18. August 2012
Ein Erfolgsschritt von Frauenministerin Heinisch -Hosek…
…der sich sehen lassen kann und schon lange fällig war!!!
Die EU will dass die Opfer wieder wie in den 50iger, 60iger Jahre, alles schweigend hinnehmen….
TATUMKEHR -Justiz in der EU will das Opfer schweigend
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Heinisch-Hosek: “Ziehen schwarze Schafe sofort ab”
17.08.2012 | 18:26 | (Die Presse)
Heinisch-Hosek verschärft das Disziplinarrecht: Beamten droht ab 2013 nach einer strafrechtlicher Verurteilung bei Sexualdelikten oder Folter ein automatischer Amtsverlust.

Frauenministerin Heinisch Hosek mit ihrem deutlichen Vorstoß gegen Beamte im Staatsdienst...
Wien/Ett. Beamte und Vertragsbedienstete im Bundesdienst müssen sich nach strafrechtlichen Verurteilungen künftig auf strengere disziplinäre Konsequenzen bis hin zum automatischen Verlust ihres Jobs im Staatsdienst einstellen.
„Wir ziehen schwarze Schafe sofort aus dem Verkehr“, fasst die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zusammen. Über eine entsprechende Änderung des Disziplinarrechts herrsche Konsens mit der Beamtengewerkschaft. Vorgesehen ist daher, dass die Verschärfung im Herbst mit der nächsten Novelle des Dienstrechts vom Parlament beschlossen wird und
mit 1.Jänner kommenden Jahres in Kraft tritt.
Jede rechtskräftige Verurteilung hat demnach bei drei Sachverhalten einen sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge:
- bei Sexualdelikten;
- wegen Quälens und Vernachlässigens von schutzwürdigen Personen wie Kindern
- sowie nach Folter,
die unter die UN-Anti-Folterkonvention fällt. Bereits wenn die Staatsanwaltschaft rechtswirksam Anklage erhebt, kommt es für betroffene Bundesbedienstete zwingend zu einer vorläufigen Suspendierung – der Beamte oder Vertragsbedienstete darf also nicht mehr an seinen Arbeitsplatz.
Anlassfall für die nunmehrige Verschärfung ist der Fall des gambischen Schubhäftlings Bakary J., der 2006 von Polizeibeamten in einer Wiener Lagerhalle schwer misshandelt worden war. Die vier Polizeibeamten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt, durften aber weiter bei der Polizei im Innendienst tätig sein. Erst sechs Jahre danach wurden nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofs heuer im Frühjahr drei der vier involvierten Polizisten aus dem Exekutivdienst entlassen. Eine Beschwerde dagegen wird vom Höchstgericht geprüft.
„Haben da nichts verloren“
„Ich war schockiert über die Länge des Verfahrens, sodass ich gesagt habe: Jetzt ist Schluss“, erklärt Heinisch-Hosek. „Solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Dieses Bild des öffentlichen Dienstes will ich nicht“, betont sie, auch wenn es in der Vergangenheit nur sehr wenige Fälle gegeben habe. Derartige langwierige und komplizierte Disziplinarverfahren möchte die Beamtenministerin mit der geplanten Änderung nun vermeiden.
Wie schaut die bisherige Regelung aus?
Ein automatischer Amtsverlust ist bisher an eine rechtskräftige Verurteilung gekoppelt. Allerdings ist diese an die Strafhöhe geknüpft: diese muss mindestens sechs Monate unbedingt oder zwölf Monate bedingt betragen. Lag das Strafausmaß darunter, dauerte es – oft auch wegen Berufungen – längere Zeit, bis es zu Entscheidungen der Disziplinarkommissionen und Oberkommissonen kam, auch weil Entscheidungen über disziplinäre Folgen in einer engen Bindung zum strafrechtlichen Urteil standen. Nicht selten erfolgte bei Schuldsprüchen mit geringem Strafausmaß keine Suspendierung, also keine vorläufige Freistellung vom Dienst.
