22. Januar 2012
Runder Tisch vom 2.- 4. 3. 2012 Wien…
Erstmalig gibt es einen runden Tisch,
in Österreich,
wo sich auch betroffene Menschen darunter befinden…
Rechtliche Seite beleuchtet durch Grüne Politiker Steinhauser genauso wie die Heim -und Kirchenopfer Seite, durch Betroffene
Und verschiedenste Verein die sich wieder in die Öffentlichkeit damit bringen wie Tara, usw…
Erstmals in Österreich sitzen Betroffene und…
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32.946 Kinderschänder laufen in Österreich ungehindert und unüberprüft ihrer Wege… Niemanden macht das auch nur einen Gedanken aus? Wo leben wir eigentlich?
Wir schauen weg…
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Österreich und der Kinderschutz sind ein Skandalland wegen der großen IGNORANZ für das Leid dass jedes einzelne Kindopfer er und überleben muss um danach in Stich gelassen zu werden….
ES GIBT IN ÖSTERREICH KEINEN KINDERSCHUTZ sondern SEXVERBRECHER SCHUTZ in Reinkultur…
ÖSTERREICH & KINDERSCHUTZ…
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13. Dezember 2011
Schädigung durch Kinderschänder…
Kindesmisshandlungen hinterlassen Narben in Gehirn
Misshandlungen: Narben im Gehirn sichtbar
Spuren von Misshandlungen im Kindesalter im Gehirn nachweisbar – Narben bleiben ein Leben lang
12.12.2011

Hirnforschung will Traumate und Kinderschänder erkennen können...
Mehr als 10.000 Kinder werden jährlich körperlich, seelisch oder sexuell allein in Deutschland missbraucht. Die Traumatisierung hält für die Betroffenen oft lebenslang an. Forscher des interdisziplinären Otto-Creutzfeldt-Zentrums für kognitive und Verhaltensneurowissenschaften der Universität Münster wiesen nunmehr sichtbare Zeichen eines Traumas in einer Studie nach, in der Gehirne Betroffener mittels Magnetresonanz-Tomografie (MRT) untersucht wurden.
Im Vergleich zu Menschen ohne gravierende Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen zeigten die Gehirne Betroffener deutlich veränderte Strukturen auf, die den Gehirnstrukturen von Patienten mit manifestierten Depressionen sehr ähnlich sind. Das Studienergebnis legt den Schluss nahe, dass missbrauchte und vernachlässigte Kinder ein Leben lang anfälliger für psychischen Erkrankungen sind.
Missbrauchte Kinder leiden ein Leben lang
Misshandelte und vernachlässigte Kinder leiden häufig ein Leben lang unter den psychischen Folgen. Hinzu kommt, dass sich viele in einen ungesunden Lebensstil flüchten, rauchen, Drogen konsumieren und Alkohol trinken, um den permanenten Stress durch „Flashbacks” und „Triggern” zu kompensieren. Die Kompensation kann zu einem insgesamt erhöhten Risiko für körperliche Krankheiten oder Infektionen führen, wie Professor Johannes Kruse während einer Veranstaltung auf dem diesjährigen Deutschen Kongress für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Essen im März diesen Jahres berichtete.
Die psychischen Langzeitfolgen von Missbrauch und Vernachlässigung wurden in einer Studie nachgewiesen. Unter der Leitung von Dr. Dr. Udo Dannlowski und Dr. Harald Kugel befragten die Münsteraner Wissenschaftler 148 psychisch gesunde Erwachsene zu Missbrauchs- und Gewalterfahrungen sowie zu Vernachlässigungen in der ihrer Kindheit. Anschließend wurden die Probanden mit Bildern von wütenden und angstvollen Gesichtern konfrontiert, wobei gleichzeitig die Aktivität des sogenannten Mandelkerns (Amygdala), das Angstzentrum des Gehirns, gemessen wurde.
Bei misshandelten Menschen treten heftigere Angstreaktionen im Gehirn auf
Bei den Untersuchungen kam heraus, dass misshandelte Probanden deutlich stärkere Angstreaktionen im Gehirn zeigten als Studienteilnehmer, die keine Missbrauchserfahrungen oder Vernachlässigungen in ihrer Kindheit erlebt hatten. Dannlowski erklärt: „Die Betroffenen fürchten sich schneller, haben einen stärkeren Schreckreflex, haben Angst vor Nähe zu anderen Menschen und sind im Alltag ängstlicher als andere Menschen.”
Veränderte Gehirnstrukturen bei Betroffenen
Die Wissenschaftler untersuchten außerdem die Größe bestimmter Gehirnareale. Dabei entdeckten sie, dass der Hippocampus – wichtig für Lernen und Gedächtnis – und der Stirnlappen, der zuständig für die Emotionsregulation ist, bei in der Kindheit missbrauchten Probanden kleiner ausgebildet ist, als bei Probanden ohne eine solche Erfahrung. Amerikanischer Forscher veröffentlichten in dieser Woche ebenfalls eine Studie in „Archives of Pediatrics & Adolescent Medicine”, die zum selben Ergebnis kam.
Sowohl die verkleinerten Hirnareale als auch das über erregbare Angstzentrum entdeckten Wissenschaftler bereits bei Patienten mit Depressionen und Angstzuständen. Die Münsteraner Wissenschaftler schlussfolgern daraus ein erhöhtes Risiko für in der Kindheit missbrauchte Menschen, im Verlauf ihres Lebens Depressionen oder andere psychischen Erkrankungen zu entwickeln.
Mit den gravierende Folgen einer Traumatisierung in der Kindheit müssen die Betroffenen zum Teil ein Leben lang kämpfen. Oberstes Ziel ist daher zunächst eine Alltagstauglichkeit herzustellen, wie der Sozialarbeiter Sebastian Bertram gegenüber „Heilpraxisnet” sagte. „Erst wenn eine gewisse Stabilität erreicht ist, können weitere Therapieziele verfolgt werden”, erklärte der Experte und Teamleiter einer Therapeutischen Einrichtung. Das Abstrakt der Studie ist im Wissenschaftsmagazin “Biological Psychiatry” erschienen. (ag)
Lesen Sie zum Thema:
Höheres Erkrankungsrisiko durch Traumatisierungen
Bild: Martin Schemm / pixelio.de
Quelle: http://www.heilpraxisnet.de/ 13.12.2011
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IN ÖSTERREICH hört man solche wissenschaftliche Arbeiten nicht!
Hier hört man nur was man alles machen muss dass es den Kinderschändern und Sexverbrechern gut geht im Lande z.B.: ihre Haftstrafen mit Fußfesselschen zu absolvieren mit Spaziergängen, Ausflügen mit ihren Autos u.sw. eben ein ganz normales Leben führen können für das Umfeld nicht ersichtlich!
Kinderschänder laufen mit Fußfesseln in der Gegend herum, dass nennt man in Österreich Justiz dann “OPFERSCHUTZ”- “KINDERSCHUTZ”!?
Kinderschänder mit Fußfessel…
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Diese Veränderung im Gehirn von betroffenen Menschen hat aber nichts mit ihrer Intelligenz zu tun, da ist noch ein großer Unterschied. Und diese Forschung steht noch ganz am Anfang, aber es ist ein richtiger Schritt der vielleicht eine Traumatisierung, nachweisbar macht und zwar auch bei Triebtätern, die immer vorgeben “schwere körperlicheGewalt “selbst erlebt zu haben als Kind u. Jugendlicher. Aber in Wahrheit nur ihre Sexverbrechen damit relativieren wollen und Strafmilderung so sich erhoffen!”
Das wäre natürlich von großem Interesse was hier die Hirnforschung hervor bringt dann!
Und wie viele Lügen sich dann bei den Kinderschändern als unhaltbar erweisen würden.
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Die Hirnforscher haben aber auch durch ihre Forschung: Kinderschänder im Gehirn erkennbar erklärt…
Hirnforschung erkennt Kinderschänder…
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6. Dezember 2011
KINDERSCHUTZPAKET…6.12.2011
Register über Sexverbrecher:

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"
Schön formulierte Gesetze, jedoch nur am Papier! Denn wenn nur Arbeitsgeber und Polizei Einblick in die Registerdaten von Sexverbrechern haben dürfen, so sind sämtliche Kinder  oder Frauen (bei Vergewaltigern) in deren Umgebung nach wie vor noch in großer Gefahr, Opfer des  dort lebenden Sexverbrechers zu werden.
Weil sie der Bevölkerung vorenthalten werden und das RISIKO nun zu 100% die Kinder selbst tragen!
So sieht in Österreich der Schutz für unsere Kinder aus- Graz: Kinderschänder nahm sich Wohnung neben …Aufdecker wurde zurückgepfiffen, das Risiko sollen Kinder tragen heißt das!
Wirbel um Warnung vor Kinderschänder…
20% werden rückfällig? Liebe EU- Justiz, hört doch auf, das Volk falsch zu informieren!
99,9% werden rückfällig, aber nicht so schnell aufgedeckt, da deren Opfer bis zu ihrem 28. Lebensjahr benötigen um darüber überhaupt reden zu können.
Hier die Zahlen an Kinderschändern bis April 2009, der letzten Jahre von ganz Österreich aus meinem Archiv von Zeitungsberichten.
Das sind aber nur 2.16% die vielleicht an die Öffentlichkeit dringen in Österreich 97,84% werden von KINDERSCHUTZZENTREN- FÜRSORGEÄMTER verschwiegen, ihnen die Täter ohne Strafe vertuscht!
32.946 gesammelte Kinderschänder Prozesse Österreichs bis April 2009
Und Fürsorgeämter, Kinderschutzvereine, Kinder & Jugendanwaltschaften, Opfervereine wie der WEISSE RING, oder NEUSTART; DER GLEICH BEIDE Seiten bedient um genügend Subventionen zu bekommen stehen in Wahrheit auf Seite der Sexverbrecher.
