4. Oktober 2011

Stift Geras Österreich und ein Kinderschänder…

Höchste denkbare Strafe wäre der Ausschluss aus dem Orden

Missbrauch durch Priester in Fritzlar: Kirchliches Verfahren läuft noch

903.10.11|Fritzlar-Homberg

Fritzlar.

Das kirchliche Strafverfahren gegen den Prämonstratenser Hansjörg L. läuft noch. Der Pater, der dem ehemaligen Priorat in Fritzlar angehörte, sitzt im Gefängnis.

Der einzige Weg, den die kath.Kirche versteht ist:AUSTRETEN!

Der einzige Weg, den die kath.Kirche versteht ist:AUSTRETEN!

Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 155 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Die Kirche kann zusätzlich zur weltlichen Strafe ein eigenes Verfahren betreiben. Ein Fall wie der von Hansjörg L. werde vom Bistum oder vom Orden an den Vatikan nach Rom gemeldet, erläuterte Christof Ohnesorge, Pressesprecher des Bistums Fulda, auf HNA-Anfrage.

Dort wird entschieden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Im Fall Hansjörg L. sei das der Fall.

Zuständig ist allerdings nicht das Bistum, da Hansjörg L. ein Ordensmann ist, sondern das Stift der Prämonstratenser in Geras (Österreich).

Der Abt sei selbst mit dem Verfahren betraut, sagte Prior Benedikt Felsinger. Zurzeit sei der Abt aber verreist und könne daher keine Auskunft geben.

In der Regel warte die Kirche ab, bis ein strafrechtliches Verfahren vor einem weltlichen Gericht abgeschlossen sei, erklärte Eric Janson, Kirchenrechtler beim Bistum Fulda. Dann würden häufig die Gerichtsakten angefordert, um mit dieser Grundlage zu arbeiten. So können Zeugen häufig erneute Aussagen erspart werden.

Wenn das Vorverfahren ergibt, dass die Vorwürfe ernstzunehmen sind, werde der Fall der Glaubenskongregation übergeben. Diese entscheide dann, ob sie das Verfahren selbst eröffnet oder an den Orden zurück gibt, sagte Janson.

Das Kirchenrecht erlaubt einen ganzen Katalog von Strafen. Die schwerste wäre die Entlassung aus dem Klerikerstand beziehungsweise der Ausschluss aus dem Orden. Der Betroffene würde alle Rechte als Priester verlieren.

Daneben sind auch Geldstrafen und in leichteren Fällen diverse Auflagen möglich.

Quelle: http://www.hna.de 3.10.2011

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