Auch bei „privaten“ Vergehen
Entscheidender Punkt der Neuregelung ist, dass es nun bei Verurteilungen für Delikte in den drei angeführten Sachverhalten keine Strafuntergrenze mehr gibt. Jede rechtskräftige Verteilung zu einer Haft- oder auch einer Geldstrafe hat automatisch den Amtsverlust zur Folge. Es gibt in diesen Fällen dann kein Disziplinarverfahren, das sich ziehen könnte. Wobei dies auch dann gilt, wenn die Vergehen nicht im Dienst, sondern im Privatleben erfolgen, etwa wenn bei jemandem daheim am Computer kinderpornografisches Material sichergestellt wird.
Zu den Delikten, bei denen das strengere Disziplinarrecht zur Anwendung kommt, zählen unter anderem Vergewaltigung; sexueller Missbrauch von Jugendlichen; der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses; Kinderpornografie; das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie das Quälen oder Vernachlässigen von Gefangenen oder von Asylwerbern.
Warum dieser automatische Amtsverlust auf diese Delikte eingegrenzt sei? Weil Vergehen gegen Leib und Leben oder auch Folterungen nachhaltige Auswirkungen für Personen hätten und Dauerschäden auslösten, so Heinisch-Hosek. Wenn jemand im Bundesdienst notorisch zu spät komme, könne sich weiter die Disziplinarkommission damit befassen. Die Ministerin „wünscht“ sich, dass auch die Bundesländer in ihren Dienstrechten diese geplante Verschärfung übernehmen.
Auf einen Blick
Disziplinarrecht. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek bereitet strengere gesetzliche Bestimmungen für Bundesbedienstete vor: Ab 2013 kommt es nach jeder rechtskräftigen Verurteilung bei bestimmten Vergehen (Sexualdelikte, Folter) zu einem „automatischen Amtsverlust“ – unabhängig von der Strafhöhe. Bisher war dies nach einer unbedingten Strafe von sechs Monaten und nach bedingten Strafen von zwölf Monaten der Fall.
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 18.08.2012)
Quelle: www.diepresse.com 18.8.2012
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Nun müssen wir abwarten, ob dieser starke Schritt auch durchgesetzt wird, oder nur eine politische Wahlpropagander ist!
Denn Arbeit auf diesem Gebiet gäbe es ja noch genug!
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Kinderpornos: Linzer Polizist nach Hausdurchsuchung festgenommen
LINZ. Nach einer Hausdurchsuchung wegen Verdachtes auf Besitz von Kinderpornographie wurde am Samstag ein Linzer Polizist festgenommen. Ob der Beamte der Polizeiinspektion in Linz-Urfahr in Untersuchungshaft soll, wird Sonntagmittag entschieden.
Das teilte Philip Christl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz den OÖN am Samstag mit.
Der Beamte, der bis Freitag in einer Polizeiinspektion in Linz-Urfahr seinen Dienst versah, soll einschlägiges Material in seinem Besitz haben. Ein Mann soll zufällig eine verlorene Speicherkarte des Polizeibeamten gefunden haben, auf dem sich belastendes Material befand und brachte den Fall dadurch ins Rollen.
Der Finder des Datenträgers wollte herausfinden, wem die Karte gehört und legte sie in einen Rechner ein. Dabei entdeckte er das verdächtige Material und brachte das Speichermedium zur Polizei. Dort forschten die Beamten den Besitzer der Bilder schließlich in den eigenen Reihen aus. Ob es Fotos sind, die der Polizist selbst gemacht hat oder Bilder, die aus dem Internet heruntergeladen wurden, war vorerst unbekannt. Der Polizist wurde am Donnerstag vom Dienst suspendiert, bestätigte Staatsanwalt Philip Christl.
Am Freitag wurde in den späten Nachmittagsstunden von Beamten der Gruppe „Sexualdelikte“ des Landeskriminalamtes gemeinsam mit einem Staatsanwalt die Durchsuchung durchgeführt. Nähere Details zu dem Fall wollte man am Samstag noch nicht bekanntgeben.