Alle diese österreichischen Staats-VEREINE, sagen keine ANZEIGEPFLICHT! Das würde das Vertrauen der Opfer zu ihnen stören! Da nicht alle anzeigen wollen!
Man redet hier von Kleinkindern 2 bis 5Jahre, Kindern bis 10 Jahre darüber sind sie für Kern -Kinderschänder schon zu alt!
Wo nach wie vor Erwachsene Partei ergreifen müssten. Das tun Kinderschutzvereine in Wahrheit nicht, da sie den staatlichen Auftrag haben: Die Familien zusammen zu halten, wenn es um sexuelle Misshandlung- Gewaltverbrechen geht!
Daher machen diese Vereine Tätergespräche- parallel zu Opfereinvernahmen um die Wahrheit herauszufinden.
Dass Beschuldigte sehr gut manipulieren und Lügen können, sollte ja doch schon auch den dümmsten „Expertinnen” Â die mit Kindopfern zu tun haben, inzwischen bekannt sein. Aber sie geben dem Kinderschänder- Vater- Familienmitglied die Chance eines Deals:
- Der Beschuldigte muss den Fürsorgerinnen, o.ä. versprechen, dass er das Kind, dass ihn beschuldigt in Zukunft in Ruhe lässt! (meist gibt es in den Familien weitere Kinder, da fällt es ihm schon leicht, ja zu sagen)
Dann kommt das Angebot mit dem Deal für den Beschuldigten:
- Entweder freiwillige Therapie,(egal wie lange, wenn er nach 5 Stunden nicht mehr kommt, passiert ihm gar nichts.)
- Oder Anzeige bei Polizei oder Staatsanwalt.
Sie können sich ausrechnen für was sich der Kinderschänder entscheidet, oder? Daher haben wir ja Minimum 97,4 % Dunkelziffer bei den sexuellen Verbrechen an Kindern, die der Staat Österreich – die Politik  wissentlich auch fördert!
Child-Grooming: Kindersuche in Kinderchats:
Kinderschänder suchen spezifisch, nach ihnen, für sie sexuell antörnende Kinder, in den Kinderchats. Dafür gibt es eine Strafe von:
Von 0 bis 2Jahre
Für sexuelle Misshandlung- Gewalt gibt es den Strafrahmen:
Von 0 bis 5 Jahre!
Bei nachweislichen schweren Genital – Afterverletzungen  oder fast zu Tode gekommene sowie tote Kindopfer kann das Strafmaß bis 10 Jahre ausgesprochen werden. (Siehe Urteil Luca!)
Kinderschänder- Ring- Beteiligte:
Strafrahmen:
2 Monate bis max. 3 Jahre bedingte Strafe – Geldstrafe, oder – mit Geldstrafe!
Und diese Gesetze haben wir bis auf die NEU eingeführten  ab 2 Monate  für Kinderschänder-Ring-Beteiligte… die reale Sexverbrechen mit mitfilmen  an Kindern ausführen müssen, um in den „exklusiven” Kinderschänder- Vereinigungen  im Internet, beitreten zu können!
Und das soll ein KINDERSCHUTZPAKET sein? Eine Schande ist das für unsere Justizministerin Karl und unserer Gesellschaft die so etwas überhaupt zulässt!

Österreichs Justizministerin Karl ....
Alle haben Fürsprecher:
Kinderschänder,
Behinderte,
Ausländer,
Menschenrechtsvertreter, vertreten die Rechte der Sexverbrecher, aber nicht die Rechte die den Kindopfern zustehen müssten! ” Die Würde des Menschen ist unantastbar”, klingt wie Hohn für uns betroffene Menschen!
Kinder und deren Kinderrechte-VERTRETER, haben keine effektiven Maßnahmen gegen Kinderschänder bis heute durchgesetzt! In ihren Vorschlägen verankert!
Datenschutz Vertreter- vertreten die Rechte der Kinderschänder (im Internet, damit ihnen nichts passiert u. keine Bilder von Sexverbrechern usw..). treten die Rechte der Kindopfer mit den Füssen!
Tierschutz, ist besser vertreten duch die Grünen, als unsere Kinder in Österreich
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NUR FÜR sexuell misshandelte, vergewaltigte Kinder- oder auf Kindopfer- Prangern im Internet  angebotene betroffene Kindopfer, von Babys bis 10 jährige Kinder,  haben KEINE FÜRSPRECHER, KEINE LOBBY, da es sonst andere Gesetze geben müsste!
Eine Schande für den Staat ÖSTERREICH im Jahre 2011!
Österreich steht für den Schutz der Kinderschänder und ist dafür  weltweit bekannt!
Daher darf man sich auch als Betroffener fragen, wieviel Kinderschänder in der Politik und Ministerien eigentlich geduldet werden und noch immer sitzen! In der Justiz noch immer sitzen, von Richtern angefangen bis zu Staatsanwälte usw…
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MEIN BUCH: TOTE KINDERSEELE Mein Weg zurück ins Leben…
Mein Buch: TOTE KINDERSEELE Mein Weg zurück ins Leben…
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FPÖ ging mit diesem Thema auf Stimmenfang, aber wo Dr. Pilz meint das nur aus diesen Gründen zu machen, so ist es im Skandalfall Priklopil ganz anders gelagert!
Muss ich leider sagen, dass ich hier so leid es mir tut, der FPÖ – Recht geben muss, denn hier stinkt es bis zum Himmel!
Und hier wird der “Opferschutz” missbraucht und ganz falsch, verstanden, d.h. vorgeschoben um weitere Mittäter zu schützen!
Der Fall liegt vor uns ganz simpel, es fehlen nur die Bestätigungen, dass wir Recht haben….
FPÖ u. GRÜNE im Streit…
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Wie müsste Hilfe angegangen werden, hier sind ein paar Ansätze von Seite der Ex-Kindopfert…
Mit Mut zur Wahrheit und Realität, die ganz anders aussieht, als Ihnen liebe Eltern an Schulen und nun auch schon an Kindergärten angeboten und Theaterspielchen aufgeführt werden...
Wie müsste Hilfe aussehen?
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3. November 2011
6 Wiederholungstäter Nov. 2011
6 WIEDERHOLUNGSTÄTER NOV. 2011
Kinderschänder darf man nicht veröffentlichen, denn man könnte Kinder vor ihnen schützen!
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6 TÄTERÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â JUGENDLICHE TÄTERÂ Â Â Â FRAUEN als TÄTER
-MITTÄTER
1 BUBEN
3 MÄDCHEN
2 FRAUEN-jugendliche Frauen
MÄNNER -jugendliche Männer
KINDERSCHÄNDER – RING- BETEILIGTE: 2
INTERNET – KINDOPFER-PRANGER-OPFER:
7981 Kindopfer -
- 3991 BUBENOPFER
- 399o MÄDCHENOPFER
Gesamt Summe der Kindopfer
Im INTERNET:
Gesamte Summe an Opfern von Sexverbrechen:
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Kinderpornografie: Prozesse in Eisenstadt
Um Delikte im Zusammenhang mit Kinderpornografie ist es heute bei zwei verschiedenen Prozessen im Landesgericht Eisenstadt gegangen. Zwei Männer wurden verurteilt. Sie hatten sich Pornofotos und Videos auf ihre Computer geladen.
Fast 7.000 kinderpornografische Fotos und 450 Videos hat ein 45-jähriger Burgenländer innerhalb von drei Jahren auf seinem Computer gespeichert. Außerdem hat er Fotos von Minderjährigen weitergegeben und in einem Internet-Chat getauscht.
Richter Wolfgang Rauter sprach heute von „absoluten Grauslichkeiten” und meinte
beispielsweise Bilder von Fünfjährigen, die zum Oralverkehr gezwungen wurden.
Sechs Monate bedingt und 3.000 Euro Geldstrafe
Der Angeklagte sprach „Dummheit, die größer war als die Vernunft”. Aufgeflogen war das Ganze bei einer der Aktionen der Polizei im Kampf gegen Kinderpornografie. Ermittelt wurde gegen einen Verdächtigen in Deutschland, bei dessen Daten-Überprüfung sind die Spezialisten dann auch auf Dateien anderer Verdächtiger gestoßen.
Das Urteil heute: Sechs Monate bedingt und 3.000 Euro Geldstrafe
wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger.
Psychotherapie auf richterliche Weisung
Außerdem unterzieht sich der bisher unbescholtene Mann auf richterliche Weisung einer Psychotherapie, die er selbst bezahlt. Der abschließende Hinweis des Richters lautete:
„Im Wiederholungsfall sind Sie im Gefängnis!”.
Darauf der Angeklagte „Ich bin geheilt”.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab.
Quelle: www.orf.burgenland.at 25.11.2011
1Täter – 7450 Kindopfer (bis 5 Jahre alt)
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ORF
Ähnlicher Prozess zuvor
Ein ähnlicher Prozess zuvor gegen einen 48-jährigen Angeklagten endete heute ebenfalls mit einem Schuldspruch. Auf dem Laptop dieses Mannes, der gerade eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt, wurden – während der Vergewaltigungsermittlung – auch 500 Pornofotos und 34 Videos mit Bildern von Jugendlichen entdeckt.
14 Vorstrafen
Der Mann wurde deswegen schuldig gesprochen und zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auch hier auf eine Erklärung.
Dem Richter hat der 48-Jährige, der vierzehn Mal wegen verschiedener Straftaten vorbestraft ist, erklärt, er habe sich zwar Material aus dem Internet heruntergeladen, aber nicht geschaut, was da zu sehen sei, weil er den Laptop nicht täglich verwendet habe. Als er die illegalen Bilder entdeckt habe, habe er sie gelöscht – die Polizei hat die Daten trotzdem noch gefunden.
Der Richter sagte jedenfalls, dass die Strafe in dem Fall normalerweise – wenn es die zweijährige Haft nicht bereits geben würde – höher ausgefallen wäre.
