Verantwortlichen.
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Ist Österreichs Rechtssystem nun am Ende…?
AnonAustria: Polizistenvereine dementieren Datenverlust
Die Hackergruppe AnonAustria hat gestern nach eigenen Angaben 24.938 Datensätze mit Namen, Adressen und Geburtsdaten österreichischer Polizisten ins Netz gestellt. Darunter auch zahlreiche Daten bereits pensionierter Personen.

Foto Google Bilder nachrichten.at
Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte gegenüber ORF.at, dass es sich um Datensätze von Mitgliedern der Exekutive handle. Die Daten stammten nicht aus dem Innenministerium, sondern von einem „polizeinahen Verein”. Nähere Angaben könne man derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht machen.
Dementi um Dementi
„Wir warens nicht” erklärte Friedrich Herzog, Chef der Landesgruppe Oberösterreich des Vereins IPA (International Police Association) auf Anfrage von ORF.at. Dem Verein gehören etwa 70 Prozent der österreichischen Polizeibeamten an, darunter auch viele Pensionisten. Ein Datenbankvergleich habe ergeben, dass eine gewisse Anzahl von Personen definitiv nicht Mitglieder der IPA seien, so Herzog.
Auch Hermann Greylinger, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, dementierte: Es sei definitiv auszuschließen, dass die fraglichen Daten aus der Datenbank der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) stammten. In ihr sind neben aktiven auch pensionierte Polizisten erfasst.
Auch der Polizeisportverband dementierte, gegenüber ORF.at. Man habe diese Datensätze schon deshalb nicht verlieren können, weil man sie nie gehabt habe. Der Verein führe kein zentrales Mitgliederverzeichnis für Österreich.
Protest gegen Vorratsdatenspeicherung
AnonAustria schreibt auf dem Twitter-Account der Gruppe, man sei nicht über einen „Hack” an die Liste gekommen, die Daten seien der Gruppe vielmehr „zugespielt” worden. Die Gruppe will mit der Aktion gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) protestieren, die in Österreich mit April 2012 in Kraft treten soll.
Im Rahmen der VDS werden unter anderem sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate gespeichert und der Polizei zu Fahndungszwecken zur Verfügung gestellt.
Quelle: www.orf.salzburg.at 26.9.2011
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So sieht es mit Österreichs Rechtsstaat in Wahrheit aus. Die Kriminellen zeigen auf was sich im Internet alles abspielen kann und sogar die Polizei der die Menschen schützen soll wird deren Opfer und was hat die Justiz dagegen zu stellen?
NICHTS MEINE DAMEN UND HERREN!
Kriminelle zeigen die Grenzen der Justiz uns auf! Alle Behörden wurden bis jetzt geknackt, wann wird die Justiz reagieren mit scharfen abschreckenden Gesetzen? Oder sollen alle Kriminelle hier noch ausgezeichnet werden von unserem Justizsumpf?
Sie sind gegen die Datenspeicherung und stellen Forderungen, damit die Kriminellen ihre Bereiche sich aufteilen können?
Kinderschänder sind ebenfalls dagegen die Piratenparteien auch!!! Denken Sie mal nach darüber, was hier eigentlich abläuft in dieser www. Welt!
Prozessbeginn gegen Jörg Tauss…
Ist das noch Rechtstaatlichkeit? Ich sage: NEIN!
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Vielleicht können sich nun der Eine oder die Andere vorstellen, wie sich die Kindopfer von sexuellen Verbrechen und den Filmen davon von den Peinigern ins Netzt gestellt werden, fühlen, wissend auf einem für Kinderschänder weltweiten Kindopfer- Pranger in hilflosensexuellen Verbrechendokus ausgestellt zu sein?
Oder sind wir schon so gefühllos, dass uns diese Opfer total egal sind, wie die Richter und deren Urteile in Österreich aufzeigen!
Richter und Staatsanwälte sind auch unter dieser sadistischen abnormen Menschenschicht von Kinderschändern zu finden und sie machen die Gesetze! Und sind auch erpressbar und daher korrupt in Sexverbrechens-Prozessen, da auf Seite der Kinderschänder!
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27. September 2011
Berchtold freigesprochen…
…im Zweifel für den Angeklagten, dürfen wir hier nicht vergessen, dass hat der OLG bestätigt….
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Freispruch für Berchtold bestätigt
OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde zurück, Freispruch rechtskräftig. – ©VOL.at/Klaus Hartinger

BM - ÖVP Berchthold Feldkirch
von Jörg Stadler -  -  Der Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold ist endgültig rehabilitiert. Dies berichten die Vorarlberger Nachrichten in ihrer Mittwochsausgabe.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer nichtöffentlichen Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Freispruch zurückgewiesen.
