1. August 2012

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12WIEDERHOLUNGSTÄTER AUG.2012

12 WIEDERHOLUNGSTÄTER AUGUST 2012

 

 

Kinderschänder und Babyficker, darf man ja nicht veröffentlichen, denn man könnte Sexverbrechen damit verhindern...

Österreichs Kinderschänder Zahlen und Opfer Zahlen bis 2012

Laut neuesten Zahlen vom Justizministerium u.Innenministerium gab es in den letzten 3 Jahren 2009, 2010,2011 12.392 Sextäter vor Gericht.

Daher sind es nun: 48.265 Kinderschänder, Vergewaltiger und  Kinderschänder-Mafia-Beteiligte (Internet) aufgedeckt und angezeigt worden….

Die Urteile  für diese schweren sexuell sadistischen Kinder-  Körperverletzungen ausgesprochen werden, sind  skandalös!

34.865 Kinderschänder die rechtmässig vor Gericht standen bis 2012 hat ÖSTERREICH vorzuweisen…Das sind aber nur max. 2,16% der Kinderschänder  die an die Öffentlichkeit dringen. 97,84 % sind Dunkelziffer! Vertuscht von Fürsorge und Kinder-Opferschutzvereinen sowie Familien. Oder von den Staatsanwälten im Vorverfahren schon frei gesprochen werden, die Opfer als Täter abgestempelt werden…

Österreichs KINDERSCHÄNDER Zahlen

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Malerei reisingerh.Sexverbrechens -Beweis oder KINDERPORNO?

9 TÄTER ….  0 jugendliche TÄTER… 0 FRAUEN als TÄTER… 0 MITTÄTER

3 KINDERSCHÄNDER – Mafia- Beteiligte im Internet…

OPFER:

1001000 BABYS+ KLEINKINDER

3 Mädchen

4 Buben

8 Frauen, jugendliche Mädchen

0 Männer, jugendliche Burschen

KINDOPFER von INTERNET –Sexverbrechens- Beweis- Prangern…:

100.2000 Kindopfer im Internet

Gesamte Summe von Kindopfern:

Gesamt Summe von erwachsenen und jugendlichen Frauen und Männern:

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Fußfessel für HTL-Lehrer, der Tochter missbrauchte

29.08.2012 | 13:57 |   (DiePresse.com)

Justizanstalt und Begutachter waren skeptisch bis ablehnend, dennoch darf der Wiener seine Haft im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen.

Ein ehemaliger Wiener HTL-Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und mit dieser auch den Beischlaf vollzogen hatte, ist dem Gefängnis entgangen. Er hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten. Statt den unbedingten Teil zu verbüßen, befindet sich der 55-jährige Mann seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest.

Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die “absolut fehlende Deliktseinsicht” sowie die “fehlende Therapiewilligkeit” des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine “positive Prognose” zulasse.

Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel “in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens” skeptisch aus. Statistisch gesehen sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden. Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine “Persönlichkeitseigenschaften” aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet “jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext” gegeben.

OLG sieht geringes Rückfallrisiko

Trotz dieser Skepsis leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des 55-jährigen Folge und genehmigte die Fußfessel. Begründung: Aus der Stellungnahme der BEST ergebe sich “ein geringes Rückfallrisiko”.

Die Vollzugskammer verweist in ihrem der APA vorliegenden Beschluss darauf, dass der Mann keinen Kontakt zum Opfer mehr habe und sich seit 1995 nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. Gegenüber seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn habe der 55-Jährige außerdem keinerlei aktenkundige Gewalttätigkeiten gesetzt.

Das Wiener OLG kommt daher zum Schluss, das “Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform” sei “derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern”.

Anzeige knapp vor Verjährung

Der HTL-Lehrer hatte laut rechtskräftigem Urteil seine im Juni 1981 geborene Tochter von 1989 bis 1995 regelmäßig sexuell missbraucht, während seine Ehefrau kochte oder anderweitig beschäftigt war. Bei einem Urlaub in der Steiermark im Sommer 1990 vollzog er mit der damals Neunjährigen den Beischlaf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge kam es danach noch über Jahre hinweg zumindest einmal im Monat zu Übergriffen.

Die Tochter vertraute sich erstmals während der Matura einer Mitschülerin an. 2002 erzählte sie davon der Mutter, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem sie eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete die Tochter knapp vor jenem Zeitpunkt Anzeige, zu dem Verjährung der Delikte eingetreten wäre.