Publiziert am 25.11.2011
Quelle: www.orf.burgenland.at 25.11.2011
1Täter – Minimum  534 Kindopfer
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Ein 33-jähriger Nigerianer, der im Innviertel wohnt, soll mindestens zwei Frauen vergewaltigt und beraubt haben. Er ist in Haft. Allerdings vermuten die Ermittler, dass noch mehr Vergewaltigungen auf das Konto des Mannes gehen könnten.
Der Verdächtige soll im Oktober einer jungen Frau bei einer Linzer Disco eine Mitfahrgelegenheit angeboten haben. Sie willigte ein und fuhr mit. Außerhalb des Stadtgebietes bog der 33-Jährige jedoch ab und suchte einen abgelegenen Platz auf. Dort überwältigte er die junge Frau und verging sich an ihr.
Danach raubte er seinem Opfer das Handy, zwang sie zum Einsteigen und verlangte von der jungen Frau, an einem Bankomaten Geld für ihn abzuheben. Dort gelang dem Opfer jedoch die Flucht.
Baseballkappe am Tatort verloren
Die Ermittler haben dem Mann noch eine weitere Gewalttat nachgewiesen: Am Linzer Grundbachweg soll er eine Frau zu Boden gerissen, gewürgt und vergewaltigt haben. Dabei verlor der Mann eine Baseballkappe, die ihm später eindeutig zugewiesen werden konnte. Der Täter wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Haft genommen.
Die Polizei vermutet, dass noch weitere Vergewaltigungen auf sein Konto gehen könnten und sich die Opfer aus Scham nicht gemeldet haben. Hinweise nimmt das Landeskriminalamt entgegen.
Publiziert am 19.11.2011
Quelle:www.orf.ooe.at 19.11-2011
1TÄTER – 2 Frauen
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Buben unsittlich berührt: Polizist verurteilt
Bei einem Beratungsgespräch im Haus einer Familie soll ein Polizist einen sechsjährigen Buben unsittlich berührt haben. Der Beamte wurde deshalb am Montag zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
Das Gespräch fand im März 2009 statt. Der Polizist sah sich auf Ersuchen einer mit der Familie befreundeten Kollegin das Haus an, um die Eltern des damals Sechsjährigen in Sachen Einbruchssicherheit zu beraten. Dabei sollte er auch dem Buben in einem Gespräch die Angst vor Einbrechern nehmen. Als er mit dem Kind im Wohnzimmer alleine war und der Sechsjährige bei ihm am Schoß saß, soll der Polizist ihn laut Anklage im Intimbereich berührt haben.
Der Bub erzählte von dem Vorfall zunächst seiner Mutter, die ihm jedoch vorerst keinen Glauben schenkte. Als er sich später auch der Polizistin anvertraute, erstattete die Beamtin Meldung.
Aussage gegen Aussage
Zu den Ereignissen des fraglichen Tages stand im Prozess Aussage gegen Aussage. Der Polizist beteuerte im Prozess seine Unschuld. „Das Strafverfahren hat sich nicht ganz unproblematisch dargestellt, weil die Befragung nicht in optimaler Weise erfolgt ist“, stellte Richter Wolfgang Rauter fest. Beim Betasten des Kindes handle es sich um einen Übergriff, der das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs darstelle. Der erste Verhandlungstermin war schon vor zwei Wochen, wurde aber vertagt. – mehr in Missbrauchsprozess vertagt
Urteil nicht rechtskräftig
Das Vorgefallene entspreche dem untersten Bereich der strafbaren Handlungen dieses Tatbestandes. Insgesamt gesehen habe der Senat „keinen erheblichen Zweifel, dass diese Tat so passiert ist.“ Der Verurteilte legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Publiziert am 21.11.2011
1TÄTER – 1 Opfer BUB
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Vater missbrauchte Tochter: Sechs Jahre Haft
Sechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung seiner noch nicht einmal 14-jährigen Tochter: Dieses Urteil nahm am Montag ein 54-Jähriger am Landesgericht Wiener Neustadt an. Zwei Jahre lang soll er sich mehrmals an dem Mädchen vergangen haben.
Der Mann hatte nach der Scheidung von seiner Frau das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen bekommen. Zwischen 2005 und 2007 soll er sich mehrmals an dem Mädchen (Jahrgang 1991) vergangen haben.
„Irgendwie hat sie mich angezogen.“
Der Mann legte ein Tatsachengeständnis ab. „Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist … Es ist über mich gekommen. Es war ihre Ausstrahlung. Sie war ein fesches Mädchen. Irgendwie hat sie mich angezogen“: So verantwortete sich der gelernte Installateur vor einem Wiener Neustädter Schöffensenat.
Reue klang kaum aus seinen Worten. Im Gegenteil. Der Mann versuchte die Übergriffe mit materiellen Zuwendungen schönzureden. „Sie hat alles bekommen. Ich habe ihr auch den Führerschein bezahlt.“ „Mit Geld kann man nicht alles bezahlen und gutmachen“, erwiderte die Richterin.
„Mein Vater hat mir meine Jugend zusammengehaut“
Die missbrauchte Tochter machte von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Im Vorverfahren hatte sie gegenüber der Psychiaterin gesagt: „Mein Vater hat mir meine ganze Jugend zusammengehaut.“ Immer wenn die Lebensgefährtin des Mannes außer Haus oder vor dem Fernseher eingeschlafen war, soll der Niederösterreicher seine Tochter vergewaltigt haben. Der Mann akzeptierte die Strafe, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Publiziert am 21.11.2011
Quelle: www.orf.n-oe.at 21.11.2011
1Täter – 1 Opfer Mädchen
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Mädchen missbraucht: Urteil nach über 20 Jahren
Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwoch ein 40-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt worden, der als Jugendlicher zwei Mädchen im Volksschulalter missbraucht hat. Die Taten liegen rund 25 Jahre zurück.
Es war ein kurzer Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Der 40-jährige Mann war voll geständig. Demnach hatte er sich erstmals als 14-Jähriger an zwei Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren vergangen.
Taten fanden über zwei Jahre hinweg statt
Die Taten erstreckten sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. In einem Fall kam es auch zu einer Vergewaltigung.
Weil die Taten Mitte der 1980er Jahre stattgefunden haben, lautete die Anklage aber nicht auf Vergewaltigung, sondern, wie es im Strafgesetzbuch in der Fassung von 1974 hieß, auf Unzucht bzw. Beischlaf von Unmündigen.
Weil der 40-Jährige bereits im vergangenen Sommer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, erhielt er nun nur mehr eine Zusatzstrafe in Höhe von zehn Monaten. In einem Zivilprozess hatte er bereits sämtliche Schadenersatzforderungen der Opfer anerkannt und auch bereits Zahlungen geleistet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Publiziert am 03.11.2011
1Täter – 2Opfer Mädchen (9, 10 Jahre)
ENDE
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10 Wiederholungstäter 2011
Wiederholungstäter Oktober 2011
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Hier die Zahlen an Kinderschändern bis Anfang April 2009, der letzten Jahre von ganz Österreich aus meinem Archiv von Zeitungsberichten.
Das sind aber nur 2.16% die vielleicht an die Öffentlichkeit dringen in Österreich 97,84% werden von KINDERSCHUTZZENTREN- FÜRSORGEÄMTER verschwiegen, ihnen die Täter ohne Strafe vertuscht!
32.946 gesammelte Kinderschänder Prozesse Österreichs bis Anfang April 2009
Österreichs anonyme Kinderschänderzahlen…
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54 Wiederholungstäter September 2011
54 Wiederholungstäter September 2011
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Wiederholungstäter August 2011
Wiederholungstäter August 2011
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Wiederholungstäter JULI 2011
Wiederholungstäter Juli 2011
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Wiederholungstäter JUNI 2011
Wiederholungstäter JUNI 2011
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Wiederholungstäter Mai 2011
Wiederholungstäter MAI 2011
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Wiederholungstäter APRIL 2011…
2 Wiederholungstäter APRIL 2011
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Wiederholungstäter MÄRZ 2011…
Wiederholungstäter März 2011
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Wiederholungstäter Februar 2011
Wiederholungstäter Februar 2011
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Wiederholungstäter Jänner 2011
Wiederholungstäter Jänner 2011
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Hier die Zahlen an Kinderschändern bis April 2009, der letzten Jahre von ganz Österreich aus meinem Archiv von Zeitungsberichten.
Das sind aber nur 2.16% die vielleicht an die Öffentlichkeit dringen in Österreich 97,84% werden von KINDERSCHUTZZENTREN- FÜRSORGEÄMTER verschwiegen, ihnen die Täter ohne Strafe vertuscht!
32.946 gesammelte Kinderschänder Prozesse Österreichs bis April 2009
Österreichs Kinderschänder Zahlen von Prozessen…
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Jugendrichter kam mit bedingter Strafe…
…aus Salzburg wurde nun bedingt verurteilt und zu einer Geldstrafe, von der die Kindopfer absolut nichts haben!
Unter solchen Umständen bei Gericht, brauchen Kinderschänder keine Angst haben, vor Verurteilungen, oder?
Die Gesetze gelten für alle KINDERSCHÄNDER gleich, sagte der Steyrer Gerichtssprecher! Darum gehen so viele Kinderschänd er frei!!!
UNSERE JUSTIZ ein KINDERSCHÄNDER VEREIN?

Dieser Richter hortete Sexverbrechens- Beweismaterial vom Internet- Kindopfer-Pranger...
Laut Puls4 18:30 3.11.2011 darf der Richter wieder in den Dienst zurück kehren! Und dass ist ein Skandal!
Urteil noch nicht rechtskräftig…
Wir sollten endlich aufhören in den Medien mit der unwahren Floskel:
- Er hat diese Svexverbrechensmaterialien heruntergeladen um sie anzuschauen!
