7. September 2011

Die Kritik an der Justiz auch…

…in den eigenen Reihen wahrnehmbar? …wie lange?

Justizia’s Bauchfleck vor Kinderschändern….

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Kritik: Justiz nur bei Eigentumsdelikten hart

Blind die Justiz, geblendet von Rechtanwälten u.GutachterInnen von Kinderschändern, Kindopfern gegenüber...

Blind die Justiz, geblendet von Rechtanwälten u.GutachterInnen von Kinderschändern, Kindopfern gegenüber...

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Die sehr milde Strafe gegen eine Frau, die ein Baby schwer verletzt hatte, löst großes Unverständnis aus.

Gleichzeitig wird deutlich, dass Österreichs Gesetzgeber bzw. die Justiz nur bei Eigentumsdelikten hart vorgehen.

Körperverletzungen als Kavaliersdelikte?
Ein schwer verletztes Kleinkind mit gebrochenen Armen und Beinen und die Mutter müsse dafür nicht einmal ins Gefängnis.

Sie bekam drei Monate Haft auf Bewährung.

Das zeigt für Experten eine Krise der österreichische Rechtslage:

1.       Für Delikte gegen Leib und Leben drohen traditionell nur geringe Strafen.

2.       Wenn es dagegen um Eigentum oder Banken geht, dann sind jahrelange Gefängnisstrafen üblich.

Knallharte Sanktionen zum Schutz von Banken

3.
Drei Monate auf Bewährung für die Mutter aus dem Kosovo wegen Quälens Unmündiger, hingegen

4.       fast vier Jahre Gefängnis für einen Drogensüchtigen, der aus dem Krankenhaus Medikamente raubte.

5.       Oder zwei Jahre Haft für einen Betrunkenen, der mit einen Klebestift als Waffenattrappe eine Bank überfiel.

Groß sind die Strafunterschiede, wenn es um Besitz

  • auf der einen Seite und Leib und Leben auf der anderen geht.

Rechtslage oft auch von Richtern kritisiert
Die Richter sind an diesen ungleichen Strafen nicht schuld, weil sie nur im Rahmen der Gesetze handeln können. Und die besagen zum Beispiel:

Wenn ein betrunkener Autolenker einen Fußgänger tötet, sind maximal drei Jahre Haft möglich.

Hingegen bei einem Banküberfall mit einer echten Waffe sind fünf Jahre Gefängnis die unterste Grenze. Sogar bis zu 15 Jahre sind möglich.

Auf diese unausgewogenen Gesetze wird immer wieder hingewiesen, auch von Richtern. Doch geändert hat das bisher nichts. Das österreichische Strafgesetzbuch stammt in großen Teilen aus dem 19. Jahrhundert.

Quelle: www.orf.at 7.9.2011
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Hier wurden wie es Gang und Gebe ist:

Von den Sexverbrechen an Babys und Kleinkindern sowie Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre ausgespart!

Sexuelle Misshandlung- Gewaltverbrechen an Kindern,

  • müssen per Gesetz als schwere Körperverletzungen bestraft werden wie bei schwerem Raub und hier gelten andere Strafrahmen!
  • Es müssen verpflichtend für Richter Mindeststrafen eingeführt werden, AB 5 bis 15 Jahre!
  • Es muss hier gesetzlich festgesetzt werden, dass nur speziell ausgebildete Gutachter, für sexuelle Misshandlungs- Gewaltverbrechen an Kindern und Jugendlichen hier eingesetzt werden dürfen. Keine von den Sexverbrechern gekaufte Gutachter zugelassen werden dürfen bei Gericht.
  • Das Verbrechen nebenan…

  • Es müssen speziell ausgebildete Rechtsanwälte für die Kindopfer von sexueller Gewalt vom Staat und gut bezahlt, zur Verfügung gestellt werden für die Prozesse. (Da Kinder & Jugend-Anwaltschaften diese Möglichkeit nicht anbieten, sondern nur eine zahnlose Prozessbegleitung die vor dem Gerichtssaal endet.)

Die Verjährungsfrist muss bei sexuellen Misshandlungs- Gewaltverbrechen ganz fallen!

Auch bei den vorbestraften Sexverbrechern das Löschen von Vorstrafen wegfallen muss sondern die Täter immer einsehbar bleiben wie viele Sexverbrechens -Verurteilungen sie schon aufweisen, damit man auch den „Erfolg der Psychiater und Psycho-Knasts einmal überprüfen kann!

Auch die Vereine wie:

  • Kinderschutzvereine,
  • Kinder & Jugendanwaltschaften,
  • FÜRSORGEÄMTER!!!

Die Hilfsvereine für Kinderschänder:

  • SHG für Kinderschänder von Caritas, Privaten Psychologen Vereine ,
  • Männervereine, für Kinderschänder,
  • Jugendvereine für Kinderschänder,
  • Psycho Sanatorien für Kinderschänder,
  • Imperium Verein Neustart, der vorgibt sehr Erfolgreich Kinderschänder zu therapieren… usw….

müssen auch diese Kinderschänder – anonym geführten Daten  in Form von Zahlen, öffentlich machen: wie viele Fälle „therapiert” und nicht angezeigt wurden, würden hier auch dann zum Vorschein kommen, jährlich!

Und dann würden die Kinderschänder Zahlen ganz anders aussehen und bewertet werden!

Beginnen wir doch von 0, denn liebe Justiz und Justizministerin Karl dort stehen wir:

1.       wenn es um ungeheuerliche perverse Sex- Verbrechen an Kindern geht,

2.        die schwere Körperverletzung auch bei oralem Sexverbrechen nach sich zieht, mit schweren seelischen Folgen für das ganze Leben eines Opfers!

ES IST ZEIT, endlich den Kindern mehr Raum in unserer Gesellschaft und somit auch in der Justiz einzuräumen! Beginnen wir jetzt!

Ja, wir könnten, wenn wir es wirklich wollten!

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Offenenes Schreiben an Justizministerin Karl…
sogar in eingeschriebener Form, da man sich auch hier nicht sicher sein kann, dass dieses Schreiben auch Fr.Dr.Karl erreicht….

Offenes Schreiben an Justizministerin Karl…
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Wenn der Staat nicht für den Schutz von unseren Kindern tut….

Wenn der Staat nichts tut…
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N.Ö. wieder ein Skandal von einem Staatsanwalt gegen ein Kindopfer….

N.Ö. Skandal-Staatsanwalt….
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