Der Vater hatte vor Gericht und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung vehement bestritten, sich an seiner heute 31 Jahre alten Tochter vergangen zu haben. Er habe diese streng erzogen und mitunter geohrfeigt, wofür sie sich mit ihren Behauptungen offenbar rächen wolle, lautete seine Verantwortung in seinem Strafverfahren.

Täter darf in Segelschule vortragen

Der mittlerweile pensionierte HTL-Lehrer muss den elektronisch überwachten Hausarrest nicht durchgehend in jenem Kleingartenhäuschen verbringen, das er mit seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn bewohnt. Die Vollzugskammer hat die Fußfessel mit Auflagen verbunden, die dem Mann einen recht freizügigen Bewegungsspielraum lassen.

So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16 und 18 Uhr für “persönliche Erledigungen” verlassen darf.

Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Bei ihm wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.

(APA)

Quelle: www.derstandard.at 29.8.2012

 

1Täter-1Opfer (9)

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In Wien wurde ein 23-jähriger Mann zu acht Monaten Haft plus 16 Monaten bedingt verurteilt, weil er einen 13-jährigen Buben mit angehaltenem Messer von einem Spielplatz entführt und in seiner Wohnung missbraucht hatte. „Ich wollte wissen, ob er auf dasselbe steht wie ich auch”, so verantwortete sich der Mann, der sich auch noch an einem 15-jährigen Buben vergangen hatte. Auch dieser Sextäter könnte die Strafe mit Fußfessel „absitzen”.

Quelle:  www.kurier.at 23.8.2012

1TÄTER -2Opfer Bub (13)

 

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Schladminger Polizei forscht Sextäter aus

Der Polizei ist es nun gelungen, einen 23-jährigen Salzburger auszuforschen, der im Raum Schladming Frauen sexuell belästigt haben soll. Der geständige junge Mann gab an, bereits seit Ende letzten Jahres immer wieder Frauen in Hotels unsittlich berührt zu haben.

Eine Grazerin brachte zu Wochenbeginn den Fall ins Rollen: Sie meldete bei der Polizei, in einem Schladminger Hotel beim Aufsperren der Zimmertür sexuell belästigt worden zu sein.

Drei sexuelle Übergriffe angezeigt

Sie habe sich daraufhin in ihrem Zimmer einsperren können, währenddessen sei der junge Mann geflüchtet. Zwei Tage später brachten zwei Italienerinnen sexuelle Übergriffe – auch in Schladminger Hotels – zur Anzeige. Laut ihren Angaben wurden sie im Lift bzw. auf dem Weg in ihre Zimmer von einem fremden Mann unsittlich berührt.

23-Jähriger zeigte sich geständig

Die Polizei konnte nun einen 23-jährigen Salzburger aus Radstadt ausfindig machen: Bei den Einvernahmen zeigte sich der junge Mann geständig und gab an, bereits seit November Frauen sexuell belästigt zu haben. So habe er sich in Hotels im Umkreis seines Wohnortes eingeschlichen – dort alleinreisende Frauen aufgesucht, angesprochen und sexuell belästigt.

Sexuelle Befriedigung als Motiv

Die Polizei geht davon aus, dass ein Großteil der Opfer keine Anzeige erstattet hat. Als Motiv für seine Tat gab der 23-Jährige an, dass er sich auf diese Weise sexuell erregen konnte. Er wurde auf freiem Fuß angezeigt.

Publiziert am 18.08.2012

1Täter -3 Opfer Frauen

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Kinderpornos: Familienvater verurteilt

Ein 30 Jahre alter Familienvater hat sich am Freitag wegen Kinderpornografie am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Das Urteil – sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe – ist nicht rechtskräftig.

Vor Richter Gerhard Pöllinger zeigte sich der 30 Jahre alte Mann geständig. Ja, er habe mehrere Kinderpornofotos und ein einschlägiges Video aus dem Internet heruntergeladen. Der vierfache Familienvater sagte beim Prozess aus, er sei zufällig auf diese Seiten gestoßen. „Warum haben Sie die Daten dann auf Ihrem Computer gespeichert?“, bohrte der Richter nach. „Das weiß ich heute nicht mehr“, so der Beschuldigte.