- Er hat dafür bezahlt, ja, die Newsletter wo es interessantes für ihn und neue Sexverbrechen zu bekommen gibt.
- Aber dass er selbst nicht zum Produzent wurde, dass stimmt so einfach nicht, denn…
BKA -Sprecher Ewald Ebner meinte auch zu den falsch benannten: KINDER „porno”konsumenten,
dass diese sobald sie Downloader werden und auf Tauschbörsen zugreifen:

” Wir gehen nun den Kampf offensiver an…”
„Hier hat nur Zutritt, wer selbst Material liefert.
Deshalb wähnen sich Täter unter sich sicher und prahlen Familienväter offen damit, das eigene Kind nun „so weit „ zu haben, dass es bei sexuellen Handlungen „mitmacht“.
Das ist die erschreckende Wahrheit und nicht nur von mir behauptet!
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Strafrichter wegen Kinderpornos schuldig gesprochen
03. November 2011 14:57

Tolle Sammluingen die tausende Film und Bild-Materialien fassen von sexuellen Gewaltverbrechen an Kindern...
Über den Mann wurde eine Haftstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe verhängt
Steyr - Ein Salzburger Strafrichter, auf dessen Privatcomputer Kinderpornos gefunden wurden, ist gemeinsam mit einem Einzelrichter am Donnerstagnachmittag im Landesgericht Steyr in Oberösterreich schuldig gesprochen worden.
Er wurde zu fünf Monaten Haft bedingt auf drei Jahre und zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagsätzen zu je 25 Euro, insgesamt also 2.250 Euro verurteilt.
Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen, die Festplatte seines Computer wird eingezogen. Eine bereits freiwillig begonnene Psychotherapie muss er fortsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Richter erklärte uns das Urteil das der Kinderschänder -Richter an Burn-Out litt???
Die Ermittler der Polizei stellten fest, dass der Jurist heuer von Anfang Februar bis kurz vor einer Hausdurchsuchung im August kinderpornografische Darstellungen im Internet betrachtet und teilweise heruntergeladen hatte.
Er wurde daraufhin vorübergehend vom Dienst suspendiert. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Steyr ausgelagert, um sicherzustellen, dass die Kollegen in Salzburg nicht voreingenommen oder parteiisch agieren.
Mensch, nicht Richter
Die Verhandlung in Steyr fand teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der höchstpersönliche Lebensbereich des Angeklagten beleuchtet wurde. Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass in diesem Fall ein Mensch und nicht ein Richter beschuldigt werde, strafbare Handlungen begangen zu haben, die er auch umfassend gestanden habe. Bei dem Beruf des Angeklagten seien aber auch höhere Maßstäbe an die Moral und die gesamte Lebensführung anzulegen.
In der Urteilsbegründung wurde bekannt,
dass sich der Richter während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom leide.
Bei der Bemessung der Strafe wurden unter anderem
- das Geständnis
- und die bisherige Unbescholtenheit
- mildernd berücksichtigt.
Aus generalpräventiven Gründen – in neun Tagen waren auf die entsprechende Kinderpornoseite im Internet Zugriffe von insgesamt 400 verschiedenen Computern registriert worden – sei es allerdings üblich, Geldstrafen unbedingt zu verhängen, argumentierte der verhandlungsführende Richter.
Bis zu zwei Jahre
Der Strafrahmen für das angeklagte Delikt der pornografischen Darstellung Minderjähriger beträgt bis zu zwei Jahren. Übersteigt die ausgesprochene Freiheitsstrafe ein Jahr oder die unbeding ausgesprochene Freiheitsstrafe sechs Monate, bedeutet dies bei Beamten laut Gesetz den Amtsverlust.
Der Angeklagte erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit.

Der Staatsanwalt schweigt, der für die Opfer sprechen sollte die "unbekannt " für uns bleiben!
Auch der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab – somit ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig. (APA)
Quelle: www.derstandard.at 3.11.2011
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Kinderschänder -Ringe haben ungeschriebene Gesetze wie in der Unterwelt auch:
NICHTS SEHEN, NICHTSHÖREN, NICHTS WISSEN!
Bei den Kinderschänder -Verbrechensanbietern gelten folgende Regeln!
Salzburger Richter als KINDERSCHÄNDER-RING-BETEILIGTER
Ich frage mich immer wo hier die Tatbestände von
- weltweiter Bandenbildung,
- die Mitgliedschaft einer kriminellen Sexverbrechens- Vereinigung
- die, die Kinder und Jugendlichen unserer Gesellschaft schädigt, vorkommt?
Um nur ein paar Punkte zu nennen! Und hier müsste dann der §104 Sklavenhandel, (seelischer HOLOCAUST )Terrorismus angewandt werden, aber hier sind wir noch weit entfernt.
Aber auch die in Thailand tätigen deutschen Kinderschänder 55 zu dem Zeitpunkt der RTL REPORTAGE….
RTL Reporter brachte deutschen…
So gibt es auch den Österreichischen mutmaßlichen Kinderschänder Walter Haselsberger der nach wie vor sich frei in Österreich bewegt... Obwohl es vom Außenamt geheißen hat, dass sobald er österreichischen Boden betritt verhaftet wird.
Scheint nicht so zu sein!
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20. Oktober 2011
Eltern in Angst-Klagenfurt..
Eltern in Angst: Polizei sucht Kinderschreck
Aufregung in Klagenfurt: Ein Mann mit Dreitagebart versucht seit Tagen, Volksschulkinder in seinen weißen Lieferwagen zu locken. Kriminalpolizei ermittelt bereits.

"KINDER brauchen SCHUTZ, IHREN SCHUTZ!"
Foto © APA/Symbolbild
An alle Mamas und Papas”: So beginnt eine besorgte Mutter auf Facebook ihren Appell an alle Klagenfurter Eltern, ihre Kinder daran zu erinnern, nicht bei fremden Menschen ins Auto zu steigen! Anlass für ihre Warnung ist ein Gerücht gewesen, das tagelang in der Landeshauptstadt herumgegeistert ist, aber am Donnerstag von der Kriminalpolizei bestätigt wurde. “2800 Eltern meiner Facebook-Gruppe sind verunsichert und verängstigt”, sagt die besorgte Mutter.
Ein unbekannter Mann mit Dreitagebart versucht seit Tagen, Kinder in seinen Kastenwagen zu locken – er taucht immer woanders auf. Zuletzt hat er laut Polizei am Mittwoch Kinder im Alter von sieben und acht Jahren angesprochen und versucht, sie in seinen weißen Kastenwagen zu locken. “Uns sind derzeit drei Vorfälle bekannt”, sagt
Stadtpolizeikommandant Eugen Schluga. Es liegen Anzeigen vor.
Ein siebenjähriger Bub hat Folgendes erzählt: Wie jeden Tag hat er um 6.55 Uhr die Wohnung verlassen und ist zu Fuß in Richtung Bushaltestelle gegangen. Auf dem Weg dorthin sei plötzlich ein Mann stehen geblieben und hat versucht, mit ihm zu reden – hat aber keinen Ton rausgebracht. Er hat eine Süßigkeit bei sich gehabt. “Der Mann soll den Buben am Arm gepackt haben, daraufhin versetzte das Kind ihm einen Tritt und flüchtete zum Bus”, sagt Polizeijurist Johann Darmann von der Bundespolizeidirektion. Beim zweiten Vorfall hat der Mann vom Kastenwagen aus ein Kind angesprochen, das daraufhin das Weite suchte.
Der dritte Vorfall ereignete sich in der Innenstadt. Der Mann – diesmal ohne Fahrzeug – versuchte ein achtjähriges Mädchen dazu zu bringen, mit ihm mitzukommen. Das misslang jedoch. Der Kinderschreck wird als mittelgroß beschrieben, er soll einen Dreitagebart haben und Bergschuhe, eine blaue Hose sowie braune Handschuhe tragen. Schluga: “Wir sind auf der Hut.” Mehr will die Polizei derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.
CLAUDIA BEER-ODEBRECHT
Quelle: www.kleinezeitung.at 20.10.2011
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Ich denke da an die Theaterspiele an den Schulen, die solche Dinge vorspielen und die Phantasie der Kinder sich in Angst wandelt oder spielen wir auch jemand will etwas von uns… und so solche Aussagen gemacht werden, im besten Falle für die Kinder?
Denn für betroffene Kinder sieht die Realität ja sowieso ganz anders aus, dass können sich” nicht” Betroffene gar nicht ausmalen und wollen es ja auch gar nicht hören!
WEIL es wenn es so ist UNFASSBAR ist und da spielen diese unverantwortlichen Theaterspiele “Du darfst NEIN sagen” -Kinder stark machen” oder “mein KÖRPER GEHÖRT MIR “an Schulen, eine große Rolle, die dann zu Falschmeldungen führen. Sei es weil, das Kind Aufmerksam der Eltern, des Umfeldes will, oder aus irgend anderen Gründen.
Bei betroffenen Kindern führt es unweigerlich zur Re-Traum,atsierung, da die meisten im familieären Umfeld und meist längere Zeit in den Fängen von Kinderschändern sind und alles schon versuchten aber der Peiniger siegt immer wieder.
Ich komme deshalb zu dieser Ansage, weil heute die Kinderschänder ganz anders vorgehen!
So gehen Kinderschänder heute vor…
INFORMATION & AUFKLÄRUNG
Leider hat die Polizei nun heute in Kärnten heute erklärt,
dass das die Unwahrheit war und die 3 Buben das nur so sagten!
Schlecht für echte Sexverbrechensopfer, weil man ihnen nicht mehr glauben wird, DANK den Theaterspielen”Mein Körper gehört mir” – “Kinderstark machen” usw… an Schulen und Kindergärten!
Wo die Phantasie der “NICHT” davon betroffenen Kinder erst so richtig falsch angeregt wird. UND WIE WIR SEHEN KÖNNEN AUCH ZU FALSCHMELDUNGEN führt!