Nach dem Prozess im März hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Feldkirch als auch die Rechtsvertretung der angeblich vergewaltigten Frau Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Aufgrund der Nichtigkeitsbeschwerden musste der OGH überprüfen, ob es im Prozess gegen Berchtold zu Verfahrensmängeln gekommen war, die eine Wiederholung der Verhandlung gerechtfertigt hätten. Dies war nach Auffassung des Obersten Gerichts offenbar nicht der Fall.
“Das Urteil ist somit rechtskräftig”, bestätigte Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch auf Anfrage der Vorarlberger Nachrichten. Karl Rümmele, Berchtolds Verteidiger, war für eine Stellungnahme noch nicht erreichbar.
Anklage wegen Vergewaltigung
Berchtold war am 4. März von einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Bürgermeister wurde zur Last gelegt, sich im November 2009 bei einer Parteiklausur der ÖVP Feldkirch in Langenegg an seiner ehemaligen Geliebten und Parteikollegin vergangen zu haben. Berchtold räumte zwar eine außereheliche Affäre ein, beteuerte in Sachen Vergewaltigung aber stets seine Unschuld.
Verfahren abgeschlossen
„Mit diesem Beschluss ist das Verfahren strafrechtlich abgeschlossen”, erklärt Mag. Martin Mennel, der das mutmaßliche Opfer vertreten hat, auf VOL.at- Anfrage. „Es gibt noch Möglichkeiten, die sind aber zivilrechtlicher Natur. Ich habe allerdings noch nicht mit meiner Mandantin gesprochen und kann daher nichts über die weitere Vorgehensweise sagen.”
“Feldkirch muss entscheiden”
“Es ändert an der politischen Bewertung nichts”, kommentiert Landeshauptmann Herbert Sausgruber das Urteil. Die Frage der Amtsführung eines Bürgermeisters, der direkt gewählt ist, sei eine Sache der betreffenden Gemeinde, betont der Landeshauptmann gegenüber Antenne Vorarlberg.
Quelle: VN/APA 27.9.2011
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Stimmenfang..
BM Berchtold auf Stimmenfang…
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26. September 2011
RECHTSANWÄLTE für alle KINDOPFER…
Auch in Österreich sollte es Rechtsanwälte geben, die sich sagen, der Kampf für das Recht der Kinder   von sexueller Gewalt muss wieder hoch gehalten werden.
Ich mache etwas für die Kinder die bis heute keine Rechte bei Gericht haben da Nebenkläger!
Es wäre schön wenn man eine Liste von Rechtsanwälten man bekommen könnte um Opfern auch einen gratis Rechtsbeistand zuzusichern!
Wie Andre Vachss es sich zur Lebensphilosophie machte…
Anwalt für Kinder…
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24. September 2011
Kinderschänder kastrierte sich…
Petiton:VERÖFFENTLICHEN IM INTERNET aller SEXUALSTRAFTÄTER vom Exhibitionisten angefangen bis hin zu den Kinderschänder-Ring-Beteiligten die rechtskräftig verurteilt wurden, damit wir unsere Kinder und Enkelkinder doch vor den schon Aktenkundigen schützten können!
Petititon: Veröffentlichung von Sexualstraftätern in Österreich
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Hoden abgeschnitten, um “frei” zu sein
Am Freitag kamen in einem Gerichtsprozess die Hintergründe einer Selbstkastration zur Sprache: Warum sich ein Oberkärntner einen “schönen, geschlechtslosen Zustand” wünschte und sich daher im Vorjahr die Hoden abschnitt.

Das Betätigungsfeld von heutigen Kinderschändern läuft übers Internet!
Foto: reisinger
Im Vorjahr schnitt sich ein Oberkärntner die Hoden ab. Den Ärzten im Klinikum gelang es, diese wieder anzunähen. Am Freitag kamen in einem Gerichtsprozess die Hintergründe der Selbstkastration zur Sprache.
Der 50-Jährige, angeklagt wegen Besitzes kinderpornografischen Materials, gilt als Pädophiler.
“Er hat gesagt, dass er durch die Selbstkastration einen schönen, geschlechtslosen Zustand angestrebt hat”, sagt der Psychiater.
Der Mann wollte sich so von seiner Neigung “befreien”. Dass er laut Gutachter eine “geistige Beeinträchtigung höheren Grades” aufweist, davon will der Alleinstehende nichts wissen. “Na, ich hab’ kein Problem mit Kinderpornos.