IP-Adresse überführte Kinderporno-Konsument

Jedem Internetzugang ist eine bestimmte IP-Adresse, ähnlich einem Autokennzeichen, zugeordnet. Dadurch konnte der 30-Jährige ausgeforscht werden: Die Staatsanwaltschaft überprüfte all jene IP-Adressen, mit denen die Kinderpornoseiten aufgerufen worden waren.

Erklärung des Staatsanwalts steht aus

Im Zuge einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei auch mehrere Festplatten und CDs. Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Publiziert am 17.08.2012

Quelle: www.orf.kaernten.at 18.8.2012

1 Täter – MINIMUM 100.000 Kindopfer

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Kinderpornos: Linzer Polizist nach Hausdurchsuchung festgenommen

LINZ. Nach einer Hausdurchsuchung wegen Verdachtes auf Besitz von Kinderpornographie wurde am Samstag ein Linzer Polizist festgenommen. Ob der Beamte der Polizeiinspektion in Linz-Urfahr in Untersuchungshaft soll, wird Sonntagmittag entschieden.

Das teilte Philip Christl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz den OÖN am Samstag mit.

Der Beamte, der bis Freitag in einer Polizeiinspektion in Linz-Urfahr seinen Dienst versah, soll einschlägiges Material in seinem Besitz haben.  Ein Mann soll zufällig eine verlorene Speicherkarte des Polizeibeamten gefunden haben, auf dem sich belastendes Material befand und brachte den Fall dadurch ins Rollen.

Der Finder des Datenträgers wollte herausfinden, wem die Karte gehört und legte sie in einen Rechner ein. Dabei entdeckte er das verdächtige Material und brachte das Speichermedium zur Polizei. Dort forschten die Beamten den Besitzer der Bilder schließlich in den eigenen Reihen aus. Ob es Fotos sind, die der Polizist selbst gemacht hat oder Bilder, die aus dem Internet heruntergeladen wurden, war vorerst unbekannt. Der Polizist wurde am Donnerstag vom Dienst suspendiert, bestätigte Staatsanwalt Philip Christl.

Am Freitag wurde in den späten Nachmittagsstunden von Beamten der Gruppe „Sexualdelikte“ des Landeskriminalamtes gemeinsam mit einem Staatsanwalt die Durchsuchung durchgeführt. Nähere Details zu dem Fall wollte man am Samstag noch nicht bekanntgeben.

Es ist dies die erste Ermittlung gegen einen Polizisten aus Oberösterreich wegen Kinderporno-Verdachts. In anderen Bundesländern gab es derartige Fälle bereits: Erst im Mai war in Salzburg ein Verkehrspolizist zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Der 50-Jährige hatte von 2011 bis März 2012 zu Hause kinderpornografische Internetseiten auf seinem Computer sowie auf dem Laptop seines Sohnes angesehen.

Im Jahr 2007 hatte ein Wiener Polizeioffizier tausende Kinderporno-Fotos und -Videos gehortet. Er wurde vom Landesgericht Wien zu einer bedingten Haft- und 7700 Euro Geldstrafe verurteilt.

Quelle: www.nachrichten.at 18.8.2012

 

2TÄTER –Minimum 2000 Kindopfer

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 Hohenems: Vor Jugendlichen onaniert

Aus Hohenems wird ein Fall von sexueller Belästigung gemeldet. Ein Unbekannter legte sich Sonntagabend im Alten Emser Bad neben zwei Jugendliche und onanierte.

Gegen 19.20 Uhr kam es am Sonntag im alten Emser Bad laut Polizei zu diesem Vorfall: Der Mann soll sich in die Nähe einer 15- und 17-Jährigen gelegt und dort onaniert haben. Er soll sich auch entblößt haben. Dann soll er die Handlung am Wasserrand wiederholt haben. Danach ging der Mann.

Laut Angaben der Jugendlichen ist der Gesuchte zwischen 30 und 45 Jahre alt, ca. 175 groß, schlank und hat kurze, dunkle Haare. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Hohenems zu melden. PI Hohenems +43-59133-8142-100.