Diese Projekte an Schulen und Kindergärten gehören verboten und zwar von den Eltern selbst die noch ein Verantwortungsgefühl besitzen!
Die Betreiber dieser Projekte auch wenn sie Polizeibeamte sind handeln hier kontraproduktiv und für betroffenen Kinder unverantwortlich! Da selten Kinder sich aus den Fängen von Kinderschändern befreien können, außer er verliert das Interesse an ihm, da zu alt für ihn!
Zeigen uns doch alle Zeitungsmeldungen und in die Öffentlichkeit gekommen Berichte. Alle Kinder wehren sich oder versuchen anderswie zu entkommen, hoffen auf Menschen im Umfeld die sie befreien usw… Wenn alle wegsehen wird sich für die KINDER in unserer Gesellschaft nichts ändern!
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Tatort Internet…
Tatort Internet in Österreich…
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RTL2 Serie zur Aufklärung von Eltern: TATORT INTERNET- Kinderchats als Anbahnungen zwischen Kinderschändern die sich als gleichaltrige ausgeben und den Kindern im Chat!
TATORT – INTERNET erster Erfolg…
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Hier wird Ihnen liebe Eltern aufgezeigt wie Kinderschänder im Netz vorgehen!
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TOTE KINDERSEELE Mein Weg zurück ins Leben!
Frankfurter Buchmesse meine Biografie…
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Liebe Leser es ist soweit, meine erste Lesung findet in Villach statt und Sie sind herzlich dazu eingeladen!
Präsentatin meines Buches…
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Das Internet eine Plattform für Kinderschänder heute zu Kindern zu kommen! Ein fürsorgliche Vater bewahrte seinen Sohn vor mehr….
Vater rette seinen Sohn….
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Die Gefahr im Internet ein Opfer von Kinderschändern zu werden durch die Anbahnung im Internet und sich dann treffen mit dem vermeindlich Gleichaltrigen. Dabei istdie Person die dann vor dem Kind steht 45Jahre alt und hat das Kind im Internet schon so manipuliert, dass es sich in einer verdammten Situation befindet mit Schulkd und schlechtem Geweisen. Die Kinderschänder die mit den Kindern posten in den Kinderchats, ist weit Größer als das heute noch ein Kinderschänder ein Kind in ein Auto lockt. Diese Märchen erzählen erzählen die Projektbetrteiber an den Schulen und Kindergärten “mein Körper gehört mir “aus dem Jahre 1974 heute noch….Aber das entspricht schon lange nicht mehr der Realität!
Liebe Eltertn achtet mehr auf eure Kinder ganz besonders von Babys, Kleinkinder 3,4,5, Kinder 6,7,8,9,10 Jährige, denn auf die Kinder haben es die heutigen Kinderschänder abgesehen!
Die Gefahr im Internet für Kinder…
21. September 2011
FPÖ auf Stimmenfang bei uns Betroffenen…
FPÖ-Gartelgruber: Opferschutz muss an erster Stelle stehen!
Utl.: Auch 15 Jahre nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes bleibt noch viel zu tun =

Kinder tragen schwer an so einer Kinder verachtenden entwertenden JUSTIZ -EU weit...
Wien (OTS) – “Vieles wurde in den letzten 15 Jahren erreicht, es
bleibt aber noch vieles zu tun”, resümiert die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber anlässlich der
Veranstaltung
“15 Jahre Gewaltschutzgesetz und Gewaltschutzarbeit in
Österreich” im Nationalrat.
Die Veranstaltung sei als positiver
Impuls aber auch als Appell zur weiteren Tätigkeit in diesem
wichtigem Bereich zu sehen.
Besonders wichtig sei es, dass auch
Männer sich in diesem sensiblen Bereich der Gewalt gegen Frauen und
Kinder engagierten.
“Ein ganz besonderes Anliegen ist mir der Kinderschutz. Besonders
unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, Schutzengel für unsere
Kinder zu sein”, verweist Gartelgruber auf die Probleme, die noch zu
bewältigen seien.
Von Gewalt betroffene Kinder seien in hohem Ausmaß
traumatisiert, zögen sich oftmals zurück oder neigten selbst zu
gewalttätigem Verhalten. “Österreich ist keine Insel der Seligen.
Pädophilie, besonders im Onlinebereich, aber auch andere Formen
sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlich sind leider ein
großes Problem”, erklärt Gartelgruber.
“Ebenso sei es mehr als sinnvoll eine wissenschaftliche Studie in
Auftrag zu geben, die Rückfallsquote und Rückfallswahrscheinlichkeit
bei Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung und Kinderpornographie
untersucht”, meint Gartelgruber.
Um die Spezialprävention bei
derartigen Verbrechen zu stärken, seien außerdem schärfere Sanktionen
gegen die Täter wichtig.
Im Justizbereich seien die Streichung von
Hafterleichterungen, insbesondere Freigängen, lebenslängliche
Führungsaufsicht aber auch der Entfall von Verjährungsfristen, wenn
es sich bei den Opfern um Kinder oder Jugendliche handle, denkbar.
“Ebenso spreche mich für die Erschwerung der vorzeitigen
Haftentlassung sowie die Verhängung bedingter Strafen bei
Sexualdelikten aus”, sagt Gartelgruber.
Generell sei es wichtig die Opferrechte zu stärken. “Ohne die
Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Bewährungshilfe in Frage stellen
zu wollen, gibt es doch ein grobes Missverhältnis zur Opferhilfe.
Während für Bewährungshilfe 33 Millionen Euro bereitgestellt werden,
sind es bei der Opferhilfe nur 5 Millionen. Es ist an der Zeit auch
für die Opferhilfe entsprechende Budgetmittel bereit zu stellen”,
fordert Gartelgruber eine Ausweitung der Opferhilfe.
Bei der Gewalt gegen Migrantinnen sieht Gartelgruber weiteren
Verbesserungsbedarf im Kampf gegen Zwangsehen. “Ich plädiere klar für
die Einführung eines eigenen Straftatbestandes der Zwangsehe. Diese
Verbrechen werden so noch klarer beim Namen genannt und wir können
sie energischer bekämpfen”, schließt Gartelgruber.
Quelle: www.ots.at/ 21.9.2011
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Schöne Worte die im Parlament wie immer keinen Anklang finden werden, da es die Kinderschänder in den eigenen Reihen und unter den Parlamentariern sowie Politikern nicht gewünscht ist.
Sonst hätte sich schon in den letzten Jahren etwas bewegen müssen da ja die FPÖ selbst in der Regierung waren mit Dr. Böhmdorfer , Frau Garstinger als Justizminister der damals mit Haider versprach eine Mindeststrafe ab 5 Jahren für Kinderschänder einzuführen. Alles leere Versprechen und ich hoffe, die Opfer fallen auf diese schönen Versprechen nicht herein!
Es sind nur leere Versprechen und Stimmenfang!
- Wenn hier mehr Geld gefordert wird für die Opfer, so profitieren nur die Vereine davon,
- kein einziges Opfer das sieht man an den Prozessen, wo sie ohne Rechtsbeistand sind,
- nur wer sich es selbst leisten kann hat einen Rechtsanwalt, wie z.B.: das Kind des Salzburger Staatsanwaltes, aber z.B.: Heimkinder wie beim August Aichhorn Haus hatten das nicht!
- Prozessbegleitung ist für die Katze, da es keine HILFE in dem Sinn ist wie ich mir Prozesse vorstelle, denn deren Wirkungsfeld hört vorm Gerichtssaal auf!!
Das sind Geldverschwendungen die keinem Kindopfer helfen!
- Helfen würden dass man Rechtsanwälte ausbildet Opfervertretung zu machen und sie müssten gesetzlich festgelegt werden, dass jedes Kind ohne Hürden diesen Anspruch hat ob reich oder Arm.
- Bei armen Kindern muss es eben der Staat vorschießen und vom Sexverbrecher einfordern in Form eines Regress.
- Die Aussagen der Opfer dürfen niemals mehr den RA der Sextäter zur Verfügung gestellt werden damit diese darauf ihre Verteidigung aufbauen können und das Opfer so vernichten bei Gericht. Zeigen die letzten Fälle ganz krass auf.
- Fall Barbara Graz- Wels
- die beiden Opfer vom Gottfried W. O.Ö.
Wer FPÖ DESHALB WÄHLT, hat noch nicht darüber nachgedacht, was sie umgesetzt haben, als sie die Möglichkeit dazu hatten- NICHTS, Gar NICHTS!!!
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Mein Schreiben an die FPÖ -Zentrale:
Hallo,
Denn in Ihren Reihen sind Ex-Kinderschänder als Gemeinderäte usw. Â tätig und Sie reden von Opferschutz? Wenn man im Glashaus sitzt sollte man nicht mit Steinen werfen! Und sich als Sauberpartei hinstellen!
Räumt erst in euren eigenen Reihen auf, bevor Ihr bei Opfern auf Stimmenfang gehen könnt. Dieser Schmäh funktioniert nicht mehr! (Seit Haider Zeit) Wir betroffene Menschen wissen wo unsere Täter sich bewegen, da wir ihre Namen kennen. Während das Umfeld dieser Ex-Sextäter nichts von ihrem Vorlieben erfahren und dass ist der Skandal!
Also gehen Sie einmal in sich und beginnen Sie sich zu schulen im Tabu-SEXUELLE GEWALT an Kindern!
MfG
GEGEN SEXUELLE GEWALT
INFORMATION& AUFKLÄRUNG
Private Initiative
home: www.gegensexuellegewalt.at
e-mail: info@gegensexuellegewalt.at
Verantwortliche: Reisinger Hermine
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DIE ANTWORT kam promt gleich zurück.Ich möchte sie Ihnen nicht vorenthalten…
S.g. Frau Reisinger,
Ihre Anschuldigungen sind – milde ausgedrückt – eine Frechheit.