Sicher hat man halt einmal eine Lebensphase gehabt, in der man das auslebt, aber großes Interesse? Na.” Fakt ist aber, auf seinem Laptop wurden hunderte einschlägige Fotos gefunden.
Sogar eine eigene Website hat er betrieben und in Zeitungsinseraten Mädchen bis 14 Jahre für “Kunstfotos” gesucht.
Als ihm Richter Gerhard Pöllinger eindeutige Fotos vorlegt, sagt der Mann: “Entschuldigen’S, das sind doch keine Kinderpornofotos, sondern irgendwelche.” Nicht nur der Richter ist fassungslos.
Urteil: 12 Monate unbedingte Haft und Einweisung in eine Anstalt – nicht rechtskräftig.
CLAUDIA BEER-ODEBRECHT
Quelle: www.kleinezeitung.at 24.9.2011
1 Täter – Minimum 100 Kindopfer MÄDCHEN, oder 1200? (zwölfhundert Verbrechensbeweise?)
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Kastration ist keine Möglichkeit sich vom Kinderschänder -Dasein zu befreien, da muss schon der geistige Weg also ein Umdenken von dem Sextäter  einsetzten, der die Sexverbrechen an Kindern ausblendet!(Man müsste mir aus dem Hirn diese sexuellen Phantasien wegoperieren, sagte ein x-Mal vorbestrafter Sextäter in einem Interview. Garantie kann er nie geben!) Aber ich denke dass das niemand tut, da die sexuelle Lust die stärkste Treibfeder im Menschen ist. Und wenn man dann noch sadistisch veranlagt ist, denn das muss man sein, wenn man Kindern sexuelle Gewalt antut, oder  auch für sich antun lässt und man dabei seines sexuelle Befriedigung findet.
Wie viele Mädchen hat er in sein Fotoatelier gelockt? Das sich als seine Wohnung entpuppte? Â Wie viele Mädchen wurden von ihm ins Netzt gestellt, damit er von anderen Kinderschänder Webseiten etwas bekommen konnte?
Also liebe Leser wieder ein Beweis, dass es in Österreich Kinderschänder Ringe gibt, Kinderschänder ihre eigenen Webseiten vor den Augen der Polizei, den Fahndern betreiben können, da die österreichischen Fahnder nicht fanden dürfen, ein SKANDAL!
UND DAFÜR gibt es dann in ÖSTERREICH 1 Jahr Haft?
Ein unfassbares Urteil das hier gesprochen wurde. Denn dieser reale Kinderschänder verdient mit seinen ins Internet gestellten Beweismaterialien von sich ein Vermögen während dieser Zeit und die Kinder sobald sie noch ganz klein sind, haben noch eine lange Zeit der Qualen durch seine Kinderschänder Freunde real zu durchleben!
Und die Richter blenden das Opfer oder die Kindopfer hier total aus und dass ist ein Verbrechen!
Es müssten Datenbanken von Opfern angelegt werden der Öffentlichkeit vorgelegt werden (Passfotos) Â damit man die Kinder aus den Fängen der Kinderschänder befreien kann! Warum geschieht das nicht?
Dieser Kinderschänder macht 100% weiter und niemand weiß wo dieser Kinderschänder her kommt, aus der Villacher- Gegend, oder Spitaler -Gegend?
Kinderschänder darf man nicht veröffentlichen, denn man könnte Kinder vor ihnen schützen!
Und dass ist auch ein Skandal, da dieser Mann die Strafe ja mit Fußfesseln absitzen kann und Therapie machen muss beim Verein Neustart oder? Das sagt Ihnen liebe Leser auch niemand, oder?
Der Kuhhandel bei Gericht lässt einem die Krausbirnen aufsteigen denkt man daran, welch verlogener Sumpf sich dort auftut.
Rechtsanwalt, Gutachter u. Richter sowie Staatsanwalt dealen um den Kinderschänder und man sieht es an dem Urteil.
Ein Jahr Psycho -Sanatorium ist das beste was ihm passieren kann, da sind sie geschützt untereinander die Kinderschänder und sie können erneute Pläne schmieden für nachher wo und wie sie weitermachen und das alles um 802.- Euro im Tag für eine besondere Betreuung der Kinderschänder, Â meine Damen und Herren!
Das zahlen alles Sie meine Damen und Herren mit Ihren Steuern! Wenn Sie hier einmal protestieren würden wäre auch eine klare Ansage gegen Kinderschänder!
Das Grausame daran ist, dass arbeitende Opfer für die Kinderschänder Paradiese in den Sanatorien mitbezahlen und selbst schauen müssen wo sie bleiben, wollen sie Unterstützung oder Therapie bekommen!