Quelle: www.orf.vol.at Publiziert am 06.08.2012

1Täter  2 jugendliche Frauen (17 + 15)

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Behinderte Tochter missbraucht: Haft

In Innsbruck hat sich Montag ein 60-Jähriger vor Gericht verantworten müssen. Er soll seine geistig behinderte Tochter sexuell missbraucht haben. Der Mann ist einschlägig vorbestraft, er wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Auf zwei Krücken gehend wurde der Pensionist aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Mit Kopfschütteln hörte er zu, als die Staatsanwältin die Anklage verlas. Demnach hat der Mann seine 29-jährige Tochter mit ihrem Freund zu ihrem Geburtstag zum Mittagessen eingeladen. Im Zuge dieses Besuches soll er seine Tochter am Arm genommen und ins Schlafzimmer geführt haben. Dort hat er ihr dann laut Staatsanwältin auf die Brust und in den Schritt gegriffen.

Videobefragung vor Gericht

„Sie hat sich ja selbst ihre Oberbekleidung hinaufgerissen“, warf der Angeklagte ein und gab nur zu, seiner Tochter über der Bekleidung auf die Brust gegriffen zu haben. Die Tochter blieb in einer Videoeinvernahme allerdings dabei, dass es auch noch den Griff in den Schritt gegeben hat.

Die junge Frau ist seit der Geburt geistig behindert und weist den IQ einer Achtjährigen auf. Ihre Schilderungen waren für das Gericht allerdings schlüssig und nachvollziehbar.

Einschlägige Vorgeschichte

Der Angeklagte ist wegen Blutschande mit seinen Töchtern zweifach vorbestraft. Er argumentierte bei der Verhandlung am Montag, die Vorwürfe seien haltlos, da er seit einer Operation impotent sei. Den Einwand konnte die medizinische Gutachterin nicht bestätigen. Reue oder Einsicht zeigte der Angeklagte nicht, geständig war er nur in Hinblick auf das Berühren der Brust.

Das Gericht verurteilte den Pensionisten zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: www.orf.tirol.at  Publiziert am 06.08.2012

1 TÄTER – 1 OPFER Tochter  (behindert)

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Fahndung nach Vergewaltiger in Linz

Am helllichten Tag ist am Freitagvormittag in Linz eine Frau vergewaltigt worden. Der Täter hat sein 67-jähriges Opfer beim Spazierengehen im Bereich Schörgenhubstraße - Am langen Zaun überfallen. Die Polizei fahndet nach dem Täter.

Wie jeden Tag ging die 67-jährige Linzerin auch am Freitagvormittag gegen 11.40 Uhr ihren gewohnten Spazierweg in Schörgenhub am langen Zaun. Plötzlich wurde sie von hinten angesprungen und niedergestoßen. Die Frau wehrte sich heftig und  zerkratzte dem Angreifer das Gesicht. Der Mann bedrohte und vergewaltigte sie.

Ehepaar schlug Täter in die Flucht

Ein Ehepaar aus Wien, das mit seinen Kindern zu diesem Zeitpunkt auf Fahrrädern zum Bahnhof unterwegs war, bemerkte den Überfall und konnte den Täter in die Flucht jagen.

Die Polizei fahndet nach einem 20- bis 25-jährigen, 1,70 bis 1,75 Meter großen Mann mit schwarzem Haar. Der Vergewaltiger sprach mit ausländischem Akzent und trug zum Tatzeitpunkt eine schwarze Hose und ein grau-weißes T-Shirt.

Die Polizei fahndet nicht nur nach dem Täter, sondern sucht auch nach Zeugen, die etwas von der Tat gesehen oder auch gehört haben.

Publiziert am 03.08.2012

Quelle: www.orf.o.oe.at 3.8.2012

1TÄTER – 1OPFER FRAU

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Trainer missbraucht Spieler: Haft

Ein Wiener Fußballtrainer ist am Freitag im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Vater verging sich zunächst an einem elfjährigen Spieler und dann am eigenen Sohn.

Während seiner Tätigkeit bei einem in der Wiener Stadtliga tätigen Club hatte der vierfache Vater an einem elfjährigen Spieler geschlechtliche Handlungen vorgenommen. Jahre später, als sein eigener Sohn elf wurde, missbrauchte er diesen.

Danach unternahm der Vater immer wieder Versuche, sich seinem Sohn zu nähern, „aber ich habe mich gedrückt und bin ihm aus dem Weg gegangen“, erklärte der mittlerweile 18-Jährige nun als Zeuge vor Gericht.