Entweder Sie nennen uns konkrete Fälle bzw. Namen von verurteilten FPÖ-Gemeinderäten, oder wir ersuchen Sie höflich, uns mit Ihren Schreiben in Zukunft zu verschonen.
Danke!
Beste Grüße
Ihr Büro HC Strache
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Ich schrieb darauf an die FPÖ:
Hallo,
Sie wissen genauso gut wie ich, dass mir da die Hände gebunden sind, da ich ja sonst von dem Ex-Kinderschänder verklagt werden kann und daher ihn nicht outen kann! Also möchte ich fragen, wie weit Sie Ihre Mitglieder in diesem Punkt überprüfen lassen um sicher sein zu können, dass keine sexuellen Verbrechen an Kindern begangen worden sind?
Kinderschänder machen große Schlagzeilen werden aber im Nachhinein so gut geschützt, dass man niemanden vor ihnen warnen darf und so die Kinderschänder einen Persilschein zum weitermachen haben und noch in Positionen von Parteien und so überall nicht nur in Ihrer Partei  vorzufinden sind!
Ich möchte nicht, dass Sie meine Zeilen einfach so abtun!
Denn ihre Partei war in der Regierung und hat nichts umgesetzt als sie die Gelegenheit dazu hatte. Das müssen Sie auch zugeben! Böhmdorfer und Garstinger…
Denn das ist in meinen Augen nicht in Ordnung, dass man so Opfer zur Wahl bekommen will!
MfG
Reisinger
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Die Antwort darauf war:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an der Politik der Freiheitlichen Partei Österreichs.
Aus organisatorischen Gründen können E-Mails an diese Adresse nicht beantwortet werden.
Um Anfragen an den Freiheitlichen Parlamentsklub zu richten, bitten wir Sie, das Kontaktformular unter
“Mein Anliegen”
Allgemeine Informationen zu Politik und Standpunkten der FPÖ entnehmen Sie bitte unserem Parteiprogramm bzw. dem Handbuch der Freiheitlichen Partei Österreichs:
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Büro HC Strache
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Das wars, meine Damen und Herren, dass ist die FPÖ Österreich!
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Von ÖVP aussortiert, bei FPÖ eingezogen in die Partei auch als Sexverbrecher….
FPÖ vorher ÖVP und ein Sexualstraftäter….
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13. September 2011
Rechte u.Pflichten im Strafverfahren…
Rechte und Pflichten im Strafverfahren

Blind die Justiz, geblendet von Rechtanwälten u.GutachterInnen von Kinderschändern, Kindopfern gegenüber...
Opfer sind von allen im Strafverfahren tätigen Behörden (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) mit Achtung und Würde zu behandeln. Sie sind darüber hinaus über ihre Rechte im Strafverfahren und über die Möglichkeit zu belehren, Entschädigungs- oder Hilfeleistungen zu erhalten, um ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte konkret zu ermöglichen. Opfer, die sich in der Verfahrenssprache nicht hinreichend verständigen können, haben das Recht, Übersetzungshilfe zu erhalten.
Opfer einer Straftat werden im Strafverfahren in der Regel als Zeuginnen/Zeugen vernommen. Vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft bzw. Kriminalpolizei geladene Zeuginnen/Zeugen sind verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten und Fragen darüber, was sie gesehen, gehört oder erlebt haben, wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Falschaussage ist strafbar (darunter fällt auch das vorsätzliche Verschweigen von erheblichen Tatsachen oder die Angabe, nichts zu wissen, obwohl darüber Bescheid gewusst wird).
Wenn Zeuginnen/Zeugen gegen Angehörige aussagen sollen oder sich durch die Aussage selbst der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen, haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern (der Ladung muss jedoch trotzdem Folge geleistet werden).
Ein unentschuldigtes Nichterscheinen als Zeugin/Zeuge kann mit einer Ordnungsstrafe (Geldstrafe) geahndet oder es kann eine Vorführung durch die Polizei veranlasst werden.
TIPP
Melden Sie einen Verhinderungsgrund rechtzeitig bei Gericht. Beachten Sie, dass Sie erst dann als entschuldigt gelten, wenn der Grund vom Gericht auch akzeptiert wurde (Bestätigung).
Zeuginnen/Zeugen haben Anspruch auf Zeugengebühren. Dafür muss die Anwesenheit der Zeugin/des Zeugen bei der Verhandlung von der Richterin/vom Richter (Staatsanwaltschaft) auf der Ladung bestätigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Ladungsformular.
Schutz von Zeugen im Strafverfahren
Bei ernster Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Zeugin/des Zeugen kann beispielsweise
- Auf die Angabe der Adresse im Akt verzichtet werden bzw. bei mündlicher Befragung in der Hauptverhandlung die Adresse des Arbeitsplatzes angegeben oder darauf verwiesen werden, dass sie unverändert geblieben ist oder die Adresse wird nur aufgeschrieben (damit sie der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis gelangt),
- Das Gericht bei der Einvernahme in der Hauptverhandlung veranlassen, dass die Angeklagte/der Angeklagte vorübergehend den Verhandlungssaal verlassen muss,
- Das Gericht in gewissen Fällen auch Zuhörerinnen/Zuhörer von der ganzen oder von Teilen der Verhandlung ausschließen (Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung verboten).
“Schonende” Vernehmung: Opfer eines Sexualdelikts können beispielsweise
- Verlangen, dass die Zeugeneinvernahme in einem abgesonderten Raum durchgeführt und dann durch ein Video in den Verhandlungssaal übertragen wird (kontradiktorische Vernehmung, bei unter 14-Jährigen wird diese Form der Vernehmung ohne Antrag durchgeführt),
- Die Beantwortung von Fragen nach ihrem Intimleben sowie von Fragen nach Einzelheiten der strafbaren Handlung, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, verweigern.
Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Vernehmung (insbesondere von unter 14-Jährigen) Zeuginnen/Zeugen ist immer erlaubt bzw. gesetzlich sogar vorgesehen.
Opfer, die durch die Tat emotional besonders betroffen sind, haben Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, wenn die professionelle Unterstützung durch Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleiter zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich ist.
Folgende Personen haben Anspruch auf Prozessbegleitung:
- Personen, die Opfer von Gewalt bzw. von gefährlicher Drohung oder in ihrer sexuellen Integrität (z.B. weil sie vergewaltigt wurden) verletzt wurden
Voraussetzung ist, dass es sich um eine vorsätzlich begangene Tat handelt – es ist jedoch nicht notwendig, dass ein bestimmter Schaden (etwa eine Körperverletzung) eingetreten ist. - Nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragene Partnerinnen/Partner, Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten, Geschwister) einer Person, die durch eine Straftat getötet wurde
- Sonstige Angehörige (Nichten/Neffen, Cousinen/Cousins), die Zeugin/Zeuge der Tat waren
Opfer müssen spätestens vor ihrer ersten Befragung über das Angebot der Prozessbegleitung informiert werden. Sie bekommen dazu in der Regel eine Informationsbroschüre ausgehändigt.
Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die damit verbundenen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter spezialisierter Beratungsstellen für Prozessbegleitung
- Informieren Sie darüber, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben,
- Bereiten Sie auf Vernehmungen bei der Polizei und bei Gericht vor und
- Begleiten Sie auf Wunsch auch zu diesen Vernehmungen und zu Gerichtsverhandlungen.
Die juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche (z.B. Schmerzengeld – auch für psychische Folgen – oder sonstige Schadenersatzansprüche) erforderlich ist, werden die Opfer auch von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt kostenlos beraten und vertreten.
Die emotional besonders betroffenen Opfer haben in jedem Stadium des Strafverfahrens das Recht auf Akteneinsicht. Sie sind über die Voraussetzungen der Prozessbegleitung und entsprechende Opferschutzeinrichtungen bereits vor ihrer ersten Vernehmung (bei der Polizei) zu informieren. Darüber hinaus sind sie von der Einstellung des Verfahrens sowie von der Freilassung der Beschuldigten/des Beschuldigten vor Fällung des Urteils erster Instanz unverzüglich von Amts wegen zu verständigen.
Für emotional besonders betroffene Opfer, für die eine professionelle Unterstützung durch Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleiter zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich ist, übernimmt das Bundesministerium für Justiz die Kosten der psychosozialen Betreuung und anwaltlichen Vertretung im Rahmen der Prozessbegleitung im Strafverfahren.
TIPP
Eine Auflistung der Beratungsstellen für Prozessbegleitung bietet Ihnen die Broschüre “Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung” des Bundesministeriums für Justiz.
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren aus bestimmten Gründen ein, kann das Opfer die Fortführung des Strafverfahrens verlangen. Dazu muss es innerhalb von vierzehn Tagen nach Verständigung von der Einstellung einen “Antrag auf Fortführung” bei der Staatsanwaltschaft stellen. Wurde das Opfer von der Einstellung nicht verständigt beträgt die Frist 3 Monate.
Das Gericht ordnet die Fortführung des Strafverfahrens an, wenn
- Das Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet wurde,
- Erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die zur Beendigung geführt haben oder
- Neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass es zu einer Diversion oder einer Anklageerhebung kommt.
ACHTUNG
Wird der Antrag vom Gericht zurückgewiesen (z.B. weil der Antrag verspätet ist oder von einer nicht berechtigten Person eingebracht wurde) oder abgewiesen (weil die genannten Fortführungsgründe nicht vorliegen), muss ein Pauschalkostenbeitrag von 90 Euro bezahlt werden.
Stand: 03.08.2011
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Rechte und Pflichten im Strafverfahren
Allgemeines
Opfer sind von allen im Strafverfahren tätigen Behörden (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) mit Achtung und Würde zu behandeln. Sie sind darüber hinaus über ihre Rechte im Strafverfahren und über die Möglichkeit zu belehren, Entschädigungs- oder Hilfeleistungen zu erhalten, um ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte konkret zu ermöglichen. Opfer, die sich in der Verfahrenssprache nicht hinreichend verständigen können, haben das Recht, Übersetzungshilfe zu erhalten.