Es ist dies die erste Ermittlung gegen einen Polizisten aus Oberösterreich wegen Kinderporno-Verdachts. In anderen Bundesländern gab es derartige Fälle bereits: Erst im Mai war in Salzburg ein Verkehrspolizist zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Der 50-Jährige hatte von 2011 bis März 2012 zu Hause kinderpornografische Internetseiten auf seinem Computer sowie auf dem Laptop seines Sohnes angesehen.
Im Jahr 2007 hatte ein Wiener Polizeioffizier tausende Kinderporno-Fotos und -Videos gehortet. Er wurde vom Landesgericht Wien zu einer bedingten Haft- und 7700 Euro Geldstrafe verurteilt.
Quelle: www.nachrichten.at 18.8.2012
2TÄTER –Minimum 2000 Kindopfer
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Wie wird es dann mit solchen Kinderschändern aussehen 2013?
Kinderpornos: Familienvater verurteilt
Ein 30 Jahre alter Familienvater hat sich am Freitag wegen Kinderpornografie am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Das Urteil – sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe – ist nicht rechtskräftig.
Vor Richter Gerhard Pöllinger zeigte sich der 30 Jahre alte Mann geständig. Ja, er habe mehrere Kinderpornofotos und ein einschlägiges Video aus dem Internet heruntergeladen. Der vierfache Familienvater sagte beim Prozess aus, er sei zufällig auf diese Seiten gestoßen. „Warum haben Sie die Daten dann auf Ihrem Computer gespeichert?“, bohrte der Richter nach. „Das weiß ich heute nicht mehr“, so der Beschuldigte.
IP-Adresse überführte Kinderporno-Konsument
Jedem Internetzugang ist eine bestimmte IP-Adresse, ähnlich einem Autokennzeichen, zugeordnet. Dadurch konnte der 30-Jährige ausgeforscht werden: Die Staatsanwaltschaft überprüfte all jene IP-Adressen, mit denen die Kinderpornoseiten aufgerufen worden waren.
Erklärung des Staatsanwalts steht aus
Im Zuge einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei auch mehrere Festplatten und CDs. Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Publiziert am 17.08.2012
Quelle: www.orf.kaernten.at 18.8.2012
1TÄTER – MINIMUM 100.000 Kindopfer…
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Da dieser Sextäter nicht weil er, er ist gratis Franko einfach in ein Kinderschänder-Mafiaportal sich einloggen kann um sich dort einfach etwas holen kann! Das müsste inzwischen allen Richtern klar sein!
Denn hier gibt es erst etwas wenn spezifisch gleichwertiges Sexverbrechensmaterial auch von diesem Kinderschänder nach seinen Wünschen abgestimmt eingebracht wird. SONST GIBT ES NICHTS!
Und 6 Monate bedingt und 1800.-Euro Geldstrafe ist eine Schande für die Justiz, die so Kinderschänder Verbrechen Salonfähig macht! Auch Richter: Gerhard Pöllinger!
Aber, da sich ja auch ein großer Teil von Richtern in diesem mafiösen Sexverbrecher -Clans bewegen, man natürlich in den Kreisen auskennt, kann man nicht anders handeln, als Richter, da erpressbar!
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Wenn Kripobeamte und Polizeibeamte zur Kinderschänder Mfia gehören so ist es eine Schande, dass diese ärgsten und sexuell sadistischen Personen noch im Staatsdienst geduldet werden…
Wenn Polizeibeamte zu Kinderschänder -Ring-Beteiligten gehören
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Polizisten, BK Beamte, Richter und Staatsanwälte unter den KINDERSCHÄNDERN, die sich im Netz outen als Kinderschänder mit eigenem Material und so Mitglied der Kinderschänder-Mafia sind, kommen mit bedingten- Geldstrafen oder ohne Strafen in Österreich davon…
Polizisten BK-Beamte Richter, Staatsanwälte
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