Freundin des Sohnes brachte Fall ins Rollen

Die Missbrauchshandlungen wären vermutlich nie aufgeflogen, hätte der 49-Jährige nicht im vergangenen Dezember seinem Sohn und dessen Freundin erzählt, dass er derzeit einen Buben trainiere, mit dem er gern die Nacht verbringen würde. Die Freundin wurde stutzig, worauf ihr zunächst der 18-Jährige berichtete, dass sich vor einigen Jahren sein Vater an ihm vergangen habe.

In weiterer Folge sah sich das Paar das Facebook-Profil des Mannes an und entdeckte, dass dieser mit zahlreichen jungen Buben verlinkt war. Auf der Pinnwand eines 13 Jahre alten Knaben hatte der 49-Jährige tatsächlich den Wunsch nach einer gemeinsamen Nacht geäußert.

Daraufhin entschloss sich der Sohn nach wochenlanger Überlegung, den eigenen Vater anzuzeigen. „Man kann nicht jemanden herumlaufen lassen, der eine Gefahr für andere ist“, gab der 18-Jährige in seiner Zeugenbefragung zu Protokoll.

Angeklagter: „Ich bekenne mich schuldig“

Der Vater wurde Ende März in U-Haft genommen. Im Zuge der Ermittlungen stieß die Polizei auf das erste Opfer des Fußballtrainers, einen mittlerweile 28 Jahre alten Mann, der nun dem Gericht schilderte, dass ihn der Trainer regelmäßig geküsst und auch an intimen Stellen berührt habe und wiederholt mit ihm „kuscheln“ habe wollen.

Schon damals sei im Verein getuschelt worden, der Trainer „stehe auf Buben“. Ein ehemaliger Mitspieler des 28-Jährigen erklärte im Zeugenstand, jener sei seiner Ansicht vom Trainer „deshalb ausgesucht worden, weil er der Schüchternste war“.

Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab: „Ich bekenne mich schuldig. Es stimmt alles, was da im Strafantrag drinnen steht.“ Er habe seine Neigungen jahrelang verdrängt, „bis ich Zuneigung zu dem Spieler verspürt habe. Das war ein Schock. Ich bin auf einmal auf die Idee gekommen, dass mir Männer gefallen.“ Den eigenen Sohn missbraucht zu haben, führte der 49-Jährige auf übermäßigen Alkoholkonsum zurück. Außerdem habe er sich damals „allein“ gefühlt, nachdem seine Ehefrau Scheidungsabsichten geäußert hatte.

Urteil nicht rechtskräftig

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschienen dem Gericht zweieinhalb Jahre Haft schuld- und tatangemessen. Davon wurden zehn Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Zudem untersagte das Gericht dem staatlich geprüften Fußballtrainer, zukünftig eine Trainertätigkeit für Minderjährige auszuüben. Außerdem muss er seine pädophilen Neigungen therapeutisch behandeln lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der 49-Jährige die Entscheidung akzeptierte, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

Publiziert am 03.08.2012

Quelle: www.orf.news.at  3.8.2012

 

1TÄTER – 2 OPFER BUBEN (11)

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Haft wegen versuchten Missbrauchs (Wiederholungstäter)

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Freitag ein Pensionist wegen versuchten sexuellen Missbrauchs zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte versucht, Mädchen mit Geld zu Sex zu verleiten.

Der Pensionist soll im Jänner 2012 mehrmals versucht haben, junge Mädchen durch Geldgeschenke zu geschlechtlichen Handlungen zu verleiten. Eines der beiden Opfer belastete den Angeklagten vor Gericht schwer. Das Mädchen sagte aus, dass der Angeklagte sogar handgreiflich wurde und dass er mehrfach den Kontakt gesucht hatte.

Geld gegen Wohnungsbesuch

Sie und ihre Freundin hätten an der Bushaltestelle gewartet, als ihnen der Pensionist Geld angeboten und sie dazu aufgefordert hätte, im Auto mit ihm nach Hause zu fahren. Das lehnten die Mädchen ab. Der Pensionist bestritt alle Vorwürfe. Er behauptete, dass ihn die beiden Mädchen um Zigaretten angebettelt hätten.