Opfer einer Straftat werden im Strafverfahren in der Regel als Zeuginnen/Zeugen vernommen. Vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft bzw. Kriminalpolizei geladene Zeuginnen/Zeugen sind verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten und Fragen darüber, was sie gesehen, gehört oder erlebt haben, wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Falschaussage ist strafbar (darunter fällt auch das vorsätzliche Verschweigen von erheblichen Tatsachen oder die Angabe, nichts zu wissen, obwohl darüber Bescheid gewusst wird).
Wenn Zeuginnen/Zeugen gegen Angehörige aussagen sollen oder sich durch die Aussage selbst der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen, haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern (der Ladung muss jedoch trotzdem Folge geleistet werden).
Ein unentschuldigtes Nichterscheinen als Zeugin/Zeuge kann mit einer Ordnungsstrafe (Geldstrafe) geahndet oder es kann eine Vorführung durch die Polizei veranlasst werden.
TIPP
Melden Sie einen Verhinderungsgrund rechtzeitig bei Gericht. Beachten Sie, dass Sie erst dann als entschuldigt gelten, wenn der Grund vom Gericht auch akzeptiert wurde (Bestätigung).
Zeuginnen/Zeugen haben Anspruch auf Zeugengebühren. Dafür muss die Anwesenheit der Zeugin/des Zeugen bei der Verhandlung von der Richterin/vom Richter (Staatsanwaltschaft) auf der Ladung bestätigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Ladungsformular.
Schutz von Zeugen im Strafverfahren
Bei ernster Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Zeugin/des Zeugen kann beispielsweise
- Auf die Angabe der Adresse im Akt verzichtet werden bzw. bei mündlicher Befragung in der Hauptverhandlung die Adresse des Arbeitsplatzes angegeben oder darauf verwiesen werden, dass sie unverändert geblieben ist oder die Adresse wird nur aufgeschrieben (damit sie der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis gelangt),
- Das Gericht bei der Einvernahme in der Hauptverhandlung veranlassen, dass die Angeklagte/der Angeklagte vorübergehend den Verhandlungssaal verlassen muss,
- Das Gericht in gewissen Fällen auch Zuhörerinnen/Zuhörer von der ganzen oder von Teilen der Verhandlung ausschließen (Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung verboten).
“Schonende” Vernehmung: Opfer eines Sexualdelikts können beispielsweise
- Verlangen, dass die Zeugeneinvernahme in einem abgesonderten Raum durchgeführt und dann durch ein Video in den Verhandlungssaal übertragen wird (kontradiktorische Vernehmung, bei unter 14-Jährigen wird diese Form der Vernehmung ohne Antrag durchgeführt),
- Die Beantwortung von Fragen nach ihrem Intimleben sowie von Fragen nach Einzelheiten der strafbaren Handlung, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, verweigern.
Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Vernehmung (insbesondere von unter 14-Jährigen) Zeuginnen/Zeugen ist immer erlaubt bzw. gesetzlich sogar vorgesehen.
Prozessbegleitung
Opfer, die durch die Tat emotional besonders betroffen sind, haben Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, wenn die professionelle Unterstützung durch Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleiter zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich ist.
Folgende Personen haben Anspruch auf Prozessbegleitung:
- Personen, die Opfer von Gewalt bzw. von gefährlicher Drohung oder in ihrer sexuellen Integrität (z.B. weil sie vergewaltigt wurden) verletzt wurden
Voraussetzung ist, dass es sich um eine vorsätzlich begangene Tat handelt – es ist jedoch nicht notwendig, dass ein bestimmter Schaden (etwa eine Körperverletzung) eingetreten ist. - Nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragene Partnerinnen/Partner, Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten, Geschwister) einer Person, die durch eine Straftat getötet wurde
- Sonstige Angehörige (Nichten/Neffen, Cousinen/Cousins), die Zeugin/Zeuge der Tat waren
Opfer müssen spätestens vor ihrer ersten Befragung über das Angebot der Prozessbegleitung informiert werden. Sie bekommen dazu in der Regel eine Informationsbroschüre ausgehändigt.
Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die damit verbundenen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter spezialisierter Beratungsstellen für Prozessbegleitung
- Informieren Sie darüber, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben,
- Bereiten Sie auf Vernehmungen bei der Polizei und bei Gericht vor und
- Begleiten Sie auf Wunsch auch zu diesen Vernehmungen und zu Gerichtsverhandlungen.
Die juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche (z.B. Schmerzengeld – auch für psychische Folgen – oder sonstige Schadenersatzansprüche) erforderlich ist, werden die Opfer auch von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt kostenlos beraten und vertreten.
Die emotional besonders betroffenen Opfer haben in jedem Stadium des Strafverfahrens das Recht auf Akteneinsicht. Sie sind über die Voraussetzungen der Prozessbegleitung und entsprechende Opferschutzeinrichtungen bereits vor ihrer ersten Vernehmung (bei der Polizei) zu informieren. Darüber hinaus sind sie von der Einstellung des Verfahrens sowie von der Freilassung der Beschuldigten/des Beschuldigten vor Fällung des Urteils erster Instanz unverzüglich von Amts wegen zu verständigen.
Für emotional besonders betroffene Opfer, für die eine professionelle Unterstützung durch Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleiter zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich ist, übernimmt das Bundesministerium für Justiz die Kosten der psychosozialen Betreuung und anwaltlichen Vertretung im Rahmen der Prozessbegleitung im Strafverfahren.
TIPP
Eine Auflistung der Beratungsstellen für Prozessbegleitung bietet Ihnen die Broschüre “Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung” des Bundesministeriums für Justiz.
Fortführungsantrag
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren aus bestimmten Gründen ein, kann das Opfer die Fortführung des Strafverfahrens verlangen. Dazu muss es innerhalb von vierzehn Tagen nach Verständigung von der Einstellung einen “Antrag auf Fortführung” bei der Staatsanwaltschaft stellen. Wurde das Opfer von der Einstellung nicht verständigt beträgt die Frist 3 Monate.
Das Gericht ordnet die Fortführung des Strafverfahrens an, wenn
- Das Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet wurde,
- Erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die zur Beendigung geführt haben oder
- Neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass es zu einer Diversion oder einer Anklageerhebung kommt.
ACHTUNG
Wird der Antrag vom Gericht zurückgewiesen (z.B. weil der Antrag verspätet ist oder von einer nicht berechtigten Person eingebracht wurde) oder abgewiesen (weil die genannten Fortführungsgründe nicht vorliegen), muss ein Pauschalkostenbeitrag von 90 Euro bezahlt werden.
Stand: 03.08.2011
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Justiz
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ÖSTERREICHS KINDERSCHÄNDER ZAHLEN
bis April 2009
Alle diese 32.946 rechtmässig verurteilten KINDERSCHÄNDER leben irgendwo in Österreich und niemand weiß wo!
Dass ist ein grob fahrlässiges Verhalten von Justiz, Politik den Kinderschutzorganisationen, Fürsorgeämtern usw.. die dafür sorgen müssten, dass das nicht so sein darf, sich das Gesetz gegen den SCHUTZ von Kindern richtet!
Diese 32.946 vorbestraften Kinderschänder sind aber nur 2,16% die zur Anzeige gebracht wurden!!!
97,84% sind Dunkelziffer, da die FÜRSORGE UND KINDERSCHUTZVEREINE, sowie KINDER & JUGENDANWALTSCHAFTEN sowie OPFERSCHUTZVEREIN “Weisser Ring zeigen keine sexuellen Verbrechen an Kindern an, nur in ganz krassen Fällen oder wenn Kinder verstorben sind an den FOLGEN SEXUELLER GEWALT, dann versuchen sie sich herauszureden warum sie auf Meldungen nicht gehandelt haben! Kriminell würde ich sagen ist dieses zusammengeschweiste System
zum SCHUTZ DER SEXVERBRECHER ÖSTERREICHS!
Österreichs Kinderschänderzahlen….
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Kinderschänder als Ihr Nachbar? Wollen Sie das? Wenn nicht, müssen wir etwas gemeinsam dagegen unternehmen…
Kinderschänder als ihr Nachbar?
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8. September 2011
Medien-Berichterstattungsverbot?
Was sehr auffallend ist, dass entweder die Medien nicht mehr über Kinderschänder -Prozesse berichten sollen (dürfen(?)), oder die Sommerferien der Richter & Staatsanwälte  noch nicht zu Ende sind und deshalb man in Österreich nur noch von krassen Sexverbrechens – Fällen, wenn die dann nach 40 Jahren aufgedeckt werden, durch bestimmte Handlungen von Opfern liest. Oder wenn die Opfer tot sind… (Tote Opfer die besten Zeugen!)

Nur mehr krasse Fälle in den Medien oder zeigen die Opfer nicht mehr an?
Armes Österreich wenn die Medien hier sich beugen dem Wunsch der Kinderschänder… Wenn die Gesellschaft und die Medien glauben,:
- wenn man die Bevölkerung in Ruhe wiegt
- und so eine falsche Sicherheit signalisiert wird,
- dass diese Fälle nur Einzelfälle wären.
KEINE SEXVERBRECHEN mehr an Kindern verübt werden…
So sind das Falsch- Informationen, da die Sexverbrechen täglich verüben, auch in Österreich stattfinden und zwar genau in dieser Sekunde wo Sie hier lesen auch.
Und es wird weitere Kinder treffen und sind wir deshalb, so grausam und opfern die Kinder weil es beinahe schon zum guten Ton gehört Kinder und Babys zu vergewaltigen gerade in höheren Gesellschaftskreisen? (Kinder aus armen Familien undAuslandskinder, aber auch reiche Kinder werden sexuell pervers misshandelt und vergewaltigt, dass ist Fakt, nur nicht öffentlich wird.