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Wie Experten der Bevölkerung falsche Sicherheiten in den Medien überliefern über Sexverbrecher, die sich sexuell an Kinder ran machen….
Wie Experten die Sexverbrecherverniedlichen….
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Doch kein Fehler der Polizeiarbeit?

Kärntner Landespolizeikommandant Rauchegger
Kinderpornos: Doch kein Fehler bei Polizeiarbeit
In jenem Fall, bei dem ein Konsument von Kinderpornos vor Gericht kommt, zeigt sich die Polizei nach einer Überprüfung überzeugt, dass es zu keinem neuerlichen Fehler bei der Polizeiarbeit gekommen ist.
Am Freitag steht ein mutmaßlicher Kinderporno-Konsument aus Oberkärnten vor dem Richter. Bei den Ermittlungen zu diesem Fall soll die Ermittlungspanne bei der Polizei passiert sein. Neuerlich stellte sich die Frage, ob die Ermittler Kinderpornos auf dem Computer des Verdächtigen übersehen haben.
In einem anderen Fall musste die Polizei einen „Handhabungsfehler” zugegeben. Bei einer Untersuchung eines Computers wurde nur einen Bruchteil des pornographischen Materials entdeckt, das kurz darauf vom Gericht gefunden wurde.
Rauchegger: Kein polizeilicher Fehler
Nach einer internen Prüfung sagt die Polizei nun, dass kein Fehler passiert sei. Wolfgang Rauchegger, Landespolizeikommandant in Kärnten: „Ich kann sagen, dass wir unsererseits keine polizeilichen Fehler feststellen konnten. Wir haben das geprüft. Bei einer solchen vagen Anzeige handelt es sich um eine erste grobe Durchsuchung des Computers. Wobei wir in der Wohnung des Verdächtigen ja keine große Technik aufbauen können. Und auf Grund der vagen Verdächtigungen, ist es zu diesem Zeitpunkt zu keiner Beschlagnahme gekommen.”
Gericht fand wieder verbotenes Pornomaterial
Beschlagnahmt wurde der Computer des Verdächtigen erst einige Wochen später, auf richterliche Anweisung, als sich der Verdacht gegen den Kärntner im Laufe des Verfahrens erhärtet habe, das bestätigt ein Sprecher des Landesgerichtes.
Ein Gutachter fand dann die kinderpornografischen Darstellungen auf der Festplatte. Ob sie schon davor gespeichert waren, als die Polizei die Untersuchung vornahm, oder nicht, wird wohl im Laufe des Prozesses an das Licht kommen.
Rauchegger: „Hätten Material selbst gefunden”
Der Computer sei Wochen später beschlagnahmt und dem Sachverständigen zur Untersuchung vorgelegt worden, sagte Raucheger: „Der Sachverständige hat dann, mit den technische Möglichkeiten die ihm zur Verfügung standen, das Bildmaterial gefunden. Hätten wir den Computer mit denselben technischen Möglichkeiten untersucht, wären auch wir fündig geworden, zeigte sich Rauchegger überzeugt.”
Im Landesgericht wird derzeit jedenfalls von keiner zweiten Polizeipanne gesprochen.
Technik und Ausbildungsstand der Kinderpornojäger seien auf dem letzten Stand, sagte die Polizei. Dennoch werde nach möglichen Verbesserungen gesucht, in einer bereits eingerichteten, gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Justiz.
Quelle: www.orf.kaernten.at 22.9.2011
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Das LG -Klagenfurt hat ja schwere Mängel aufzuweisen, was sexuelle Verbrechen an Kindern betreffen… auch bei Beweisen von schweren sexuellen Verbrechens Dokumenten auf Filmen die dann mit bedingten Strafen ausgehen und wenn ganz krasses Beweismaterial gefunden wird wo Babys oral, vaginal oder anal vergewaltigt werden eine hohe Geldstrafe dazu ausgesprochen wird…EINEÂ SCHANDE!
Eine gesellschaftliche Schande was man an Kindern alles vollziehen lässt nur damit sich perverse sadistisch veranlagten Sexverbrechern nicht ans Pein pinkelt und sie so sexuelle Verbrechen an Kindern duldet fördert, den Tätern zu verstehen gibt sei beim nächsten Masl nicht mehr so dumm und lasse dich erwischen ja, man könnte es sogar als Annstiftung zum Weitermachen sehen, oder nicht?
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Klagenfurter Fahnder Skandal…
Beweismaterial von sexuellen Verbrechen an Kindern nicht gefunden, Gerichtsgutachter aberfand sie schon?
Klagenfurter Fahnder Skandal…
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Andrey Vachss … und die Kinderpornografie…
Kampf gegen Kinderpornografie…
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