Der Mann hatte auch eines der beiden Mädchen angezeigt, weil es in der Öffentlichkeit geraucht hatte. Der Richter schenkte den Mädchen mehr Glauben und verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten bedingter Haft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits einmal verurteilt

Der Angeklagte war bereits im Jahr 2001 wegen versuchten sexuellen Missbrauchs an einer Elfjährigen in St. Veit verurteilt worden. Widersprüche in den Aussagen der Jugendlichen wirkten sich laut Richter Gerhard Pöllinger strafmildernd auf das Urteil aus.

Publiziert am 03.08.2012

Quelle: www.orf.kaernten.at 3.8.2012

1Täter- 2 Opfer Mädchen

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 Mann verging sich an schlafender Frau

Ein 50-Jähriger ist am Mittwoch in Wiener Neustadt wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person verurteilt worden. Der Mann soll sich an einer betrunkenen und schlafenden Frau vergangen haben.

Entgegen seiner ersten – geständigen – Aussage unmittelbar nach der Anzeige der Frau gab der Beschuldigte am Mittwoch einerseits an, das Ganze wäre freiwillig passiert, andererseits wollte er die junge Frau zwar gestreichelt und berührt, nicht aber den Geschlechtsakt vollzogen haben – was jedoch durch eine DNA-Untersuchung bewiesen wurde.

Angeklagter sei „spitz wie Nachbars“ Lumpi gewesen

Der Verteidiger sprach von einer „b’soffenen G’Schicht“. Die Frau habe sich relativ bewusst einem Risiko ausgesetzt, auf engstem Raum – einer schmalen Couch – dort zu nächtigen. Es sei nachvollziehbar, dass sein Mandant ihr Anschmiegen als Einladung empfunden habe. Die Wehrlosigkeit der 27-Jährigen zweifelte der Anwalt mit Hinweis auf deren „minutiöse“ Schilderung des Vorgefallenen an.

Die Betroffene, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt wurde, hatte laut der Staatsanwältin am Nachmittag nach dem Geschehen an einem Jänner-Morgen noch 0,8 Promille, war also mittelschwer alkoholisiert gewesen. Die Aussage der auch heute noch angegriffen wirkenden Frau sei glaubwürdig: Sie habe ihm keine Avancen gemacht und auch klar gesagt, dass sie das nicht wollte, und sei aus der Wohnung geflüchtet. Der Angeklagte sei „sicher kein Triebtäter, kein Schwerverbrecher“, meinte die Staatsanwältin, aber er habe ihren Zustand ausgenützt, weil er – wie er selbst zur Polizei gesagt hatte – „spitz wie Nachbars Lumpi“ war.

Nach Lokaltour mit nach Hause genommen

Der Beschuldigte hatte die Frau, die er als Stieftochter eines Bekannten seit ihrer Kindheit kannte, bei einer Lokaltour getroffen, mit ihr geplaudert und getrunken. Als er gegen 4.00 Uhr heimkam, hörte er bei seinem Wohnungsnachbarn noch Musik und läutete an. Dort befanden sich ein weiterer Bekannter, der allerdings einschlief, und die junge Frau. Er bot an, Spaghetti zu kochen, die man dann zu dritt in seiner Wohnung aß.

Währenddessen habe die Frau zu klagen begonnen, von ihrem Stiefvater sexuell belästigt worden zu sein. Dann sei sie zu faul oder zu müde gewesen, in ihre – nahe gelegene – Wohnung zu gehen. Mehrmals verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche zu früheren Aussagen. So meinte er heute, sie habe sich ihren BH und auch den Slip selbst ausgezogen, nachdem sie von der Toilette gekommen sei – also munter gewesen sei, als sie sich an ihn gedrückt habe.

15 Monate bedingte Haft

Diese „Einvernehmlichkeit“ bezeichnete Richter in seiner Urteilsbegründung als „unglaubwürdige Schutzbehauptung“. Der Angeklagte habe kein reumütiges Geständnis abgelegt, mildernd war damit lediglich seine Unbescholtenheit zu werten. Der Mann wurde schließlich wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person – nicht rechtskräftig – zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro und 15 Monaten bedingter Haft sowie zur Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld für die erlittene psychische Belastung verurteilt.

Quelle: www.orf.oesterreich.at Publiziert am 01.08.2012

1TÄTER – 1OPFER FRAU

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ENDE

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Wiederholungstäter Juli 2012

Wiederholungstäter Juli 2012
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