WAS liebe MEDIEN tragen Sie zur besseren Aufklärung der Bevölkerung bei?
Warum werden in den Medien die Opfer ganz klar von Anfang an als schizophrene, unglaubwürdige Menschen dargestellt? Also die Medien tragen dazu bei, dass die Bevölkerung glaubt, diese Anzeigen seien alle erstunken und erlogen und die armen Angeklagten!
Diesen Eindruck hinterlassen die Jahrzehnte Berichterstattung über sexuelle Gewaltverbrechen und die armen Täter, deren schreckliche Kindheit usw. 14 Seiten über Täter 7 Über das Opfer so ähnlich kommen die Berichte rüber bei den Menschen.
Und haben eine massive abschreckende Wirkung aus betroffene Menschen von sexueller Gewalt.
Denn auch wenn Verfahren eingestellt werden, so heißt das nicht, dass es nicht doch so gewesen ist wie das Opfer erzählt hat.
Die Richter müssten sich von der Täterlobby endlich wieder trennen und die Deals Tage vor einem Prozess mit Täter- Rechtsanwälten,- Gutachtern, u.Staatsanwälten um das Urteil fest zu machen, für die, Tage danach folgende Prozessshow!
Es ist eine Schnade nicht nur für Österreich die Justiz und die Mendien, weil es aufzeigt,
- was Kinder denen sexuelle Misshandlungen Gewaltverbrechen angetan wurden so mit Abstand begegnet wird, dass sie auch nirgends gesehen werden dürfen
- nicht einmal von den Schöffen, die ein ganz anderes Bild bekämen wenn sie das Opfer sehen und hören
- als eine gestellte Videoaufnahme wo alles fremde Personen( die 11.oder 12) mit ihm reden
- Täter vom Nebenraum Fragen stellen können.
- Dass ist seelische Folter was hier mit Opfern passiert.
Und hier spielen die Medien allein mit der Kinderschänder -Sprache einen großen schlimmen Teil mit, der demütigenden Art und Weise für Opfer bei.
Nicht alle Opfer sind stark. Sie werden durch die immer wiederkehrenden Gutachten die Kinderschänder beantragen und auch bezahlen als Täter dargestellt bis sie einkniggen und resigniert alles so laufen lassen wie es eben abläuft und im Nachhinein wenn man sie fragt:
Würden Sie nocheinmal anzeigen? Der Großteil der Opfer es mit NEIN beantworten würde, denke ich!
Und das zeigt schon wie groß die Ächtung von Sexverbrechens-Opfern in unserer Gesellschaft um sich gegriffen hat. Heute 2011 sind wir noch nicht weiter im Umgang mit sexuellen Gewaltopfern wie 1968!
1968 war noch der gesetzliche Einfärbung vom Nationalsozialismus zu verspüren bei den Gerichten und sexuelle Gewalt gab es ja gar nicht, denn der Vater im Hause konnte alles tun in der Familie, das war damals so. Inzest war erlaubt und geduldet.
Es gab bestimmt nicht viele 15Jährige die sich damals ihren Peiniger!
anzeigen trauten, bin ich fest überzeugt.
Und der Zeitungsbericht der mir ins Erziehungsheim geschmuggelt wurde hatte eine Größe von 3 cm x 5 cm…Größe war bestimmt unter gegangen in den Zeitungen…
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Der Rest der Skandalfälle in Österreich:
- finden dann bei Gericht ihr skandalöses korruptes Ende
- indem sich Richter & Staatsanwälte finden lassen.
- Die dem Rufe von Gutachter-Innen und Rechtsanwälten von Sextätern & Sextätern , Folge leisten und die Sextäter :
Im Zweifel für den Angeklagten laufen lassen, egal wie oft sie vorher schon der gleichen Straftaten beschuldigt wurden. Egal wie viele Opfer hier aussagen, alle werden als Unglaubwürdig und Schizophren abgetan und somit laufen die Kinderschänder frei herum.

Der Bauchfleck der Justiz vor Kinderschändern und deren Lobby...
Dass ist der österreichische SKANDAL der Justiz!
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Der Bauchfleck der Justiz vor Kinderschändern…
Justizia’s Bauchfleck vor Kinderschändern…
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KEIN VERFAHREN,
KEIN VERFAHREN
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N.Ö. Skandal Staatsanwalt…
N.Ö. Skandal Staatsanwalt…
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Würde Barbara noch leben?
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25 Jahre betreute dieser Arzt Kinder... nun ist er wieder auf freiem Fuß…
Richterin von Wels…
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29. August 2011
Nun sind die Gutachter am Werke…
…im Fall von Gottfried W. St.Peter am Hart Nr. 12 bei Braunau…
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Das sind Österreichs berühmteste Gutachter...
Diese Gutachter o. machten Schlagzeilen, im negativen wie im positiven…
Jetzt und immer schon  bei Sexualverbrechen, sind die Psychiater am Zug und entscheiden praktisch den ganzen weiteren Prozessverlauf bestimmen diese Gutachter
Tätern ist das Lügen erlaubt!
Gutachten werden erstellt damit man dem Täter kein Unrecht geschieht!
Der beschuldigte Sexverbrecher wird begutachtet ob nicht:
- Im Vorfeld schon die Anklage fallen gelassen wird,
- Oder ob eine Haftunfähigkeit des Sexverbrechers vorliegt,
- Ob der Sexverbrecher gar nicht mehr zu einer Vergewaltigung fähig gewesen wäre,
- Ob der Sexverbrecher gar schon impotent gewesen sei, (in einer Zeit von Viagra & Co.)
- Ob er schon so gebrechlich war, dass er gar nicht mehr fähig war lebenslang eingeschüchterte Opfer zu vergewaltigen,
- Ob er überhaupt noch seine Taten, wenn es so gewesen sein sollte, überhaupt in einem zurechnungsfähigen Stadium gemacht hat,
- Ob er überhaupt Alkoholiker war und dann zu solchen Tathergängen fähig war,
- Ob er laut Erzählungen seines Umfeldes irgendwo als gewalttätig in Erscheinung trat, usw.

41 Jahre sexuelle -körperliche Gewalt und niemand merkte etwas?
Opfer müssen die Wahrheit sagen!!!
Bei  den Opfern schaut das ganz anders aus:
- Die müssen genau wissen zu welcher Tag & Nachtzeit das Verbrechen an ihnen stattfand, .z.B.:(als 4 Jährige bis heute 2011, als 12 Jährige bis heute 2011)
- Orte der Tatbegehung, genau beschreiben,
- Welche Art von Sexual Praktiken angewandt wurden, sadistische oder „normale”,
- Welche Merkmale der Täter hat, damit Fremdtäterschaft ausgeschlossen werden kann,
- Ob er ein Muttermal irgendwo hat, das die Opfer bezeugen könnten,
- Ob das Glied steif wurde, beim Vergewaltigen,
- Wie oft es im Tag oder in der Woche geschah,
- Welche Unterhose er getragen hatte,
- Ob der Täter Laute von sich gegeben hat und welche,
- Ob Samenerguss stattfand,
- Ob es zur Vergewaltigung kam und wie oft,
- Was der Täter sonst noch mit ihnen angestellt hat vaginale Küsse, Orale Befriedigungen an ihnen ,
- oder er es an sich vollziehen ließ, wie oft das von statten ging, und wann und wo.
Das ist nur ein grober Umriss einer Befragung durch Gutachter, die ja meistens vom Sexverbrecher gut bezahlt werden.
Opfer werden hier durch eine Hölle von Befragungen gejagt und wenn sich das Opfer um eine Jahreszahl irrt, so ist es schon unglaubwürdig. Oder das Muttermal hat der Täter nicht links auf dem Hodensack sondern rechts, so ist das Opfer schon unglaubwürdig.
Außerdem wird ein schweres Sexverbrechen bei den Opfern in der Seele GESPEICHERT und diese Erinnerungen bleiben für immer wach immer abrufbar. Daher beschuldigt man auch Opfer sie hätten diese Aussagen „auswendiggelernt” bei Gericht  abgetan und wird somit auch als unglaubwürdig abgestempelt.
Dabei ist es heute wissenschaftlich erwiesen schwere Stresssituationen  wie bei Sexverbrechen an Kindern sind unglaubliche Stresssituationen  die damit wie eingebrannt  wach im Gedächtnis bleiben, so als wäre es gestern gewesen. Immer abrufbar!
Für Gerichte Gutachter und Rechtsanwälte von Sexverbrechern sind das dann unglaubwürdige Aussagen eines Opfers, da vielleicht irgendwo gelesen, auswendig gelernt und nachgeplappert wurden, unterstellte man schon immer Opfern von sexueller Gewaltverbrechen!
Und dann kommen Gutachter auf das: “false memory syndrom”, dass natürlich nur dienlich für Sexverbrecher erfunden wurde, ( 18.Jh.) in der jetzigen Zeit 2011 Â noch immer angewandt wird! (Fall Barbara O.Ö.!)
UM SEXVERBRECHER FREI ZU BEKOMMEN, ODER MIT NIEDRIGEN STRAFEN davon kommen lässt!!!
©Text h.reisinger
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Es gibt keine Ausbildung an Unis für Gerichtsgutachter, daher kann das jeder werden…Und daher sieht man was da herauskommt sogar Opfer, die durch Gutachterin Dr. Kastner in einen erneuten Selbstmordversuch getrieben wurde….
Österreich hat nicht einmal einen Lehrstuhl …
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Würde der Fall Barbara aus O.Ö. anders ausgegangen sein, wenn Dr. Kastner im Dez. das Handtuch als Gutachterin wirklich geworfen hätte?
Würde Barbara noch leben?
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DER FALL BARBARA- Großeltern, Ex-Richter und Gerichtsgutachter als mutmaßliche Kinderschänder angezeigt…
Fall Barbara Wagner Jauregg -Linz
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